Baden - Württemberg: Das rückschrittlichste Landesfischereigesetz?? Die Antworten
Baden - Württemberg:
Das rückschrittlichste Landesfischereigesetz?? Die Antworten
Das rückschrittlichste Landesfischereigesetz?? Die Antworten
In der letzten Ausgabe hatten wir ja die Fragen an die Parteien die sich bei der nächstjährigen Landtagswahl mit einer reellen Chance um Plätze im Parlament bewerben, vorgestellt:
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-...reigesetz.html
Angeschrieben habe ich die Landesvorsitzenden der Parteien, den zuständigen Minister sowie die im Land vertretenen Fischereiverbände (VDSF und DAV).
Geantwortet und damit Interesse an den Anliegen von Bürgern gezeigt haben:
Nils Schmid, Landesvorsitzender der SPD
Die Grünen mit der Ankündigung, dass wir noch eine Antwort erhalten werden.
Rudolf Köberle, der zuständige Minister.
Eine Antwort nicht nötig
hatten:
Vorsitzende der CDU
Vorsitzende der FDP
Vorsitzende Die Linke
ALLE im Land vertretenen Fischereiverbände
Vorsitzende der FDP
Vorsitzende Die Linke
ALLE im Land vertretenen Fischereiverbände
Einfach nur peinlich!!
Umso mehr haben wir uns über die wenigen Antworten gefreut - wenngleich zumindest die des zuständigen Ministers eher Grauen denn Befriedigung hervorruft.
Nachfolgend nun die Antworten und unsere Kommentare dazu, zuerst die der SPD:
Zitat:
| Frage: Setzt sich Ihre Partei für eine Modernisierung des Landesfischereigesetzes ein, um die positiven Erfahrungen in anderen Bundesländern auch in Baden - Württemberg umzusetzen? Also z. B. eine Abschaffung der Prüfungspflicht (komplett oder beim Friedfischangeln) oder einen Touristenangelschein? Antwort SPD: Eine grundsätzliche Anmerkung zum Angeln möchte ich gern voranstellen: Die vielen Angler in unserem Land sind wichtige Partner für saubere und natürliche Gewässer. Sie nutzen die Natur zwar, geben ihr aber durch die Hege von Gewässern auch viel. Dass unsere Seen und Flüsse heute viel klarer und ökologisch wertvoller sind als vor 30 Jahren liegt ganz wesentlich auch am Engagement der Angler. Die Prüfungszulassungsbedingungen erscheinen mir mit Blick auf die anderen Bundesländer nicht mehr zeitgemäß. Wenn man die strengen Regelungen hier mit Fischereischeinen anderer Bundesländer ohnehin umgehen kann, sollte man das neu ausbalancieren. Ich hielte eine ernsthafte Überprüfung, inwieweit man wie in Brandenburg das Angeln von Friedfischen unter bestimmten Auflagen ohne Prüfung durchführen kann, für sinnvoll. Die bestehenden Prüfungen und Kurse müssen flexibler sein, wahrscheinlich kann man sie auch komprimieren. Ein Prüfungstermin pro Jahr ist gewiss nicht bürgerfreundlich. Frage: Setzt sich Ihre Partei für die Vereinfachung der Prüfungszulassungsbedingungen ein -falls Baden Württemberg weiterhin auf einer Prüfung bestehen sollte - um einer größeren Zahl von Anglern die Teilnahme an der Prüfung zu ermöglichen? Antwort SPD: Siehe oben Frage 1 Frage: Welchen Grund sieht Ihre Partei für dieses Nachtangelverbot? Setzt sich Ihre Partei dafür ein, auch in Baden - Württemberg dieses Nachtangelverbot wie in allen anderen Bundesländern aufzuheben? Antwort SPD: Der Grund für dieses Verbot ist, bzw. war sicherlich die Befürchtung zu starker Störung der Natur. Ich hielte es für völlig ausreichend, ein solches Nachtangelverbot lediglich für bestimmte ökologisch besonders sensible Gewässer und zu bestimmten Zeiten, wie z.B. zur Brutzeit von Vögeln, auszusprechen. Ein pauschales Verbot überall und das ganze Jahr hindurch ist übertrieben, wie ja auch die Regelungen der anderen Bundesländer zeigen. Frage Sehen Sie als Parteivorsitzender(r) die Angelfischerei in Baden - Württemberg als sozial, ökonomisch und ökologisch wertvollen Beitrag zur Gesellschaft, den es zu fördern gilt? Was unternehmen Sie konkret in Ihrer Partei, um das dann auch positiv umzusetzen? Antwort SPD: Wie eingangs ja schon gesagt, halte ich die Angler für eine wichtige Gruppe unter den Naturschützern, denn sie sind an artenreichen und sauberen Gewässern interessiert und tun auch aktiv viel dafür, dass unsere Gewässer sauberer werden. Dazu ist das Angeln eine schöne Freizeitbetätigung, die durch ihre Stille und Muße vielen Menschen sehr gut tut und zugleich die Nähe zur Natur und das Verständnis für ihren Schutz befördert. Der Staat sollte deshalb diese Betätigung nicht unnötig bürokratisch erschweren, sondern mithelfen, die Bedingungen dafür zu verbessern. Zudem muss die Politik überall dort, wo es Interessenkonflikte gibt, sei es mit Freizeitsportlern, mit der Gewinnung von Energie oder mit dem Vogelschutz (man denke an den Kormoran), nach einem guten Ausgleich der Interessen suchen. Fast immer ist ein Kompromiss möglich, mit dem beide Seiten leben können. Wir werden uns nach der Landtagswahl im Falle der Regierungsübernahme dieses Themas annehmen. Schon vorher aber wird unsere Landtagsfraktion zu den von Ihnen angesprochenen Fragen eine parlamentarische Initiative auf den Weg bringen, um auch so schon ein paar Fortschritte einzufordern. |
Dass zudem die SPD, die man sonst eher als eine Partei wahrnimmt, die gerne den Staat alles regeln lassen will, hier verstärkt auf die Eigenverantwortung der Bürger setzt, das finde ich bemerkenswert.
Auch, dass sich scheinbar die SPD mit dem Thema nicht nur auseinander gesetzt hat, sondern hier tatsächlich anglerfreundliche Tendenzen klar erkennen lässt und vertritt.
Würde es bei der Landtagswahl nur um das Thema "Angeln" gehen, wäre die SPD sicherlich hier in Baden-Württemberg nicht die schlechteste Wahl.
Das "Alternativprogramm" dazu bietet der zuständige Minster der
CDU. Nicht nur, dass er im Gegensatz zur SPD nicht in der Lage war, eine Mail
mit einer Mail zu beantworten (was uns ja nicht nur die Arbeit erleichtern
würde, sondern auch Geld sparen, so wurde wieder einmal unnötig Geld von einer Regierung verpulvert für
Druck und Porto..), auch den Inhalt der Antwort kann man kaum als
"anglerfreundlich" bezeichnen.
Hier die Antwort:
Hier die Antwort:
Schon in der Einleitung macht der Minister (bzw. sein zuständiger Beamter) klar, dass für ihn nur der "organisierte" Angler überhaupt erst ein Angler ist.
Der Hinweis auf "sachliche Gründe", den Zugang zu den Gewässern zu begrenzen - und damit das restriktive Gesetz zu rechtfertigen - ist ja aber Sache der jeweiligen Gewässerbewirtschafter und beileibe nicht die des Gesetzgebers durch einen generell gesetzlich möglichst erschwerten Zugang zum Angeln.
Das Ministerium gibt ja damit praktisch zu, dass es nicht um Erlangung von irgendwelchen Kenntnissen geht, sondern schlicht darum, möglichst viele Bürger nicht als Angler an die Gewässer zu lassen.
Das wäre ja, wie wenn der Gesetzgeber möglichst hohe Hürden bei der Erlangung des Führerscheines einführen würde, um Staus auf den Straßen zu vermeiden - Eine in in unseren Augen "interessante" Einstellung des Ministeriums...
Dass eine Abschaffung des "Sachkundenachweises" diskutiert werden kann, ist klar. Dass es auch anders geht, beweist ja Brandenburg. Gerade der Hinweis auf Tier- und Naturschutz zieht von daher nicht - Auch das Brandenburger Gesetz mit prüfungsfreiem Friedfischangeln steht ja als geltendes Recht im Einklang mit den Bundesgesetzen zu Tier- und Naturschutz.
Hier wäre also dem Ministerium nicht nur der Blick ins Ausland, sondern auch zu anderen Bundesländern in Deutschland durchaus mal anzuraten. Vor allem wenn man sich bei den Auslandsbeispielen auch schnell ins eigene Fleisch schneidet mit dieser Argumentation - da verweise ich dann nur auf das Jedermannsrecht in Skandinavien, was das Angeln angeht..
Dass meine Frage zu den Touristenangelscheinen in Schleswig Holstein und Mecklenburg Vorpommern (die ja gerade auch für deutsche Touristen gedacht sind), damit beantwortet wird, dass ja ausländische Touristen das in Baden-Württemberg schon seit 1981 dürfen, zeigt nur die Ignoranz des Ministeriums.
Abgesehen davon, dass augenscheinlich die Frage nicht verstanden wurde, stellt sich mir da die Frage, was an ausländischen Touristen besser sein soll als an deutschen, weil diese ja das Privileg prüfungsfreien Angelns erhalten.....
Wie realitätsfremd das Ministerium ist, zeigt auch der Hinweis "dass nicht auszuschliessen wäre, dass der Verband bei Bedarf die Prüfungshäufigkeit erhöhen würde". Sowohl Verbansfunktionäre wie Minister sollten da einfach zum Beispiel mal in unseren Foren lesen, um zu sehen was wirklich bei der angelwilligen Bevölkerung los ist..
Genauso erschreckend wie das Ministerium selber ist auch der Fischereiverband. Denn beim Thema Nachtangeln kommt klar zur Sprache, dass weder Fischereiverband noch Ministerium das lockern wollen. Wer solche Minister und solche Verbände hat, kann sich da als "normaler" Angler nur kopfschüttelnd abwenden.
Denn gerade Angler, die sich sich ja - weil sie Fische fangen wollen - im Normalfall umsichtiger an Gewässern verhalten als Spaziergänger oder partyfeiernde Wochenendhorden, dürften da weit weniger eine "Verschlechterung" darstellen als die zweitgenannten.
Dazu eine interessante aktuell Pressemeldung aus dem Südwesten, also dem Zuständigkeitsberich des Ministers und der Fischereiverbände:
Zitat daraus:
Viel mehr als von morgendlichen Badegästen fühlen sich aber das Kieswerk und
auch die Fischer aus Rißtissen von abendlichen Party-Fans am Baggersee-Gelände
belästigt. "Etliche Kubikmeter Müll" müssten da oft nach Wochenenden
zusammengeräumt werden, sagt Hirrle - von Kothaufen in den Wiesen ganz zu
schweigen
Zitat Ende
Vielleicht sollten hier Ministerium und Fischereiverbände einmal versuchen, die Realität in ihrem Verantwortungsbereich wahrzunehmen....
Wie bei dieser anglerfeindlichen
Einstellung von Ministerium und Fischereiverband in Baden-Württemberg dann am
Abschluß des Schreibens noch stehen kann, wie wichtig der Minister die "Pflege
der Parnterschaft" findet, darüber kann man als "normaler" Angler auch nur
spekulieren..
Sollten die Antworten der anderen angeschriebenen Parteien und Verbände noch kommen, werden wir diese selbstverständlich dann auch veröffentlichen und kommentieren.
Thomas Finkbeiner
Sollten die Antworten der anderen angeschriebenen Parteien und Verbände noch kommen, werden wir diese selbstverständlich dann auch veröffentlichen und kommentieren.
Thomas Finkbeiner
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Kommentare
die zeitliche Begrenzung, finde ich in BaWü auch für einen Schmarren. Aber, wie kommt Ihr darauf,eine Sachkundeprüfun g ab zu schaffen? Ich finde genau diese, für richtig und auch notwendig! Und zwar nicht nur in Bezug auf Raubfische, wie in Brandenburg. Habt Ihr schon mal darüber nachgedacht was los wäre, wenn Hinz und Kunz auf die Fische losgelassen würden, keine Ahnung und am besten mit einem Haselnuss Stecken und einer umgebogenen Nadel ans Wasser gehen,um das ganze mal Überspitzt aus zu drücken. Wenn aus Unwisewnheit alles entnommen wird was an den Haken geht. Das kann wirklich nicht Euer Ernst sein,ich finde es traurig wenn Moderatoren so was unterstützen. Überdenkt in diesem Punkt eure Grundhaltung zum Angeln, unhd wenn Ihr immer noch der Meinung seit angeln für alle ohne Sachkunde, dann gute Nacht. Und für mich gibt es auch keinen Grund, Angeln auf Friedfische dafür frei zu geben.
Ich sehe das ähnlich. Ein gewisser Grundstock an know-how ist unentberlich für einen \\\"artgerecht en\\\" und respektvollen Umgang mit Lebewesen. Wenn man mit ansehen muss wie unqualifiziert und respektlos einige Angler mit Ihrem Fang umgehen wäre ich sogar für eine Verschärfung des Fischerreirecht es oder zumindest für umfangreichere Kontrollen. Schwarze stunden erlebt man als \\\"geprüffter Angler\\\" wenn man mal am Forellenteich vorbei schaut und sieht wie unwürdig dort teilweise mit den Fischen umgegangen wird. Ein solches Verhalten auch an anderen Gewässern zu zu lassen halte ich für falsch.
Soweit ich mich erinnere wollte vor einigen Jahren Ministerpräside nt Teufel die Gesetze vereinfachen. Dabei sollte auch das Nachtangelverbo t aufgehoben werden. Das scheiterte jedoch am Widerstand der Fischereiverbän de.
Leider haben sich meine jahrelangen Bemühungen bis Heute nicht gelohnt.
Bin am Ende mit meinen Weißheiten.
Das einzige was helfen könnte wäre evtl. eine Klage vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte.
Im Deutschen Grundgesetz ist eindeutig das Gleichheitsrech t verankert.
ich bin der vollen Überzeugung dass unsere Angelverbände LFV sowie das Ministerium für ländlichen raum BaWü dagegen verstoßen.
Ich habe auf meiner HP mit ( obigen ) dazugehörenden Berichten ergänzt.
Man kann sie nachlesen unter:
http://carppainter-ritchie.de.tl/Jetzt-reichts-.--.--.--.-sch***-BaW.ue..htm?ref=nf
sowie:
http://carppainter-ritchie.de.tl/Nachtfischverbot-BW.htm
Mehr kann ich als Privatperson nicht unternehmen.
Leute, haltet zusammen und lasst uns gemeinsam was dagegen unternehmen.
\\\" Vor dem Gesetz sind alle Gleich \\\"...manche sind halt bissl gleicher.
Gruß Ritchie