Ausgabe Mai 2012

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    Deutschlands Flüsse in höchster Not!

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    POLITIK und NATURSCHUTZ

    Deutschlands Flüsse in höchster Not!

     

    mit größter Sorge beobachten die im DEUTSCHEN FISCHEREIVERBAND organisierten Anglerverbände des Deutschen Anglerverbandes/DAV und des Verbandes Deutscher Sportfischer/VDSF in den neuen Bundesländern die andauernde Zerstörung der wenigen noch vorhanden naturnahen Gewässerabschnitte im Elbe- und Wesereinzugsgebiet durch Reaktivierung und Neubau von Wasserkraftanlagen. Die Lobbyarbeit von Bundestagsabgeordneten im Zusammenhang mit der vom Bundeskabinett schon verabschiedeten Novelle des ERNEUERBAREN-ENERGIEN-GESETZES treibt unfassbare „Blüten". So hat beispielsweise die Partei „Bündnis 90 die Grünen" in ihrem „energiepolitischen Programm für Thüringen", wie zentral vorgegeben, die Reaktivierung von Klein-Wasserkraftwerken und die Optimierung der Rahmenbedingungen für den Neubau dieser beschlossen. Zitat:"...auch wenn dem die erwähnten naturschutzrechtlichen Belange (z. B. die EU- Wasserrahmenrichtlinie) entgegenstehen".

    Nicht nur die fischereilichen Schäden sondern auch die Dezimierung vom Aussterben bedrohter Fischarten und deren Laichhabitate haben jetzt schon nicht reversible Ausmaße angenommen.

    Die Fische sind in der Vergangenheit in der Umweltgesetzgebung zu wenig berücksichtigt worden.

    In der Vollzugspraxis existiert keine Gleichbehandlung von Vögeln und Fischen mit analogen europäischen Schutzstatus! Zur Information der breiten Öffentlichkeit über die aus unserer Sicht falsche Umweltpolitik hat der Verband für Angeln und Naturschutz, Thüringen e.V. anlässlich der gemeinsamen Beratung der Präsidenten aller Anglerverbände der neuen Bundesländer am 13.11.2007 in Wismar das POSITIONSPAPIER eingebracht.

     

    Vergleichbare Verhältnisse wird es in allen Bundesländern geben.

    Angler sind Naturschützer und Wähler! Lasst euch das nicht länger gefallen!

    Wie im „WRRL-FORUM" Nr. 11/2007 berichtet, hat bereits formal ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission gegen Deutschland begonnen.

     

    Mehr unter www.anglertreff-thueringen.de

     

    Gerhard Kemmler

    Vizepräsident für

    Gewässer, Naturschutz, Umwelt

    Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.

     

    Positionspapier der Landes-Anglerverbände

    der neuen Bundesländer

     

    Wanderfischen geht es an den Kragen!

     

    Bundesumweltministerium ignoriert Fischartenschutz?

     

    Mehr als ein Drittel der Süßwasserfische in Europa sind nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) vom Aussterben bedroht. Fische seien stärker gefährdet als Vögel oder Säugetiere. Zu den bedrohten Fischen zählen unter anderem der Aal und Meeresfische, wie Stör, Lachs, Meerforelle und andere europaweit geschützte Arten, die zur Reproduktion in die Flüsse wandern müssen. "Viele dieser Fischarten drohen auszusterben, ohne dass es - abgesehen von wenigen Spezialisten - jemand mitbekommt", beklagt Sprecher Darwall die Situation. Wie Recht er hat!

     

    Die flussabwärts gerichtete Fischwanderung und die unvermeidliche Schädigung aller Arten durch Kraftwerksrechen und Turbinen erfolgen hauptsächlich nachts!

    Wasserkraftwerke, Wehre und Wasserentnahmen (PS.:Nach EU-Kom.: und Kormoran) gefährden laut IUCN vor allem wandernde Fischarten. Wie man weis, sind nahezu alle in Flüssen lebenden aquatischen Arten auch von der Möglichkeit der Wanderung innerhalb des Flussgebietes abhängig. Sei es der Habitatwechsel zu den Jahreszeiten, der Entwicklungsstadien oder des zur Nachhaltigkeit unerlässlichen genetischen Austausches.

    Die von der IUCN bei der Veröffentlichung des europäischen „Handbuches Süßwasserfische“ getroffene Feststellung: "Der Schwund der Artenvielfalt hat sich nicht verlangsamt, sondern beschleunigt", trifft auch im hohen Maße für die heimische Fischfauna in den neuen Bundesländern zu und das trotz allgemein verbesserter Wasserqualität. Wir sehen ernste Fehlentwicklungen in der Bundes- und Länderpolitik als Hauptursache. Zum Beispiel lehnte der Bundestagsausschuss am 19.09.07 aus parteiideologischen Gründen die qualifizierte und von allen Anglerverbänden mit ihrem Wählerpotenzial von 1 Mio. organisierten Anglern getragene Vorlage der FDP-Fraktion zum „Fischartenschutz durch Kormoranmanagement“ (Bundesdrucksache 16/1017) ab.

     

    Bei konsequenter Umsetzung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 (WRRL) hätte es längst eine Trendwende zur Erreichung des „guten ökologischen Zustandes“ geben müssen.

    Ernsthafte Ansätze zu wirklichen ökologischen Verbesserungen im Umsetzungsprozess der EG- Wasserrahmenrichtlinie in den neuen Bundesländern wurden bisher durch die Bundesgesetzgebung (EEG) unterlaufen. Es fehlt auch eine Kontrolle des Bundes in den Ländern bei der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gemäß Einigungsvertrag.

    Wie ist das alles mit dem „Umweltschadensgesetz“ vereinbar?

    Mit der EEG-Novelle zum 1.8.04  hat der Bundestag Zeichen gegen den Fischartenschutz gesetzt. Kleinwasserkraft bis 1 MW sollte ursprünglich nicht gefördert werden! Der „ÖKOBALLAST“ (Festlegungen klarer Vergütungskriterien aus DWA- Schriften und „Handbuch Querbauwerke“ usw.) wurden offenbar durch das „Netzwerk“ der Wasserkraft- Lobbyisten (Betreiber / Landes- und Bundespolitiker wie z. B. MdB Dr. H. Scheer/SPD; H.-J.Fell/Grüne: Dr. P. Ramsauer CDU/CSU u. a.) erfolgreich aus dem damaligen Gesetzentwurf und dem „Leitfaden Wasserkraft“ entfernt.

    Die Wasserbehörden in den Bundesländern, so unsere Erfahrungen, glauben es besteht deshalb kein besonderer Handlungsbedarf. Das Sterben der Flüsse und deren Bewohner hat sich bis auf ganz geringe Ausnahmen maßgeblich beschleunigt.

    Die Flüsse in den neuen Bundesländern sind heute überwiegend weiter von den ökologischen Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entfernt, als noch vor 5 Jahren!

    Statt ökologischen Umbaues erfolgte rücksichtsloser Ausbau der Wasserkraft.

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    Die Zusatzvergütung (2 ct) wird schon bei „kosmetischen“ Veränderungen gezahlt.

    Im Unterlauf von Saale und Mulde immerhin ca. 100 000.- €/Jahr!

    Die Bestandsaufnahmen im Rahmen der WRRL zeigen das Hauptdefizit „Längsdurchgängigkeit“ eindeutig auf. Trotzdem werden nahezu täglich neue Wasserrechtsbescheide ohne gebührende Rücksicht auf geltendes Recht erteilt.

    Noch immer werden Wasserkraftanlagen nach sogenannten „Altrecht“ ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Auflagen für die Durchgängigkeit oder den Fischschutz reaktiviert. Die Möglichkeiten des § 15 Wasserhaushaltsgesetz werden in der Regel nicht zur Durchsetzung der EU- Richtlinien genutzt.

     

    Fast ausnahmslos genehmigen Behörden Anlagen mit Stauzielerhöhung. Mit der Erhöhung des Stauzieles wird der Rückstaubereich signifikant verlängert. Zwangsläufig ist damit die Umwandlung rhitraler in limnische Bereiche gegeben. Es entsteht dort eine starke Verringerung und Veränderung der Artenzusammensetzung. Durch Aufstau wird außerdem das Selbstreinigungsvermögen des Flusses maßgeblich reduziert. (Verschlechterung der Wasserqualität einschließlich Sediment- und Schadstoffablagerung und damit auch des Grundwassers!)

    Verstoß gegen das Grundanliegen der Wasserrahmenrichtlinie – nachhaltige Sicherung der Wasserversorgung § 6 WHG!

     

    Zur richtigen Einordnung dieser Problematik muss man wissen, dass schon nach der Passage von 10 Wasserkraftanlagen die von der VERORDNUNG (EG) Nr. 1100/2007 DES RATES vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals geforderten 40% Abwanderungsrate von Blankaalen bei 10% Schädigung pro Wasserkraftanlage nicht mehr erreicht wird! Nicht viel anders geht es abwandernden Lachs- Smolts!

    Es existiert weder eine technische Lösung für den 100%-tigen Fischschutz noch eine Methodik zur Schadensquantifizierung bei Kleinkraftwerken mit einem Durchfluss von mehr als 20m³/s

    In den Flussgebieten Saale und Mulde existieren jetzt schon jeweils über 20 Wasserkraftstandorte, deren Leistungen ein einziges „grundlastfähiges“ Biomassekraftwerk ersetzen könnte. Tatsächlich sterben täglich an jedem Wasserkraftwerk fast 30% der abwandernden Fische, davon bis zu 50% der Aale. Das ist „sauberer, ökologischer Strom!!!

     

     

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    Durch Anpressdruck am Kraftwerksrechen und Rechenreiniger getötete Fische an nur einem Tag in der „Weißen Elster“ Thüringen

     

     

     

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    Aal nach Turbinenpassage in der „Saale“ Sachsen-Anhalt

     

     

     

    Die ökologischen Schäden bleiben für Generationen! Eine positive Klimabeeinflussung durch Kleinwasserkraft ist bedeutungslos und nicht darstellbar.

    Beispielsweise ersetzt eine nachträgliche Wärmedämmung eines Einfamilienhauses  energetisch

    1 Kleinwasserkraftwerk!

    Der „Erfahrungsbericht zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2007“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der vorliegende Referentenentwurf ist im Abschnitt „Wasserkraft“ deshalb ein Schlag in`s Gesicht der leidgeprüften Millionen Artenschützer und Angler.

    Die dort geforderte, neuerliche Erhöhung der Vergütung von 9,67ct/kWh auf 12,67 ct/kWh ist aus o. g. Gründen ungeheuerlich!

     

     

     

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    Man will damit Anreize für 30 000 neue Kleinwasserkraftanlagen schaffen!

     

    Handlungsempfehlungen des EEG- Berichtes 2007:

     

    - Vereinfachung des wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens

    (Also ohne UVP-, WRR-L, FFH- Beachtung oder mit Gefälligkeitsgutachten?)

    - „Bindung der EEG-Vergütung von Wasserkraftanlagen aller

    Leis­tungsklassen an klar formulierte ökologische Anforderungen im EEG, WHG und UGB.“

    (Das kennen wir aus dem EEG 2004!)

    - Konzept zur Einführung eines Anlagen- übergreifenden Vergü­tungssystems für die gewässeröko­logische Modernisierung an mehre­ren Wasserkraftanlagen eines Flussgebietsabschnitts.

    (Wie solche „Floskeln“ tatsächlich umgesetzt werden, haben wir mit dem EEG 2004 erlebt! Juristisch nicht durchsetzbar! Irreführung der Öffentlichkeit!?)

    - Ermöglichung der unentgeltlichen Nutzung von Bundeswasser­straßen für die Errichtung und den Betrieb von Wasserkraftanlagen.

    Das steht im völligen Gegensatz zum Grundgesetz Art. 20a; EUGH-URTEIL vom 10. 01. 2006 Rechtssache C-98/03 gegen die BRD und die §§ 329/330 StGB, (Prioritäre Art Anhang II: Stör, z. B. Elbe)

    Die gerade vom Bundestag verabschiedete „STRATEGIE DER BIOLOGISCHEN VIELFALT“ beinhaltet als „Leuchtturmprojekt“ zu unserer Freude, die Wiedereinbürgerung des Störes in Oder und Elbe. Mit der vom gleichen Ministerium erarbeiteten EEG-Novelle 2008 und den geplanten 4 Elbekraftwerken (Straftatbestand §329, §330 StGB?) ist das allerdings bereits eine Farce! Im gleichen Dokument wird auf Seite 54 aufgeführt:

     

    „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer (Fischaufstieg, Fischabstieg) bis 2015und

    „Nutzung der Wasserkraft bei Modernisierung oder Neubau der Wasserkraftanlage unter Beibehaltung der charakteristischen Eigenarten des Fließgewässers, der Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit sowie der Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit“.

    Das ist Augenwischerei und technisch nicht möglich!

    Hierzu ein Zitat des Verbandes DEUTSCHER FISCHEREIVERWALTUNGSBEAMTER : „Insbesondere bei neu errichteten und in Betrieb genommenen Wasserkraftanlagen scheint das EEG die allgemein bekannten nachteiligen Auswirkungen auf die Fischfauna und Beeinträchtigungen der Durchwanderbarkeit außer acht zu lassen. Da die abwärtsgerichtete Wanderung von Fischen bei Inbetriebnahme einer neuen Wasserkraftanlage immer beeinträchtigt wird, ist weder eine Verbesserung des ökologischen Zustandes zu erwarten und auch der Nachweis über die Erlangung eines guten ökologischen Zustandes aufgrund des Baues einer neuen Wasserkraftanlage dürfte schwerlich bzw. gar nicht zu erbringen sein.

    Insofern entbehrt es im Fall des Neubaus von Wasserkraftanlagen den im EEG verankerten Grundlagen für eine erhöhte Einspeisevergütung.“

     

    Wasserkraft und „guter ökologischer Zustand“ der Fließgewässer nach

    EG- Wasserrahmenrichtlinie unterscheiden sich wie Feuer und Wasser!

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    Nach dem Erfahrungsbericht zum ERNEUERBAREN-ENERGIEN-GESETZ 2007 ist der durch Laufwasserkraftwerke erbrachte Energie-Anteil von untergeordneter Bedeutung.

     

    Die 12 Landesverbände der neuen Bundesländer fordern:

     

    -  Schluss mit dem Neubau von Wasserkraftanlagen im den Flusseinzugsgebieten Elbe, Oder und Weser!

     

    -  Mittelfristige Reduzierung der Wasserkraftstandorte durch Nichtverlängerung der  Betriebserlaubnis

     

    -  Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten in Form von nachträglichen Anordnungen zur Verbesserung des Fischartenschutzes und der Durchgängigkeit.

     

    -  Konsequente Ahndung bei Nichterfüllung von Auflagen

    (z. B. Mindestwasser) bis zum Entzug der Erlaubnis oder Bewilligung)

     

    - Strenge Kontrolle der Landesbehörden durch Bundesregierung oder EU!

     

    Wir fordern das Ende der vorsätzlichen Zerstörung unserer Flüsse!

     

    Einstimmig verabschiedet am 13. November 2007 in Wismar.

     

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