Ausgabe Februar 2012

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    Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig

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    Neues Fischereigesetz Schleswig Holstein veröffentlicht und somit gültig


    Bekam ich eben die Erlaubnis zum veröffentlichen.

    http://www.lav-union-nord.de/neuefischerigesetze.html

    Zitat:
    Die Änderungen des Landesfischereigesetzes ( LFischG ) sind in Kraft getreten

    Die von der Landesregierung Schleswig-Holsteins beschlossenen Änderungen des Landesfischereigesetzes sind durch Veröffentlichung am 29.11.2011 mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.

    Dadurch ändern sich für den Angler gravierende Punkte, über die wir in Teilen bereits auf dieser Homepage berichtet hatten oder über die in der Presse informiert wurde. Als die beiden wichtigsten Punkte sind wohl zu erwähnen, dass das Setzkescherverbot aufgehoben wurde und das jeder Angler, der aus einem anderen Bundesland kommt und in Schleswig-Holstein angeln möchte, ab sofort in S-H eine Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr zu entrichten hat. Diese Abgabe muss zusätzlich zu der bereits entrichteten Fischereiabgabe in seinem eigenen Bundesland entrichtet werden.

    Wie genau das Prozedere ablaufen soll, wo die Fischereiabgabemarke eingeklebt wird, erfahren wir hoffentlich in den nächsten Tagen.

    Sobald uns neuere und detailliertere Informationen vorliegen, werden wir hier berichten. Das gleiche gilt für den Gesetzestext selber. Sobald uns hier die genauen Definitionen vorliegen, werden wir das hier umgehend veröffentlichen und erklären.




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    Hier für alle Interessierten eine kurze Erklärung vom 11.10.2011 vom Präsidenten des Landesanglerverbandes Schleswig-Holsteins, Siegfried Stockfleth, zu den Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen des Fischereigesetzes rund um unser Hobby.

    Moin moin liebe Sportfreunde,

    am 05.10.2011 hat der Landtag eine Änderung des Landesfischereigesetze beschlossen. Nach der Verkündigung tritt das neue Gesetz in Kraft. Auf den Seiten des Landtages unter der Drucksache 17/1871 könnt Ihr die Änderungen schon einsehen.

    Vorweg hier schon einmal einige wichtige Änderungen.

    Im Erlaubnisschein muss jetzt nicht mehr die gesamte Anschrift des Inhabers eingefügt werden, aber das Geburtsdatum.

    Neu ist jetzt, dass alle Fischereischeininhaber anderer Bundesländer, die in Schleswig-Holstein angeln wollen, zusätzlich die Fischereiabgabenmarke für Schleswig-Holstein kaufen müssen, da sonst der Fischereischein in SH keine Gültigkeit hat.

    Für den Urlauberfischereischein ist die Änderung, dass er nur noch für 28 hinter einander liegende Tage Gültigkeit hat. Langleinen bleiben nur der Erwerbsfischerei vorbehalten. Verboten ist weiterhin das Wettfischen und außerdem das Fischen mit der Handangel, dass von vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist ( Catch & Release ).

    Die Verwendung von Setzkeschern ist nun wieder erlaubt. Über die Art und den Einsatz von Setzkeschern wird in der Durchführungsverordnung etwas stehen.

    Ein Urteil über die Änderungen möchte ich noch nicht abgeben. Ich warte erstmal ab, wenn es in Kraft getreten ist und was dann in den Durchführungsverordnungen zu lesen ist.

    Mit freundlichem Gruß
    Siegfried Stockfleth

    Kommentare 

     
    0 #1 Ich 2012-01-16 13:27
    Denn bin ich dafür das die MVler und SHler 20 Euro Zahlen in Hamburg !! Das ist doch Typisch Bananenrepublik Deutschland....
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