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Pressemitteilungen

Bootsanglerclub

Dieses Merkblatt soll dazu beitragen „Gegenseitige Störungen beim Fischfang“ gemäß der Küstenfischereiordnung (KüFO) zu vermeiden. Es soll die Angler, die ihrem Hobby vom Boot aus nachgehen, für diese Problematik sensibilisieren, den in der KüFO stehenden Gesetzestext veranschaulichen und Empfehlungen geben, die ein partnerschaftliches Miteinander fördern. Als Interessenvertretung aller Bootsangler hat der Boots-Angler-Club e.V. dieses Merkblatt in Zusammenarbeit mit der oberen Fischereibehörde erarbeitet.

Ein Kopieren und Weitergeben ist nicht nur erlaubt, sondern auch erwünscht!

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Merkblatt für Bootsangler über die Kennzeichnung von Netzen in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins

Dieses Merkblatt soll dazu beitragen „Gegenseitige Störungen beim Fischfang“ gemäß der Küstenfischereiordnung (KüFO) zu vermeiden. Es soll die Angler, die ihrem Hobby vom Boot aus nachgehen, für diese Problematik sensibilisieren, den in der KüFO stehenden Gesetzestext veranschaulichen und Empfehlungen geben, die ein partnerschaftliches Miteinander fördern. Als Interessenvertretung aller Bootsangler hat der Boots-Angler-Club e.V. dieses Merkblatt in Zusammenarbeit mit der oberen Fischereibehörde erarbeitet. Ein Kopieren und Weitergeben ist nicht nur erlaubt, sondern auch erwünscht!

Nach § 17 Gegenseitige Störung beim Fischfang ist eindeutig geregelt, dass wer mit beweglichem Fangerät (unter anderem Handangeln) fischt, stehendem Gerät wie Netzen, Langleinen, Reusen etc. gegenüber ausweichpflichtig ist. Der Gesetzgeber gibt keinen Mindestabstand zu den Netzen vor, der Boots-Angler-Club empfiehlt aber mindestens 75 Meter.

Da es sich bei diesem „stehendem Gerät“ um unbeaufsichtigte Hindernisse unter der Wasseroberfläche handelt, besteht eine Verpflichtung nach § 20 Kennzeichnung von Fangerät, diese an der Wasseroberfläche so kenntlich zu machen, dass der Verlauf des Netzes oder der Gerätereihe erkennbar ist. Am Anfang und am Ende ist es mit einer Doppelflagge und in der Mitte mit einer Einzelflagge zu kennzeichnen. Ist das Netz bzw. die Gerätereihe länger als 1200 m, muss mindestens alle 600 m eine Kennzeichnung mit einer Einzelflagge erfolgen.

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Für Netze sind rote Flaggen mit einer Kantenlänge von mind. 40 cm und Radarreflektoren, für Angelschnüre und Aalreusen schwarze Flaggen mit einer Kantenlänge von mind. 20 cm vorgeschrieben. Die Flaggen sind so zu befestigen, dass sie mind. 150 cm über die Wasseroberfläche hinausragen. Netze (rote Flaggen) mit einem Abstand von weniger als drei Seemeilen zur Küste, sind von der Kennzeichnungspflicht durch Radarreflektoren befreit.

Netze, die bis zur Wasseroberfläche reichen (Heringsstellnetze), müssen zusätzlich durch Schwimmkörper (Kanister oder Ähnliches) gekennzeichnet werden, so dass der Verlauf der Gerätereihe zu erkennen ist.

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In Küstennähe verlaufen die Reihen von Stellnetzen in der Regel parallel zur Küstenlinie bzw. zu den in den amtlichen Seekarten angegebenen Tiefenlinien (5m oder 10m). Dieses wird auch von den Berufsfischern so gehandhabt, um selbst Konfrontationen mit Berufskollegen zu vermeiden.

In letzter Zeit ist es seitens der Fischer, wie auch auf Seiten der Angler zu Klagen über Vorfälle auf dem Wasser gekommen. Seitens der Fischer beklagt man Beschädigungen des Fangeräts sowie Verletzungen an den Händen durch Angelhaken. Auf Seiten der Angler gibt es Klagen über nicht, bzw. nicht richtig oder ausreichend gekennzeichnete Netze und den damit verbundenen Verlust von Ausrüstung. Das von beiden Parteien keiner ein Interesse hat, dass man aneinander gerät, versteht sich von selbst.

Verhalten bei Schadensfällen

Für ein partnerschaftliches Miteinander auf dem Wasser bedarf es der Rücksichtnahme aller Wassernutzer.

Gerät man als Angler trotz aller Vorsicht und Rücksichtnahme in ein stehendes Fangerät, unabhängig von der Frage ob man selbst fahrlässig gehandelt hat, oder durch z.B. durch Witterungseinflüsse der Verlauf der Gerätereihe nicht erkennbar war, bedingt es der faire Umgang miteinander, dass man sich nicht aus der Verantwortung stiehlt. Analog zu einem „Verkehrsunfall“ auf der Strasse wird erwartet den „Unfallgegner“ auf den Schaden vor Ort hinzuweisen, um Folgeschäden oder Verletzungen zu vermeiden, sowie den Fund im Netz bei der Polizei abzugeben. Nur auf diesem Wege sind materielle wie körperliche Schäden zu vermeiden.

Verhaltensempfehlung für den Angler bei Kontakt mit einem stehenden Fangerät:

Sofortiges Aufstoppen der Fahrt, Kappen aller Verbindungen des mit dem im Netz verhakten Gerätes. Hinterlassen einer Nachricht möglichst an den Netzfahnen zu beiden Seiten des Ereignisortes. Sinnvoll wären hier stärkere Kunststoffkärtchen, die mit einem wasserfesten Stift beschriftet folgende Angaben enthalten sollten: Hinweis auf Angelgerät im Netz, Name und Anschrift. Solche vorbereitete Kärtchen kann man an Bord mitführen und mit einem Band, besser mit einem Kabelbinder an den Netzfahnen befestigen. Notieren Sie sich zeitgleich das Fischereikennzeichen, bzw. die Registriernummer die deutlich sichtbar an der Netzfahne angebracht ist. Ist dieses Vorgehen aufgrund zu starkem Seeganges nicht praktikabel, sollte die Küstenwache über den Vorfall über Funk oder Telefon benachrichtigt werden.

Für den Landangler kann nur das Durchtrennen der Angelschnur empfohlen werden.

Wenn Sie der Verhaltensempfehlung gefolgt sind, haben Sie vor Ort alles gemacht um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ist man fair miteinander umgegangen, wird sicher der folgende Teil des Merkblattes nicht zum tragen kommen. Ihn auszufüllen können wir nur dringend empfehlen.

Schadensregulierung

Nutzen Sie diesen Teil des Merkblattes um möglichst alle notwendigen Daten und Fakten für eine Schadensregulierung gesammelt zu haben.



Datum und Uhrzeit des Schadensereignisses: 200 , , Uhr



Ortsangabe (z.B. Neustädter Bucht):



Positionsangabe des Ereignisses: N / E .



Sicht: Windstärke: Wellenhöhe:



Quelle: http://www.bootsanglerclub.de/PDF/Merkblatt_Netze.doc

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Deutschen Meeresanglerverbandes e.V. im DAV e.V.

Am Samstag, dem 26.02.2005 wählte die Jahreshauptversammlung des DMV e.V. den 45 jährigen Braunschweiger Ralf Deterding zu ihrem neuen Präsidenten.

Ralf Deterding übernimmt das Amt von Dr. Hubert Waldheim der den DMV 3 Jahre lang führte. Ralf Deterding ist seit 1992 Mitglied des DMV und leidenschaftlicher Brandungsangler und Norwegenliebhaber.

Sein Hauptinteresse in seine Amtszeit wird es sein die Interessen der Angler offensiv gegenüber politischen Entscheidungsträgern zu vertreten und für mehr Beteiligung der Mitglieder des DAV an den DMV Veranstaltungen zu werben.

Unser Verband, der DMV, wurde 1990 gegründet und ist als Mitglied des Deutschen Anglerverbandes e.V. für das Meeresangeln zuständig. Als Fachsportverband vertreten wir die Interessen der Deutschen Meeresangler.

Alle unterschiedlichen Arten des Meeresangelns, das Big Game Angeln, das Bootsangeln, das Brandungsangeln sowie das Meeresdistanzwerfen ( long slinging with sea weights) werden von unserem Verband gefördert. Wir haben besondere Gruppen für das Angeln unserer Damen und Jugendlichen gebildet.

Über unseren Dachverband, den DAV, sind wir Mitglied in der für das Meeresangeln zuständigen Föderation FIPS/M des Weltanglerverbandes CIPS. Unser Verband beteiligt sich seit seiner Gründung erfolgreich an den internationalen Veranstaltungen der organisierten Angler. Der DMV hat für alle Arten des Meeresangelns gut organisierte internationale Veranstaltungen sowie eine Weltmeisterschaft im Meeresdistanzwerfen ausgerichtet. Den Erhalt des hohen Niveaus und das gute Ansehen der deutschen Meeresangler sehen wir als eine unserer wichtigen Aufgaben an. Unsere Mitglieder werden von Fachleuten geschult und durch unser zweimal im Jahr erscheinendes Meeresangler Magazin umfassend und gut informiert.

Der DMV ist Anwalt der Natur. Er setzt sich überall für einen sinnvollen Umwelt-, Landschafts-, Gewässer- und Tierschutz ein und unterstützt entsprechende praktische Initiativen. Gleichermaßen wendet er sich gegen jeglichen rücksichtslosen Umgang mit und in der Natur.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Deterding


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Nordwestfunk

Mit dem neuen RoadMate 300 direkt in den Hafen!

Thales Navigation, Hersteller der weltbekannten Marke Magellan, bringt rechtzeitig zum Start der neuen Saison das neue Autonavigationsgerät RoadMate 300 auf den Markt. Dieses leistungsstarke Gerät verfügt über einen neuen 14-Kanal GPS-Empfänger mit TrueFix™-Technologie, der auch WAAS/EGNOS-kompatibel ist.

Der neue RoadMate 300 hat ein TFT-Farbdisplay mit Touchscreen, das auch bei Sonnenlicht sehr gut ablesbar ist.

Magellan RoadMate 300 sofort einsatzbereit und bietet optimalen Bedienkomfort. Es sind alle Hauptstraßen und Autobahnen Europas direkt gespeichert. Im Lieferumfang der deutschen Version enthalten ist zudem eine 512MB SD-Karte mit detailliertem Kartenmaterial für Deutschland und Österreich.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne NWF, nordwest-funk GmbH, 2.Polderweg 18, 26723 Emden,Tel.: 04921-8008 88, Fax: 04921-8008 90, Email: info@nordwest-funk.de .



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