Angeln ohne Schein in Brandenburg
Es rührt sich was- angeln wird einfacher
Zumindest im Land Brandenburg
Es gibt genügend Menschen und Gruppierungen, die das Angeln am liebsten ganz verbieten würden, genauso wie z. B. auch die Jagd. Auf Grund dessen kamen in vielen Bundesländer auch recht seltsame bis komplett praxisfremde Gesetze zu Stande (man denke da nur an Nachtangelverbote, Setzkescher, die c+r - Debatte etc..).
Umso erfreulicher das neben Mecklenburg - Vorpommern und Schleswig Holstein, die ja schon den „Touristenangelschein" eingeführt haben, das Land Brandenburg als das gewässerreichste Bundesland jetzt gerade Anfängern, Familien und Jugendlichen den Einstieg ins Angeln erleichtern will.
Im Rahmen des Bürokratieabbaugesetzes ist es jetzt in Brandenburg möglich, ohne den sonst überall benötigten Landesfischereischein auf Friedfisch zu angeln. Das bedeutet natürlich nicht, dass jetzt jeder angeln gehen kann wie er will, sondern man muss wie vorher auch an den Gewässern entsprechende Jahres- oder Gastkarten erwerben und genauso die gesetzlichen Grundlagen beachten.
Und es gilt leider nur fürs Friedfischangeln - aber immerhin:
Ein Anfang ist gemacht zu einem Einstieg ins Angeln ohne große bürokratische Hürden.
Glückwunsch dazu ans Land Brandenburg.
Natürlich gibt es nicht nur diverse Schützergruppierungen, die da Bedenken äußern (man erinnert sich noch an die „Angler sind Mörder" - Geschichten), auch unter den Anglern selber ist das teilweise sehr umstritten. Da werden Befürchtungen laut wie „dann werden alle Gewässer leergefischt", „wer soll das alles kontrollieren", „wenn ich die Prüfung machen musste, sollen es die anderen auch" etc..
Scheinbar konnten aber einmal die in Deutschland häufig anzutreffenden Bedenkenträger gerade auch in Verbänden und Institutionen diesmal nicht wieder alles in immer noch sinnfreiere Regelungen und Gesetze verwässern, sondern die Landesregierung konnte sich mit ihren Vorstellungen durchsetzen. Dass der DAV - Landesverband dabei aktiv mitgearbeitet sollte bei der auch von mir immer gerne genutzten „Verbandsschelte" daher hier auch ausdrücklich und positiv erwähnt werden!!
Leider ist ja in der Bundesrepublik alles was mit der Angelei zusammenhängt Ländersache. Auch mit der anstehenden Föderalismusreform können wir daher wohl kaum damit rechnen, dass sich eine gleiche oder zumindest gleichartige Regelung in allen Bundesländern durchsetzen wird.
Um die „Stimmung" bei den Ländern zu erkunden, habe ich die zuständigen Ministerien angeschrieben und um entsprechende Stellungnahmen gebeten. Als erstes antwortete Dr. Jens - Uwe Schade vom Land Brandenburg, dessen Antworten wir hier nachfolgend veröffentlichen.
Brandenburg
Antworten zum Thema vom Pressesprecher Dr. Jens- Uwe Schade vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz in Brandenburg
Frage Anglerboard:
Wie kam es zur Idee Friedfischangeln auch ohne Prüfung zu erlauben, wer hatte diese Idee??
Antwort Land Brandenburg:
Im Vergleich mit dem Ausland, beispielsweise den skandinavischen Ländern, drängte sich immer wieder der Eindruck auf, dass die in Deutschland aufgerichteten Hürden für das Angeln nicht das letzte Wort sein können. Mit der Einführung eines Touristenangelscheins in unserem Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern wurden auch im brandenburgischen Landtag Forderungen laut, weniger bürokratische und dennoch nachvollziehbare Regelungen zu finden, die den Zugang zum Angeln erleichtern. Da war es eine Chance, dass der Landtag ohnehin gerade dabei war, ein so genanntes Bürokratieabbaugesetz für Brandenburg auf den Weg zu bringen, in dem die Neuregelungen für das Angeln auf den Weg gebracht werden konnten.
Frage Anglerboard:
Wie lange dauerte Umsetzung, gab es dabei größere Widerstände, wenn ja von welcher Seite?
Antwort Land Brandenburg:
Die neuen, für Brandenburg praktikablen Regeln zum Angelschein A konnten mit dem Landesanglerverband im Herbst vergangenen Jahres in wenigen Wochen abgestimmt werden. Leider ging durch die Einbindung in das eben erwähnte Bürokratieabbaugesetz, in dem von allen Landesministerien noch etliche andere Gesetze novelliert wurden, noch ein halbes Jahr ins Land. Mit der Verabschiedung des Bürokratieabbaugesetzes im Juni wurde dann der Weg frei für die Änderungen ab 1. August.
Wie in jedem Gesetzesvorhaben gab es auch zum Angeln eine breite Diskussion, die alle Aspekte vom Tourismus über Naturschutz und Tierschutz umfasste. In der eigentlichen Landtagsbefassung passierten der Artikel zum Angeln problemlos die Anhörung und die Abstimmung - ein Zeichen guter handwerklicher Vorarbeit.
Frage Anglerboard:
Was war der Hintergrund dieser Idee, bzw. was möchte die Landesregierung damit erreichen?
Antwort Land Brandenburg:
Erreichen wollen wir,
- erstens, dass der Staat nur als Regelwächter auftritt, wo dies unabweisbar ist
- zweitens, dass Menschen, die sich für das Angeln interessieren, ein Stück Schwellenangst genommen wird und Familien und Kinder über diesen Weg prüfen können, ob sie nach erstem Hineinschnuppern sich intensiver mit diesem anspruchsvollen Hobby auseinandersetzen wollen
- wenn die Erleichterungen für die Brandenburger gelten, dann wollen wir, drittens, erreichen, dass auch unsere Gäste unkomplizierter den Weg an ein Angelgewässer finden.
Denn Brandenburg ist das gewässerreichste Bundesland.
Frage Anglerboard:
Wie sind die bisherigen Reaktionen der betroffenen Gewässerbewirtschafter/Angelvereine?
Antwort Land Brandenburg:
Der Landesanglerverband hat die Neuregelungen aktiv begleitet und seinen Einfluss geltend gemacht. Allein die Tatsache, dass wir jetzt gemeinsam mit einer Pressemitteilung zur Umsetzung der Gesetzesnovelle herausgegangen sind, unterstreicht, dass beide Seiten dahinterstehen.
Frage Anglerboard:
Gibt es ein Monitoring, welches die Auswirkungen dieser Regelungen in der Praxis beobachtet, falls ja, wer macht dies bzw. ist dafür zuständig?
Antwort Land Brandenburg:
Ein spezielles Monitoring ist nicht vorgesehen. Allerdings laufen in Brandenburg ohnehin zahlreiche Monitorings, beispielsweise im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie oder von Natura 2000. Am meisten ist es aber der Landesanglerverband, übrigens der größte Sportverband im Land, selbst, der auf einen gute Zustand und eine gute Ausstattung der Angelgewässer achtet. Ich bin sicher: Über die zahlreichen Ortsvereine der Angler und über die Berufsfischer wird es auch sehr bald einen Rücklauf an uns geben. Insofern ist auch eine Kontrolle gesichert.
Frage Anglerboard:
Ist es langfristig geplant, auch die Raubfischangelei ohne Prüfung/Schein zu erlauben?
Antwort Land Brandenburg:
Die jetzt vorgeschlagenen Vereinfachungen müssen erst einmal eine Zeit lang erprobt werden. Die Frage ist auch, was andere Bundesländer in Sachen Angeln ohne Angelschein auf den Tisch legen. Die Diskussion wird also weiter gehen und in der Tat sollten alle Beteiligten einen langen Atem haben.
Frage Anglerboard:
Ist der angesprochene Landesverband, der bei dem Gesetz mitgeholfen hat, der VDSF oder (wahrscheinlich) der DAV - Landesverband??
Antwort Land Brandenburg:
Der Landesanglerverband Brandenburg e.V., Mitglied im DAV, hat die Initiative konstruktiv begleitet. Der VDSF hat sich ablehnend geäußert.
Frage Anglerboard:
Kann die zu zahlende Fischereiabgabe nur jährlich bezahlt werden oder auch für andere, kürzere Zeiträume (Touristen)???
Antwort Land Brandenburg:
Nein kürzere Zeiträume konnten nicht berücksichtigt werden. Das Markensystem würde zu kompliziert und damit auch wieder bürokratisch werden. Kinder, Jugendliche und Erwachsene entrichten die Abgabe für ein Kalenderjahr. Zusätzlich ist für Erwachsene eine Fünfjahresregelung vorgesehen.
Frage Anglerboard:
Wo kann man diese Abgabe entrichten, wo bekommen z. B. Touristen dann den entsprechenden Schein/Quittung, der sie berechtigt auch ohne Schein auf Friedfische zu angeln?
Antwort Land Brandenburg:
Die Erhebung erfolgt bei den unteren Fischereibehörden. Es wird weiterhin möglich sein, die Abgabemarken bei den Fischern und Ausgabestellen für Angelkarten (Torismusvereine, Zeltplätze ....) zu entrichten. Das Land BB schafft hier sehr weitgehende Möglichkeiten. Jetzt müssen die Akteure vor Ort diese auch nutzen. Der Landesanglerverband mit seinen Geschäftsstellen wird sich auch am Vertrieb beteiligen. Die Fischereiabgabe wird im Land BB zweckgebunden zur Förderung des Fischereiwesens verwendet. Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung verteilt die Mittel. In diesem Jahr werden z.B. Besatzmaßnahmen mit Aalen, Lachsen, Meer-, Bachforellen und Großmaränen gefördert. Hinzu kommt die Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und Marketingmaßnahmen, Angelschulen sowie fischereiwissenschaftlichen Untersuchungen. Der Landesfischereiverband wird ebenfalls unterstützt.
Frage Anglerboard:
Können auch ausländische Touristen, welche Brandenburg besuchen, diese Möglichkeit des Firedfischangelns ohne Schein wahrnehmen, wie wäre das dann geregelt??
Antwort Land Brandenburg:
Die Regelungen für ausländische Touristen gehen noch weiter. Sie können die Angelfischerei auf Fried- und Raubfisch ohne Fischereischein ausüben, - Zu Gast bei Freunden - ....
Die Angelkarte und Fischereiabgabe müssen die ausländischen Angelfreunde aber erwerben. Der Reisepass ist mitzuführen.
Frage Anglerboard:
Wird es entsprechende Broschüren, Flyer oder ähnliches geben, auf denen den "scheinlosen" Anglern bzw. Touristen entsprechende Fischbilder zur Erkennung sowie Schonzeiten und Mindestmaße vermerkt sind, oder ist dies jeweils Sache der Gewässerbewirtschafter?
Antwort Land Brandenburg:
Ja, aber bis dahin fließt noch einiges an Wasser die Havel, Oder und Spree runter.
Frage Anglerboard:
Steht es weiterhin jedem Verein/Gewässerbewirtschafter frei, Gast- oder Jahreskarten nur an Angler mit Schein/Prüfung auszugeben, oder müssen diese auch an "Friedfischangler ohne Schein" ausgegeben werden?
Antwort Land Brandenburg:
Letztlich ist das ein privates Geschäft, hier mischen wir uns nicht ein.
Frage Anglerboard:
Da auch beim Friedfischangeln mit Ködern wie Wurm oder Made Raubfische wie Barsche, Zander oder Welse beissen können, muss der "scheinlose Friedfischangler" diese dann auch wieder zurücksetzen??
Antwort Land Brandenburg:
Nein, das muss er nicht. Barsche sind oftmals in Überbeständen vorhanden. Zander und Wels wären sowieso nur Zufallsfänge.
Frage Anglerboard:
Gibt es eine genaue Definition was Friedfische im Sinne des Gesetzes sind, also welche Arten dazu zählen (Döbel oder Barben z. B. sind ja eigentlich als Friedfische klassifiziert, auch wenn sie teilweise räuberisch leben)?? Wird es dazu eine veröffentlichte Liste des Landes Brandenburg geben??
Antwort Land Brandenburg:
Nein, wir wollen keine Liste. Wir wollen auch nicht alles bis ins kleinste Detail regeln. Die Frage ist auch anders zu stellen. Nicht die Klassifizierung in Fried- bzw. Raubfisch ist das Kriterium, sondern die Angelmethode. So sind Maden und Regenwürmer Friedfischköder. Die Benutzung eines Köderfisches oder Blinkers erfüllen dagegen den Merkmal einer Raubfischangel.
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
- Pressestelle -
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Jens-Uwe Schade
Pressesprecher
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thüringen
Die Angler aus Thüringen und die in Thüringen angelnden Touristen werden sich wohl auch weiterhin mit allen bürokratischen Hemmnissen auseinander zu setzen haben wie bisher. Zumindest die jetzige Landesregierung plant nicht in irgendeiner Weise irgendwelche Veränderungen vorzunehmen sondern findet den „Status Quo" genau richtig.
Denn dort wird weiterhin an den bestehenden Regelungen festgehalten.
Hier die Antwort vom thüringischen Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt auf meine Anfrage:
Ihre Anfrage zur Änderung der Verfahren bei Fischereischeinen
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
ihre Frage vom 8. Juli 06 hinsichtlich der Änderung der Verfahren zur Ausreichung von Fischereischeinen beantworte ich für den Freistaat Thüringen wir folgt:
Das Thüringer Fischereigesetz schreibt vor, dass jeder, der die Fischerei ausübt einen Fischereischein besitzen muss. Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben müssen zuvor eine Fischerprüfung absolvieren, bevor sie einen Fischereischein beantragen. Die Fischerprüfung erfordert, dass zuvor ein entsprechender Vorbereitungslehrgang, der mindestens 30 Stunden dauert und der die Ihnen sicherlich bekannten sechs Sachgebiete umfasst, absolviert wird. Jugendliche vom zehnten bis vierzehnten Lebensjahr erhalten einen Jugendfischereischein. Diese jugendlichen Fischereischeininhaber dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers ausüben.
Es ist nicht beabsichtigt diese Vorschrift zu ändern, weil wir den Grundsatz des Fischereigesetzes, die Nachhaltigkeit zu gewährleisten, mit der gegenwärtigen Regelung gesichert sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Hohlstein
Der ganze Rest der Republik
Da werden wir wohl im Oktober Bescheid bekommen. Das hat jedenfalls Herr Dr. Franz Geldhauser vom Bay. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, Referat für Fischerei und Fischwirtschaft, geschrieben, auch im Namen der anderen Bundesländer:
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
Sie haben Ihre Anfrage zum Touristenfischereischein an alle Fischereireferenten der Länder verschickt. Nach kurzer Abstimmung zwischen den Kolleginnen und Kollegen darf ich Ihnen auch in deren Namen mitteilen, dass wir diese Angelegenheit im Rahmen der nächsten Referentenbesprechung im Oktober dieses Jahres behandeln werden.
Wir werden Ihnen dann eine abgestimmte Stellungnahme zusenden. Diese Besprechungen der Fischereireferenten des Bundes und der Länder finden periodisch statt, um eben einen möglichst guten Gleichklang der gesetzlichen Regelwerke zu erreichen. Trotzdem verbleiben immer wieder länderspezifische Eigenheiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Franz Geldhauser
Nachgeschoben: Nordrhein Westfalen
Und es geht weiter (kam noch kurz vor Red. - Schluss rein):-)))
Obwohl ja die Antwort aus Bayern von Herrn Dr. Geldhauser im Namen aller anderen Bundesländer sein sollte, nahm jetzt das Land Nordrhein Westfalen sein föderales Recht wahr und nahm dazu selber Stellung:
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
urlaubsbedingt leider erst heute eine Rückmeldung von uns, wir bitten um Entschuldigung. Zu Ihrer Frage: Angeltourismus ist auch in NRW ein wichtiges Thema. Deshalb sollen angelnden Touristen auch hierzulande nicht unnötige bürokratische Hindernisse in den Weg gestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird die grundsätzlich in allen Bundesländern erforderliche Fischerprüfung für ausländische Touristen nicht mehr verlangt, sondern lediglich ein Nachweis der für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse (z.B. ein Nachweis über Angelpraxis; vgl. § 31 Absatz 5 LFischG). Bei Touristen aus anderen Bundesländern wird ein Nachweis der dort erforderlichen Fischerprüfung (§ 31 Absatz 4 LFischG) oder ein mitgebrachter Fischereischein (§ 31 Absatz 7 LFischG) verlangt, was in aller Regel problemlos ist. Die Mehrheit der Bundesländer (und auch der Fischereiverband NRW e.V.) steht der Einführung von Touristenfischereischeinen bislang kritisch gegenüber. Deshalb sieht NRW hier zur Zeit (noch) keinen Änderungsbedarf. Wir bleiben aber im Dialog mit den anderen Bundesländern in dieser Frage. Eine Erweiterung auf die gesamte Angelfischerei wird in Deutschland vor dem tierschutzrechtlichen Hintergrund der notwendigen Sachkunde (insbesondere für den Fang und das Töten von Fischen) derzeit nicht gesehen.
Es scheint also zuminmdest eine Diskussion im Gange zu sein, wenngleich da scheinbar nicht jede Ebene in den einzelnen Ländern und Ministerien so richtig Bescheid weiß.
Warten wir ab was also zukünftig da rauskommen wird.....
Fazit:
Dann freuen wir uns also mal an den jetzt schon bestehenden unbürokratischen Regulierungen in Brandenburg, sowie teilweise auch in Schleswig Holstein und Mecklenburg Vorpommern, jedenfalls soweit dies den Touristenfischereischein angeht, sowie den scheinbar doch auch gerne gesehen Angeltouristen in NRW..
Vielleicht sind ja einmal die Bundesländer in der Lage zu zeigen, dass „Föderalismusreform" nicht nur ein Schlagwort ist. Sondern das die Länderregierungen tatsächlich im Sinne der Bürger in ganz Deutschland für das Angeln (einigermaßen) gleichlautende unbürokratische Regelungen treffen können.
Wie heißt es doch so schön??
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wir werden auf jeden Fall jedes Bundesland und jede Regierung, die den Bürgern ermöglichen wird unbürokratischer zu angeln, in jeder uns möglichen Weise unterstützen und hoffen auf eine breite Unterstützung für die lobenswerte Initiative des Landes Brandenburg auch durch die anderen Bundesländer.
Thomas Finkbeiner
Nachfolgend die das Thema betreffenden Ausschnitte aus dem neuen Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG):
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Abschnitt 1 |
Schon diesen Abschnitt finde ich äußerst bemerkenswert. Hier wird klar gemacht dass unsere Gewässer Kulturlandschaften sind - denn egal was viele Schützer fördern:
Weder den Urwald noch komplett naturgelassene Gewässer wird es in Deutschland bei der Bevölkerungsdichte geben.
Daraus resultiert dann natürlich, dass Gewässer als "Kulturlandschaft" auch bewirtschaftet werden müssen, wobei im dritten Abschnitt klar darauf hingewiesen wird, dass dieses Gesetz auch explizit zur Förderung des Angelns dient!!
Abschnitt 3, Genehmigung der Fischereiausübung
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§ 17 |
aus dem gleichen §:
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(4) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die |
Der Punkt 4 ist dabei derjenige, an dem sich hier die Gemüter scheiden :-)))
Daher folgt im Gesetz auch gleich dieser §, der regelt dass sich jeder an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten hat und so auch dafür sorgen muss, dass er darüber Bescheid weiß:
§ 18 , Ausübung der Fischerei
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(1) Die Fischerei darf nur ausüben, wer das achte Lebensjahr vollendet hat. |
Ich bedanke mich bei Stefan Jurrmann vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat 46, der mir den Gesetzestext zur Verfügung gestellt hat
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Kommentare
man sollte überal angeln dürfen am besten nach holländischen system
Die Ängste um Bestände und Fischwaid sind unberechtigt.
Oder glauben die in den Ländern Verantwortliche n das ohne Fischereischein plötzlich 80 Millionen Deutsche an den Gewässern sitzen oder auch stehen?
Wer sich ernsthaft interressiert der macht sich schon zum eigenem Nutzen Sachkundig.
Die Angelpraxis stellt sich dann schon alleine ein.
Wer sich nicht waidgerecht verhält der pfeift auch auf den Fischreischein.
Wie sollte denn jemand wie zum Beispiel ich, der das ganze Jahr auf den verschiedensten Baustellen weltweit unterwegs ist denn sonst die Möglichkeit erhalten angeln zu gehen?
Meine ganzen Angelzeitschrif ten die ich monatlich lese sind zwar lehrreich aber des Ziel, Angel weit entfernt.
Und um auf die Diskussion von oben zurück zu kommen: Schaut Euch mal bittte an, wie die ausgebildeten Fischereischein besitzer sich am Wasser verhalten. Nach der Prüfung scheint da alles vergessen zu sein. Und dabei spreche ich nicht nur von hinterlassenem Müll, sondern auch von verbotenen Methoden wie angeln mit lebendem Köderfisch u.s.w..
Ich persönlich weiß zwar nicht, warum der Raubfischfang immer als Sonderfall behandelt wird (wenn ich einen Blinker durch das Wasser ziehe, muß ich noch nicht mal einen Wurm dafür töten), aber mir reicht es auch, auf Friedfische zu angeln...
Also obige Information aus 2006 ist falsch.