Ausgabe Mai 2012

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    Angler, wehrt Euch. Leitfaden

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    Angler, wehrt Euch. Leitfaden 
     

    Vorwort

    Viele Angler sind ja nur in Vereinen, um an den Vereinsgewässern angeln gehen zu können. Da die meisten Vereine auch in Verbänden organisiert sind, haben aber auch einzelne Angler durchaus Möglichkeiten, Einfluß auf die "Angelpolitik" zu nehmen.

    Man kann - sofern man entsprechende Mehrheiten schafft - durchaus auch seine Vereinsführung dazu zwingen, bei den Verbänden vorstellig zu werden, um Beschlüsse zu erlassen, durchzusetzen, zu ändern oder zurückzunehmen.

    Und damit kann man dann auch Einfluß nehmen auf die Gestaltung der Landesfischereigesetze oder der Durchführungsverordnungen. Denn diese arbeiten bei der Gesetzgebung ja mit den Anglervebänden zusammen.

    Und dass man da als einzelnes Vereinsmitglied auch seinen Einfluss geltend machen kann, hat Ralle 24 dankenswerterweise einen Leitfaden geschrieben.

    Bitte beachten!
    Nicht nur, dass in jedem Bundesland andere Fischereigesetze herrschen, auch die Verbände haben unterschiedliche Satzungen und nicht zuletzt jeder Verein auch.

    Die Anleitung von Ralle 24 ist also nicht als für jeden Vererin geltende Anleitung zu verstehen, die überall ein zu eins umgesetzt werden kann.

    Sondern als grundsätzliche Anleitung, wie man da vorgehen kann, wobei man in jedem Einzelfall auch die Satzungen der jeweiligen Verbände wie auch der Vereine lesen und beachten muss!
    Thomas Finkbeiner

     
     
     
    Wie kaum eine andere Interessengruppe werden Angler reglementiert und mit einem Wust an Gesetzen, Regeln und Bestimmungen konfrontiert. Vieles davon ist richtig, sinnvoll und gut. Aber eben nicht alles.

    Und um genau diesen Punkt geht es. Nicht alles, was an Regeln und Einschränkungen auf uns niederprasselt, ist notwendig oder angemessen.

    Die Deutschen sind offenbar sehr geduldig. Böse könnte man auch Obrigkeitshörig sagen.
    Oder ist es mehr das Unwissen, wie man sich gegen unsinnige Beschlüsse und Regelungen wehren kann?

    - Gegen „ die da oben „ kommen wir ja doch nicht an .
    - Mir egal, Hauptsache ich kann angeln
    - Ich mach eh´ was ich will, hier kontrolliert ja keiner
    - Wenn keiner was macht, mach ich auch nix

    Solche und ähnliche Worte hört man allenthalben. Kein Wunder, wenn unser Hobby immer mehr eingegrenzt wird, oder aber auch dringend notwendige Maßnahmen nicht ergriffen werden. Denn auch das kann ja sein.

    Es ist aber auch durchaus anzunehmen, dass sich viele Angler nicht wehren, weil sie nicht wissen wie man das richtig angeht. Dabei ist es so einfach und simpel seiner Meinung Nachdruck zu verleihen und Änderungen herbeizuführen oder zumindest diese auf den Prüfstand zu schicken.

    Im Folgenden wollen wir versuchen, den Anglern sozusagen einen Leitfaden an die Hand zu geben. Eine Anleitung, wie man sich gegen unsinnige Beschlüsse wehren oder notwendige Maßnahmen erwirken kann.

    Dabei stoßen wir gleich zu Beginn auf die größte Hürde. Wirklich wehren können sich nur organisierte Angler. Sprich Angler, die einem Verein angehören. Leider wird der Vereinsbeitritt heutzutage fast nur durch die zur Verfügung stehenden Gewässer gesteuert. Man will mit der Vereinsmeierei nix zu tun haben, kann vielleicht auf Gastkarten zurückgreifen oder, schon verständlicher, kann oder will den finanziellen Aufwand nicht betreiben.

    Als Angler organisiert zu sein, ist jedoch die Voraussetzung dafür selbst und direkt Einfluss zu nehmen. Der unorganisierte Angler hat kaum eine Möglichkeit die anglerischen Bedingungen in seinem Umfeld mitzugestalten, ist hilflos allen Vorschriften und Regularien ausgeliefert. Und sehr oft auch noch gegenüber den organisierten Anglern in seinen Möglichkeiten eingeschränkt.

    Aber gut, dass muss jeder für sich entscheiden. Wer aber organisiert ist, sprich einem Verein angehört, der hat ganz einfache Möglichkeiten sich und seinen Forderungen Gehör zu verschaffen.

    Wie geht das aber nun ?

    Betrachten wir zunächst einmal irgendeinen Verein. Der Aufbau ist fast überall identisch. Da gibt es die Mitglieder, die Ihre Beiträge zahlen und ggfs. Arbeitseinsätze ableisten und es gibt den Vorstand, der die Geschicke des Vereins lenken und leiten soll. Und es gibt natürlich die Satzung, in der alle übergeordneten wichtigen Punkte des Vereins geregelt sind.
    Diese Satzung gilt es zunächst zu lesen. Zwar sind die im Folgenden beschriebenen Abläufe im Grunde immer gleich, doch können sich aus der Satzung heraus bestimmte Details wie Fristen oder Voraussetzungen ergeben, die zu beachten sind.

    Wer aber ist nun die höchste Instanz eines jeden Vereins ? Wer hat „ die Macht „ ?

    Nein, es ist nicht der 1.Vorsitzende und auch nicht der Geschäftsführer.
    Die höchste Instanz eines jeden Vereins ist die Mitgliederversammlung. Kein Vorstand kann gegen den Willen der Mitgliederversammlung Beschlüsse fassen oder Maßnahmen ergreifen oder unterlassen. Die Mitgliederversammlung kann jeden Beschluss, jedes Ansinnen des Vorstandes absegnen oder verwerfen.
    Hier findet eine direkte Demokratie statt. Jedes Mitglied kann Anträge und Vorschläge in der Mitgliederversammlung stellen und zur Abstimmung bringen. Die Ergebnisse solcher Abstimmungen sind bindend.

    Es gibt zwei verschieden Arten der Mitgliederversammlung. Nämlich die „ ordentliche „ , welche einmal im Jahr durch den Vorstand einberufen wird, und die „ außerordentliche „ welche in dringenden Fällen auf Antrag durch den Vorstand einberufen wird. Auch die Mitglieder eines Vereins können per Antrag durch den Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen lassen. Da gibt es unterschiedliche Bedingungen die dazu erfüllt sein müssen, nachzulesen in der jeweiligen Vereinssatzung. Oft ist das einberufen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gekoppelt an die Zahl der Antragssteller.

    Um eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, sollte schon ein wichtiger Grund vorhanden sein. Wichtig im Sinne einer übergeordneten Bedeutung für den gesamten Verein bzw. dessen Mitglieder. Die grade in Hamburg grassierende Verwirrung um die Frage von Gemeinschaftsfischen kann z.B. so ein wichtiger Grund sein. Sicher gibt es auch andere Beispiele.

    Bleiben wir jedoch zunächst bei der ordentlichen Mitgliederversammlung.

    Hierzu kann jedes Mitglied per schriftlichen Antrag Probleme zur Diskussion und Abstimmung auf die Tagesordnung setzen lassen. Nehmen wir als Beispiel mal ein durch den Verein erlassenes Nachtangelverbot. Dazu fertigt man ein einfaches Schreiben an den Vorstand an, wie z.B. :

    An den Vorstand des ASV Modderweiher

    Hiermit beantrage(n) ich / wir folgenden Punkt in die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung am xyz (oder, falls noch kein Termin ausgeschrieben ist, „ zur nächstmöglichen Mitgliederversammlung“) zwecks Diskussion und Abstimmung aufzunehmen:

    Aufhebung des Nachtangelverbots an unseren Vereinsgewässern


    Ich/Wir beantragen das Nachtangelverbot an unseren Vereinsgewässern aufzuheben.

    Begründung:

    Unsere Vereinsgewässer haben einen hohen Bestand an Welsen, die ja auch gezielt entnommen werden müssen, um den Bestand auszudünnen. Welse lassen sich am besten nachts fangen, so dass das Nachtangelverbot der Hegemaßnahme widerspricht. Außerdem ist die nächtliche Anwesenheit von Vereinsmitgliedern am Gewässer ein guter Schutz gegen Schwarzangler.

    Mein/Unser Antrag soll auf der Mitgliederversammlung diskutiert und darüber abgestimmt werden.


    Unterschrift(en)


    Damit wäre die formelle Seite bereits abgedeckt. Nun gilt es Mitstreiter zu finden. Es ist wesentlich Erfolg versprechender, wenn man bereits im Vorfeld Mitstreiter unter den Vereinskollegen findet, die den Vorschlag auf der Mitgliederversammlung unterstützen.
    Auf der Mitgliederversammlung wird der Punkt dann gemäß der Tagesordnung abgearbeitet. Dazu sollte man sich entsprechend vorbereiten und Eingangs der Diskussion seine Argumente möglichst überzeugend vorbringen. Es folgt dann eine mehr oder weniger lange Diskussion mit anschließender Abstimmung.


    Der Vorgang ist bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eigentlich der Gleiche. Nur dass man zusammen mit dem eigentlichen Problem, die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beantragt. Die Einleitung kann dann so aussehen, der Rest ist wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung. :


    Hiermit beantrage(n) ich / wir die dringliche Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, um über folgendes Thema zu diskutieren und abzustimmen:


    Aufhebung des Nachtangelverbots an unseren Vereinsgewässern


    Ich/Wir beantragen das Nachtangelverbot………………………..



    Wie man sieht, ist es gar nicht schwer oder kompliziert, sich gegen unsinnige Regeln zu wehren oder sinnvolle Regeln durchzusetzen. Natürlich, und nur der Form halber erwähnt, kann man keine Wünsche durchsetzen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Geltendes Recht im Sinne des Gesetzgebers, nicht im Sinne von Vereins- oder Verbandsrecht.

    Und damit sind wir beim nächsten Punkt, den Verbänden.

    Hier stecken die Angler noch viel mehr den Kopf in den Sand und erdulden alle möglichen und Unmöglichen Beschlüsse. Dabei kann man sich auch gegen Verbandsbeschlüsse erfolgreich wehren. Wie, das beschreiben wir nun.

    Ein Verband ist im Grunde nichts anderes als ein übergeordneter Verein. In der Regel bestehen die Mitglieder eines Verbandes aus Angelvereinen. Auch der Verband hat eine Satzung, einen Vorstand und – und da kann man anpacken – eine Mitgliederversammlung.

    Wie im Verein, gibt es auch im Verband ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen und genau wie dort, können die Mitglieder (sprich Vereine) Anträge stellen.

    Meist ist es so geregelt, dass die Mitgliedsvereine auf der Mitgliederversammlung des Verbands Stimmrechte in Abhängigkeit von der jeweiligen Vereinsmitgliederzahl haben. Um ein Beispiel zu nennen, hat ein Verein pro 10 Mitglieder eine Stimme bei Verbandsversammlungen. Ein Verein mit 100 Mitgliedern hat also 10 Stimmen. Das ist wieder unterschiedlich in den jeweiligen Satzungen geregelt.

    Nun kann man als Angler keine direkten Anträge an die Mitgliederversammlung des Verbands stellen, wohl aber kann der Verein als Mitglied des Verbandes dies machen.
    Es gilt also, über die Mitgliederversammlung des Vereins den Vorstand per Mitgliederbeschluss dazu zu zwingen, einen entsprechenden Antrag zur Mitgliederversammlung des Verbands zu stellen.

    Das vorgehen ist das Gleiche wie oben beschrieben, nur dass der Antrag zum Inhalt hat, dass der Vereinsvorstand einen entsprechenden Antrag beim Verband zu stellen und zu vertreten hat. Der Vorstand kann auch dazu bestimmt werden, diesbezüglich Kontakt mit anderen, im gleichen Verband angeschlossenen, Vereinen aufzunehmen um gemeinsam die vorgeschlagenen Interessen zu vertreten.

    Denn auch hier gilt, je besser die Vorbereitung, je größer die Zahl der Mitstreiter, umso größer ist die Chance auf Erfolg.

    Es gibt natürlich keinerlei Garantie, dass ein Antrag von der Mehrheit angenommen wird. Das ist bei Verbandsgeschichten noch viel schwieriger als bei Vereinsangelegenheiten.

    Was also machen, wenn man sich von seinem Verband im Stich gelassen fühlt, oder wenn man der Meinung ist, der jeweilige Verband vertritt die Interessender Angler ungenügend und der vom Vereinsvorstand eingereichte Antrag wird abschlägig beschieden ?

    Nun, noch (vermutlich auch noch länger) haben wir zwei Verbände. Man prüfe also, ob vielleicht der andere Verband die Interessen der Angler besser vertritt als derjenige, dem man grade angeschlossen ist. Unsere Verbandsstruktur ist im Wesentlichen noch historisch geprägt. Die „ Westvereine „ sind meist im VdSF organisiert, die „ Ostvereine „ meist im DAV. Meist bleibt ein Verein aus Bequemlichkeit in dem Verband, dem er schon vor dem Mauerfall angehört hat.
    Dennoch ist das kein Muss. Es steht heute jedem Verein frei, welchem Verband er sich anschließt. Und auch ein Verbandswechsel ist kein Problem.

    Nun kann man, wie im obigen Beispiel beim vereinsinternen Nachtangelverbot, auch einen Antrag an die Mitgliederversammlung stellen, den Verband zu wechseln. Eine Möglichkeit die heute - vor allem in den „ Westvereinen „ - viel zu selten bis gar nicht, genutzt wird.
    Eigentlich völlig unverständlich, wenn man betrachtet, was in manchen Verbänden heute so abgeht.

    Wir Angler sollten uns endlich mal darüber klar werden, dass wir sehr wohl Einfluss auf unsere Geschicke nehmen können. Dass „ die da oben „ keine unantastbaren Halbgötter sind, sondern – verdammt noch mal – die absolute Pflicht haben, die Interessen der Basis zu vertreten. Wir sollten realisieren, dass wir wie kaum eine andere demokratisch aufgebaute Institution, er sehr leicht haben, unseren Einfluss geltend zu machen.

    Man muss es einfach nur machen.

    Um es mal mit Wolfgang Niedecken zu formulieren:

    Arsch huh, Zäng ussenander !
    (Übersetzung für Nicht-Rheinländer „ Hintern hoch, Mund aufmachen“ )
     
     
    Ralf Dahlheuser

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