Was jeder Angler wissen soll, wenn er in den niederländischen Binnengewässern angeln möchte - Teil 2
Was jeder Angler wissen soll, wenn er in den niederländischen Binnengewässern angeln möchte.
Wedaufischers (Wedi) Interpretationen Teil II:
Im ersten Teil meiner Ausführung über die offiziellen niederländischen Fischereidokumente habe ich diese Dokumente benannt und ihre Verwendung beschrieben. Hier möchte ich nun die für das Jahr 2006 gültigen Papiere auch mit Bildern dokumentieren/kommentieren.
SPORTVISAKTEDie Sportvisakte ist das überhaupt wichtigste Dokument, um in den Niederlanden angeln zu dürfen. Es ist also das Basisdokument und ist vergleichbar mit dem Fischereierlaubnisschein in Deutschland.
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Im Gegensatz zu Deutschland, braucht der Angler in den Niederlanden keinen Befähigungsnachweis (Prüfung) zu erbringen, sondern die Sportvisakte erwirbt man einfach durch Kauf derselben bei, z.B. Postämtern, in den Geschäftsstellen des VVV (niederl. Fremdenverkehrsverband), bei vielen Angelsportvereinen und Angelsportgeschäften und kostest z.Z. € 9,50. Manchmal wird noch zusätzlich eine geringe Bearbeitungsgebühr (Balievergoeding) erhoben. Bislang war es auch möglich, dass die Sportvisakte, nach erfolgter Überweisung des Beitrages, direkt nach Hause geschickt wurde. Wie das im Jahr 2007 geregelt wird ist noch nicht bekannt.
Die Gültigkeitsdauer der Sportvisakte beträgt immer ein Jahr (siehe Bild). Sie berechtigt in sogenannten "öffentlichen Gewässern" zu angeln. Damit sind meist Kanäle, Flüsse und große Seen gemeint, die regelmäßig von der Berufsschifffahrt benutzt werden. Allerdings ist dort das Fischen nur mit einer Angelrute und nur mit den vom Ministerium zugelassenen Ködern erlaubt.
Warnung: Für einige Fahrgewässer gilt dies allerdings nicht. Hier braucht man außer der Sportvisakte auch einen Erlaubnisschein (Vergunning). Im Teil I habe ich diese Gewässer namentlich benannt.
VERGUNNING / GROTE VERGUNNING
Die Vergunning entspricht bei uns in etwa dem Gewässerschein. Ungeachtet des Alters braucht man in den Niederlanden für das Gewässer, an dem man angeln möchte, ebenfalls einen schriftlichen Erlaubnisschein (Vergunning) des Besitzers oder des Pächters des Angelrechts. In den meisten Fällen ist das ein Angelsportverein. Insbesondere ist die Vergunning nötig, wenn man mit 2 Angelruten und/oder mit anderen als den zugelassenen Ködern angeln will. Möchte man also mit totem Köderfisch angeln, oder Spinn- oder Vertikalfischen mit Kunstködern betreiben, ist in jedem Fall eine Grote Vergunning nötig. Diesen Erlaubnisschein kann man in der Regel bei dem Angelsportverein oder in einem Angelsportgeschäft kaufen.Meist bekommt man in den Angelgeschäften ein komplettes Paket "Rundum Glücklichpaket" angeboten, welches neben der Grote Vergunning auch einen `Bewijs van Lidmaatschachap` (Nachweis einer Angelvereinszugehörigkeit) beinhaltet.
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Dieses "Rundum Glücklichpaket" ist immer Gültig vom Tag der Ausstellung bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Die Vergunning sollte man immer sorgfältigst lesen, da dort eventuelle Einschränkungen und Verbote für das/die bestimmte(n) Gewässer aufgeführt sind, wie z.B. ein Verbot zur Verwendung bestimmter Köder, und/oder eine Entnahmebegrenzung oder -verbot für bestimmte Fischarten. Im allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße der einzelnen Fischarten erwähnt.
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Wichtig: Alle niederländischen Angelpapiere sind nur komplett ausgefüllt gültig! Das beinhaltet den ersten Buchstaben des Vornamens gefolgt vom Nachnamen, der Adresse (Straße und Stadt), dem Geburtsdatum und der eigenhändigen Unterschrift. Die Papiere sind dann nur für diese eine Person gültig und nicht übertragbar!
LIJST VAN VISWATEREN
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Die Liste der Fischereigewässer ist Bestandteil des Erlaubnisscheins (Visvergunning) der entsprechend zusammengeschlossenen Angelsportvereinen. In der oben gezeigten lijst van viswateren sind dies im einzelnen die Föderationen Noordwest Nederland, Gooi und Eemland und Randmeeren. Der Umschlag kann je nach Gebiet/Föderation variieren.
Was ist diese Lijst van viswateren überhaupt? Ganz einfach und lapidar gesagt: Es sind die 10 Gebote für den niederländischen Sportfischer, also sie beinhaltet alles was man darf und was nicht.
Neben den allgemeinen Verhaltensregeln am Wasser, wie z.B. keinen Müll am Wasser zu lassen, beinhaltet sie auch spezielle Verbote (gefangenen Fisch zu verkaufen), die für alle Gebiete/Föderationen gültig sind. Weiterhin sind dort auch je nach Gebiet/Föderation unterschiedliche Entnahmemengen- und Verbote von einzelnen Fischarten vermerkt. So kann es sein, das es in der einen Föderation erlaubt ist einen Hecht (z.B. min. 50 cm) dem Wasser zu entnehmen, in einer anderen Föderation darf Hecht nicht entnommen werden.
Unabhängig dieser föderativen Regeln, können für einzelne Gewässer, in diesem/dieser Gebiet/Föderation, weitere Einschränkungen oder Ausnahmen bestehen. Mit anderen Worten: besteht für Gewässer X, gelegen in der Föderation A, ein Entnahmeverbot für Hecht, so darf dem Gewässer X kein Hecht entnommen werden, obwohl die Föderation A die Entnahme von z.B. einem Hecht erlaubt.
Ist doch ganz einfach. Ihr seht, die Lijst van viswateren ist wirklich eines der wichtigsten Nachschlagewerke überhaupt. Wenn man also nicht sicher ist, was an einem Gewässer erlaubt ist, oder was nicht, immer erst einen Blick in diese Liste und die Ergänzungsblätter (s.u.) werfen.
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Ich wünsche euch allen viel Spaß beim Angeln in den Niederlanden.
Wedaufischer
Tot ziens...en goede vangst
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