Ausgabe Mai 2012

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    Was jeder Angler wissen soll wenn er in den niederländischen Binnengewässern angeln möchte - Teil1

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    Was jeder Angler wissen soll wenn er in den niederländischen Binnengewässern angeln möchte.

    Wedaufischers (Wedi) Interpretationen Teil I:

    ANGELDOKUMENTE

    Um in den niederländischen Binnengewässern angeln zu dürfen, braucht man laut Gesetz meistens zwei offizielle Dokumente: den Fischereischein (Sportvisakte), der von den Behörden ausgestellt wird, und einen Erlaubnisschein (Vergunning), der von dem jeweiligen Pächters des Gewässers, an dem man angeln möchten, ausgestellt wird.

    SPORTVISAKTE

    Die Sportvisakte ist das Basisdokument für den Angler und vergleichbar mit dem Fischereierlaubnisschein in Deutschland. Die Sportvisakte erhält man in der Regel bei den Postämtern, dem VVV, bei vielen Angelsportvereinen und Angelsportgeschäften. Die Sportvisakte ist immer gültig vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Jungangler bis 15 Jahre brauchen keine Sportvisakte, wenn sie mit nur einer Rute und mit den von dem Ministerium zugelassenen Ködern angeln (siehe unten).

    ZUGELASSENE KÖDER:

    * Brot, Kartoffel, Teig, Käse, Getreide und Samen
    * Würmer und Krabben
    * Insekten, Insektenlarven (z.B. Maden) und deren Imitationen, insofern sie nicht größer sind als 2,5cm



    VERGUNNING

    Die Vergunning entspricht bei uns in etwas dem Gewässerschein. Ungeachtet des Alters braucht man in den Niederlanden für das Gewässer, an dem man angeln möchte, ebenfalls einen schriftlichen Erlaubnisschein (Vergunning) des Besitzers oder des Pächters des Angelrechts. In den meisten Fällen ist das ein Angelsportverein. Einen Erlaubnisschein kann man in der Regel bei dem Angelsportverein oder in einem Angelsportgeschäft kaufen. Meist bekommt man in den Angelgeschäften ein komplettes Paket angeboten, welches neben der Grote Vergunning, die Sportvisakte auch einen `Bewijs van Lidmaatschachap` (Nachweis einer Angelvereinszugehörigkeit) beinhaltet. Dieses "Rundum Glücklichpaket" ist immer gültig vom Tag der Ausstellung bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres, längstens aber vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres, für das es gekauft wurde. Die Vergunning sollte man immer sorgfältigst lesen, da dort eventuelle Einschränkungen und Verbote für das/die bestimmte(n) Gewässer aufgeführt sind, wie z.B. ein Verbot zur Verwendung bestimmter Köder, und/oder eine Entnahmebegrenzung oder -verbot für bestimmte Fischarten. Im allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße der einzelnen Fischarten erwähnt.

    Im Gegensatz zu Deutschland (Uferbetretungsrecht) braucht man manchmal auch noch einen Betretungsrechtsschein, um an einem Gewässerufer angeln zukönnen. Man sollte sich deshalb an Ort und Stelle informieren, ob ein Betretungsrechtsschein gebraucht wird, oder wo er zu bekommen ist. Ich persönlich habe so was noch nie gebraucht, geschweige denn ich wüsste, wie so ein Dokument auszusehen hat. Normalerweise frage ich den Besitzer höflich, ob ich seinen Grund und Boden betreten darf, um angeln zu können. Ein "Nee" habe noch nie gehört.


    AUSNAHMEN

    Man braucht keinen Erlaubnisschein (Vergunning), wenn man mit nur einer Rute an den öffentlichen Fahrgewässern, also Gewässern, worauf die Berufsschifffahrt regelmäßig fährt und ausschließlich mit den zugelassenen Ködern, angeln will. Ist man 15 Jahre oder älter, braucht man aber immer die Sportvisakte.

    REGEL

    Wenn man mit anderen als den zugelassenen Ködern, oder mit zwei Ruten angeln will, braucht man ungeachtet des Alters, immer einen Erlaubnisschein (Vergunning) und die Sportvisakte.

    Für die folgenden, öffentlichen Gewässer braucht man immer einen Erlaubnisschein (Vergunning, siehe niederländisches Fischereigesetz 1963):
    1 Der Amstelsee und die damit in offener Verbindung stehenden Gewässer
    2 Der Balgzandkanal
    3 Der Seitenkanal des Balgzandkanals zum dem Noordhollands Kanal bis zur Kammerschleuse
    4 Die Van Ewijcksvaart
    5 Der Waard- und Groetkanal
    6 Der Alkmaardersee mit den daran gelegenen offenen Häfen und Buchten
    7 Der Uitgeestersee
    8 Der Oude Nie
    9 Die Dusseldorpervaart
    10 Das Slikkerdiep
    11 Die Startingervaart
    12 Die Schulpvaart gelegen im Groot-Limmerpolder
    13 Die Rotte und die Bleiswijkse oder Rotteseen
    14 Der Brielse See mit dem Scheepvaart- und Voedingskanal westlich der darin gelegenen Schleusen
    15 Der Kanal von Voorne
    16 Der Grevelingensee
    17 Alle offenen Häfen und Buchten an den Gewässern, die unter den Ziffern 14, 15 und 16 genannt worden sind
    18 Die Binnendijkse Maas, die Boezemvaart und der Strijense Hafen
    19 Der Veerse See
    20 Der Lauwerssee.



    SPEZIELLE ANGELGERÄTE

    Ein Pödder ist eine meistens mit einer kleinen Rute verbundene Angelschnur ohne Haken, womit dem Aal eine Anzahl Würmer präsentiert wird. Wenn Sie mit dem Pödder angeln wollen, so brauchen Sie außer der Sportvisakte auch noch einen speziellen Pödderschein (Peurvergunning). Pödderscheine werden nur beschränkt ausgestellt.

    Für das Fischen mit 3 Angelruten (auf Karpfen) und für alle übrigen zugelassenen Berufsfanggeräte benötigt man eine Grote Visakte. Außerdem muss man im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis des Inhabers des Fischereirechtes sein, die für diese ausgeübte Art der Fischerei gilt.

    Die Grote Visakte 2006 ist ausschließlich bei der OVB (Telefon: +31 30 - 605 84 11) erhältlich und kostet € 47,50. Die normale Sportvisakte ist dan überflüssig.

    Wichtig: Erlaubnisscheine fürs Pöddern und für drei Angelruten (auf Karpfen) werden übrigens nur für eine sehr beschränkte Anzahl Gewässer ausgestellt.

    Man sollte sich beim örtlichen Angelsportverein oder bei Berufsfischer vorab informieren.

    EINSCHRÄNKUNGEN

    NACHTANGELN

    Vom 1. Juni bis zum 31. August darf man an den meisten Gewässern auch nachts angeln. Außerhalb dieser Periode ist das Angeln zwischen zwei Stunden nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang nicht erlaubt. Bestimmte Gewässer sind vom Ministerium von diesem Verbot ausgenommen worden, so dass man dort ganzjährlich nachts angeln darf. Diese Ausnahmen sind ebenfalls in der Vergunning vermerkt. Nachtangeln ist am Ijsselmeer, in den daran gelegenen offenen Häfen, und an den Gewässern, die in dem Kapitel Gesperrte Angelgewässer genannt werden, nicht erlaubt.

    SPERRZEIT KÖDERARTEN

    In der Zeit vom 1. April bis zum letzten Freitag im Monat Mai darf man nicht mit folgenden Ködern angeln:

    Wurm oder Wurmimitation, Schlachterzeugnissen, Köderfisch, Fischfetzen (ungeachtet der Größe), Kunstködern aller Art, mit Ausnahme der Kunstfliege, insofern sie nicht größer als 2,5 cm ist. Für das IJsselmeer gilt dieses Verbot vom 16. März bis zum 30. Juni.

    SCHONZEIT FISCHARTEN

    Wie bei uns in Deutschland, gelten natürlich auch in den Niederlanden für einige Fischarten Schonzeiten. Wird während dieser Zeit ein geschonter Fisch gefangen, so muss er sehr sorgfältig behandelt und sofort lebend und unverletzt in das Gewässer, in dem er gefangen wurde, zurückgesetzt werden.

    FISCHART SCHONZEIT
    Hecht 1. März bis 1. Juli
    Barbe, Döbel, Hasel, 1. April bis 1. Juni
    Nase, Aland, Äsche,Bachforelle, Wandersaibling 1. Oktober bis 1. April
    Barsch, Zander 1. April bis zum letzten Freitag im Mai
    Meerforelle, Lachs Ganzjährig



    GESCHÜTZTE FISCHARTEN

    Im niederländischen Naturschutzgesetz sind eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden, die nicht beangelt werden dürfen. Es handelt sich um die folgenden Arten:

    * Schneider (Alandblecke) * Wels
    * Bachneunauge * Schlammpeitzger
    * Schmerle * Steinbeißer
    * Bitterling * Westgroppe
    * Ellritze * Flussneunauge
    * Schnäpel * Stör

    Fangen Sie unverhofft einen derartigen Fisch, so müssen Sie ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer zurücksetzen. Setzen Sie einen Fisch, den Sie nicht kennen, immer zurück.

    MINDESTMASS

    Ist ein gefangener kleiner ist als das Mindestmass für diese Fischart, so muss er sofort wieder in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden.

    ENTNAHMEVERBOT

    Der Graskarpfen soll wegen seiner speziellen Aufgabe in einem Gewässer immer zurückgesetzt werden. Graskarpfen werden in ein Gewässer ausgesetzt, damit sie dieses Gewässer annähernd krautfrei halten. Das Aussetzen von Graskarpfen darf übrigens nur geschehen mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

    An und auf dem IJsselmeer dürfen höchstens 30 Barsche und/oder 5 Zander, größer dem entsprechendem Mindestmaß entnommen werden:

    * Aal 28 cm
    * Barsch 22 cm
    * Barbe 30 cm
    * Butt 20 cm
    * Forelle* 25 cm
    * Döbel 30 cm
    * Rotfeder 15 cm
    * Hasel 15 cm
    * Nase 30 cm
    * Hecht 45 cm
    * Zander 42 cm
    * Äsche 35 cm
    * Aland 30 cm
    * Schleie 25 cm

    *Wandersaibling, Bachsaibling, Bachforelle, Regenbogenforelle

    Für Fische, die hier nicht erwähnt sind, gilt kein Mindestmaß.

    ANWENDUNGSVERBOT LEBENDE KÖDER

    Es ist verboten, mit lebenden Fischen, Amphibien, Reptilien, Vögeln oder Säugetieren als Köder zu angeln.

    SPERRZEIT ANGELGERWÄSSER



    Bestimmte Gewässer können vom Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität, aber auch von dem Fischereiberechtigten für eine bestimmte Periode für Angler gesperrt werden.

    Eine Sperrzeit vom 1. April bis zum 1. Juni gilt für unterstehende Gewässer:

    * Het Houtwiel, nördlich von Veenwouden
    * De Rottighe Meente in der Gemeinde Weststellingwerf
    * De Deelen, begrenzt von der Buitendijkse Hoofdvaart, dem Deelenweg, dem Hooivaartsweg, dem Tweede oder Nieuwe Deel, der Linie von Ost nach West durch die Lange Warren entlang den Quergräben, dem Binnenkanaal, dem Hooivaartsweg, dem Kanal zwischen dem Schöpfwerk Dijksman und dem P.C. Otterweg und dem Stroomkanal.
    * Die Gewässer im Ilperveld, begrenzt von dem Purmerlander Rijweg, dem Noordhollands Kanal, der Gemeindegrenze zwischen Ilperdam und Landsmeer (Banscheiding) und der Bundesstrasse Landsmeer-Den Ilp-Purmerland.
    * Waterland, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von dem Noordhollands Kanal, der Purmerringvaart zwischen Ilpendam und Het Stinkevuil, dem IJsselmeer, dem Buiten IJ und dem nördlichen Ringweg um Amsterdam zwischen der Schellingwouderbrücke und dem IJtunnel bei Nieuwendam, mit Ausnahme von der Kinkelsee, den in den Wohnsiedlungen gelegenen Gewässern, insofern von der Strasse her geangelt wird.
    * Het Wormer- und Jisperveld, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von der Zaan, der Knollendammervaart, dem Noordhollands Kanal, der Noordelijke Ringvaart, dem Wijde Wormer, dem Verbindungskanal zwischen den zwei letztgenannten Gewässern, dem Braak und dem Poel.
    * De Oude Zederik, gelegen zwischen Ameide und Meerkerk.
    * De Hoge Boezem von dem Nederwaard.



    Für Teile der Nieuwkoopse Plassen gilt eine Schonzeit vom 15. März bis zum 29. April. In diesem Gebiet gibt es jedoch einige Gewässer, für die die Schonzeit bis zum 31. Mai läuft. Bitte sich an Ort und Stelle informieren.

    Für die Geul (einschließlich ihrer Seitenbäche) oberhalb der Grenze zwischen den Gemeinden Valkenburg und Meerssen, und für die Voer und die Noorbeek gilt eine Sperrzeit vom 1. Oktober bis zum 31. März. Außerhalb der Sperrzeit dürfen Sie mit nur einer Rute angeln, und dürfen Sie auch keine Würmer oder Wurmimitationen als Köder verwenden. An den letzten drei Gewässern dürfen Sie in den Monaten Juni, Juli und August auch nachts angeln.

    Diese Informationen können auf der Internetsite www.sportvisakte.nl (auch deutschsprachig) gefunden werden.

    Die wichtigsten Änderungen für das Angeln in den Niederlanden

    Wedaufischers (Wedi) Interpretationen Teil II:



    Ab dem 1. Januar 2006 machen die OVB (Organisation zur Verbesserung der Binnenfischerei) und der NVVS (niederländische Angelsportverband) unter dem Namen Sportvisserij Nederland gemeinsam weiter. Dieser neue Verband soll als vereinigte starke landesweite Angelsportorganisation Dienstleistungen für Angelsportverbände, Vereine, Sportfischer und andere Interessierte anbieten.

    Eine tolle Sache, die man sich sicherlich auch in Deutschland wünschen würde, wenn es einen Zusammenschluß der Gewässer des VDSF (gegründet am 18. 01. 1949) und dem DAV (der in der am 7. Oktober 1949 gegründeten DDR) der heute die zweite Größe in Deutschland bildet, geben würde.

    Wie auch in vielen anderen Dingen gestaltet sich in den Niederlanden etwas Neues, eine "neue Angelkultur" die gemeinsam ihren Weg beschreiten will. Gut so, zum Vorteil aller Angler.

    Wie aber sehen diese Neuerungen aus? Was betreffen sie, wie wirkt sich das auch auf den deutschen Gastangler aus?

    Ein wesentlicher Bestandteil der Sportvisserij Nederland ist auch weiterhin das Ausstellen der für das Ausüben Ihres/unserem Hobbys erforderlichen Dokumente. In dieser Angelsaison (2006) werden Sie/wir noch nicht so viel von den Änderungen bemerken. Der Fischereischein (Sportvisakte) bleibt neben den Erlaubnisscheinen (Vergunningen) bestehen.

    Nur bieten viele Angelsportvereine die Sportvisakte jetzt mit den Vergunningen in einem Paket gebündelt an, was für viele auch nicht neu ist.

    Damit bereitet man sich schon auf 2007 vor, denn dann will die neue Organisation zusammen mit den Verbänden und Vereinen ein moderneres und einfacheres System an Fischereidokumenten entwickelt haben. Die Absicht ist, dass in 2007 die Sportvisakte, der allgemeine Erlaubnisschein (Grote Vergunning) und wenn möglich auch die eventuellen lokalen Federatievergunningen zu einem Dokument dem "VISpas" zusammengefügt sind.

    Außerdem soll es für nicht organisierte Angler in 2007 einen Ersatz für die Sportvisakte geben, der direkt bei Sportvisserij Nederland und bei den bekannten Verkaufsstellen in den Niederlanden erhältlich ist.

    Weitere Informationen über die OVB/Sportvisserij Nederland erhält man unter

    Telefon: +31 (0)900 - 20 25 358

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. '; document.write( '' ); document.write( addy_text92996 ); document.write( '<\/a>' ); //--> Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

    Ich drücke mal alle Daumen, dass das auch wie geplant über die Bühne geht, denn wenn es so kommt, wird manches Angeln in den Niederlanden einfacher.

    Einige weitere Informationen möchte ich euch nicht vorenthalten. Diese sind:

    Die "Hengelsport Federatie Limburg" meldet, dass die Listen der Angelgewässer von 2005 auch im Jahr 2006 ihre Gültigkeit behalten.

    Das sind im Einzelnen:

    1 Viswateren in de Grote Vergunning
    2 Viswateren in de Maasplassen Vergunning
    3 Viswateren in de Limburg Vergunning



    http://www.hengelsportfederatielimburg.nl/NL/nieuws.php?mapid=1&berichtid=117

    Die POS "Federaties NoordWest Nederland en Gooi en Eemland e.o." melden, dass die Vergunning für 2006 stark erweitert wurde und ein "Stückchen" dicker wird. Hintergrund ist, dass die "Federatie Randmeren" sich der POS angeschlossen hat und "ihre" (der angeschlossenen Vereinigungen) Gewässer mit einbringt.

    Hierdurch entsteht eine "visvergunning" mit beinahe allen Angelgewässern in den Provinzen Noord-Holland, Utrecht und Flevoland. Ebenfalls enthalten sind Gewässer des nördlichen Teils von Zuid-Holland (bis Leiden) und derer im Westen und Noordwesten von Gelderland.

    Kurzum eine Vergunning mit vielen Angelmöglichkeiten.

    http://www.pos-sportvisserij.nl/actua1/vergunning2006.htm

    Ich kann nur sagen "WOW"!



    Ich wünsche euch allen viel Spaß beim Angeln in den Niederlanden.



    Wedaufischer Tot ziens...en goede vangst

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