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Wie werden bisher die Bestände technisch geschützt?
Die großen Stichworte dabei lauten „Selektivität und Bestandserhaltung“.
Sie sollen folgende Fänge verhindern oder zumindest einschränken:
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- noch nicht geschlechtsreife Fische, damit diese heranwachsen und zur Bestandserneuerung beitragen können:
- Fische, deren Fang nicht gewollt ist, weil sie keinen Marktwert oder die Fischer für die keine Quote mehr besitzen;
- Meeressäuger, Seevögel und andere Arten, z.B. Schildkröten
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Es ist also völlig klar, was mit diesem Maßnahmen bezweckt wird, aber das Wie ihrer Ausarbeitung und Durchsetzung ist äußerst komplex.
Von daher sagt die EU selbst, daß Kompromisse eingegangen werden müssen.
In den Gewässern über dem europäischen Kontinentalschelf kommen verschiedene Fischarten gemeinsam vor. Daher werden bei Fangtätigkeiten, die nur auf eine oder zwei bestimmte Arten abzielen, häufig auch noch andere Arten gefangen. Fänge aus der Nordsee z.B. setzen sich häufig aus Kabeljau, Schellfisch und Wittling zusammen, die in den selben Gebieten vorkommen. Aufgrund der biologischen Unterschiede zwischen diesen Arten wird mit einer bestimmten Öffnung der Netzmaschen Kabeljau besser gefangen als Schellfisch und ganz sicherlich besser als Wittling. Die ideale Maschenöffnungen für die eine Art ist mithin keineswegs ideal für die beiden anderen. Dieses Beispiel verdeutlicht die Schwierigkeiten, die beim Entwurf technischer Maßnahmen auftreten, Ideale Lösungen gibt es, wenn überhaupt, nur selten. Die verschiedenen Möglichkeiten müssen in ihren Vor- und Nachteilen gegeneinander abgewogen werden, und die endgültige Entscheidung ist gewöhnlich ein Kompromiß.
Wichtigste technische Maßnahmen
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- Mindestmaschenöffnungen
- Einsatz von selektivem Gerät
- Schongebiete und –zeiten
- Mindestanlandegrößen für Fische, Krebs- und Weichtiere
- Begrenzung der Beifänge
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Da der Sinn dieser einzelnen Punkte sich quasi von selbst ergibt, werde ich im weiteren Verlauf nur Kommentierungen (jeweils in Klammern am Ende einer Maßnahme) dazu abgeben und diese Punkte kritisch beleuchten.
Maschengrößen
Da offenbar, trotz intensiver Recherche konnte ich keine entsprechende Vorschrift finden, auf einer Fangfahrt die Mitnahme und der Einsatz von Netzen mit verschiedenen Maschenöffnungen erlaubt ist, wird seitens der EU der Einsatz der richtigen Netze gefördert. Dazu werden für den Mindestanteil der jeweiligen Zielart in den Fängen Quoten festgesetzt. Je nach Fischerei, Fanggebiet und Maschenöffnung werden Prozentsätze der während derselben Fangeinsätze gefangenen Zielarten und übrige Arten aufgestellt. (Wer soll das denn noch überwachen können? Vor allem, wenn verschiedene Fanggebiete angelaufen werden. )
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Steigerung der Selektivität
Neben der Verwendung größerer Maschen gibt es auch verschiedenen Vorrichtungen der Steigerung der Selektivität. So können in Schleppnetze Netzblätter eingezogen werden, durch die kleine Fische und nicht gezielt befischte Arten entkommen können. Auch Schleppnetze mit Quadratmaschen sind sinnvoll, da sie sich unter dem Druck des Schleppens nicht verengen, so daß Jungfische entkommen können. (Ich finde es bezeichnend, daß hier immer nur von Möglichkeiten und nicht von Vorschriften geredet wird. Hier muß dringend eine einheitliche Vorschrift erstellt werden, die auch die Überwachung erleichtert.)
Schongebiet und –zeiten
Einige Arten müssen zu Lachzeit geschützt werden, wenn sie sich in bestimmten Gebieten in großer Zahl sammeln. Auch die Aufwuchsgebiete mit ihren Konzentrationen an Jungfischen sind zu bestimmten Zeiten besonders gefährdet. Gebiete, die für den Fischfang gesperrt sind, werden „Schutzzonen“ genannt. Die Wissenschaftler haben festgestellt. Daß die präzise Zeitliche und geographische Abgrenzung dieser Gebiete für die Wirksamkeit der Schutzzonen entscheidend ist. (Ein Schritt in die richtige Richtung! Aber warum werden diese Gebiete nur zeitweise ausgewiesen? Hier macht eine dauerhafte Einrichtung doch mehr Sinn. Auch müssen wir verschiedene Veranstaltungen in Frage stellen. Hier denke ich an das Öresundfestival. Viele werden schon die Bilder von „gefangenen“ Laichdorschen gesehen haben. Muß das sein?)
Mindestanlandegrößen
Die Gewähr, daß Fische nicht zu jung gefangen werden, hat biologische und wirtschaftliche Vorteile. Um den gezielten Fang von noch nicht geschlechtsreifen Exemplaren einzuschränken, wurden für eine Reihe von Arten Mindestgrößen festgesetzt, unterhalb deren Fische, Krebs- und Weichtiere nicht angelandet werden dürfen. Sicher führt dies in einigen Fällen zu Rückwürfen – Teile der Fänge werden wieder über Bord geworfen, weil ihre Anlandung illegal wäre. Doch insgesamt erscheint es sinnvoller, Rückwürfe in Kauf zu nehmen, als gar keine Vorschriften zu haben und die gezielte Befischung und Vernichtung von noch nicht geschlechtsreifen Fischen in sehr viel größerem Umfang hinnehmen zu müssen. (Hier stellen sich zwei Fragen: Wie oft werden denn angelandete Fänge kontrolliert? Ich persönlich habe schon die Anlandung von Dorschen beobachtet, die gerade mal so groß wie Heringe waren. Von einer Kontrolle oder eines Protest der Fischereigenossenschaft keine Spur! Mir ist schon klar, daß man nicht so selektiv fischen kann, daß nur maßige Fische gefangen werden, aber eine verbesserte Kontrolle würde dieses Problem zumindest verringern. Die andere Frage lautet: Reichen die Mindestmaße aus? Hier kann ich nur ein eindeutiges Nein zur Antwort geben. Meine persönliche Vorstellung sieht so aus, daß das Mindestmaß speziell für den Dorsch und 20% angehoben werden muß. 42 statt 35 cm. Speziell zu diesem Thema wird sich die Interessengemeinschaft Angeln noch äussern!)
Begrenzung der Beifänge
Es ist nicht auszuschließen, daß Fischer zur Sicherung größerer Fänge kleinmaschige Netze verwenden, obwohl für ihre Art größere Maschenöffnungen vorgeschrieben sind. Um dieses Risiko einzuschränken, wurden Berechnungen über Mindest- und Höchstanteile in der Fangzusammensetzung angestellt. Die Maschengröße für den Fischfang in einem bestimmten Gebiet hängt von der jeweiligen Zielart ab. Wurde ein Netz mit der richtigen Maschenöffnung eingesetzt, so kann davon ausgegangen werden, daß neben dem zulässigen Anteil von Nichtzielarten, den sog. Beifängen, wenigstens der vorgeschriebene Mindestanteil der Zielart gefangen wurde. (Man kann, aber man muß nicht davon ausgehen. Wenn ich sagen würde ich fische auf Wittling mit einer kleineren Maschenöffnung und ich fange nur Dorsch, was passiert dann? Vor allem wenn ich später behaupte, das entsprechende Netz für den Dorschfang verwendet zu haben?)
Technische Maßnahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik
Im Jahre 2000 wurde eine neue Verordnung in Kraft gesetzt, die die Erhöhung der Mindestmaschenöffnungen festsetzt. Gleichzeitig wurde die Zahl unterschiedlicher Mindestmaschenöffnungen verringert. Es wurde eine Unterteilung in zwei große geographische Gebiete vorgenommen, in denen jeweils der Einsatz der Mindestmaschengröße vorgeschrieben ist. Diese beträgt in der Ostsee 120mm und in der Nordsee 100 mm. In Kattegat und Skagerrak liegt die Mindestgröße bei 90mm. Außerdem wurde eine Reihe von Ausnahmeregelungen über die Verwendung kleinmaschiger Netze aufgehoben. Die Festlegung, welche Kombinationen von Maschenöffnungen auf Fangreisen mitgeführt werden dürfen, wurde beschlossen. Allerdings konnte ich diese Verordnung bislang nicht recherchieren. Ich wäre dankbar, falls ein Leser oder eine Leserin eine entsprechende Quelle kennt, wenn er oder sie mir diese mitteilt.
Ein persönliches Fazit
Die EU befindet sich auf dem richtigen Weg. Allerdings dauert es m.E. viel zu lange, um Änderungen auf den Weg zu bringen. Ferner sollte auch das Verfahren zu Festlegung der Fangquoten schneller und vor allen Dingen restriktiver behandelt werden. Gerade im Hinblick auf die EU Osterweiterung ist es zwingend notwendig, den Bestandsschutz konsequenter zu betreibe.
Die Kontrolle der Vorschriften überläßt die EU den einzelnen Mitgliedsländern. Bei und werden diese wiederum an die Bundesländer übertragen. Hier besteht aber ein dringender Handlungsbedarf. Die Kontrollen müssen energischer und konsequenter durchgeführt werden. Zur Veranschaulichung dient folgendes Beispiel; In den letzten 5 Jahren habe ich insgesamt mehrere Wochen in einem Ort an der Ostsee verbracht. In diesem Ort ist auch ein Überwachungsschiff stationiert. Allerdings habe ich dieses Schiff bislang nicht einmal auf See gesehen. Darüber sollte sich mal jeder seine Gedanken machen.
Mir ist klar, daß eine 100% Kontrolle, zumindest auf See, nicht möglich ist, jedoch gibt es in der heutigen Zeit andere technische Möglichkeiten, die sich mit den bisherigen Verfahren ergänzen würden.
Der nächste Punkt, bei dem dringend eine Regelung gefunden werden muß, ist die Stellnetzfischerei, auf die ich schon in der letzten Ausgabe hingewiesen habe.
Karlheinz Symanofsky
Vorstand
Interessengemeinschaft Angeln e.V.
www.ig-angeln.de
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