Ausgabe Februar 2012

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    Schein und Prüfung - Geschichte und Alternativen

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    Schein und Prüfung - Geschichte und Alternativen


    Zitat:
    Um gleich vorweg eines klar zu stellen:
    Ich bin nicht gegen den Fischereischein oder die Fischereiabgabe - im Gegenteil!

    Aber ich bin dagegen, unter welchen bürokratischen und zudem sinnlosen Bedingungen der Fischereischein in den meisten Bundesländern ausgestellt wird.

    Ja, ich bin gegen diese sinnlosen Prüfungen.
    ABER:
    Nein, ich nicht nicht dagegen, dass sich Menschen die angeln gehen wollen, vorher mit den Grundlagen der Angelei vertraut machen sollten.

    Aber eben besser in der Praxis unter fachkundiger Anleitung als mit sinnlosen Theoriekursen oder Theoriebüffelei...

    Im Rahmen unserer Fragen an Minister und Verbände kommt auch immer wieder das Thema "Fischereischein/Fischerprüfung" zur Sprache. Gerade auch deswegen, weil wir eben im Fischereirecht ein föderales System haben.

    Und da gibt es dann Bundesländer, die da ein sehr strenges System haben, in anderen wird dafür wie in Brandenburg sogar auf die Prüfung beim Friedfischangeln verzichtet.

    Wobei wir hier nicht den Angelschein als "Verwaltungsinstrument" in Frage stellen, sondern den - inklusive der Fischereiabgabe - grundsätzlich für sinvoll halten.

    Zur Diskussion stellen wollen wir aber die unterschiedlichen Wege und die bürokratischen Hürden, die es in vielen Bundesländern gibt, um den Fischereischein zu erhalten. Es gibt sicherlich einige Argumente für, aber vor allem auch viele gegen eine Prüfung vor Ausstelllung des Fischereischeines.

    Wir wollen hier einmal zusammenfasssen und gegenüberstellen, welche Argumente für und welche gegen eine Prüfung sprechen und vor allem auch, welche sinnvollen, besseren Alternativen es eigentlich gibt.

    Zitat:
    Besonders bedanken möchten wir uns da auch ganz speziell bei Heinz Haase,
    der uns bei den Recherchen sehr geholfen hat. Für jeden Angler, der sich für die Geschichte des Angelns in der Bundesrepublik interessiert, ist seine Seite sowie sein Buch mehr als nur empfehlenswert!!
    www.Angelgeschichte.de


    Der "Nazischein"
    Dazu sollte man auch die Geschichte des Fischereischeines und der Prüfung in Deutschland etwas kennen. Eingeführt wurde der Fischereischein von den Nazis am 19.04. 1939:
    „Wer den Fischfang (Fang von Fischen, Krebsen, Austern und anderen Muscheln, Seemoos sowie von Fröschen, soweit sie dem Fischereirecht unterliegen) ausübt, muß einen auf seinem Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Fischereibeamten, den Beamten der Polizei, den Fischereiausübungsberechtigten und den Fischereiaufsehern vorzeigen.“
    Quelle: http://angelgeschichte.de/48/1933_bis_1945.html%3E

    Mit Einführung des Fischereischeines bestand nun auch die Möglichkeit, diesen Personen und Personengruppen zu verweigern, die nicht ins "Weltbild" der Nazis passten.

    Durch die Erfassung aller Angler bestand zudem die Möglichkeit, die "Eiweißreserven" der Gewässer besser fürs deutsche Volk zu nutzen:
    „Nun ist der Zeitpunkt gekommen, diese Nahrungsreserve nutzbar zu machen. Ich fordere daher alle mir unterstellten Vereine mit Eigen- und Pachtgewässern auf s o f o r t zu einer planmäßigen Abfischung der Gewässer zu schreiten. Jedes Kilogramm Fisch ist voller Ersatz für ein Kilo Fleisch.

    … Vereine mit eigenem Netzwerk können die Abfischungen selbst vornehmen; die anderen Vereine haben sich mit einem Berufsfischer wegen der Abfischung ins Benehmen zu setzen.

    … Es ist ein Gebot der Kameradschaft, dass diejenigen Kameraden, denen reichliche Fänge beschieden sind, sich der Familien erinnern, deren Ernährer bei unserer tapferen Truppe kämpfen.“

    Quelle: http://angelgeschichte.de/48/1933_bis_1945.html%3E


    Schon von der Geschichte her also ist klar, dass der Fischereischein - genauso wie nachfolgend die Prüfung - den eigentlichen Zweck hatten, die Zahl der Angler zu begrenzen. Damals natürlich aus anderen Motiven wie heute.


    DDR
    Durch die Schaffung der "Verbandsgewässer" in der ehemaligen DDR bestand dort kaum das Problem, dass Gewässer in privater Hand waren. Es gab einige Stichtage, an denen man sich althergrebrachte Fischereirechte (sofern beurkundet) auch in der DDR eintragen lassen konnte.
    Aber alle dem Verband angeschlossenen Angler konnten alle Verbandsgewässer beangeln.

    Daher rührt auch der grundlegende Unterschied heute zwischen den Verbänden:
    Während der VDSF eine Vereinigung von Vereinen als Gewässerbewirtschaftern war und ist, welche dann als Verband auch die Interessen der Vereine wahrnehmen muss (Beschränkung der Gastanglerzahl am eigenen Gewässer, Einnahmen durch Prüfung/Kurse etc.), war der DAV schon aus der Geschichte heraus der Verband, der sich mehr um den Angler als um die Vereine kümmerte (die es ja so nicht gab damals).

    Das wiederum zeigte sich dann auch deutlich, als in Brandenburg das Landesfischereigesetz mit dem prüfungsfreien Friedfischangeln eingeführt wurde. Der Gesetzgeber suchte das Gespräch mit beiden Verbänden im Lande. Während der VDSF in Brandenburg das Gespräch komplett verweigerte, wurde der DAV mit eingebunden und heraus kam das heutige Gesetz, das an die alte DDR - Tradition anlehnte, nach der das Angeln auf Friedfische umkompliziert war und erst für Raubfische und Salmoniden eine entsprechende Prüfung abgelegt werden musste.


    BRD
    Nach dem Krieg galt zuerst einmal bis zur Gründung der Bundesrepublik weiter das alte Nazigesetz - und damals hatte der Gesetzgeber sicherlich wichtigeres zu tun als sich um Angler zu kümmern (was ja auch nicht das schlechteste war...)..

    Heute verdienen zum einen viele Vereine und Verbände Geld mit den Prüfungskursen (je nach Bundesland natürlich unterschiedlich), zum andern ist meistens die abgelegte Prüfung Voraussetzung dafür, überhaupt in einem der Verbände angeschlossenen Vereine aufgenommen zu werden und damit ans Wasser zu kommen.

    Nicht umsonst steht ja beim VDSF-Bund dann auch klar zu lesen, dass Angler, die zu einem dem VDSF angeschlossenen Verein gehören, bei der Gastkartenausgabe bevorzugt werden müssen.

    Aus der Geschichte des VDSF heraus insoweit verständlich, da im Westen die Besitz- und Pachtverhältnisse der Gewässer auch nach dem Krieg beibehalten wurden und diese waren ja fast alle in Vereinshand. Und da wollten die Vereine, welche ja auch Geld in Gewässer und Besatz gesteckt hatten, nicht unbedingt jedem Angler die Möglichkeit geben, an diesen Gewässern zu fischen - da kam das "Ausschlußprinzip" des Fischereischeines (und nachfolgend der Prüfung) natürlich genau recht.



    Und heute?
    Was in heutiger Zeit natürlich Unfug ist. Denn die Verbände - speziell der VDSF - tragen ja das Tierschutzgesetz wie eine Bibel vor sich her bei ihrer Argumentation für eine Prüfung. Weil dort für das töten von Wirbeltieren eine Sachkunde vorgeschrieben ist. Allerdings im Gegensatz zur oft vorgetragenen Meinung von VDSF-Funktionären wird im Gesetz eben kein Nachweis für diese Sachkunde für Angler verlangt.

    Sondern nur, dass diese Sachkunde vorhanden und eingehalten werden muss. Das ist wie beim Fahrradfahren. Jeder Radfahrer muss an einer roten Ampel halten, egal ob er einen Führerschein (Sachkundenachweis) besitzt oder nicht. Und er wird bestraft, wenn er erwischt wird, wie er eine rote Ampel überfährt.

    Dieser "Restriktionsgedanke", welcher der Prüfung zu Grunde liegt, zeigt sich leider auch zum Beispiel in den Aussagen von Rudolf Köberle, dem zuständigen Minister in Baden-Württemberg auf unsere Nachfragen:
    http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-...antworten.html

    Auch dort wird als Grund für eine möglichst strenge Prüfung angeführt, dass es viele "sachliche" Gründe gebe, "einen freien Zugang an heimischen Gewässern nicht zu zulassen".

    Dabei wird natürlich vergessen, dass jedes Gewässer bewirtschaftet wird - und dem Bewirtschafter ja obliegt, wem er unter welchen Bedingungen eine Angelerlaubnis ausstellt. Und sicherlich weiss der jeweilige Gewässerbewirtschafter besser als jeder Minisater oder jede Behörde, wie viele Angler sein Gewässer "verträgt".

    Hier herrscht also noch das Denken vor, die Regulierung der Anglerzahl am Gewässer durch den Staat zu regeln. Was ja einmal auch zur Einführung des Fischereischeines geführt hatte. Ohne allerdings ein Argument anzuführen, warum heute das noch der Staat regeln muss und nicht der Gewässerbewirtschafter.

    Wobei gerade in Baden-Württemberg, wo es nicht nur die Prüfungs- sondern auch eine Kurspflicht gibt, der finanzielle Aspekt für die Vereine, welche die Kurse abhalten, nicht außer Acht gelassen werden kann. Kein Wunder also, dass gerade der VDSF in Baden-Württemberg sich gegen die Abschaffung einer Prüfungs- oder Kurspflicht wehrt. Und das Ministerium lässt sich eben dazu benutzen.

    Was bringt die Prüfung wirklich im föderalen System??
    Eigentlich nichts, außer den geannten und schon angeführten Gründen der Regulierung der Anglerzahl und der Einnahmen aus den Kursen. Aber leider sind diese Kurse zu fast 100% rein theoretisch. Auch wenn man mittels Fotos oder Filmen in den Kursen demonstriert, wie man einen Fisch sachgerecht tötet, ist das kein Ersatz für die Praxis.

    Zu was man mehr über Wasserpflanzen und Fischkrankheiten zu lernen hat als über das montieren einer Angeln, das ist wohl auch nur mit deutscher Reglementierungswut zu erklären.

    Und auch die Bestimmung der Fisacharten, das erlenen der Schonzeiten und Mindestmaße ist schlichter Unfug und unnötig. Zur Bestimmung der Fischarten gibt er hervorragende Bücher - etwas anderes als das bzw. Schautafeln wird ja in den Kursen auch nicht eingesetzt. Und zu was man Schonzeiten und Schonmaße auswendig lernen muss, wenn die nicht nur in jedem Bundesland unterschiedlich sind, sondern darüber hinaus noch in fast jedem Gewässer andere Regeln gelten, auch das kann sich wohl nur Funktionären erschließen.

    Und dass man dann über einen solchen Unfug noch geprüft wird und das dann als "Sachkunde" verkauft wird, ist schlicht lächerlich.

    Denn mittels dieser theoretischen Kurse kann dann der "neue, geprüfte Angler" letztlich ohne jede Praxiskenntniss alleine ans Wasser und macht dann seine ersten "praktischen" Erfahrungen alleine und ohne Anleitung..


    Die Alternativen???
    Darüber sollte man sich einmal Gedanken machen. Von obigen Argumenten ausgehend kann man also guten Gewissens die heute praktizierte Praxis zu Kursen und Prüfungen ablehnen.

    > Die Regulierung der Anglerzahl sollte man den Gewässerbewirtschaftern überlassen.

    > Aus dem Tierschutzgesetz lässt sich kein Nachweiszwang ableiten.

    > Das fehlende Geld für Vereine und Verbände kann man auch anders bekommen.

    Statt also der bisherigen Verfahrensweise mit oder ohne Kurs und dann der Prüfung könnte man verschiedene andere Wege diskutieren. Um Interessierten das Angeln in der Praxis beizubringen, dafür sind Vereine oder Verbände optimal geeignet - und so können sie auch ohne Kurse/Prüfungen in der heutigen Form Geld bekommen. Und das wahrscheinlich sogar mehr als vorher mit den heutigen Regelungen.

    Indem man z. B. zur Voraussetzung für einen Fischereischein macht, dass der Anwärter eine gewisse Zeit in einem Verein verbracht haben muss. Was den Vereinen nicht nur durch mehr Einnahmen zu Gute kommt, sondern natürlich auch eine erstklassige Außenwerbung darstellt.

    Alternativ könnten Vereine oder Verbände auch Kurse im praktischen Angeln anbieten - mit den Interessenten direkt am Wasser. Vom montieren des Gerätes über die verschiedenen Angelmethoden bis hin zum fachgerechten Töten und versorgen der Fische könnte man so alles direkt in der Praxis zeigen. Und das besser als jedem heutigem Kurs, der die "Sachkunde" nachweisen soll...

    Und so kompliziert ist das Angeln auch nicht, dass man nicht an einem Wochenende die Grundlagen erlernen könnte (bei meinen Neffen hat das weit wengier Zeit gebraucht...).

    Die Verbände könnten solche Kurse bundesweit anbieten - wenn man es schafft, die Gesetzgeber zu überzeugen, dass die bisherigen Regelungen sinnlos und unlogisch sind und man statt dessen auf bundesweit möglichst einheitliche und einfache Regelungen setzen sollte.

    Wie das organisiert wird, um so eine Regelung möglichst bundesweit in allen Ländern durchzubringen, ob die Verbände dazu bereit sind oder nicht, das alles wird sich zeigen müssen.

    Aber die bisherigen Regelungen sind schlicht anglerfeindlich und sollten daher von jedem Angleverband überdacht werden. Und man sollte da auch seitens der Verbände im Interesse der Angler bei der Politik auf Änderungen drängen.

    Ich bin aber auch überzeugt davon, wenn die Verbände und Vereine so viel Zeit und Engagement damit verbringen würden, wie sie bisher versucht haben das Angeln zu erschweren, werden sehr schnell sehr viele Möglichkeiten und Wege gefunden werden, um das alles besser und sinnvoller zu gestalten für Menschen, die sich am Angeln interessieren.


    Zitat:
    Und warum nochmal??
    Es geht also nicht darum, dass man mit Abschaffung sinnloser theoretischer Prüfungen keine Möglichkeiten mehr bietet, dass sich interessierte Menschen übers Angeln informieren können oder dass es keine Kurse mehr geben soll. Ganz im Gegenteil.

    Sondern darum, dass das "fernhalten" von Anglern am Gewässer mittels solch bürokratischer Zwangshürden nicht Sache des Gesetzgebers oder der Verbände sein kann.

    Das sollen die Gewässerbewirtschafter, die selber am besten wissen, was ihr jeweiliges Gewässer an Angeldruck verträgt, entscheiden, wie viele Leute an ihrem Wasser angeln können.

    Und die Vereine und Verbände sollen sich darauf konzentrieren, den interessierten Menschen zuerst ein einfaches "Schnupperprogramm" zu bieten und darauf aufbauend ein attraktives und interessantes Lernprogramm in der Praxis, statt im Schulungsraum.

    Denn "Learning bei Doing" in der Praxis unter Anleitung erfahrener Angler am Wasser bringt mit Sicherheit mehr als das theoretische Pauken von Fischkrankheiten und Wasserpflanzen - und auch Schonmaßen und Schonzeiten, die ja eh auf jedem Erlaubnisschein stehen....

    Denkt mal drüber nach..

    Kommentare 

     
    0 #1 flexxxone 2010-08-03 10:34
    Fischereischein is ja schön und gut... aber warum muss der Fischereiberech tigte in Bayern einen Erlaubnisschein von der Kreisverwaltung sbehörde abstempeln lassen (Art.35)? Wenn ich der einzige bin, dem erlaubt wird ohne seinem Beisein an seinem Gewässer zu angeln, sollte doch eine einfache schriftliche Genehmigung von ihm reichen ohne diesen ganzen Bürokratenkram.
    Gibt es dafür Sonderregelunge n? Im Fischereigesetz für Bayern hab ich jedenfalls nichts gefunden.
    Gruß flexxx
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    0 #2 Sensitivfischer 2010-09-07 20:48
    Das ist nicht typisch deutsch, das ist typisch Deutschland!
    Es gibt keinen Volksentscheid zu wichtigen Fragen, die den \\\"-)eutschen Michel\\\" betreffen, weil man dem Deutschen nicht zutraut, \\\"richtig\\\ " zu entscheiden.
    So zumindest die Meinung einiger \\\"Volksvertr eter\\\", die dem zu Folge, sich selbst offenbar nicht als Deutsche betrachten?!
    Bedenklich!
    Natürlich geht es auch nicht, dass Ottonormalverbr aucher in Deutschland einfach angeln geht, das braucht natürlich ebenfalls Regeln.
    Der Deutsche scheint überhaupt ein gefährliches Subjekt zu sein, das zwingend und nur stark reglementiert, unter Kontrolle zu halten ist.
    .
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