Ausgabe Februar 2012

Linktipps

    Baden - Württemberg: Das rückschrittlichste Landesfischereigesetz?? Die Antworten

    Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. | Drucken |

    Baden - Württemberg:
    Das rückschrittlichste Landesfischereigesetz??
    Die Antworten


    In der letzten Ausgabe hatten wir ja die Fragen an die Parteien die sich bei der nächstjährigen Landtagswahl mit einer reellen Chance um Plätze im Parlament bewerben, vorgestellt:
    http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-...reigesetz.html

    Angeschrieben habe ich die Landesvorsitzenden der Parteien, den zuständigen Minister sowie die im Land vertretenen Fischereiverbände (VDSF und DAV).

    Geantwortet und damit Interesse an den Anliegen von Bürgern  gezeigt haben:
    Nils Schmid, Landesvorsitzender der SPD
    Die Grünen mit der Ankündigung, dass wir noch eine Antwort erhalten werden.
    Rudolf Köberle, der zuständige Minister.

    Eine Antwort nicht nötig hatten:
    Vorsitzende der CDU
    Vorsitzende der FDP
    Vorsitzende Die Linke
    ALLE im Land vertretenen Fischereiverbände
    Einfach nur peinlich!!

    Die ersten Antworten kamen ja auch schon:

    http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/juli-2010/baden-wuerttemberg-das-rueckschrittlichste-landesfischereigesetz-die-antworten.html 

     

    Nun ist auch die Antwort der Grünen gekommen:

     

    Und zwar, positiv anzumerken, differenzierter als vom Ministerium.

    Allerdings zeigt sich auch bei dieser Antwort, dass die Politik leider wenig Ahnung von der Realität hat. Dazu später dann im Kommentar mehr, hier zunächst die Antwort:

    Zitat:
    Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

    haben Sie vielen Dank für den positiven Vermerk auf Ihrer Internetseite, dass wir eine Antwort auf Ihre Fragen angekündigt haben, die wir Ihnen wie versprochen im Folgenden gerne mitteilen:

    1) Setzt sich Ihre Partei für eine Abschaffen der Prüfungspflicht (komplett oder beim Friedfischangeln) oder einen Touristenangelschein ein?

    Antwort:
    Im Vergleich zum Jagdschein werden bei der Fischerprüfung vergleichsweise niedrig angesetzte Fachkenntnisse abgefragt. Auch für Touristen sollte deshalb diese Anforderung weiterhin gelten, also die erfolgreiche Absolvierung der Fischerprüfung als Voraussetzung für die Ausübung der Angelfischerei.

    Jeder Interessent, der beim Angeln "reinschnuppern" will, wird von den Angelvereinen (oder auch unorganisierten, erfahrenen Anglern) im Regelfall begeistert aufgenommen und darf in Begleitung eines geprüften Anglers mitfischen ("Angelpate"). Dies erscheint uns im Vergleich zu einer pauschalen Freigabe die bessere Lösung zu sein.

    Zudem gibt es die Möglichkeit, Jugendliche durch Erwerb des Jugendfischereischeins an das Angeln heran zu führen.


    2) Setzt sich Ihre Partei für die Vereinfachung der Prüfungszulassungsbedingungen ein - falls Baden Württemberg weiterhin auf einer Prüfung bestehen sollte - um einer größeren Zahl von Anglern die Teilnahme an der Prüfung zu ermöglichen?

    (bisher nur ein Prüfungstermin pro Jahr. Das schließt Schichtarbeiter, Krankenpfleger, Polizisten etc. aus, da diese oft die vorgeschriebene Anzahl an Stunden nicht erreichen können).

    Antwort:
    Eine Flexibilisierung der Zulassungsmöglichkeiten zum Erwerb des Fischereischeins ist sicherlich sinnvoll – nur ein Termin pro Jahr ist wirklich nicht bürgerfreundlich.


    3) Welchen Grund sieht Ihre Partei für das Nachtangelverbot? Setzt sich Ihre Partei dafür ein, auch in Baden-Württemberg dieses Nachtangelverbot wie in allen anderen Bundesländern aufzuheben? (BW ist nach unserem Wissen das einzige Bundesland mit Nachtangelverbot)

    Antwort:
    Bei Wegfall des nächtlichen Angelverbots würden insbesondere Störungen der heimischen Tierwelt zunehmen. Im Saarland beispielsweise ist es immer noch gültig und wird seitens des zwischenzeitlich als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ anerkannten Fischereiverbands Saar in der Genehmigungspraxis nach wie vor restriktiv gehandhabt. Es hat seine Begründung darin, dass andere Tierarten am Gewässer (z.B. Schlaf- und Rastplätze von Vögeln, also ausdrücklich nicht nur zur Brutzeit) nachts nicht auch noch den damit einhergehenden, unvermeidlichen Störungen ausgesetzt sein sollen. Die Aufhebung des Nachtangelverbots lehnen wir daher ab.


    4) Sehen Sie die Angelfischerei in Baden - Württemberg als sozial, ökonomisch und ökologisch wertvollen Beitrag zur Gesellschaft, den es zu fördern gilt? Was unternehmen Sie konkret in Ihrer Partei, um das dann auch positiv umzusetzen?


    Antwort:
    In einer Zeit, in der insbesondere Jugendliche und auch Kinder zunehmend von der Natur entfremdet sind, begrüßen wir es, wenn sich Menschen in der Natur aufhalten sowie Geduld und Beobachtung in der Natur üben. In zahlreichen Angelvereinen gibt es hierzu vorbildliche Initiativen – es muss der Ehrlichkeit halber aber auch angemerkt werden, dass es an manchen Gewässerrändern aufgrund von Anglern zu Störungen von Brutvögeln, zur Vermüllung und Verlärmung der Landschaft kommt. Daher wünschen wir uns viele aktive Angler in oder außerhalb von Vereinen, bei denen der Umgang mit Abfall, Lärm und Rücksichtnahme auf Tier- und Pflanzenarten vorbildlich ist und die damit dazu beitragen, dass die Angelfischerei eine wichtige, eben vorbildliche Funktion in unserer Gesellschaft einnimmt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Annette Schäfer

    Landesgeschäftsführerin

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg

    Interessant die Anmerkung, dass auch Touristen die Prüfung machen sollten - mal unabhängig davon, dass mit Mecklenburg Vorpommern und Schleswig Holstein schon 2 Bundesländer mit dem Touristenangelschein gute Erfahrung gemachht haben:
    Mich würde da die Erklärung interessieren, warum deutsche Touristen die Prüfung machen müssen, ausländische dagegen ohne Prüfung eine Angelerlaubnis bekommen können?

    Interessant auch die Anmerkung, das "Interessenten bei Vereinen reinschnuppern können".
    Denn genau das geht in der Praxis dank des restriktiven Gesetzes eben in der Praxis kaum. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen es recht unkomplizzierte "Helferregelungen" gibt, steht man in Baden-Württemberg praktisch schon mit "einem Fuß im Knast", wenn man als Angler einem anderen (z. B. Interessenten) in der Praxis mitangeln lassen will. Der Ansatz und Gedanke ist gut, leider aber in B-W rechtlich kaum möglich.

    Interessant auch die Anmerkung zum Nachtangelverbot:
    Niemand bestreitet, dass es durchaus Gewässer geben kann, in denen das sinnvoll sein kann. Die Frage ist aber, warum ein allgemeingültiges gesetzliches Nachtangelverbot, statt ein gewässerspezifisches?

    Trotz der Ammerkung über das Saarland zum gesetzlichen Nachtangelverbot:
    Auch dort gibt es kein gesetzliches Nachtangelverbot. Das hat sich der dortige Verband auf die Fahnen geschrieben.

    Und was die Angler von solchen VDSF - Verbänden halten, ist ja sowohl im Magazin wie auch im Forum zigfach nachzulesen. Und die Ignoranz dieser "Vertreter" der Angler zeigt sich ja auch darin, dass niemand von den baden-württembergischen Verbänden es für nötig hielt, auf unser Anfragen zu antworten.

    Abgesehen davon, dass nachts überall am Wasser Spaziergänger, Hundeführer, Reiter, Pilzesammler und Partyhorden geduldet werden, sollen also gerade Angler - die sich ja per se eher ruhig verhalten, da sie ja Fische fangen wollen - vom Wasser verbannt werden.
    Da scheint mir nach wie vor ein Denkfehler zu sein, der vielleicht mit der Zielgruppe der Partei zu erklären ist. Da macht es sich halt gut, wenn man Naturnutzern wie Anglern und Jägern (die aus Eigeninteresse eh die besten Schützer sind) das Leben möglichst schwer macht.

    Man darf nicht vergessen, dass Angler auch eine gewisse Wach- und Abschreckungsfunktion haben.

    In der Nähe eines regulären Anglers wird sich z.B. kaum ein Schwarzangler niederlassen. Und grade letztere sind es, die sich kaum an das Tierschutzgesetz oder fischereiliche Beschränkungen halten.
    Auch alle übrigen Störungen oder Verstöße, insbesondere von " Erholungssuchenden " können durch Angler zumindest beobachtet und den Ordnungsbehörden bzw. der Polizei gemeldet und so u.U. unterbunden werden.

    Somit macht ein Nachtangelverbot nur die Bühne frei für all die Personenkreise, die die Natur als Partymeile, oder das Gewässer als kostenlose Fischtheke ansehen.

    Polizeiliche oder Ordnungsbehördliche Kontrollen und Maßnahmen an unseren Gewässern finden ohne Anstoß so gut wie nie statt. Und wer soll den Anstoß geben, wenn nicht die Angler ?


    Ansosnten muss man anmerken, dass über das Thema vor einer Antwort augenscheinlich zumindest grundsätzlich nachgedacht wurde, was beileibe in der Politik auch nicht selbstverstänlich ist (siehe Antwort des Ministeriums...).

    Auch und gerade eine nicht grundsätzlich negative Haltung gegenüber Anglern ist gerade bei der Partei der Grünen doch bemerkenswert.

    Daher habe ich auch vorgeschlagen, dass wir gerne mit den Grünen in der Diskussion bleiben würden - wir werden sehen, was dabei rauskommmt.

    Thomas Finkbeiner

     

     

     

    Kommentare 

     
    0 #1 reiner lutz 2010-08-02 17:36
    das mit dem nachtangelverbo t ist absoluter unsinn, von wegen natur beunruhigen. ist es besser abends mehrere km heimzufahren und morgens wieder hin?? beim autofahren wird benzin gebraucht und das soll besser sein als in der nacht still an seinem angelplatz zu sitzen und die natur auch in der nacht zu genießen.wir angler waren mit die ersten umweltschützer und wir haben auch mehr mitglieder als die grünen, aber leider sind es dann solche ahnungslosen die uns gängeln und das leben schwer machen. gruss reiner lutz
    Zitieren
     
     
    0 #2 TJ. 2010-08-03 00:52
    Was meinen die was mir die Polizei erzählt wenn ich nem kumpel eine meiner angeln in die hand geb zum angeln.
    Ist schon erstaunlich was sich Politiker sozusammenträum en.
    Schön wärs sag ich da nur

    Gruß Thomas
    Zitieren
     
     
    0 #3 Peter-H.Beilke 2010-08-03 12:27
    Einfach nur peinlich.
    Man sieht doch wieder deutlich,wenn Parteien und Verbände erst einmal gewählt sind, geht das Interesse für Belange der Bürger auf Null zurück.
    Angeschriebene Politiker sollten sich in Grund und Boden schämen wenn auf
    Fragen, die Millionen Angler interessieren,d ie auch Ihre Wähler waren,es
    nicht für nötig erachten eine Antwort zu geben.
    Die gleiche Jacke sollten sich auch die Verbände anziehen.
    Zitieren
     
     
    0 #4 M.D. 2010-08-10 01:32
    Ich kann der Meinung des Autors nur eingeschränkt zustimmen. Prinzipiell finde ich es eine gute Idee, den Zugang zum Angeln etwas zu erleichtern. Auf jeden Fall sollte es mehrer Lehrgangs-/Prüfungstermine im Jahr geben. Auch sollte meiner Meinung nach das Nachtangelverbo t nicht pauschal, sondern für das jeweilige Gewässer geregelt werden. Wie man jedoch fordern kann, dass die Prüfungspflicht und damit ja praktisch auch die Scheinpflicht abgeschafft werden soll kann ich ganz und gar nicht nachvollziehen. Wenn ich teilweise sehe, wie sich die "Kollegen" ohne Angelschein am Forellensee verhalten (Natürlich nicht alle), dann dreht sich mir der Magen um. Außerdem würden dann wahrscheinlich unsere ohnehin schon recht leeren Seen völlig leergefischt sein, wenn jeder ohne Sinn und Verstand sich bedienen würde. Um dies dann zu verhindern bräuchte es Tag und Nacht Aufsicht an den Gewässern. Und ich habe überhaupt kein Bedürfniss, mir ständig auf die Finger schauen zu lassen wenn ich beim Angeln entspannen will, ihr etwa?? Und das Ausländische Touristen keinen Angelschein benötigen leuchtet mir ein, da es ja gar nicht in jedem Land einen Fischereischein gibt und es ja nicht unbedingt zumutbar ist, für einen zweiwöchigen Deutschlandurla ub extra einen in Deutschland zu machen.
    Und zum Thema "Reinschnup pern" kann ich nur sagen dass ich des öftern Freunde mitangeln lasse, die keinen Angelschein haben. Mag sein, dass ich mich damit etwas aus dem Fenster lehen, aber im B.-W. Fischereigesetz steht schwarz auf weiß dass der Helfer des Fischereischein inhabers keinen Fischereischein benötigt. Was der Helfer darf und was nicht ist leider (oder vielleicht auch Gott sei dank?) nicht näher definiert. Bei mir darf er mit meiner zweiten Rute angeln, nur den Fisch eben nicht töten.
    Zitieren
     
     
    0 #5 Mario 2010-08-26 18:10
    Schön wäre es wenn die Parteien und Verbände (so sie denn noch antworten) sich auch noch mal zu den Kommentaren äussern würden.
    Thomas hat ja ein paar gute Gegenargumente zu deren Antworten vorgebracht. Eine weitere Antwort darauf wäre interessant !
    Zitieren
     

    Kommentar schreiben

    Sicherheitscode
    Aktualisieren


    Humminbird


    Alle Rechte und Irrtümer vorbehalten! - Ein Projekt von anglerboard.de.
    Alle Grafiken und Warenzeichen auf dieser Seite unterliegen dem Recht der jeweiligen Eigentümer.
    Das Kopieren von Bildern und Texten von Anglerpraxis.de ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet!

    © 2003-2011 Anglerpraxis.de
    Weitere Projekte: Angeln in Norwegen , Angeltreff.org
    Technical support by MLIT