Blinker und die Argumente gegen Vorwürfe der Tierschützer
Beim Blinker habe ich
eine zur weiteren Veröffentlichung freigegebene Liste mit Vorwürfen
- laut Blinker (Vor-)Urteilen
- gegen Angler und das Angeln, und möglichen Antworten darauf, gefunden. Auch
ich finde es wichtig, dass man argumentativ in der Lage ist, sich gegen
irgendwelche Behauptungen, und die auf oft nicht nachvollziehbare Weise zu
Stande gekommenen „Forschungsergebnisse“
zur Wehr zu setzen, die von manchen „Schützer“ - Verbänden in die Welt
gesetzt werden. Den Anglern da Argumente zu liefern, dafür muss man dem Blinker
danken!!
Allerdings
scheint mir persönlich da die Blinker-Redaktion etwas übers Ziel geschossen zu
sein. Denn
so wie es bei den Anglern nicht nur „den guten Angler, der sich immer und überall
korrekt und waidmännisch verhält“ gibt, sind auch nicht alle Tierschützer
tumbe Gesellen, die von der Praxis keine Ahnung haben. Aber selbstverständlich
müssen sich Angler gegen solche Vorwürfe - auch zum Beispiel mit solchen
Argumentationen wie vom Blinker geliefert – wehren können.
Mein
„Traum“ ist es aber immer noch, dass vielleicht „Schützer“ (erst mal egal ob Tier-, Arten-, Pflanzen- Umwelt-,
Naturschützer etc.) auf Grund von Argumenten einsehen könnten, dass das Angeln
vielleicht eine sehr sinnvolle Bewirtschaftungsform sein könnte, die sowohl ökologische
wie auch ökonomische Aspekte besser lösen kann, als es dem industriellen
Fischfang möglich ist.
So
wie viele „Schützer“ in der Landwirtschaft kleinräumige und naturnahe
Bewirtschaftung
statt industrialisierter Produktion fordern, ist es das Interesse der Angler,
sowohl in den Meeren wie auch in Binnengewässern mehr auf
Bewirtschaftungsformen zu setzen, welche die Fischbestände und Biotope
erhalten und stützen. Und da gibt es ja durchaus interessante Zahlen aus den
USA (leider (noch?) nicht aus Deutschland), die belegen, dass Meeresangler mit
einem Bruchteil der Gesamtfangmenge (um die 5%) einen Grossteil des
volkswirtschaftlichen Umsatzes erbringen. Dies müsste doch eigentlich auch
„Schützern“ aller Fraktionen zu denken geben.
Statt
also endlos Subventionen aus Brüssel an die industrielle Fischerei zu geben,
mit dem absehbaren Ergebnis, dass irgendwann die Fischbestände zusammen
brechen, wäre doch eine sinnvolle Nutzung, unter anderem durch Angler und den
daraus resultierenden Tourismus, sicher die wirtschaftlich aber auch ökologisch
sinnvollere Alternative. Die vielen Möglichkeiten, die sich da auch für Schützer
ergeben können, sind ja kaum absehbar.
So
wie Angler von einem Teil der Bevölkerung aus unterschiedlichsten Gründen negativ gesehen werden, geht es ja
vielen „Schützern“ wegen der tatsächlichen oder vermuteten
Wirtschaftsfeindlichkeit. Hier wäre doch aber ein Ansatz, wo sowohl Angler wie
auch „Schützer“ zusammen arbeiten könnten, um auch in der Fischerei kleinräumige,
naturnahe und alternative Bewirtschaftungsformen zusammen entwickeln könnten.
Und Vorurteile in der Bevölkerung sowohl gegen Angler wie auch gegen „Schützer“
damit abbauen helfen.
Wenn
die „Schützer“ über ihren Schatten springen könnten und einsehen, vielleicht auch öffentlich vertreten,
dass nicht jeder, der ein Tier tötet automatisch ein schlechter Mensch sein
muss, wäre da schon viel gewonnen.
Dazu
müssen aber auch wir als Angler unseren Teil beitragen. Nur habe ich die Befürchtung, dass allein mit
solchen Argumentationen wie vom Blinker aufgelistet, die in diesem Falle in
meinen Augen sehr auf eine schwarz/weiß – Malerei zielen (Angler haben immer
recht – Schützer nie), eher die Gräben vertieft werden, statt die
Gemeinsamkeiten ausgelotet.
Daher
habe ich mir die Arbeit gemacht, um zu den Punkten welche die Blinkerredaktion aufgeführt hat, meine
Anmerkungen zu machen. Einmal an die Blinker - Redaktion als Feedback und
Anregung, zum anderen an die Schützer, damit sie sehen, dass auch wir uns
Gedanken machen.
Argumente gegen Tierschützer-Behauptungen
Immer
wieder sehen sich Angler unqualifizierten Verleumdungen von selbsternannten
"Tierschützern" gegenüber. Aber wir müssen nicht kneifen - unsere
Argumente sind besser!
(Vor-)Urteile und
Freisprüche
Angler haben's nicht leicht. Ihr Bild
in der Öffentlichkeit entspricht selten der Wahrheit. Wir haben die (Vor-)Urteile
aufgelistet und liefern fundierte Freisprüche für Angler gleich dazu.
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(Vor-)Urteil
Nr. 1:
ANGLER SIND TIERQUÄLER
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Freispruch:
Millionen Tiere werden täglich von Menschen zu Nahrungszwecken getötet.
Zugegeben: Auch Angler töten, wenn sie einen Fisch verwerten wollen (und zwar
ungleich schneller und sauberer als die Berufsfischerei). Alle Angler sind
geschult, Fische erst zu betäuben und anschließend nach den gesetzlichen
Richtlinien zu töten. Der Vorwurf, dass Angler Tierquäler sind, wird vor
diesem Hintergrund absurd, zumal wissenschaftlich umstritten ist, ob Fische überhaupt
Schmerzen in unserem Sinne empfinden. Die Maulpartie eines Fisches, mit der er
stachlige Beute fängt oder sogar Muscheln knackt, ist so hart, dass er einen
Haken kaum spüren dürfte. Dafür spricht auch, dass Fische, die vom Haken
abkamen, sofort erneut bissen.
An den Blinker
Ist
dies ein (Vor-)Urteil der Gesellschaft oder der Schützer?? Kein Mensch, auch
kein Angler, muss sich für das Töten von Tieren rechtfertigen. Höchstens für
Motiv, Art und Weise. Menschen sind auch nur Tiere, die töten um zu überleben.
Ob man dabei Pflanzen oder wirbellose Tiere, Fische, Vögel oder Säugetiere tötet:
Es ist alles Leben.
Zur
Schulung der Angler: Auch viele Führerscheininhaber (die ja auch eine Schulung
hinter sich haben) beachten keine Geschwindigkeitsbegrenzungen oder missachten
die Vorfahrt. Sicher ist eine theoretische Schulung kein Fehler. Ob es nicht
sinnvoller wäre, mehr Praxis zu machen, stelle ich da einfach mal in den Raum.
An die Schützer
Jedes
Tier kann nur leben, indem es anderes Leben tötet. Das Töten von Tieren ist
alleine Grund, irgend etwas als „Quälerei zu verurteilen. Bei vielen Schützern
habe ich persönlich den Eindruck, dass sehr zwischen „Leben“ das man nutzen
(= töten) darf (Tiere, vor allem höher entwickelte), und Leben das nicht so
wertvoll ist (z. B. Pflanzen, Viren oder Bakterien) unterschieden wird. Da soll
es zwar Veganer geben, die nur das essen, was vom Baum gefallen ist, um nur kein
Leben zu „töten“, was immerhin einen Ansatz von Konsequenz zeigt. Was
machen diese Leute aber, wenn sie eine Lungenentzündung haben?? Die Viren
mittels Antibiotika killen?? Hier sollte es in meinen Augen nicht darum gehen,
alles auf Teufel komm aus zu schützen, sondern für Tiere und Pflanzen, die von
Menschen genutzt werden müssen, sinnvolle
Bewirtschaftungsformen zu finden. Und da scheint mir das Angeln die
Fische wesentlich weniger zu quälen als der industrielle Fischfang.
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(Vor-)Urteil Nr.
2:
ANGLER SIND EINE BEDEUTUNGSLOSE MINDERHEIT
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Freispruch:
Wir können all jene Politiker, die das glauben und danach handeln, nur warnen!
Angler mit ihren wahlberechtigten Familienmitgliedern könnten bei uns mühelos
die 5-Prozent-Hürde überspringen, die zum Einzug in den Bundestag genommen
werden muss. In den EU-Staaten gibt es nach offiziellen Erhebungen 23 Millionen
Angler, was die internationale Popularität des Angelns beweist. Allerdings
haben bei uns weitaus kleinere Interessen-Gruppen eine stärkere Lobby bei
politischen Entscheidungsträgern.
An den Blinker
Wer
behauptet denn, dass Angler eine bedeutungslose Minderheit sind?? Das ist ein
Argument, das ich persönlich noch nicht von den Schützern gehört habe. Im
Gegenteil, die nehmen uns Angler ja so ernst, dass viele Schützer alles zu
unternehmen versuchen, um das Angeln in Deutschland unmöglich zu machen.
An die Schützer
Angler
sind ein genauso bedeutungsloser oder bedeutender Teil der Gesellschaft wie alle
andere Gruppierungen oder Interessengruppen mit gleicher Zahl
auch. Immerhin Respekt an die Schützer: Ihr habt es besser geschafft,
euch öffentlich zu präsentieren als die Angler. Das kann man aber nun wirklich
nicht den Schützern zum „Vorwurf“ machen.
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(Vor-)Urteil Nr.
3:
ANGELN GEHÖRT VERBOTEN
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Freispruch:
Geht nicht, denn Angeln ist vom Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den
Landesfischereigesetzen und umfassenden Verordnungen geregelt. Fischereibehörden
der Länder beaufsichtigen und kontrollieren das Angeln, das schon aus
hegerischen Gründen legal ist. Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz als
legaler, vernünftiger Grund für den Fischfang festgeschrieben.
An den Blinker
„Geht
nicht“ ist leider sehr optimistisch, auch wenn es momentan im Gesetz steht.
Gesetze sind ja meines Wissens schon des öfteren, und manchmal auch zu oft, geändert
worden.
An die Schützer
Auch
ich kenne viele Argumentationen, in denen Schützer das Angeln und auch das
Jagen am liebsten verbieten würden. Das sind teilweise die gleichen
Organisationen, die behaupten, dass man die Natur sich selbst überlassen soll.
Und die dann jeden Heuler - mit dem man ja publicityträchtig Spenden sammeln
kann – im Wattenmeer aufsammeln, anstatt ihn den Kräften der Natur zu überlassen.
Oben habe ich schon mal angeführt, dass Angler und Schützer eigentlich viele
gemeinsame Interessen haben, die sie besser auch gemeinsam angehen sollten,
statt sich gegenseitig zu zerfleischen (saubere Gewässer, vernünftige
Bewirtschaftung der Bestände etc.)
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(Vor-)Urteil Nr. 4:
ANGLER ZERTRAMPELN DIE UFERVEGETATION
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Freispruch:
An ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit
dem sie rücksichtsvoll umgehen. So richten die Angler vielerorts Stege und
Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen.
An den Blinker
Auch
hier wieder schwarz/weis: Selbstverständlich gibt es auch Angler, die rücksichtslos
durch die Natur trampeln, die Bäume beschneiden oder Gebüsche roden um besser
angeln zu können.
An die Schützer
Aber
gerade weil das eine Minderheit unter den Anglern ist, bin ich hier für eine
scharfe Verfolgung dieser schwarzen Schafe und dürfte damit wohl auch mit den
Schützern auf einer Linie liegen. Man kann ja auch nicht das autofahren
verbieten, nur weil Einzelne sich daneben benehmen!
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(Vor-)Urteil Nr. 5:
ANGLER VERNICHTEN FISCHBESTÄNDE
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Freispruch:
Völlig falsch. Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet und wenden jährlich
mehr als 50 Millionen Mark für Besatz auf. Sie führen Fangbücher und machen
amtlich genehmigte Bestands-Kontrollfischungen.
Angler
sind an einem nach Menge und Arten reichen Fischbestand interessiert und pflegen
ihn (mit hohem finanziellen Aufwand).
An den Blinker
Auch
wenn Angler gesetzlich zum Führen von Fangbüchern und Fischhege verpflichtet
sind: Angler wollen Fische fangen und kümmern sich daher schon aus eigenem
Antrieb und Interesse und die Fischbestände – und nicht nur das. Auch um Gewässerbiotope,
die möglichst vielen Fischarten eine natürliche Fortpflanzung erlauben, da
dies immer noch der preiswerteste „Fischbesatz“ ist. Das Gesetz ist
vielleicht eine Art der Grundlage, aber nicht der alleinige Antrieb.
An die Schützer
Auch
hier denke ich, dass die Gemeinsamkeiten zwischen Anglern und Schützern recht
gross sind. Beide wollen Gewässer mit einem möglichst vielfältigen, gesunden,
sich selbst erhaltenden Fischbestand, von dem man dann auch die Überschüsse
abschöpfen kann.
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(Vor-)Urteil Nr. 6:
ANGLER TUN NICHTS FÜR DIE NATUR
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Freispruch:
Absoluter Schwachsinn! Als vor über 100 Jahren Naturschutz noch ein unbekanntes
Wort war, warnten Angler schon vor der Naturzerstörung an Bach und Fluss. Denn
Angler sind am unbedingten Erhalt naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz
interessiert.
Bundesweit
arbeiten sie an naturnahem Rückbau der Gewässer, betreiben die Wiedereinbürgerung
bedrohter Fischarten. Dazu leisten sie Millionen unbezahlte Arbeitsstunden.
An den Blinker
Da
stimme ich absolut zu!!! Erinnert mich an den Spruch der Jäger, dass die Jägerschaft
schon „Grüne“ waren, als an die Partei noch keiner gedacht hatJ
Auch hier wieder die gleichen
Argumente wie oben: Die Gemeinsamkeiten (saubere Gewässer, gesunde Biotope)
sind doch eigentlich hier auch stark genug um mal gemeinsam was tun zu können.
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(Vor-)Urteil Nr. 7:
ANGLER STÖREN BRUTVÖGEL
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Freispruch:
Wer das behauptet, kennt nichts vom Angeln und von Anglern. Wo Vögel wassernah
nisten, richten Angler Schutzzonen ein und verzichten während der Brutzeit
freiwillig aufs Angeln - so wie sie es auch während der Laichzeit der Fische
halten.
Angler
stören nicht, weil sie sich schon aus Eigeninteresse still verhalten und nicht
wie andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.
An den Blinker
Auch
hier wieder zu sehr schwarz/Weiss: Selbstverständlich werden von „Anglern“
Schutzzonen eingerichtet und auch das Angeln während der Brutzeiten an den in
Frage kommenden Stellen verboten. Aber auch hier gibt es wieder schwarze Schafe,
auch unter den Anglern, die für einen guten Fang alles, auch Verbotenes, tun würden!
An die Schützer
Natürlich
sollte man Vögel während der Brutzeit nicht stören, dann aber auch nicht
durch ganze von Schützern geführte „Truppenverbände“, die sicher die Vögel
mehr stören, als ein paar ruhig harmlos am Gewässer sitzende Angler.
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(Vor-)Urteil Nr. 8:
ANGLER VERMÜLLEN DIE UFER UND GEWÄSSER
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Freispruch:
Es darf bezweifelt werden, dass Angler zur Vermüllung unseres Landes so viel
beitragen wie die nicht angelnden Bürger. Kein Zweifel herrscht aber darüber,
dass Angler im Gegensatz zu Nichtanglern an den Gewässern groß angelegte Müllsammelaktionen
durchführen. Wer tonnenweise Müll mühsam einsammelt, dessen Bewusstsein für
saubere Landschaft (und sauberes Wasser) ist geschärft!
An den Blinker
Leider
gibt es auch unter Anglern mehr schwarze Schafe, als es einem lieb sein kann.
Deswegen muss man aber weder das Angeln angreifen oder verbieten, nur mit der
gebotenen Härte gegen diese schwarzen Schafe durchgreifen. Das wird dann sicher
auch bei den Schützer nicht schlecht ankommen. Und natürlich ist der größte
Teil des Mülls an den Ufern nicht von Anglern, sondern ist einfach
weggeworfenener Wohlstandsmüll der Gesellschaft. Aber man findet auch leider
genügend Mais- und Madendosen, abgeschnittene Schnurreste, Verpackungen von
Blinkern etc..
An die Schützer
Wenn
es nach mir geht, würde nicht nur jedem Angler der Schein entzogen, der einen
Angelplatz nicht sauber verlässt, sondern würden alle Bürger, die Müll in
die Landschaft kippen, wesentlich strenger bestraft werden. In meinen Augen auch
wieder ein Punkt, an dem die meisten Angler wohl mit den meisten Schützern
konform gehen dürften. Das wir die Gewässer nur als Alibi sauber halten, um
sie später wieder zu „vermüllen“, ist daher ein absolut falscher Punkt,
der in diesem Zusammenhang gerne aufgeführt wird.
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(Vor-)Urteil Nr. 9:
ANGLER HABEN KEINE AHNUNG VOM UMGANG MIT DER NATUR
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Freispruch:
Falsch. Jeder Angler muss den Fischereischein erwerben, dem eine umfangreiche Prüfung
unter Aufsicht der Landesbehörden voraus geht. Allein im Fachbereich Fischkunde
müssen 230 Fragen gelernt werden können, bei Naturschutz und Gewässerkunde
sind es 122 Fragen, in der Gesetzeskunde immerhin noch 57. Welche Prüfungen
machen Naturschützer, um über Angler urteilen zu können?
An den Blinker
Prüfungen
sind eine Sache, der vermittelte Stoff eine andere, und Theorie und Praxis
sowieso schon mal zweierlei. Mir persönlich wäre eine „Lehre“ über zwei
oder drei Jahre im Verein mit erfahrenen Praktikern lieber, als die doch meist
sehr theoretische Schulung wie sie heute existiert.
An die Schützer
Angler
haben genauso viel oder wenig (oder vielleicht doch ein bisschen mehr, wegen der
Praxis am Wasser?) Ahnung vom Umgang mit der Natur, wie viele (nicht alle!!) der
Schützer, die zwar sehr leidenschaftlich für ihre Ziele eintreten, oft aber
von der Wirklichkeit in der Natur (auch??) nicht viel Ahnung haben.
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(Vor-)Urteil Nr. 10:
ANGELN IST EIN ARME-LEUTE-SPORT
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Freispruch:
Von wegen arme Leute. Angeln ist in allen Gesellschafts-Schichten zu Hause. Dazu
gehören Königliche Hoheiten genauso wie Staatsmänner und ungezählte
Prominente. Global operierende Groß-Konzerne kaufen weltweit Angelrechte an den
besten Gewässern für ihre prominenten Gäste. Wer eine Woche Lachsangeln in
Norwegen oder Island bucht, gehört sicher nicht zu den Unterprivilegierten.
An den Blinker
Wenn
interessierts ob Arme oder Reiche angeln?? Deswegen wird das Angeln weder
eingeschränkt noch gefördert!
An die Schützer
Siehe
oben
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(Vor-)Urteil Nr. 11:
ANGELN SCHADET DER ERZIEHUNG
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Freispruch:
Nein, Angeln fördert sie! Angelnde Kinder zeichnen kein Fischstäbchen, wenn
sie einen Fisch malen sollen; angelnde Jugendliche erwerben wichtige Umwelt- und
Naturkenntnisse, was sich auch in stark verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld
bemerkbar macht. Sie lungern nicht in Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm
oder in Drogen-Treffs herum, sondern bewegen sich in freier Natur an der
frischen Luft, lernen das Beachten von Gesetzen und Verordnungen. Fairness und
Sozialverhalten in der Gemeinschaft werden für sie selbstverständlich.
An den Blinker
Auch
hier für mich wieder zu sehr in Richtung schwarz/weiss: Angeln kann, richtig
vermittelt, den Umgang mit der Natur und in der Gesellschaft fördern, wie der
Blinker das beschreibt. Das sehe ich absolut nicht anders! Genauso kann
allerdings die falsche Anleitung oder das falsche „anglerische“ Vorbild auch
Kinder zu Anglern machen, die leider zur Sorte schwarze Schafe gehören.
An
die Schützer
Angeln
schadet der Erziehung der Kinder sicher nicht mehr, als die von einigen
Gruppierungen unter den Schützern propagierte Gewalt gegen Angler, Jäger
und/oder deren Einrichtungen.
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(Vor-)Urteil Nr. 12:
ANGELN IST WIRTSCHAFTLICH BEDEUTUNGSLOS
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Freispruch:
Blödsinn, Angeln ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der BRD. Ein
Forschungsbericht ergab 1997, dass allein die 1,4 Millionen amtlich
registrierten Angler über 1 Milliarde Mark umsetzten. Hinzuzurechnen sind noch
die Umsätze aus Besatzfischzucht und -verkauf, Vereinsleben, Immobilienkauf,
Verwaltung und Presse.
An den Blinker
Auch
dieses Argument wird meines Erachtens nach selten von den Schützern gebraucht,
die im Normalfall ja immer Belange des Natur- und Umweltschutzes über die
Belange der Wirtschaft stellen.
An die Schützer
Gerade
weil der vom Angler gefangene Fisch wesentlich mehr volkswirtschaftlichen Umsatz
bringt als der industriell gefangene, sollten die Schützer eigentlich ein
Interesse daran haben, dass das Angeln gestärkt wird. Nicht nur werden weniger
Fische gefangen, was ja den Intentionen der Schützer entsprechen sollte, man
kann auch für die Wirtschaft mehr tun und die Schützer könnten da ein
bisschen aus der „wirtschaftsfendlichen“ Ecke kommen. Zum Beispiel indem sie
mit den Anglern zusammen alternative Bewirtschaftungsformen entwickeln.
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(Vor-)Urteil Nr. 13:
ANGLER ZAHLEN NICHTS FÜR DIE NUTZUNG
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Freispruch:
Völlig falsch. Jedes Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe. Überdies
muss jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber
zahlen, also vor allem (über die Pacht) in die Kassen der Kommunen.
An den Blinker
Ich
glaube nicht, dass das die Schützer besonders interessiert. Es ist ja auch nur
gerecht, wenn derjenige, der die Natur nutzen will, in welcher Form auch immer,
dafür bezahlen muss.
An die Schützer
Siehe
bei „Blinker“
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(Vor-)Urteil Nr. 14:
ANGELN IST EINE DEGENERATION DER NEUZEIT
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Freispruch:
Völlig falsch, denn Angeln hat eine lange Tradition. Norwegische
Felszeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der Zeitrechnung.
Seit der Erfindung des Buchdrucks gibt es Angelbücher über die tief
verwurzelte Leidenschaft, geboren aus dem über Millionen von Jahren erworbenen
evolutionären Wissen über Jagd und Fischerei. Angeln ist eine Naturbegabung.
Sie zu unterdrücken, hieße sich an der Natur des Menschen zu versündigen!
An den Blinker
Völlig
korrekt! Aber nicht nur das Alter ist hier ein Argument: Angeln ist schlichtweg
keine Degeneration!! Eigentlich müssten gerade die „Schützer“ solche
naturnahen, ursprünglichen und zum Teil traditionellen Tätigkeiten unterstützen.
An die Schützer
„Besser
Angler als Berufsfischer“, so müssten doch eigentlich die Schützer denken.
Über den Tellerrand geschaut heisst das nämlich, dass nicht nur die Bestände
geschont werden, sondern pro gefangenem Fisch auch wesentlich mehr
volkswirtschaftlicher Umsatz als mit Berufsfischern gemacht wird. Bessere
Erhaltung der Bestände bei größeren volkswirtschaftlichem Nutzen sollte
eigentlich auch die Schützer dazu veranlassen, dass mehr geangelt statt
industriell gefangen und produziert wird.
Die
Reaktionen
Natürlich
haben wir diesen Artikel im Vorfeld auch sowohl der Redaktion des Blinker wie auch BUND, WWF und
Greenpeace als grossen „Schützer“verbänden zugesandt und um eine
Stellungnahme dazu gebeten.
Sehr
schnell reagiert hat der Blinker. Leider ist der Chefredakteur Richard Lütticken
zu dieser Zeit im Urlaub gewesen. Aber vom „Chef vom Dienst“ Michael Szameit
wurde mir zugesichert, dass unser Artikel auf der nächsten Redaktionskonferenz
mit Herrn Lütticken vorgelegt wird. Über eventuelle Reaktionen werden wir dann
natürlich entsprechend berichten.
Und
scheinbar haben die Verbände der „Schützer“, die wir angeschrieben haben,
wichtigeres zu tun, als sich mit Anglern auseinander zu setzen. Ob das deren
Mitglieder auch alle so sehen, oder wäre von den Mitgliedern mehr
Diskussionsbereitschaft zu erwarten??
Leider
haben sich auf unsere Mail weder BUND, WWF noch Greenpeace gemeldet. Sollte
es tatsächlich so sein, dass diesen Verbänden und deren Funktionären (die
Mitglieder nehme ich ausdrücklich aus, die werden das wohl kaum mitbekommen
haben, wenn schon die Funktionäre nicht in der Lage sind, sich bei uns zu
melden) es wichtiger ist mit mehr oder weniger fragwürdigen Aktionen und
Veranstaltungen Spenden zu sammeln, als die Diskussionsbereitschaft der Angler
zu nutzen.
Wir
hoffen aber immer noch, dass sich aus den Reihen der „Schützer“ Menschen melden werden, denen es eher an einer
zielgerichteten Zusammenarbeit liegt als an sinnlosen Konfrontationen. Wir sind
dazu bereit!!!!
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