Messer, zum neuen Waffenrecht 2008: Sinn oder Unsinn?
Zum neuen Waffenrecht 2008: Sinn oder Unsinn?
Seit 1.April 2008 gilt das neue Waffenrecht. Viele Bürger sind verunsichert, was nun erlaubt ist und was nicht.
Neu ist Folgendes:
Es gilt ein „Führungsverbot für alle Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandtaschenmesser) und für alle feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12cm." Der Transport in einem verschlossenen Behältnis ist erlaubt.
Dieses Führungsverbot gilt nicht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Deshalb sind ausdrücklich ausgenommen: Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkanntem Zweck dient.
Der Sinn dieses Gesetzes ist die Eindämmung der Jugendkriminalität und die Entschärfung von Kriminalitätsschwerpunkten.
Soweit zum Gesetz.
Alles klar? Das Ergebnis: Verunsicherung allenthalben.
Zuerst dachte ich: für mich gilt dieses Gesetz sowieso nicht. Ich bin kein Jugendlicher mehr, und an Kriminalitätsschwerpunkten halte ich mich eh nicht auf. Doch: Das Gesetz gilt ja für alle, oder? Ein ca. 45 jähriger Kunde berichtete, dass er sich einen Apfel schälte und ein zufällig vorbeikommender Polizist ihm das Messer abnahm! Es gibt einen anderen Vorfall, daß einem Rettungssanitäter im Einsatz sein Messer abgenommen wurde! Muss ich mein Leatherman Multiwerkzeug jetzt wegschließen, weil die Klinge sich einhändig öffnen lässt?
In Bayern scheint doch vieles besser zu sein als im übrigen Deutschland. Denn dort gibt es die Anweisung vom Innenministerium, daß praktisch jeder Grund zum Führen anerkannt wird mit Ausnahme der Selbstverteidigung!
Im übrigen Deutschland hat man eher den Eindruck von Willkür: Je nach Dienstanweisung, Tagesform oder was auch immer wird gehandelt. Und bestimmte Politiker gießen auch weiter Öl ins Feuer, indem sie ganz bewusst den falschen Eindruck erwecken, daß diese Messer grundsätzlich verboten seien.
Also: Die Polizisten sind verunsichert und oft nicht exakt im Thema.
Der rechtschaffene Bürger ist nicht informiert und verunsichert, weil durch dieses Gesetz alles schwieriger und komplexer geworden ist. Als Ergebnis bleibt eine verstärkte Staats- und Politikverdrossenheit.
Die Sicherheit? Die Gewerkschaft der Polizei befürchtet aufgrund unter anderem dieses Gesetztes weiteren Personalabbau. Das verschlechtert aber nicht nur die gefühlte, sondern auch die reale Sicherheit!
Denn: Es gibt immer andere, oft alltägliche Gegenstände, die sich hervorragend als Stichwaffe eignen.
Wenn wir einige Jahre zurückdenken, so wurden unter Anderem Butterflymesser verboten; mit genau der gleichen Begründung wird jetzt dieses Führungsverbot ausgesprochen wird. Doch die Situation ist nicht signifikant besser geworden, sonst wäre die neuerliche Änderung nicht begründbar. Das Gesetz war also nutzlos, weil Gewalt und Gesetzlosigkeit nicht auf bestimmte Messertypen begrenzt ist. Gewaltbereite Menschen finden schnell eine Alternative. Eingeschränkt werden die Normalbürger. Leider.
Danke, Dr. Körting(Innensenator in Berlin) als Initiator dieses Gesetzes. Danke an die Politiker, die dieses Gesetz in wenigen Wochen gemacht haben. Alle anderen Probleme (Denken wir nur Gesetzgebung zur Förderung von umweltfreundlichen Autos. Da rechnet man eher in Jahren) sind weniger wichtig. Jetzt geht es wohl Allen besser.
Jürgen Maurer| < Zurück | Weiter > |
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Kommentare
So kann ich einen gefangenen Fisch durch einem Schlag mit dem Griff betäubem und ihm mit der geöffneten Klinge den Herzstich setzen , während ich ihn mit der anderen Hand halte ,....... ganz nach den Fischerei-Vorschriften !
Dort ist vorgegeben , das man zum Angeln ein Messer mitzuführen hat ,.....so einfach ist das , mit einer Manikür-Klinge kann mann schließlich nichts anfangen .
Die Leute , die solche Verbote erlassen , sind absolut planlos !
Gewaltäter sind durch sollte Verbote überhaupt nicht abzuschrecken , Gewalttaten nicht zu verhindern ,......man könnte ja z. B. auch jemanden mit einer Plastiktüte zu Tode bringen , entweder ersticken oder erwürgen ,....werden die deshalb auch verboten !
Ausnahmen von diesem Gesetz , z. B. für Angler , Jäger , usw . müssen klar definiert werden .
\\\"-)ieses Führungsverbot gilt nicht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Deshalb sind ausdrücklich ausgenommen: Theateraufführu ngen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahme n. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspfleg e, dem Sport oder einem allgemein anerkanntem Zweck dient.\\\"
Nur leider verstehen dieses Amtsdeutsch die Wenigsten (auch Beamte), Angeln ist ein \\\"Sport\\\" und das waidgerechte Töten des Fisches \\\"ein allgemein anerkannter Zweck\\\".
Das WaffG benötigt dringend eine Reform und zwar eine Durchdachte, die Allen dient, es kann nicht sein das ich kein Messer mehr tragen darf, wenn ich mit einem Jagdbogen spazieren gehen kann ohne, dass ich mich damit strafbar mache. Bin zeitweise Waffenträger aus beruflichen Gründen und habe eine dementsprechend e Ausbildung mit der ganzen Gesetzgebung, mein Opa und Schwiegervater sind Jäger und wir sind uns einig: Es muss eine sinnvolle Gesetzgebung geschaffen werden, von Fachleuten und nicht von Politikern, die ausser vom Geld kassieren und Eier schaukeln keine Ahnung haben.
Ich nehme dem Angler erst das Messer weg!
Danach bestrafe ich ihn nochmal, weil er ja nicht mehr das vorgeschriebene Messer mit sich führt.
Ist das irre?
Ein Polizist würde einem Angler kein Messer wegnehmen. [censored]ie!
Man muss auch kein korinthen-kacker sein und alles komplett auseinander nehmen...
Versteifen kann man sich auch.. und insbesondere anstellen.. und das ganz weit hinten!!!
Solche Diskussion bez. Bestrafung etc ist sinnfrei und nicht der Rede wert...