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Festsetzung von Höchstfangmengen

Bei allen Arten der Hochseefischerei wird von Höchstfangmengen gesprochen. Was ist das eigentlich und wer legt diese fest? Diese Fragen wollen wir in dieser Ausgabe des AB-Magazins einmal betrachten. Die Informationen sind, wenn nicht anders angegeben, der Broschüre "Die Gemeinsame Fischereipolitik" entnommen. Herausgegeben wurde diese von der Europäischen Kommission - Generaldirektion Fischerei:

"Idealerweise sollte jeden Bestand nur die Menge Fisch entnommen werden, die das Gleichgewicht oder die Wiederauffüllung der Bestände nicht gefährdet. Mit der Festsetzung zulässiger Gesamtfangmengen (TAC) wird vorgeschrieben, welche Höchstmenge Fisch einem bestimmten Bestand in einem bestimmten Zeitraum entnommen werden darf. Dies setzt die Zusammenarbeit aller beteiligten Parteien voraus, die sich auf eine bestimmte TAC Sowie deren Aufteilung untereinander einigen müssen.

TAC zählt zu den ersten Bestandserhaltungsmaßnahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik, da die Fischer mit ihrer Anwendung bereits vertraut waren. Auch die Gemeinschaft gab die gemeinsamen Fangmöglichkeiten in Form von Quoten an die Mitgliedsstaaten weiter. Es wurde eine Formel entwickelt, um den Gemeinschaftsanteil an den zulässigen Gesamtfangmengen anhand einer Reihe von Faktoren, unter anderem den bisherigen Fangergebnissen der einzelnen Länder, aufzuteilen. Diese Formel wird heute noch angewandt und garantiert die ´relative Stabilität`, die den Mitgliedsstaaten für markgängige Arten einen festen prozentualen Anteil an den Fangmöglichkeiten sichert.

Die Festsetzung der TAC erfolgt jährlich. Der Ministerrat tritt Ende Dezember zusammen und entscheidet über die Fangmöglichkeiten für das kommende Jahr. Dieser Tagung geht allerdings ein langer Prozeß voraus, an dem viele Länder und Organisationen beteiligt sind.

Am Anfang stehen die wissenschaftlichen Untersuchungen, die von den verschiedenen nationalen und internationalen Organisationen durchgeführt werden. Der internationale Rat für Meeresforschung (ICES) trägt aus verschiedenen Quellen Angaben über die Lage der Bestände zusammen. Der zuständige ICES-Ausschuß für die Lage der kommerziell genutzten Bestände im Nordostatlantik legt Empfehlungen über den vertretbaren Umfang der Fischerei in diesem Gebiet vor. Die Europäische Kommission zieht zu diesen Empfehlungen ihren eigenen Wissenschaftlichtechnischen und wirtschaftlichen Fischereiausschuß (STECF) aus nationalen Experten zu Rate.

Außerdem finden auch im Rahmen der einschlägigen regionalen Fischereiorganisationen Verhandlungen mit Drittändern statt, die ein Interesse an denselben Fanggründen oder beständen haben. Die Kommission prüft die verschiedenen Empfehlungen und erarbeitet Vorschläge für die zulässigen Gesamtfangmengen und die Fangbedingungen im darauffolgenden Jahr. Diese Vorschläge werden an den Ministerrat weitergeleitet. Die endgültige Entscheidung über zulässige Gesamtfangmengen, Quoten und sonstige Maßnahmen fällt auf der letzten Tagung der Fischereiminister gegen Jahresende."

Soweit die Erklärungen aus Sicht der Europäischen Kommission. Doch welche Brisanz und z.T. verheerenden Folgen hinter diesen Worten stecken können, erahnt man, wenn man sich die entsprechenden Entscheidungen aus dem Dezember 2002 ansieht, auf die bereits in der letzten Ausgabe hingewiesen wurde.

Deswegen wollen wir versuchen, in der nächsten Ausgabe die Entscheidungsgrundlagen einmal kritisch zu betrachten. Allerdings kann schon jetzt gesagt werden, dass es keine Unterscheidung in einer "Schwarz-Weiß-Unterteilung" geben kann und wird. Dafür sind diese Grundlagen zu weitläufig. Doch mehr beim nächsten Mal.

Karlheinz Symanofsky

Vorstand
Interessengemeinschaft Angeln


Anglerboard-Magazin Mai 2003


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