Ausgabe Februar 2012

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    Hamburger Anglerverband und VDSF - Bund: Für oder gegen Angler??

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    Vorbemerkung:
    Wir haben versucht sowohl mit dem ASV Hamburg wie auch mit der zuständigen Behörde (BWA) in Hamburg in Kontakt zu treten, um Gründe für die in Deutschland einmalige Definition des Begriffes Gemeinschaftsfischen in Hamburg sowie die daraus für Angler resultierenden Gefahren und Einschränkungen zu erfahren.

    Dazu bekamen wir bis jetzt aber keinerlei Antwort. Also mussten wir uns ans recherchieren machen, denn was dadurch auf Angler zukommen kann, ist in der Konsequenz erschreckend:
    Kein Angler kann sich in Hamburg mehr sicher sein, nicht unbeabsichtig in ein nicht genehmigtes Gemeinschaftsangeln zu "rutschen", nur weil er der 10. (Verbandsgewässer) oder 20. Angler (freie Gewässer) ist, der gerade am Wasser auftaucht - mit allen daraus resultierenden Folgen bis hin zu Vereinsauschlüssen, Kartenabnahme oder auch strafrechtlichen Konsequenzen.

    Es gibt auch keinerlei Definition von Verband oder Behörde, wie weit sich ein Angler von anderen entfernt halten muss, um nicht unbeabsichtigt zu einer Gruppe gezählt zu werden und damit der Gefahr anheim zu fallen, zu einem ungenehmigten Gemeinschaftsfischen gezählt zu werden.
    3 Meter? 5 Meter? 10 Meter? Außer Sichtweite?


    Es mag ja sein, dass es dafür gute Gründe gibt in Hamburg. Dann hätten uns entweder der Verband oder die Behörde das einfach schlüssig darlegen sollen, wir hätten das entsprechend veröffentlicht uns es wäre weiter nichts passiert.

    Da keine Reaktionen kamen, müssen wir zuerst einmal davon ausgehen, dass es eben keine guten Gründe dafür gibt.
    Und dann im Interesse der Angler - in Hamburg wie auch deutschlandweit - versuchen herauszufinden, was da in Hamburg vorgeht.

    Es ist erschreckend.............
    Skandal bei Hamburger Behörden?

    Lassen sich Hamburger Behördern von Verbandsmitgliedern für private Kleinkriege mißbrauchen?

    Nach unseren Recherchen, Telefonaten, Mails und eidestattlichen Versicherungen kann man das zumindest vermuten. Es ist schon erstaunlich, auf was für Gedanken man da kommen kann, wenn man die zeitliche Abfolge der Ereignisse mal unvoreingenommen betrachtet. Da ist es sicherlich kein Wunder, wenn Behörden und Verbände bei der Bevölkerung nicht gerade das haben, was man einen guten Ruf nennt.

    Das eine sind aber ja nur die Ereignisse an sich - das andere die "Kommunikation" bei Nachfragen, auch und gerade was den VDSF angeht. Das scheint so ein bisschen wie bei der katholischen Kirche und dem Umgang mit straffällig gewordenen Mitarbeitern: Alles unter der Decke halten, solange es nur geht, bloss nix nach außen lassen..

    Aber auch die Hamburger Behörde (BWA) hat sich da nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Eine plötzliche Kehrtwendung in den Auskünften mit einer Argumentation, die direkt vom VDSF-Hamburg geschrieben scheint. Und das obwohl der VDFS-Bund diese Sichtweise des ASV Hamburg für falsch hält.

    Ich würde vielleicht nicht so weit gehen, den ASV-Hamburg als "Angelverhinderungsverband" zu bezeichnen, aber es fällt mir schwer, ihn als Vertreter der Anglerschaft zu akzeptieren.

    Denn auch gerade, wenn man einmal nachschaut, was der Verband selber veröffentlicht oder was man über die Tätigkeiten des Verbandes in den letzten Jahren so mitbekam. Denn da kann es einem so vorkommen, als ob der Verband sich selber größtmögliche Vorteile sichern will, andere Angler dagegen soweit als möglich reglementieren. Und dazu auch bereit ist, bei manchen Sachverhalten eine etwas "eigene" Sichtweise zu vertreten.

    Hier möchte ich mich beim Kollegen Ralle 24 und Honeyball bedanken, die mir da fleissig helfen um überhaupt in dem Wust der Infos den Überblick zu behalten. Nachfolgend einige "Seltsamkeiten"; auf die wir da gestoßen sind, bevor es dann zur eigentlichen Sache kommt..

    Zitat:
    Öffentlichkeitsarbeit??
    Dass man im ASV Hamburg Presse und Öffentlichkeit scheut, ist ja scheinbar auch nichts Neues. Als der ASV nach Gründung des Vereines Anglerfreunde Nord e.V. diesen wieder aus dem Verband raushaben wollte, gab es auch damals trotz vieler Nachfragen der örtlichen Presse keinerlei Statement vom Verband. Es wurden wohl Telefonate abgebrochen, Mails nie beantwortet und einem Fernsehteam wurde ein Interview verwehrt, so dass nur die Fassade der Geschäftsstelle gefilmt werden konnte. Das scheint also beim ASV Hamburg System zu haben - ob es (gute?) Gründe für diese Scheu vor der Öffentlichkeit gibt??

    Wasser predigen, Wein trinken...
    Laut Vorstandsbeschluß des ASV Hamburg darf man keine Gemeinschaftsfischen auf Raubfische in Gewässern des ASV Hamburg veranstalten. Interessanterweise findet man aber auf den Seiten des ASV Hamburg unter dem Punkt "Veranstaltungen" folgenden Termin:
    Zitat:
    Königsangeln auf Raubfisch und Butt
    Datum: Sam 27.11.2010
    Stadtteil/OrtHamburg
    Kontaktperson:Rolf Schumacher
    Webseite:http://www.asvhh.de
    Kategorie:Veranstaltungen
    Quelle: http://www.asvhh.de/index.php/verans...w=detail&id=93

    Da würde uns doch interessieren, an welchem Gewässer das stattfinden soll - laut Vorstandsbeschluss kann es ja nicht an einem Verbandsgewässer sein. Findet es an einem "Nichtverbandsgewässer" statt, fällt mir dazu nur ein:
    "Wasser predigen und Wein trinken....."...

    Jahresbericht Hauptversammlung 2009
    Nach wie vor fehlt es an einer stichhaltigen und nachvollziehbaren Begründung für das Vorgehen des ASVHH. Da uns bisher weder von Seiten des Verbandes, noch von den Behörden ein solcher geliefert werden konnte, recherchieren wir natürlich auch selbstständig weiter.

    Ausgehend davon, dass ein so einschneidender Beschluß einen massiven Grund im Sinne von Auffälligkeiten oder Gesetzesübertretungen in der Vergangenheit zwingend haben muss, dürfte dies ganz sicher nicht an den Augen und Ohren der zuständigen Fischereiaufsicht vorbeigegangen sein. Insbesondere dann nicht, wenn diese - wie in Hamburg - sehr ordentlich und kontinuierlich arbeitet. Als wir dann auf den Bericht " Fischereiaufsicht und Gewässerschutz " auf der HP des Verbandes aus dem Jahre 2009 gestoßen sind, dachten wir dort eventuell einen Hinweis auf diesen Grund zu finden.

    http://www.asvhh.de/downloads/Berich...schutz2009.pdf

    Zu unserer Überraschung sind wir in diesem Bericht in keinster Weise auf Anmerkungen über Vorfälle oder Aktivitäten gestoßen, die eine Gleichsetzung von privaten Verabredungen mit Gemeinschaftsfischen auch nur annähernd erklären ließen. Wir unterstellen der örtlichen Fischereiaufsicht weder, dass sie mit partieller Blindheit geschlagen ist, noch, dass sie dieses Thema unter den Tisch hat fallen lassen. So bleibt nur die einzige vernünftige Schlußfolgerung:

    Die Fischereiaufsicht hat keine Kenntnis über erwähnenswerte Vorfälle, die im Zusammenhang mit privaten Verabredungen an den Hamburger Gewässern stehen. Dies ist um so bemerkenswerter, als die Kontrolldichte relativ hoch ist , und mehrere Angler nebeneinander wesentlich " auffälliger " sind als ein im Gebüsch sitzender Einzelangler.

    Nachdem das Ausschlußverfahren bisher keinen gesetzlichen, juristischen, tierschutzrechtlichen, moralischen und ordnungsbehördlichen Grund liefern konnte, suchen und fragen wir weiter um etwas anderes zu finden, als persönliche Ränkespiele und Funktionärswillkür - Doch die Möglichkeiten gehen zur Neige.
    Nach diesen einleitenden Erläuterungen nun die von uns recherchierte zeitlicher Abfolge, was wie passiert ist in Hamburg - bzw. nach vorliegenden Infos passiert sein könnte. Dann kann sich jeder dazu seine eigene Meinung bilden.

    Es gärt in Hamburgs Anglerwelt..
    Ein Mitglied des Vorstandes des ASV Hamburg tritt wegen inhaltlicher und persönlicher Differenzen zurück. Es gab ein kleines, lokales Hamburger Forum für Angler. In diesem wurden auch immer wieder unter Anglern private Treffen zum gemeinsamen Angeln verabredet an Hamburger freien und auch an Verbandsgewässern. Auch unter Beteiligung des zurückgetretenen Vorstandsmitgliedes.

    Anscheinend bekam der Verband bzw. Personen aus dem Verband das mit. Denn Kontrollen dieser ja in diesem kleinen Forum veröffentlichten Treffen nahmen auf einmal deutlich zu. Dieses Forum existiert nicht mehr (Domain ging auf den ASV Hamburg über).

    Statt dessen gibt es nun ein anderes, unabhängiges lokales Forum. Und da wurden angeblich "unter der Hand" schon ebenfalls massive Kontrollen - insbesondere im Hinblick auf "Gemeinschaftsfischen" im Sinne des ASV-Hamburg Vorstandes - angekündigt. Und es gab bei solch privaten Treffen auch schon nach Zeugenaussagen den Versuch, diese seitens der Aufseher "zu sprengen", da angeblich "Gemeinschaftsfischen" und nicht privat. Da aber auch ein Vorstandsmitglied des ASV Hamburg nach Zeugenaussagen bei diesem privaten Treffen dabei war, ging das nochmal glimpflich ab für die Anwesenden.
    Das betraf auch in anderen Foren ausgemachte Treffen an Hamburger Gewässern, die verstärkt kontrolliert wurden.

    Dass dies natürlich bei den beteiligten Anglern Befremden sowie Fragen aufwirft, ist wohl verständlich.

    In zeitlicher Abfolge daher jetzt mal die Ereignisse:
    1.:
    Es gab wegen dieser stattgefundenen und "angekündigten" "Spezialkontrollen" Fragen an den zuständigen Referenten im Forum des ASV Hamburg ( http://www.anglerforum-hamburg.de ), wie Gemeinschaftstreffen vom ASV Hamburg nun eigentlich definiert werden. Und ob private Treffen von Anglern, die in Foren ausgemacht werden, auch als Gemeinschaftsfischen gewertet werden. Der Referent antwortete, er könne keine rechtssichere Auskunft geben, gehe aber davon aus, dass es als Gemeinschaftsfischen gewertet werden würde.

    1.2:
    Wegen dieser Rechtsunsicherheit rief der Fragesteller aus dem Forum beim BWA in Hamburg (Gesprächspartner waren Frau Hahn und Herr Lubczyk) an. Es wurde ihm von beiden bestätigt, dass auch private Treffen von Anglern in Hamburg an freien Gewässern, die in Internetforen ausgemacht wurden, aber keinen Wettkampfcharakter haben, nicht als Gemeinschaftsfischen angesehen werden würden.
    Eidestattliche Versicherung zum Telefonat liegt vor.

    1.3:
    Auf einmal war dann im Forum des ASV Hamburg der dann viel diskutierte Beschluss zu lesen. In dem wurden generell solche privat ausgemachten Treffen als ""Gemeinschaftsangeln" im Sinne des Hamburger Fischereigesetzes" bezeichnet.
    Und zwar unabhängig davon, ob sie im Internet (Foren), im Vereinshaus, oder sonst "öffentlich" ausgemacht wurden, so dass das jeden Hamburger Angler betrifft!
    Als Grund angegeben wurde das Hamburger Fischereigesetz sowie die Definition des Begriffes "Gemeinschaftsfischen" des VDSF-Bund.
    Das war nach dem Telefonat des Fragestellers mit dem Fischereiamt, in dem diesem vom Amt ja das Gegenteil bestätigt wurde (s.o.)...

    2.:
    Nun gab es darauffolgend natürlich sowohl im Forum des ASV Hamburg wie auch in weiteren Anglerforen Diskussionen um den Beschluss. Der hätte ja zur Folge, dass sich kein Angler mehr sicher sein konnte, dass er nicht gegen sein Willen bei einer Kontrolle (weil er zum Beispiel zu nahe bei anderen Anglern steht) zu einem "nicht angemeldeten Gemeinschaftsfischen" gezählt werden würde. Und dann auch unter den angedrohten Sanktionen des Verbandes, bis hin zum Entzug der Erlaubniskarte oder Rauswurf aus dem Verein/Verband zu leiden hätte...

    Der ASV Hamburg erlässt wegen dieser Diskussionen einen weiteren Vorstandsbeschluss (bzw. die Erklärung des vorangegangen), um das alles etwas abzuschwächen. Danach sollen in Foren ausgemachte Treffen grundsätzlich ab einer Personenzahl von 10 Personen in Verbandsgewässern als Gemeinschaftsfischen anzusehen sein. Mit Hinweis auf das Hamburger Fischereigesetz und die Behörde sowie die VDSF-Definition zum Gemeinschaftsfischen des Bundesverbandes.

    Dieser Beschluss - wie auch der vorige - wurde allerdings nirgends öffentlich gemacht. Er war nur im Forum des ASV Hamburg zu lesen. Und auch dieser neue Beschluss/Beschlusskommentar beeinhaltet nach wie vor die Gleichsetzung privater Treffen von Anglern am Wasser mit von wem auch immer organisierten Veranstaltungen. Und auch mit den angedrohten Konsequenzen durch den Verband.

    3.:
    In vielen Foren, darunter natürlich auch im Anglerboard, wurde dieser Beschluss diskutiert und nicht von den Anglern verstanden/mitgetragen. Wir haben dann von der Redaktion aus den ASV Hamburg angeschrieben, mit der Bitte um Stellungnahme. Denn schliesslich würde diese Sichtweise des Hamburger VFDS-Verbandes auch das Forum im Anglerboard betreffen. Auch hier werden viele Treffen ausgemacht. Mitglieder vom Forum hier, die nicht zufällig den Beschluss im Forum des ASV Hamburg gelesen hätten, würden dann eventuell bei Kontrollen entsprechend sanktioniert werden - nur weil ein Landesverband des VDSF plötzlich das Gemeinschaftsfischen anders auslegt, als das in ganz Deutschland üblich ist.

    Eine Kopie dieser Anfrage erhielten wir vom Mailserver des Verbandes zurückgeschickt, so dass die Mail auf jeden Fall angekommen ist. Eine Antwort haben wir bis heute nicht bekommen.

    4.:
    Um Rechtssicherheit zu bekommen, fragten auch weitere Angler direkt bei der Behörde im Hamburg per Mail nach, wie sich das nun eigentlich verhält. Die Antwortmail der Behörde stand plötzlich im krassen Gegensatz zur vorherigen telefonischen Auskunft. Sie spiegelte nun sowohl in Inhalt und Wortwahl den Standpunkt des ASV Hamburg wider.

    Das legt natürlich sowohl vom Inhalt wie von der zeitlichen Abfolge her den Verdacht nahe, dass es da inzwischen Gespräche zwischen Verbandvorstandssmitgliedern und der Behörde gegeben haben muss. Denn plötzlich wurde von der Behörde die zuvor telefonisch gegebene Aussagen ins Gegenteil verkehrt. Und auch die Behörde verwendete nun die bundesweit einmalige Definition des ASV Hamburg, das private Treffen von Anglern gleichzusetzen sind mit von wem auch immer organisierten Gemeinschaftsfischen.

    5.:
    Uns wurden die Mails inklusive der Antworten der Behörde zugesandt, und wir waren entsetzt.

    Auffällig dabei ist nämlich, dass in einer Antwort der Behörde behauptet wird:
    Zitat:
    "Der Begriff des Wettfischens (der gesetzliche Begriff lautete „Wettkampfangeln“) ist seit 2007 aus dem HmbFischG gestrichen und durch den Begriff „Gemeinschaftsfischen“ ersetzt worden."
    Dabei ist auf Seiten der Hamburger Behörden im aktuell geltenden Gesetz folgendes zu lesen, §11, Absatz 3 (Gemeinschaftsfischen), mit Änderungen vom 10.04.07, ebenso auf dem Downlod, der auf den VDSF-Seiten angeboten wird:
    Zitat:
    3) Der Veranstalter eines Gemeinschaftsfischen nach Absatz 2 hat der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung eine Liste der beim Wettkampfangeln gefangenen Fische nach Art, Größe und Gesundheitszustand zu übersenden.
    Auch wenn das Gesetz entsprechend geändert wurde im Wortlaut, sind auch davon ja nur Veranstalter und keine Privatpersonen betroffen. Interessant aber, dass es bisher weder Behörde noch VDSF schafften, das innerhalb fast 3 Jahren auf ihren Seiten richtig zu stellen. Ob man so etwas im allgemeinen Sinne dann mit "Kompetenz" bezeichen kann, darf man sicher als Frage in den Raum stellen.

    Auch wir haben uns natürlich auf den Wortlaut des auf den Seiten der Hamburger Behörden veröffentlichten Fischereigesetzes verlassen. Wobei das aber ja nur ein weiterer Punkt wäre, der nahelegt, dass die Auslegung des Gesetzes durch den ASV Hamburg und nachfolgend jetzt auch der Behörde nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Sondern dass dieser, wie in anderen Bundesländern auch üblich, sehr wohl einen Unterschied macht zwischen privaten Treffen von Anglern und von wem auch immer organisierten Gemeinschaftsfischen.

    6.:
    Einem unserer Redakteure lies das keine Ruhe, und er führte ein Telefonat mit Herrn Mohnert, dem Vorsitzenden des VDSF-Bundesverbandes. In diesem wurde bestätigt, dass die Aussagen und Ansichten des Hamburger VDSF-Verbandes zur Definition Gemeinschaftsfischen nicht im Einklang mit der Definition des Bundesverbandes steht, und es grundsätzlich kein Problem wäre, sich privat in Internetforen zu verabreden und dass das dann nicht als Gemeinschaftsfischen angesehen werden kann..

    Die Definition des Bundesverbandes sei absolut ausreichend, um jedem Landesverband und Verein Rechtsicherheit zu gewährleisten. Diese seien jedoch als eigenständige Rechtsformen nicht an die Definition des Bundesverbands gebunden.

    Eine eidestattliche Versicherung zu diesem Telefonat liegt vor.

    7.:
    Auf Grund dieser ganzen Geschichte haben wir dann zum zweiten Mal alle Vorstandsmitglieder des ASV Hamburg - deren Mailadressen auf der ASV Hamburg-Seite zu finden waren - persönlich angemailt und um eine Stellungnahme gebeten. Bis heute kam dazu weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort. Womit der Verband in unseren Augen gegen die eigene Satzung verstösst:
    Satzung ASV Hamburg, unter Aufgaben im §2 unter Punkt 2:
    Zitat:
    Unterrichtung der Öffentlichkeit und der ASV-Mitglieder über Ziele und Aufgaben der Angelfischerei im Rahmen eines sinnvollen Tier- und Naturschutzes
    Indem Anfragen von Medien nicht beantwortet werden, vestößt der Verband hier gegen die eigenen Satzung, nach der er die Öffentlichkeit informieren MUSS.

    8.:
    Nachdem wiederum keine Antwort vom ASV Hamburg kam, haben wir von der Redaktion den VDSF-Bundesverband - Herrn Mohnert persönlich - dazu angeschrieben (einmal als Mail (mit Kopie an den Bundesvorstand des DAV, da das ja auch die geplante Fusion mit berühren kann)) und einmal als Fax, damit niemand behaupten kann, die Anfrage wäre nicht eingegangen. Eine Antwort kam am 14.06., dazu später mehr..

    Da aber die Bundesverbände von VDSF und DAV fusionieren wollen, werden wir nun wohl auch den DAV-Bundesvorstand anschreiben und um eine Stellungnahme zu diesen unglaublichen Vorfällen bitten.

    Auch und gerade im Hinblick darauf, ob es sich der DAV tatsächlich vorstellen kann, mit einem Bundesverband zu fusionieren, der nichts unternimmt, um seinen Landesverband auf einen "anglerfreundlichen Weg" zu bringen. Und das obwohl ja nach eigener telefonischer Aussage des VDSF Vorsitzenden die Interpretation des Begriffes "Gemeinschaftsfischen" druch den ASV Hamburg als falsch angesehen wird.

    Wer sich wie der DAV auf die Fahnen schreibt, vor allem auf die Angler hören und die Interessen der Angler durchsetzen zu wollen, muss bei solchen Vorgängen hinsichtlich einer möglichen Fusion zumindest mehr als Bauchschmerzen bekommen. Jedenfalls dann, wenn man als DAV-Bund seine eigenen Aussagen ernst nimmt (siehe dazu auch: http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-...in-berlin.html )


    9.:
    Auf Grund der zeitlichen Abfolge und der uns vorliegenden Informationen, Mails und eidestattlichen Versicherungen, liegt nun die Vermutung nahe, dass in der Hamburger Behörde - vielleicht sogar "gefälligkeitshalber"? - die Definition zum Gemeinschaftsfischen entgegen der früheren telefonischen Aussage (mit vorliegender eidesstattlicher Versicherung), dafür nun aber im Sinne des ASV Hamburg, umgedeutet wurde.

    Aber eben auch entgegen Wortlaut und Sinn des Gesetzes sowie entgegen der Definition des Bundes-VDSF .

    Da dies wie gesagt dann ja auch Mitglieder des Anglerboardforums betreffen würde, sahen wir uns wieder zum Handeln gewzungen.

    10.:
    11.06. 2010
    Folgende Mail ging daher an die Behörde:
    Zitat:
    Sehr geehrter Herr Schrader,
    mir wurde Ihre unten stehende Antwortmail vom Fragesteller weitergeleitet, weil wir selber in dieser Sache recherchieren.
    Ich denke, es gibt hier noch ein Verständnis- bzw. Begriffsproblem.

    Die Bedingungen für Gemeinschaftsfischen sind wohlbekannt und auch nicht neu. Neu ist lediglich eine Ausweitung des Begriffs "Gemeinschaftsfischen" von organisierten Veranstaltungen auf rein private, zwang- und formlose
    Treffen von Menschen mit einem gemeinsamen Grundinteresse, dem Angeln.

    Dabei ist da auch das Hamburger Fischereigesetz klar (§11, Absätze 1 - 3).
    §11, Absatz 2:
    "(2) In der Anzeige ist (..durch den Veranstalter) darzulegen, inwieweit die Veranstaltung der Hege dient, welche Fischarten gefangen und wie die gefangenen Fische verwendet werden sollen."

    Wenn es also auf Grund eines privaten Charakters schon keinen Veranstalter geben kann, kann dieser auch nicht festlegen oder melden, welche Fische gefangen und wie sie verwendet werden sollen. Das bleibt ja jedem einzelnen Angler
    bei einem privaten Treffen selbst überlassen. Und schon deswegen kann man es dann rechtlich auch nicht als Gemeinschaftsfischen werten. Denn das Gesetz ist klar auf Vereine/Verbände als Veranstalter und nicht auf Privatpersonen
    bezogen.

    §11, Absatz 3:
    "3) Der Veranstalter eines Gemeinschaftsfischen nach Absatz 2 hat der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung eine Liste der beim Wettkampfangeln gefangenen Fische nach Art, Größe und Gesundheitszustand zu übersenden."

    Was wiederum impliziert, dass es sich nicht um ein Gemeinschaftsfischen handeln kann, wenn kein "Wettkampfangeln" oder keine Wertung dabei stattfindet. Und dann muss solche Veranstaltung rechtlich auch als privat
    angesehen werden.


    Auch der VDSF-Bundesverband, auf den Sie sich in Ihrer Antwort auch beziehen, ist da in Formulierung und Zielsetzung klar, was Gemeinschaftsfischen angeht::
    ( Auszüge aus der Verlautbarung der HP des Bundesverbandes )
    "Gemeinschaftsfischen sind fischereiliche Veranstaltungen, an denen mehr als 10 Angler oder Angler aus mehreren Vereinen teilnehmen, die innerhalb einer bestimmten Zeit an einem Gewässer unter gleicher Zielvorgabe fischen.
    <<<<<<<<<<<<<<
    6. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Bestimmungen neben dem Veranstalter selbst verantwortlich."


    Das impliziert, dass für ein Gemeinschaftsfischen laut VDSF folgende Bedingungen erfüllt sein müssen.

    1.) Neben der Kopfzahl muss eine wie auch immer gestaltete Organisation vorhanden sein. Beginn und Ende der Veranstaltung müssen feststehen und die Teilnehmer müssen eine gemeinsame Zielvorgabe haben. Das bedeutet, dass über
    das reine angeln hinaus ein bestimmtes zu erreichendes Ziel vorgegeben sein muss, wie auch immer dieses lautet, zu. B. die Hege.

    2.) Benötigt ein Gemeinschaftsfischen immer einen Veranstalter. Ein Veranstalter hat sich u.a. um die Organisation, den Ablauf und die Form der Veranstaltung zu kümmern und diese zu betreuen. Alleine aus der Tatsache
    heraus, dass irgendjemand zu einem Treffen ja den ersten Schritt tun muss um überhaupt mit anderen in Kontakt treten zu können, kann man diesen nicht automatisch zum Veranstalter erklären.

    Wenn z.B. jemand in einem Internetforum schreibt:
    " Ich möchte am xy am Gewässer sowieso angeln gehen. Ich werde so gegen 8 Uhr am Wasser sein. Hat jemand Lust mitzukommen ? ",
    so ist daraus keinerlei Veranstaltungscharakter und somit kein
    Gemeinschaftsfischen abzuleiten. Und zwar ganz unabhängig davon, wieviele Angler sich später dort einfinden.

    Wir sind sicher, dass sie in dieser Sache einer Fehlinterpretation der Sachlage, was private Treffen angeht, anheim gefallen sind.

    Im Sinne echter Gemeinschaftsfischen mit Veranstaltungscharakter von
    Vereinen/Verbänden hätten Sie aber mit Ihren Ausführungen vollständig und sicherlich Recht.

    Bitte prüfen Sie unsere Argumente hinsichtlich unserer Hinweise. Vor allem auch im Hinblick auf die sozialen, ökonomischen und ökologischen Vorteile, welche die engagierten Angler der Hansestadt Hamburg erbringen, wie das ja auch die Stadt Hamburg selber darstellt:
    http://www.forst-hamburg.de/grundsae...lfischerei.htm

    Wir freuen uns auf Ihre fachliche und fundierte Antwort.

    Sie können dazu auch gerne weiterführend im bei uns erschienenen rechtswissenschaftlichen Aufsatz "Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen des Fischereirechtes" von Jendrusch/Niehaus recherchieren:
    http://www.anglerboard.de/werbimg/Ak...ch_Niehaus.pdf


    Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner
    Die Antwort dazu (steht noch aus):

    11.:
    12.06. 2010
    Eine Antwort hat allerdings ein Angler von der Behörde bekommen, der auch wegen des Passus in §11, Absatz 3 wegen des "Wettkampfangelns" im Gesetzestext nachfragte - es liegen uns die Mails seit heute vor.

    Ich habe ja deswegen schon oben die Kompetenz der Behörde etwas angezweifelt deswegen. Dieser Eindruck verstärkt sich nun. Denn die Behörde hat dem Fragesteller geantwortet und behauptet, der Begriff wäre nicht im Gesetzestext.

    Die Behörde:
    "Es kann sein, dass ein Fehler, der 2007 bei der Veröffentlichung des Gesetzes redaktionell aufgetreten war, in Ihrer Fassung nicht korrigiert ist. Dieser redaktionelle Fehler wurde allerdings 2007, unmittelbar nach Veröffentlichung des Gesetzes, korrigiert."

    Bis heute steht das aber so aus auf den offiziellen Seiten der Stadt Hamburg ( http://www.forst-hamburg.de/fischereigesetz.htm#p11 )

    Wobei der Eindruck mangelnder Kompetenz sich ja auch gerade daraus ergeben kann, wenn man fast 3 Jahre lang nicht in der Lage ist, einen offiziellen Text entsprechend zu ändern.

    Und es ändert sich dabei auch nichts an der Faktenlage, mit der von der von der Behörde genannten Version:
    Ein privat ausgemachtes Treffen hat eben keinen "Veranstalter" der einer Behörde etwas mitteilen könnte, sondern ist eben privat.

    Denn schließlich gibt die Behörde in ihrem Schreiben ja selber zu, dass es sich hier um einen "redaktionellen", nicht um einen inhaltlichen Fehler handelt.

    Dass also in unseren Augen vom Gesetzgeber nach wie vor als Merkmal eines Gemeinschaftsfischens der "Wettkampfcharakter" mit Wertungen bei von Vereinen oder Verbänden organisierten Veranstaltungen gemeint sein kann.

    Und dass das nur "redaktionell" in den jetzt geltenden Wortlaut in "Gemeinschaftsfischen" umbenannt wurde. Wir behalten uns da natürlich vor, beim Gesetzgeber - also der Hamburger Bürgerschaft und beim Senat- nachzufragen.


    12.:
    12.06.2010
    Ebenfalls eine Antwort erhalten vom Bundes-VDSF hat ein Angler, der wegen dieser Hamburger Vorfälle dort nachfragte. Auch diese Mails liegen uns im Wortlaut seit heute vor. Ausschweifend wurde dem Fragenden erklärt, dass Fischereirecht Ländersache sei, sowie dass die Landesverbände juristisch selbständig seien und der Bundes-VDSF daher nur "Empfehlungen geben kann".

    13.:
    14.06.2010
    Es kam tatsächlich einmal eine Antwort auf unsere Nachfragen an den VDSF-Bund. Von Herrn Mohnert, dem Präsidenten. Bevor wir diese jedoch veröffentlichen und kommentieren, wollen wir aber der Fairness halber den Kontakt abwarten, den uns Herr Mohnert diesbezüglich zugesagt hat. Denn aus der Antwort ist für uns zu schliessen, dass Herrn Mohnert zumindest ein Teil der obigen Informationen fehlt.

    Es geht ja aber nicht darum, jemanden "in die Pfanne zu hauen", sondern im Interesse der Angler Verantwortliche zu aktivieren, hier einzuschreiten, und vor allem auch zu klären, dass so etwas nicht durch einfache Übernahme dieser Definition durch andere Landesverbände/Vereine, oder gar per Beschluss des VDSF-Bund dann auch bundesweit allen Anglern droht.

    Daher bitten wir um Verständnis, dass wir erst nach weiteren Kontakten mit dem VDSF-Bund darüber weiter informieren werden.

    14.:
    15.06.2010
    Es gibt eine Stellungnahme des ASV Hamburg. Allerdings nicht ans uns direkt, sondern an Herrn Mohnert, in dem sich der ASV für die Stellungnahme von Herrn Mohnert an uns bedankt. Hier müssen wir zuerst abklären, ob wir diese veröffentlichen dürfen, nachdem uns das von der Geschäftstelle des VDSF-Bund weitergeleitet wurde.

    15.:
    20.06. 2010
    Da der VDSF ja nicht gerade kommunikationsfreudig ist, haben wir uns entschlossen eine Mail an den DAV-Bundesverband, mit der Bitte um Stellungnahme sowie Weiterleitung an den DAV-Landesverband Hamburg, zu schicken.
    Sobald eine Antwort vorliegt, werden wir diese natürlich hier veröffentlichen.

    Zitat:
    Sehr geehrter Herr Markstein,

    wie Ihnen ja bekannt ist, kommuniziert der ASV Hamburg weder mit den Anglern noch mit der Presse in der unsäglichen Geschichte rund um die Vorkommnisse bezüglich der Definition des Begriffes "Gemeinschaftsfischen" in Hamburg.

    Siehe dazu:
    Lassen sich Hamburger Behördern vom ASVHH für private Kleinkriege mißbrauchen?

    Auch der VdSF Bundesverband hat nach wenigen gegensätzlichen Aussagen die Kommunikation eingestellt. Da auch der DAV einen Landesverband in Hamburg hat, würden wir uns freuen, wenn Sie unsere Anfrage sowohl an diesen weiterleiten könnten, wie auch selber als Bundesverband dazu Stellung nehmen würden.

    Es wäre ja nicht das erste Mal, dass solche Regelungen von anderen VdSF Landesverbänden oder gar dem Bundesverband auf einmal übernommen werden.

    Wie steht der DAV dazu, privat verabredete Treffen von Anglern generell als Gemeinschaftsfischen zu werten, mit dem einzigen Kriterium einer öffentlichen Verabredung (sei es in Internetforen, per Telefon oder auch im Vereinshaus) sowie einer (willkürlich festgelegten und veränderbaren) Personenzahl von mehr als 9 (Verbandsgewässer) bzw. mehr als 19 (freie Gewässer) ?

    Kann man aus Ihrer Sicht Angler, die zu einem solch privaten Treffen aufrufen - ohne organisatorischen Hintergrund, ohne Wertungsangeln, ohne festgelegte Dauer, ohne ein über das eigentliche Angeln hinausgehende Ziel wie z. B. die Hege - einfach juristisch zu einem "Veranstalter" machen, wie das der ASV Hamburg bzw. die Hamburger Behörde (BWA) jetzt als Verfahrensweise anwenden wollen?

    Wird der DAV, ob als Landesverband in Hamburg oder als Bundesverband, gegen diese in unseren Augen nicht haltbare und in Deutschland einzigartige Interpretation des Begriffes Gemeinschaftsfischen - seitens der Behörde (BWA) und des ASV Hamburg - in Hamburg intervenieren ?

    Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner
    16.:
    21.06.2010

    Ein weiterer interessanter Aspekt kam uns zu Ohren:
    Dass Martin Purps sowohl Beisitzer im Vorstand des ASV Hamburg ist wie auch für den LSFV-SH als Fischereiberater tätig, also den schleswig-holsteinischen Verband.

    Da laut ASV Hamburg der Beschluß ja einstimmig gefasst wurde, muss Martin Purps diesen ja auch als richtig und stimmig gesehen haben.

    Dann besteht natürlich die Gefahr, dass dieser Beschluß nachfolgend nun auch in Schleswig Holstein durchgesetzt werden soll.

    Daher haben wir beim Verband deswegen nachgefragt. Per Mailformular auf der Seite, per Mail an die Infoadresse des Verbandes sowie als Fax an die Geschäftsstelle.

    Sollten wir Antwort erhalten, werden wir schnellstens informieren hier oder im Forum.

    Hier unsere Anfrage:

    Zitat:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der ASV Hamburg - Vorstand fasste einstimmig einen Beschluss, nachdem jedes - auch privat ausgemachte - Treffen von Anglern an Verbandsgewässern ab einer Personenzahl von 10 Anglern zukünftig als genehmigungspflichtiges Gemeinschaftsfischen angesehen wird.

    Dies widerspricht in unseren Augen sowohl dem Gesetz in Hamburg wie aber auch der Definition von Gemeinschaftsfischen des VDSF-Bund, die eine entsprechende Organisationsstruktur mit festgelegter Dauer (Start- und Endpunkt des Fischens) sowie ein über das normale Angeln/Treffen hinausgehendes Ziel wie z. B. Hege als zwingende Grundlage für ein Gemeinschaftsfischen sehen. Also klar auf Veranstaltungen von Vereinen/Verbänden oder auch von durchorganisierten Veranstaltungen von Privatpersonen abzielt, aber nicht auf rein private Treffen ohne solche Strukturen.

    Da der Beschluß jedoch einstimmig gefasst wurde und Martin Purps nicht nur Beisitzer im Vorstand des ASV Hamburg ist, sondern auch für ihren Verband als Fischereiberater arbeitet, besteht natürlich die Möglichkeit/Gefahr, dass auch ihr Verband einen solchen Beschluß gegen die Interessen der Angler fassen wird.

    Daher unsere Fragen:
    1.:
    Teilt ihr Verband die Definition des ASV Hamburg von Gemeinschaftsfischen, nachdem jedes - auch rein private und ohne organisierte Strukturen - Treffen ab einer Personenzahl von 10 als Gemeinschaftsfischen angesehen wird?

    2.:
    Da ihr Fischereiberater Martin Purps auch Beisitzer im Vorstand des ASV Hamburg ist und der Beschluß laut ASV Hamburg einstimmig gefasst wurde
    War Martin Purps beim oben genannten Vorstandsbeschluß des ASV Hamburg anwesend?

    3.:
    Wenn ja, sieht er ja den Beschluß des ASV Hamburg als sowohl richtig wie bindend an. Gibt es von daher dann Bestrebungen - sei es durch Herrn Purps oder andere - diesen Beschluß auch bei ihrem Verband einzuführen?

    Wir würden uns über eine zeitnahe Beantwortung der Fragen freuen und bedanken uns höflichst für Ihre Bemühungen.

    Eine Veröffentlichung wird im Forum von Anglerboard.de sowie in der redaktionellen Berichterstattung über Anglerpraxis.de erfolgen.


    Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner

    17.:
    21.06.2010
    Ein weiteres interessantes Detail am Rande, das die ganze Widersprüchlichkeit des Beschlusses des ASV Hamburg wieder einmal exemplarisch aufzeigt (danke an den Tippgeber und die Zusendung des Links):

    Obwohl laut Forum des ASV Hamburg die Anmeldefrist auf 7 Tage heruntergesetzt wurde, steht in den offiziellen Verlautbarungen des ASV Hamburg immer noch, dass Gemeinschaftsfischen (nach neuer und bundesweit einmaliger Definition durch den ASV Hamburg also jedes -auch private und unorganisierte - Treffen ab 10 Personen an Verbandsgewässern) 10 Wochen zuvor angemeldet werden müssen:
    http://www.asvhh.de/index.php/catego...esser-anmelden
     
    (Anmerkung: Still leise und heimlich wurde dies inzwischen vom Verband geändert - ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Siehe dazu auch Punkt 27 hier. Scheint eine neue Taktik des ASV Hamburg zu sein..)

    Ebenso soll (was ja bei privaten Treffen ohne Organisation gar nicht geht), also nach dieser ASV Hamburg-Seite Beginn und Ende der Veranstaltung sowie die Teilnehmerzahl mitgeteilt werden...

    Warum darüberhinaus auch die Verwendung von Schonhaken vorgeschrieben wird, wenn doch gerade bei privaten Treffen ohne Organsiation die Entnahme oder das zurücksetzen von Fischen in alleiniger Verantwortung des einzelnen Anglers liegt, das zeigt wiederum, dass es bisher auch nach Auffassung des ASV Hamburg um organisiertes Angeln und nicht um private Treffen ging..

    Wie und warum sich diese Einstellung änderte, wurde bisher weder vom ASV Hamburg noch der Behörde bis jetzt beantwortet - trotz unserer Anfragen....


    18.:
    21.06.2010

    Nachdem wir von der Behörde in Hamburg (BWA) weder eine Eingangsbestätigung noch gar eine Antwort erhalten haben (Mail war adressiert an Frau Hahn, Herrn Schrader und Herrn Lubzcyk), haben wir nun Michael Ahrens, den Pressesprecher der Behörde angeschrieben.

    Zitat:
    Sehr geehrter Herr Ahrens,

    nachdem auf unsere Anfrage (siehe Mail unten) an die betroffenen Beamten vor Ort weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erfolgte, leite ich diese Anfrage an Sie als Pressesprecher der Behörde weiter, bevor wir nötigenfalls den Senator deswegen anschreiben werden.

    Wir freuen uns auf Ihre baldige und kompetente Antwort,
    mit freundlichen und kollegialen Grüßen,
    Thomas Finkbeiner
    Chefredakteur Anglerpraxis
    Sobald wir eine Antwort erhalten, werden wir diese natürlich veröffentlichen..

    19.:
    21.06.2010
    Die Pressestelle der Behörde in Hamburg (BWA) hat sich gemeldet.
    Und um Verständnis gebeten, dass Herr Schrader momentan im Urlaub wäre.
    Ab KW 26 könne ich mit Antwort oder einem Anruf rechnen.
    Warum Frau Hahn oder Herr Lubczyk nicht antworten wollen, konnte mir nicht erklärt werden.
    Sobald uns Infos zukommen, werden wir natürlich informieren.
     
     
     
    20.:
    21.06.2010
    Ein sehr schnelle und auch klare Antwort seitens des Verbandes SH.
    Wir bedanken uns dafür, auch für die Schnelligkeit:

    Zitat:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    lieber Thomas,

    gerne antworte ich nachfolgend auf Deine Fragen.




    1.: Teilt ihr Verband die Definition des ASV Hamburg von Gemeinschaftsfischen, nachdem jedes - auch rein private und ohne organisierte Strukturen - Treffen ab einer Personenzahl von 10 als Gemeinschaftsfischen angesehen wird?

    Antwort zu 1.:
    Jeder (Landes-)Verband ist rechtlich und sachlich selbständig, ist jeweils anderen Landesgesetzen unterworfen, anderen Gewässerstrukturen usw. Daher überrascht es nicht, daß der LSFV S-H andere Richtlinien aufgestellt hat als der ASV HH.


    Die Definition des Gemeinschaftsfischens des ASV HH ist uns im Wortlaut nicht bekannt. Daher fällt eine Antwort schwer. Aber unseres Wissens unterscheidet der Präsident des ASV HH, Mathias Ripperger, in seiner Stellungnahme vom 6. Juni 2010 zwischen den folgenden konstruierten Fällen:
    - Wenn „Jemand“ öffentlich bekannt gibt (hier z.B. im Forum), daß er an Tag x an der Stelle x fischen geht und sich dann Bekannte später auch an diesem Ort einfinden, wird dieses nicht als Gemeinschaftsfischen bewertet.

    - Wenn „Jemand“ öffentlich bekannt gibt (hier z.B. im Forum), daß er an Tag x an der Stelle x fischen geht und zum "Mitangeln" aufruft, sich dann Bekannte später an diesem Ort einfinden und ebenfalls angeln, wird dieses als ein Gemeinschaftsfischen bewertet, wenn es mehr als 9 Personen sind (zusätzlich ab 20 Personen Meldung beim Fischereiamt). Bei dieser Situation wird der „aufrufende" Angler dann als „Veranstalter" bewertet, der die Möglichkeit hat, innerhalb von 7 Tagen das Angeln als ein Gemeinschaftsfischen beim Verband anzumelden, um sicher sein zu können, daß die angemeldete Strecke frei ist.


    Die von Dir vertretene Annahme, es sei eine in Deutschland bisher einzigartige Gleichsetzung von privaten Treffen mit organisierten Gemeinschaftsfischen, teile ich daher so nach jetzigem Kenntnisstand nicht. Denn wenn ein Angler andere fragt, ob sie mit ihm zusammen fischen gehen, dann kann daraus durchaus ab einer irgendwo zu wählenden Personenzahl ein Veranstaltungscharakter entstehen. Und der Initiator eines solchen privaten Treffens wird dann letztlich schon zum Organisator. Ein Haftungsrisiko entsteht daraus nicht unbedingt.


    Aber nun steige ich schon viel zu sehr in eine Angelegenheit des ASV HH ein, was ich nicht will und soll.

    Der LSFV hat zur Durchführung von Gemeinschaftsfischen in seinen Verbandsgewässern gänzlich andere Regelungen. Als Gemeinschaftsangeln werden Veranstaltungen der Kreisverbände und Vereine angesehen, wenn daran mindestens 7 Personen teilnehmen. Das Internetforum des LSFV wird wie ein Mitgliedsverein behandelt. Der Arbeitsaufwand ist leider bei Anmeldungen von „Kleinstgemeinschaften“ mit weniger als 7 Teilnehmern nicht vertretbar, vor allem nicht an Gewässern, an denen für jedes Gemeinschaftsfischen eine gesonderte und gebührenpflichtige schiffahrtpolizeiliche Erlaubnis von uns bei Wasser- und Schiffahrtsämtern beantragt werden muß.

    Zweck der Anmeldung ist es zum einen, am Angeltag und Angelplatz Vorrang vor anderen Anglern zu haben. Zum anderen können alle erwachsenen Teilnehmer ohne gültigen Erlaubnisschein für geringe Kosten eine sonst nicht verfügbare Berechtigung nur für die angemeldete Zeit erhalten. Jugendliche können derzeit nach wie vor kostenfrei an genehmigten Gemeinschaftsangeln teilnehmen.

    Eine Regelung über Verabredungen einzelner Angler gibt es beim LSFV nicht. Wenn solche erfolgen, dann müssen die Angler eben über reguläre Erlaubnisscheine verfügen oder eine Anmeldung über einen Verein oder das Forum als Organisationseinheiten des LSFV veranlassen. Die Veranstaltungen unseres Verbandsforums erfreuen sich großer Beliebtheit und wurden bisher ohne Probleme durchgeführt.

    Der LSFV fördert die Gemeinschaft, legt aber auch Wert darauf, Informationen über den Fischbestand von den regelmäßig durchgeführten Veranstaltungen zu erhalten. Deshalb ist, wie in Hamburg auch, anschließend eine Fangmeldung abzugeben.

    Abschließend zur Frage 1 möchte ich äußern, daß - wie dargestellt - offensichtlich unterschiedliche Definitionen existieren. Denn etwa der VDSF setzt zur Annahme eines Gemeinschaftsfischens voraus, daß mehr als 10 Angler oder Angler aus mehreren Vereinen teilnehmen, die innerhalb einer bestimmten Zeit an einem Gewässer unter gleicher Zielvorgabe fischen. Insofern bestehen hier schon deutliche Unterschiede zwischen den Regeln beim VDSF, beim ASV HH und beim LSFV.

    2.: Da ihr Fischereiberater Martin Purps auch Beisitzer im Vorstand des ASV Hamburg ist und der Beschluß laut ASV Hamburg einstimmig gefaßt wurde: War Martin Purps beim oben genannten Vorstandsbeschluß des ASV Hamburg anwesend?

    3.: Wenn ja, sieht er ja den Beschluß des ASV Hamburg als sowohl richtig wie bindend an. Gibt es von daher dann Bestrebungen - sei es durch Herrn Purps oder andere - diesen Beschluß auch bei ihrem Verband einzuführen?

    Antworten zu 2. und 3.: Wir können von Herrn Purps nicht verlangen, Rechenschaft über sein ehrenamtliches Engagement in seiner Freizeit abzulegen. Uns ist aber bekannt, daß Herr Purps an den betreffenden Präsidiumssitzungen teilgenommen hat.

    Herr Purps hat seine Aufgabe bei uns in der Begleitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Beratung von Fischereiausübenden bezüglich Fragen der Hege. An verbandspolitischen Entscheidungen ist Herr Purps nicht beteiligt. Wir tauschen uns mit ihm allerdings in verbandsübergreifenden fachlichen Fragen aus, was durch seine Tätigkeit als Beisitzer beim ASV HH gefördert wird und beiden Verbänden fachlich von Nutzen ist. Fragen zur Einschätzung der Stellungnahme des ASV HH durch Herrn Purps können nur von ihm persönlich beantwortet werden.

    Von Seiten des LSFV S-H gibt es jedenfalls keine Bestrebungen und auch keinen Bedarf, die derzeit gültige und bewährte Regelung zu ändern. Eine Änderung würde ohnehin im Verbandsausschuß oder sogar der Mitgliederversammlung besprochen und müßte im Fall der Kanäle und der Elbe mit der Wasser- und Schiffahrtsdirektion als Vertreter des Verpächters abgestimmt werden.


    Viele Grüße
    Robert Vollborn LL.M.
    RA, Geschäftsführer
    Klare Aussage also:
    Schleswig Holstein plant vorerst kein Änderungen - Gute Nachricht für die Angler in SH!!

    Hoffen wir, dass dazu auch mal ne klare Aussage vom VDSF-Bund kommt!!

    21.:
    21.06.2010

    Ein Anruf kam von Herrn Ahrens, dem Pressesprecher der Behörde, auf unser Anschreiben. Der zuständige Beamte, Herr Schrader, wäre in Urlaub und würde sich nach KW 26 melden. Warum das nicht auch Frau Hahn oder Herr Lubzcyk können, die ja zuvor auch gerne telefonische Auskunft gaben zum Thema, erschließt sich mir nicht und konnte der Pressesprecher auch nicht beantworten. Warten wir also mal ab, ob und wann sich dann jemand meldet und uns auch dann schriftlich unsere Fragen beantworten wird von der Behörde.
    Immerhin wurden andere Anfragen zum Thema noch (Mails liegen uns vor) von der Behörde beantwortet, als auch schon unsere Anfrage vorlag.
    Sobald weitere Infos vorliegen, werden wir veröffentlichen.

    22.:
    22.06,2010
    Heute kam die Antwort von Herrn Markstein, dem Präsidenten des DAV - Bundesverbandes, die wir gerne hier veröffentlichen:

    Zitat:
    Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Juni 2010! Ihre Anfrage und unsere mit dem heutigen Schreiben an Sie übermittelte Antwort leiten wir gerne an unseren Landesverband in Hamburg, den Hanseatischen Anglerverband, weiter.

    Wie der DAV grundsätzlich zu Gemeinschaftsangeln steht und welche Orientierung er seinen Mitgliedsverbänden gibt, ist aus dem Papier "Gemeinschaftsangeln im DAV" ersichtlich. Das Dokument sende ich Ihnen im Anhang dieser E-Mail zu. Dieses Papier ergänzt unseren Ehrenkodex (http://www.anglerverband.com/index.p...d=51&Itemid=65), insbesondere darin den Punkt 6.

    In jedem Falle ist sich der DAV des hohen sozialen Nutzens des Angelns bewusst. Hierüber existieren sogar wissenschaftliche Studien. Deshalb wird der DAV auch in Zukunft für eine
    Förderung der sozialen Aspekte des Angelns eintreten. Aus diesem Grunde ist es aus unserer Sicht nur begrüßenswert, wenn sich Angler im privaten Rahmen spontan und frei zur gemeinsamen Ausübung Ihres Hobbys verabreden. Ein Gesetz oder eine VO dagegen ist mir in keinem unserer Bundesländer bekannt.

    Ich kenne im DAV kein Beispiel, dass Mitgliedsvereine gegen das Grundinteresse der Angler und somit gegen den ökologischen oder sozialen Nutzen des Angelns Regelungen zu erfüllen suchen, die es gar nicht gibt. Da wir bei uns in den Vereinen demokratisch gewählte Vorstände haben, würden unsere Angler auf entsprechende Weise etwaige dahingehende Entgleisungen dieser Gremien zu beenden wissen - mit moralischer Unterstützung des DAV-Dachverbandes.

    Meinem Kollegen Mohnert gebe ich recht, wenn er sagt, dass solche Probleme vor
    Ort gelöst werden müssen.

    Sollte beispielsweise unser Mitgliedsverband in Hamburg vom DAV-Dachverband in irgendeiner Weise Hilfe erwarten, werden wir selbstverständlich umgehend mit ihm in den Dialog treten, denn unsere Mitgliedsverbände können jederzeit zur Erfüllung ihres satzungsgemäßen Anspruchs auf Unterstützung durch den Dachverband rechnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Günter Markstein
    Präsident des Deutschen Anglerverbandes e.V.

    23.:
    22.06.2010

    Wir haben uns lange überlegt, ob wir die Antwort von Herrn Mohnert, dem Präsidenten des VDFS-Bund, so veröffentlichen sollen. Uns geht es ja nur darum, zu verhindern, dass solche Regelungen vom VDSF-Bund unterstützt werden, so dass sie dann eventuell auch mal bundesweit für alle VDSF-Mitglieder gelten könnten.

    Dass Politik und Verbände dazu neigen, viel zu schreiben um wenig zu sagen - vor allem wenns geht, nichts konkretes - ist schließlich die Meinung vieler Bürger. Und das müsste man in unseren Augen nicht unbedingt verstärken durch Veröffentlichung entsprechender Stellungnahmen.

    Da aber bisher der Kontakt seitens des VDSF-Bund zu uns nicht wieder aufgenommen wurde, dann hier also die Antwort des Präsidenten und dann dazu unsere Anmerkungen:

    Zitat:
    Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

    in Beantwortung Ihrer Mail v. 10. Juni muß ich gestehen, dass meinerseits eine gewisse Irritation vorhanden ist.

    Ich habe sowohl gegenüber Herrn Dahlheuser als auch anderen Anglern sehr deutlich gemacht, dass seitens des Bundesverbandes VDSF die Definition zum Gemeinschaftsangeln erarbeitet worden ist, um alle Angler Deutschlands unbeschadet der Regelungen in den einzelnen Bundesländern vor einer Bestrafung zu schützen; Ausgangspunkt waren diverse Verfahren gegen Angler aus unterschiedlichsten Gründen vor den unterschiedlichsten Gerichten und damit, wie auch bei anderen Vorgängen, mit unterschiedlichsten Ausgängen: vom Freispruch bis zur Verurteilung war alles drin.

    Abgestimmt mit den Tierschutz- und Fischereireferenten aller deutschen Bundesländer war seit dieser Zeit eine Klage bzw. eine Verurteilung eines Anglers nicht mehr möglich, wenn die in der Definition genannten Prämissen erfüllt waren. Dies ist die Grundlage.

    Dann habe ich weiter ausgeführt, dass sowohl der Landesverband als auch insbesondere der Inhaber des Fischereirechts, in der Regel das Bundesland, die Kommune etc. Abweichungen davon vorgeben können oder dies sogar zur Voraussetzung für den Abschluss eines Pachtvertrages machen können. Hinsichtlich der Rechtssicherheit ist dann eine Einzelfallprüfung erforderlich. In der Regel wird der Fischereirechtsinhaber aber keine Erweiterung der Definition, sondern eine Einschränkung fordern.

    Abschließend hatte ich erneut wiederum sehr direkt darauf verwiesen, dass Fischereirecht Landesrecht ist und ausschließlich die Landesverbände mit der Landesregierung entscheiden, welcher Rahmen unterhalb der Bundesgesetzgebung im Bundesland gelten soll, die entsprechenden Durch- und Ausführungsbestimmungen inclusive.

    Die Landesverbände sind eigene Rechtspersonen und der Bundesverband kann satzungsgemäß nur helfend eingreifen, wenn die Rechtsperson Landesverband dies will.

    Gegenwärtig sehe ich dies aber nicht, weil, Sachlichkeit von allen Beteiligten vorausgesetzt, durchaus Lösungen mit dem Präsidium des Landesverbandes Hamburg getroffen werden können.

    Es bleibt Ihnen unbenommen den Senat einzuschalten, das ist ihr gutes Recht, aber Sie werden mir dazu einen Hinweis gestatten: zielführend kann und wird das nicht sein, denn das Präsidium des LV Hamburg steht nach meiner Kenntnis nicht im Widerspruch zu den Vorgaben der Gewässer- bzw. Fischereirechtsinhaber; eine erneute Diskussion im Senat könnte durchaus bewirken, dass sich Kräfte durchsetzen, die bereits mehrfach den Versuch unternommen haben uns das Angeln zu erschweren oder gar partiell zu verbieten. Aber das ist Ihre Entscheidung.

    Ebenso, ob Sie, so die Presse gegenwärtig dafür überhaupt Interesse hat, diese einschalten. Das ist Polemik und nützt letzten Endes keinem der Beteiligten, denn auch die Presse kann schlussendlich keine Rechte herbeizaubern. Und, wenn überhaupt, dann dazu seitens der Presse Druck in eine Richtung ausgeübt wird, dann funktioniert dies nicht so wie in der Politik; alle Mitglieder des handelnden Präsidiums sind ehrenamtlich tätig und wer läßt sich schon für die Freizeit, die er für den Verband aufwendet (statt selbst angeln zu gehen) oder für das Geld, was er direkt oder indirekt in den Verband einstellt, auf diese Art und Weise behandeln?

    Sie sicherlich auch nicht und das alles sollte man beachten, ehe man so miteinander umgehen will.

    Sehr irritiert mich Ihre Argumentation, den VDSF und den DAV gegeneinander auszuspielen. Wenn Sie dies für zielführend halten, dann müssen Sie es tun, niemand kann Sie daran hindern. Mein Verständnis dafür haben Sie nicht, denn wir sind in den Gesprächen mit dem DAV hinsichtlich der Ausübung des Angelns bereits viel viel weiter: Die Mitglieder des Verbandsausschusses des VDSF und des DAV haben bereits inhaltlich bei der Aufstellung der Satzung des dann verschmolzenen Verbandes die Förderung "aller Formen des Angelns" zugestimmt (natürlich ist das "Schwarzangeln " davon nicht umfaßt), ebenso der Mitgliedschaft in allen Förderationen der C.I.P.S.; die Bedeutung dieser Formulierung muss ich wohl nicht weiter erläutern.

    Wo und wie usw. "alle Formen des Angelns" ausgeübt werden, ausgeübt werden können und dürfen etc, darüber entscheiden wiederum die Landesregierungen in Verbindung mit den gewählten Vorständen (bzw. den Vorgaben der Inhaber des Fischereirechts). Darüber kann man unglücklich sein oder nicht, aber dies ist nun einmal gültiges deutsches Recht und wie Sie sicherlich aus den Debatten innerhalb der Förderalismuskommission vor etlichen Jahren entnehmen konnten sind die regierungen aller deutschen Bundesländer keinesfalls gewillt, sich dieses recht beschneiden oder gar wegnehmen zu lassen. Auch das sollte man immer im Hinterkopf haben.

    Lassen Sie mich abschließend darstellen, dass ich immer und so auch in diesem Fall gern bereit bin den Vorgang, sofern er sachlich geführt wird, zu moderieren, um einen Vorgang, wie ihn die deutsche Anglerschaft gegenwärtig am wenigsten braucht, einer Lösung zuzuführen. Sollte dazu Ihrerseits Bereitschaft vorhanden sein, so geben Sie mir bitte eine kurze Rückinformation, damit ich eine äquivalente Abstimmung auch mit dem Präsidenten des ASV Hamburg treffen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Mohnert
    Viele Punkte - über die man diskutieren kann - werden angesprochen.
    Eine klare Aussage zur eigentlichen Frage fehlt weiterhin:
    Ob Herr Mohnert als Person respektive der Bundesverband folgende Aufrufe z.B. im Internet auch als anmeldepflichtiges Gemeinschaftsfischen nach der Definition des VDSF-Bund werten würde, wie es der ASV Hamburg ja darstellt?

    Zitat:
    Zitat:
    Hallo Leute,
    ich möchte gerne am 26.10. an derundder Stelle an demunddem Gewässer fischen gehen. Ich würde mich freuen, wenn der eine oder andere dazukommen möchte. Ich werde so gegen 8.00Uhr am Wasser sein.
    oder
    Zitat:
    Ich komme aus München und bin beruflich für ein paar Wochen in Hamburg. Gerne möchte ich in meiner Freizeit in der Umgebung Hamburg angeln gehen. Ich kenne mich aber dort nicht aus. Ist jemand bereit, sich mit mir an einem erfolgversprechenden Gewässer zu treffen und mich dort einzuweisen ?
    Es geht ja hier um die Frage, wie der Bundesverband dazu steht, und nicht wie Landesverbände dazu stehen.

    Dazu kam ja sowohl oben vom DAV wie auch vom VDSF-Verband in Schleswig-Holstein eine klare Aussage (man sieht also, es geht, wenn man will!):
    Zitat:
    Zitat von LSFV-SH
    Abschließend zur Frage 1 möchte ich äußern, daß - wie dargestellt - offensichtlich unterschiedliche Definitionen existieren. Denn etwa der VDSF setzt zur Annahme eines Gemeinschaftsfischens voraus, daß mehr als 10 Angler oder Angler aus mehreren Vereinen teilnehmen, die innerhalb einer bestimmten Zeit an einem Gewässer unter gleicher Zielvorgabe fischen. Insofern bestehen hier schon deutliche Unterschiede zwischen den Regeln beim VDSF, beim ASV HH und beim LSFV.
    Die in den 90er Jahren entwickelten und mit den Tierschutzreferenten der Länder abgesprochenen Definitionen des VDSF-Bund gelten ja trotz akuteller, anglerfreundlicherer Urteile immer noch. Und das obwohl vor 2 Jahren beim VDSF-Bund ein Antrag auf Überarbeitung dieser Definitionen gestellt wurde.

    Und mehrheitlich abgelehnt!!

    Weil man befürchtete, wieder mit allen Referenten der Länder alles absprechen zu müssen und dann für Angler eventuell negativere Ergebnisse herauskommen würden. Wie das angesichts aktueller anglerfreundlicherer Urteile logisch begründbar sein soll, erschließt sich mir nicht.

    Es zeigt aber deutlich, dass der VDSF-Bund weiterhin - wie auch aus der Mail ersichtlich - statt aktiv für die Rechte der Angler zu kämpfen und dabei auch politische Lobbyarbeit zu leisten, sich lieber hinter nicht mehr aktuellen, vor fast 20 Jahren entwickelten Definitionen versteckt - warum auch immer.

    Statt den Landesverbänden wie aktuell in Hamburg zu helfen, anglerfreundliche Definitionen durchzusetzen, kommt dann obige Mail. Kein Wunder also, wenn man sich Gedanken macht inwieweit eine Fusuion mit dem DAV da Sinn macht für die Angler und ob es da nicht besser ist, einen zweiten, anglerfreundlicheren Verband zu haben.

    Und auch kein Wunder, wenn man sich da dann mit Presse; Behörden oder Politik auseinandersetzt, da man ja augenscheinlich als normaler Angler von den Verbänden - zumindest von Teilen der Verbände, wie man oben sieht ja nicht von allen - im Stich gelassen wird diesbezüglich.

    Wenn sich der VDSF nicht rühren will im Sinne der Angler, gibt es heut eben - dem Internet sei Dank - andere Möglichkeiten als früher. Damals konnte vieles vom Verband "unter der Decke gehalten" und intern ausgemacht werden. Und die Anglerschaft wunderte sich dann nur über die "Errungenschaften" der Verbände, die immer weitere Restriktionen für die Angler brachte - bundesweit!

    Got sei Dank wird heutzutage aber ein Vorgehen wie in Hamburg eben schnell öffentlich und auf Grund der Vorgänge und Antworten kann sich dann jeder selber sein Bild machen. Wir bleiben da jedenfalls weiter dran.


    24.:
    23.06.2010

    Nur noch Chaos beim ASV Hamburg?
    Diesen Eindruck gewinnt man jedenfalls, wenn man die neueste Veröffentlichung auf den Seiten des ASV Hamburg durchliest.

    Wortlaut der Veröffentlichung:
    http://www.anglerboard.de/board/show...&postcount=309

    Aber damit widerspricht der ASV Hamburg nun Aussagen seines Präsidenten, die aber immer noch als gültig im Forum des ASV Hamburg stehen:
    http://www.anglerforum-hamburg.de/sh...9203#post99203


    Tatsächlich scheint sich beim ASV HH also etwas zu bewegen. Aber Bewegung ist auch in jeder Konfusion. Eine klare Richtung ist jedenfalls und augenscheinlich selbst dem ASV HH nicht zu erkennen. Die Stellungnahme beinhaltet sowohl faktische Fehler, widerspricht Angaben auf anderen Seiten des ASV HH und ist in sich z.T. sehr widersprüchlich.


    Also pflücken wir mal auseinander:
    Die Einleitung des Dokumentes
    Schon in der Einleitung wird sich widersprochen. Dort schreibt man, dass sich für die im ASV Hamburg organisierten Angler durch die Erweiterung nichts ändern würde. Alleine schon eine Erweiterung ist eine Änderung auch für organisierte Angler in Hamburg. Es steht nirgendwo geschrieben, dass diese Erweiterung nur für Gastangler Gültigkeit hat.


    Punkt 1 des Dokumentes
    Beschreibt richtig die Struktur des ASV Hamburg - was das aber mit der Sache zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht..

    Punkt 2 des Dokumentes
    Ist völlig irrelevant. Die Anmeldepflicht für Gemeinschaftsfischen ist unbestritten notwendig und sinnvoll. Das wurde nie bestritten. Lediglich der "Winkelzug" in den Veröffentlichungen im Forum, bei dem private Verabredungen mit Gemeinschaftsfischen gleichgesetzt werden, ist in allerhöchsten Maße bedenklich und wurde angeprangert - in unseren Augen nach wie vor zu Recht..

    Punkt 3 des Dokumentes
    Ist ebenfalls, sofern es sich um echte Gemeinschaftsfischen handelt, völlig unstrittig. Zwar hat der ASV HH auf seiner HP immer noch die alten Vorgaben stehen,
    http://www.asvhh.de/index.php/catego...sser-anmelden-
    aber etwas Verwirrung hat ja noch nie geschadet.
    Des weiteren beschreibt der ASV HH in diesem Punkt Gemeinschaftsfischen aus Foren, vergißt aber die selbstgestellte Anforderung, dass jedwede Verabredung anmeldepflichtig sei soll, egal wo sie stattgefunden hat.

    Punkt 4 des Dokumentes
    Ich wüsste nicht, wo jemand behauptet hätte, das Fischerreigesetz gelte nur für Angelvereine - falls doch, ist das selbstverständlich un unbestritten schlicht falsch..


    Punkt 5 des Dokumentes
    Vielleicht machen sich die Verantwortlichen des ASV HH einmal die Mühe, Ihre eigenen Vorgaben auf der eigenen Homepage zu lesen.

    http://www.asvhh.de/index.php/catego...sser-anmelden-

    Dort steht wortwörtlich:
    Zum Schutz der untermaßigen Fische ist nur das Angeln mit Haken ohne Widerhaken bzw. mit angedrücktem oder abgekniffenem Widerhaken gestattet.

    Peinlich einfach !!

    Punkt 6 des Dokumentes
    Kein Mensch hat je bestritten, dass es einen gültigen Beschluss des ASV Hamburg gibt, dass es kein Gemeinschaftsfischen auf Raubfisch geben soll. Wir haben nur gefragt, wie dann das sein kann:
    Zitat:
    Laut Vorstandsbeschluß des ASV Hamburg darf man keine Gemeinschaftsfischen auf Raubfische in Gewässern des ASV Hamburg veranstalten. Interessanterweise findet man aber auf den Seiten des ASV Hamburg unter dem Punkt "Veranstaltungen" folgenden Termin:
    Zitat:
    Königsangeln auf Raubfisch und Butt
    Datum: Sam 27.11.2010
    Stadtteil/OrtHamburg
    Kontaktperson:Rolf Schumacher
    Webseite:http://www.asvhh.de
    Kategorie:Veranstaltungen
    Quelle: http://www.asvhh.de/index.php/verans...w=detail&id=93

    Da würde uns doch interessieren, an welchem Gewässer das stattfinden soll - laut Vorstandsbeschluss kann es ja nicht an einem Verbandsgewässer sein. Findet es an einem "Nichtverbandsgewässer" statt, fällt mir dazu nur ein:
    "Wasser predigen und Wein trinken....."...
    Punkt 7 des Dokumentes
    Ist unstrittig, wenn es sich um echte Gemeinschaftsfischen handelt. Auch bei privaten Angelausflügen sind Fanglisten zu führen, es geht also keinerlei Information verloren.
    Der Informationsunterschied zwischen der Fangmeldung von 10 Einzelanglern und einer Gruppe von 10 Leuten wird nicht wirklich deutlich.

    Punkt 8 des Dokumentes
    Ganz in Fettdruck, weil von eminenter Bedeutung und auch nochmal per Hand abgeschrieben:

    Verabredungen die privat, vereinsintern oder in einem Forum erfolgen und kein Gemeinschaftsfischen zum Inhalt haben, sind seit Jahrzehnten üblich und nicht von der ergänzenden Regelung betroffen.


    Schon dieser eine Satz führt die ganze Diskussion ad absurdum. Um nichts anderes geht es den Anglern in Hamburg. Denn dieser eine Satz aus dem jetzt veröffentlichten Dokument ist gleichsam die Rücknahme des hier diskutierten Beschlusse aus dem Forum des SV Hamburg (welcher aber immer noch da steht und somit niemand weiß, was nun eigentlich Gültigkeit hat...), und hätte alleine ausgereicht, diese unliebsame Geschichte zu beenden.

    Private Verabredungen zum gemeinsamen fischen, ohne feste Zeitvorgabe, ohne über die Geselligkeit hinausgehende Ziele, ohne Teilnehmerlisten und Personifizierung der Teilnehmer sind keine Gemeinschaftsfischen, auch wenn mehr als 10 Angler sich zum fischen treffen.


    Es bleibt zwar immer noch der Sinn des Beschlusses offen, denn Gemeinschaftsfischen im eigentlichen Sinn waren schon immer anmeldepflichtig, aber sei´s drum.

    Punkt 9 des Dokumentes
    Um das Chaos perfekt zu machen, kommt neben den Stellungnahmen des Präsidenten und der in Punkt 8 dieses Dokumentes in Punkt 9 nun die dritte (gültige??) Definition, was in den Augen des ASV Hamburg ein Gemeinschaftsfischen sein soll.

    Voller Verwunderung muss man nun feststellen, dass hiermit erneut eine eigene Definition zum Begriff Gemeinschaftsfischen in den Raum geworfen wird, der Punkt 8.) entweder als recht hinterlistigen "Beruhigungstropfen" für nicht weiterlesende Angler enttarnt, oder man widerspricht sich beim ASV Hamburg wider einmal selbst.

    Zu einem Gemeinschaftsfischen gehören untrennbar eine feste Start- und Endzeit der Veranstaltung, sowie ein über die Geselligkeit und das reine angeln hinausgehendes, gemeinsames Ziel.

    Eine Teilnehmerliste aus einem Forum heraus ist weder möglich noch obligatorisch, da die Forenmitglieder dort unter Verwendung von Nicknamen ( das sind erfundene "Spitznamen" ) und weitestgehend anonym kommunizieren.

    Ferner bleibt nach wie vor die Fragestellung offen was geschieht, wenn statt der 6 Angler, die sich zum Treffen bereit erklärt haben, plötzlich die doppelte Zahl an Anglern zu dem privaten Treffen einfinden ? Oder der "einladende Angler" aus einem Forum gar nicht kommen kann. Oder wie weit ein weiterer Angler von der Gruppe entfernt sein muss, um nicht unbeabsichtigt dazu gezählt zu werden, und, und, und......

    Fazit
    All das zeigt schlicht, dass hier wieder - vielleicht mangels Kenntnissen moderner Kommunikationswege oder auch geltenden Rechtes, oder aus welchen anderen nich t nachvollziehbaren Gründen auch immer - juristisch bedenkliche und an der Lebenswirklichkeit vorbeigehende und sich dazu noch selber widersprechende Veröffentlichungen vom ASV Hamburg in die Welt gesetzt werden.

    25.:
    23.06.2010

    Soeben kam die erste direkte Antwort an uns vom ASV Hamburg.
    Der Präsident schickte uns den Wortlaut des oben diskutierten und von uns kommentierten PDF - Dokumentes.

    Damit ist man nicht mehr auf den PDF - Link angewiesen, sondern kann das nun hier direkt lesen.

    Danke dafür!

    Zitat:
    Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
    in der Anlage erhalten Sie eine Stellungnahme / Information unseres Verbandes (Präsidium) zum Thema Gemeinschaftsfischen in den Hamburger Gewässern, welche Sie auch auf unserer Homepage (asvhh.de) wiederfinden werden.

    Ich danke für Ihr Interesse an den, in Hamburg, geltenden Regelungen.

    Mit sportlichen Grüssen
    Mathias Ripperger
    Zitat:
    Gemeinschaftsfischen in Gewässern des ASV Hamburg

    Seit einigen Tagen werden in verschiedenen Internetforen Behauptungen zum Gemeinschaftsfischen in Hamburg diskutiert, die vom Grundsatz her völlig an der Sache vorbeigehen. Vom ersten Tag der Informationsverbreitung an wurden schlichtweg falsche Behauptungen aufgestellt. Für die im ASV Hamburg organisierten Angler ändert sich durch die erweiterte Regelung zu Gemeinschaftsfischen in den Verbandsgewässern nichts, sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, war dies nicht beabsichtigt.

    Der ASV Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

    1. Der ASV Hamburg ist der Verband der Mitgliedsvereine. Einzelne Angler sind im ASV durch ihren Mitgliedsverein vertreten. Die Mitgliedsvereine haben auf den Hauptversammlungen Stimmrecht. Grundlegende Entscheidungen über Regelungen, die die Verbandsgewässer betreffen, werden auf den Mitgliederversammlungen getroffen und nicht aus dem Internet übernommen.

    2. Der ASV befürwortet Gemeinschaftsfischen, nur müssen selbige in geordneten Bahnen durchgeführt werden. Das Hamburger Fischereigesetz schreibt vor, dass Gemeinschaftsfischen in freien und in verpachteten Gewässern ab 20 Teilnehmern beim Fischereiamt angemeldet und von dort genehmigt werden müssen. Grundlage für die behördliche Genehmigung ist, dass der Pächter des Fischereirechts (ASV Hamburg für die Verbandsstrecken) sein Einverständnis gegeben hat.
    Aufgrund der großen Zahl von Veranstaltungen in Hamburgischen Gewässern reserviert der ASV Hamburg bei Antragstellung für den Ausrichter eine Angelstrecke und veröffentlicht diese Reservierung auf der Homepage des ASV. Somit hat der Veranstalter im Regelfall keine Auseinandersetzungen um die Angelstrecke mit anderen Anglergruppen zu erwarten.
    Für seine Pachtgewässer setzt der ASV Hamburg einen lange bestehenden Beschluss um, der besagt, dass bereits ab einer Teilnehmerzahl von 10 Anglern eine Anmeldung zu erfolgen hat. Diese Beschlusslage ist seit Jahren Grundlage der Genehmigungen für Mitgliedsvereinsgemeinschaftsangeln.

    3. Aufgrund der Diskussionen in den Foren – ohne Aufstellung einer Forderung - hat das Präsidium des ASV Hamburg entschieden, dass auch Foren Gemeinschaftsangeln durchführen können. Die sich so verabredenden Angler haben über das jeweilige Forum die gleichen Richtlinien wie die Mitgliedsvereine einzuhalten. Aufgrund der schnellen Kommunikationswege über das Internet wurde festgelegt, dass für die Anmeldungen seitens der Foren eine verkürzte Anmeldefrist gilt. Hier ist der ASV unaufgefordert den Foren einen riesigen Schritt entgegengekommen.

    4. Unwahr sind die Behauptungen in einigen Foren, das Fischereigesetz gelte nur für Angelvereine. Dieses kann so in einem Rechtsstaat gar nicht angehen. Vor Gesetz sind Alle gleichgestellt.

    5. Unwahr ist die Behauptung in einigen Foren, der ASV lasse nur das Angeln mit Schonhaken (oder Andrücken des Widerhakens) zu. Korrekt ist, dass auf entsprechende Haken in den Genehmigungen zu Gemeinschaftsangeln Bezug genommen wird. Dieses wird aber ausdrücklich nur als Empfehlung ausgesprochen.

    6. Verbot des gezielten Angelns auf Hecht und Zander: Hier wird ein alter Beschluss umgesetzt, der wiederum für Alle – Mitgliedsvereine, Foren etc - gleichermaßen Gültigkeit hat. Grundlage hierfür ist die Gewässerökologie. Gezieltes Angeln auf diese Fischarten bei Gemeinschaftsangeln hat Folgen für das Gleichgewicht in der Zusammensetzung der Fischfauna, so dass die Grundlagen für die ordnungsgemäße Ausübung der Angelfischerei nicht erfüllt wären. Nur die ordnungsgemäße Angelfischerei gilt nach dem Bundessnaturschutzgesetz nicht als Beeinträchtigung der Natur und sichert uns langfristig die Ausübung unseres Hobbies in Gewässern die uns nicht gehören, für die wir aber einen wichtigen Teil der Verantwortung übernommen haben.

    7. Jeder Angler ist beim Angeln in den Verbandsgewässern des ASV Hamburg zur gewissenhaften Führung der Fangstatistiken verpflichtet. Für Gemeinschaftsfischen gilt abweichend von der Führung der Fangstatistik des Einzelanglers die Führung und Abgabe nur einer Fangstatistik für alle Teilnehmer der Angelveranstaltung. Die Informationen aus den Gemeinschaftsfischen sind eine wichtige Grundlage zur Beurteilung des Zustandes der Fischbestände und helfen bei der Bewirtschaftung der Gewässer nach guter fachlicher Praxis.

    8. Verabredungen, die privat, vereinsintern oder in einem Forum erfolgen und kein Gemeinschaftsfischen zum Inhalt haben, sind seit Jahrzehnten üblich und nicht von der ergänzenden Regelung betroffen.

    9. Als durch ein Forum veranstaltetes meldepflichtiges Gemeinschaftsfischen wird eine Veranstaltung bezeichnet, bei der eine Verabredung zum Angeln unter Nennung eines Verbandsgewässers, Datums und öffentlich einsehbarer Teilnehmerliste ab zehn Personen getroffen wird. Dies gilt ausdrücklich nur für Forumsveranstaltungen, unbeschadet gesetzlicher Regelungen. Die bewährte Praxis der Veranstaltungen der Mitgliedsvereine bedarf keiner Neuregelung.

    Bei nüchterner Betrachtung wird jeder Angler feststellen, dass es seitens des ASV keine Willkür oder gar Schlechterstellung des über Foren angesetzten Gemeinschaftsfischens gibt. Einzelne Angler machen in den Foren Stimmung, mehr Sachlichkeit sollte hier Einzug finden.

    Liebe Angelfreunde in Hamburg, lasst uns ungestört unser Passion nachgehen. Regeln muss es geben. Nutzen und Verantwortung müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Der ASV übernimmt weitestgehend die Verpflichtungen zur Hege und Pflege, die den Anglern aus Gesetzen und den Regeln der ordnungsgemäßen Angelfischerei entstehen, damit der einzelne Angler sich mit dem geringst möglichen Aufwand dem Fischfang widmen kann. Dafür erwartet der ASV bei der Erfüllung seiner Aufgaben von jedem Angler und den Foren ein Mindestmaß an Zuarbeit und Übernahme von Verantwortung. Wir finden nicht, dass die Abgabe einer Anmeldung und Fangstatistik, die vielleicht 20 Minuten in Anspruch nimmt, eine unzumutbare Belastung darstellt. Wir wollen noch viele Jahre unserem Hobby nachgehen. Wir sollten unsere Kraft und Energie für die uns alle betreffenden Themen und Probleme aufbringen.

    Wir wünschen ein Petri Heil allen Anglern

    Angelsport-Verband Hamburg e. V.
    Präsidium


    Hamburg, 22. Juni 2010

    26.:
    24.06.2010

    Nachdem die Stellungnahme des ASV Hamburg Präsidiums statt Sicherheit nur mehr Verwirrung gestiftet hat (siehe oben), haben wir folgende Mail mit der Bitte um Aufklärung an alle Präsidiumsmitglieder des ASV Hamburg sowie an den Bundesverband VDSF geschickt:

    Zitat:
    Sehr geehrter Herr Ripperger,

    nach Zusendung Ihrer Stellungnahme haben wir dazu ein paar Fragen. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese beantworten würden, da durch diese Stellungnahme weitere rechtliche Unsicherheiten für Mitglieder des Verbandes und Gastangler aufgetreten sind.

    Es gibt nun auf Ihren Seiten 3 sich widersprechende Definitionen des ASV Hamburg zum Punkt Gemeinschaftsfischen.
    Welche davon ist gültig und bindend?

    Punkt 8 aus der neuen Stellungnahme, in dem man ein Gemeinschaftsfischen "zum Inhalt" machen muss, um aus einem privaten Treffen von Forenmitgliedern ein anmeldepflichtiges Gemeinschaftsfischen zu machen.:
    "Verabredungen, die privat, vereinsintern oder in einem Forum erfolgen und kein Gemeinschaftsfischen zum Inhalt haben, sind seit Jahrzehnten üblich und nicht von der ergänzenden Regelung betroffen."

    Punkt 9 der neuen Stellungnahme, nach der man nicht "ein Gemeinschaftsfischen zum Inhalt" machen muss, sondern nur Nennung des Gewässers, Datum und Teilnehmerliste "benötigt wird" um aus einem privaten Treffen von Forenmitgliedern ein "Gemeinschaftsfischen" zu konstruieren (was dann ja Punkt 8 widerspricht):
    "Als durch ein Forum veranstaltetes meldepflichtiges Gemeinschaftsfischen wird eine Veranstaltung bezeichnet, bei der eine Verabredung zum Angeln unter Nennung eines Verbandsgewässers, Datums und öffentlich einsehbarer Teilnehmerliste ab zehn Personen getroffen wird."

    Oder das Zitat aus Ihrer im Forum des ASV Hamburg veröffentlichten Stellungnahme, nach der jeder Aufruf in einem Forum zum einem privaten Treffen und Angeln am Gewässer ab 10 Personen ein "Gemeinschaftsfischen" sein soll, was dann ja beiden vorherigen Punkten widersprechen würde:
    " Wenn „Jemand“ öffentlich bekannt gibt (hier z.B. Forum) ,das er an Tag x an der Stelle x fischen geht und zum "Mitangeln" aufruft / auffordert, sich dann Freunde, Bekannte, Angelkollegen, etc. an diesem Ort einfinden und ebenfalls angeln, wird dieses als ein Gemeinschaftsfischen bewertet, wenn es dann mehr als 9 Personen sind"


    Zum Thema Schonhaken:
    Gilt da Punkt 5 aus Ihrer Stellungnahme, dass es nur eine Empfehlung sei?
    Oder gilt die Veröffentlichung auf Ihren Seiten, nachdem die Verwendung von Schonhaken oder Haken mit angedrückten Widerhaken zwingend vorgeschrieben ist ( http://www.asvhh.de/index.php/catego...sser-anmelden- ):
    "Zum Schutz der untermaßigen Fische ist nur das Angeln mit Haken ohne Widerhaken bzw. mit angedrücktem oder abgekniffenem Widerhaken gestattet."

    Zum Thema Gemeinschaftsangeln auf Raubfisch:
    Findet der auf der Seite des ASV Hamburg veröffentlichte Termin zum Königsangeln auf Raubfisch und Butt in Verbandsgewässern statt ( http://www.asvhh.de/index.php/verans...w=detail&id=93 ) ?
    Und machen sich dann Mitglieder, die daran teilnehmen würden, eines Verstoßes gegen den Vorstandsbeschluss schuldig, dass es kein Gemeinschaftsfischen auf Raubfisch geben darf?

    Wi würden uns freuen, wenn Sie diese Punkte klären können, um für Mitglieder des Verbandes und Gastangler Rechtssicherheit herstellen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner
    27.:
    30.06. 2010
     
    Sosososo, es bewegt sich was.

    Eine Antwort auf unsere Nachfrage haben wir zwar immer noch nicht bekommen ( http://www.anglerboard.de/board/show...&postcount=320 ).

    Nachdem wir aber dort nachgefragt hatten wegen dem Thema Schonhaken, wurde dieser Punkt in der Veröffentlichung des Verbandes jetzt schnell, still und heimlich geändert. Statt wie es der Verband vorher schrieb, dass die Verwendung eines Schonhakens ein MUSS sei, ist es nun tatsächlich wie ursprünglich ja vom Verband falsch behauptet, eine Empfehlung.....
     

    schonhaken.jpg
     

    Kann man so machen, muss man aber nicht....

    Aber immerhin ;-))

    Wenngleich das natürlich nicht die Art und Weise der Kommunikation und des Vorgehens ist, die man sich von einem kompetenten Verband wünschen würde.


    Aber Kommunikation oder gar Fehler eingestehen ist wohl eben nicht die Sache des ASV Hamburg.

    Wir werden weiter beobachten, ob und was da in den Veröffentlichungen des ASV Hamburg still und heinlich geändert werden wird..
     
     
     


    Bis dato verfestigt sich also auf Grund der vorliegenden Informationen und der zeitlichen Abfolge folgender Eindruck:
    Zitat:

    Nachfrage bei der Behörde (BWA) am 05.05.2010, bei der versichert wird, dass Forentreffen und private Veranstaltungen ohne Wettkampfcharakter nicht als Gemeinschaftsfischen angesehen werden können.

    Beschluss des Vorstandes des ASV Hamburg, nach dem jedes wie auch immer öffentlich gemachte private Treffen ab einer Zahl von 10 Anglern (Verbandsgewässer) als Gemeinschaftsfischen anzusehen wäre. Entgegen der Aussage der Behörde vom 05.05.!

    Die Hamburger Behörde (BWA) ändert plötzlich ohne ersichtlichen Grund ihre vorher telefonisch gegebene Einstellung zu im Internet ausgemachten privaten Treffen ins Gegenteil. Mail dazu kam am 09.06. und liegt uns vor. Auch die eidesstattliche Versicherung zum Telefonat liegt vor. Dabei wird die Auslegung des Hamburger Fischerereirechtes plötzlich von der Behörde nach den "Definitionen" des Beschlusses vom ASV Hamburg "umgestrickt". In freien Gewässer gilt also die Grenze von 20 Personen auch bei privat ausgemachten Treffen, nach der das nun ein anmeldepflichtiges Gemeinschaftsfischen wäre.
    Also kann man nur vermuten, dass die Behörde hier vom ASV Hamburg bedrängt wurde, die Definition im Sinne des Beschlusses vom ASV Hamburg umzuändern!! Obwohl die Behörde erst wenige Tage vorher versichert hatte, dass ein solches privates, in Foren ausgemachte Treffen ohne Wettkampfcharakter nicht als Gemeinschaftsfischen gesehen werden kann!

    Nun hat der ASV Hamburg also eine "eigene" Interpretation des Begriffes "Gemeinschaftsfischen", die aber im Gegensatz zu dem steht, was der VDSF-Bund auf seinen Seiten veröffentlich und laut telefonischer Nachfrage auch versichert hat.
    Auch zu diesem Telefonat liegt eine eidesstattliche Versicherung vor. Der ASV Hamburg beruft sich dabei auf die Interpretation des Gesetzes durch die Behörde. Diese wurde aber augenscheinlich von der Behörde erst nach Gesprächen mit dem ASV Hamburg im Sinne des ASV Hamburg geändert!!

    Auf die Antwort der Hamburger Behörde warten wir noch..

    Nach Aussage von Verband und Behörden auf Anfragen von Anglern ist der Stand dann bis jetzt so, dass generell auch jedes private Treffen von Anglern an Hamburger Gewässern als Gemeinschaftsfischen gesehen wird, sobald die Personenzahl von 10 (Verbandgewässer) oder 20 (freie Gewässer) erreicht worden ist und das Treffen vorher - in welcher Weise auch immer, also Internetforum, Gespräch im Vereinhaus, Telefonat etc. - "bekannt gemacht" wurde. Mit allen daraus resultierenden Folgen für Angler, von Kartenabnahme bis Vereinsausschluss oder auch strafrechtlichen Konsequenzen - Antworten zu unseren Nachfragen beim ASV wegen der "Stellungnahme" liegen ja noch nicht vor, so dass weiter vom ursprünglichen Beschluß ausgengen werden muss, der ja auch immer noch öffentlich ist.
    Hier noch die Links zu den Diskussionen im Forum des ASV Hamburg:
    Zitat:
    http://www.anglerforum-hamburg.de/sh...schaftsfischen
    Hinweis am 03.8. 2007!!, dass das Wort Wettkampffischen durch Gemeinschaftsfischen ersetzt werden muss, bis heute nicht passiert.

    http://www.anglerforum-hamburg.de/sh...schaftsfischen
    29.12. 2008 (also nach Änderung des Gesetzes!): Vorstandsmitglied Martin Purps schreibt, dass er ein geplantes Quappenangeln gerne als Gemeinschaftsfischen anmelden müsste, man dazu aber eine Teilnehmerliste brauche, da das sonst nicht geht. Schluss daraus als logische Konsequenz: Ohne festgelegten Veranstalter, der eine Teilnehmerliste erstellt, kann es kein Gemeinschaftsfischen sein, sondern nur ein privates Treffen!!
    Hinweis und Entschuldigung: Ich habe eine PN bekommen, von einem Mitglied des VDSF SH (darf ich allerdings nicht veröffentlichen), dass obige Info aus dem Hamburger Forum sich auf das jährliche Quappenangeln in Schleswig Holstein bezieht und nicht auf Hamburger Gewässer - und den Namen hatte ich auch noch falsch geschrieben!
    Daher zuerst einmal herzlichen Dank für den Hinweis und dann eine GROßE ENTSCHULDIGUNG für unser schlampiges Lesen des Beitrages. So etwas sollte defintiv nicht passieren, kann aber trotzdem bei der Masse an Material mal vorkommen.SORRY NOCHMAL!!!!


    http://www.anglerforum-hamburg.de/sh...schaftsfischen
    10.05.2010 Nachfrage im Forum wegen Definition Gemeinschaftsfischen

    http://www.anglerforum-hamburg.de/sh...schaftsfischen
    12.05.2010 Nachfrage im Forum wegen Definition Gemeinschaftsfischen

    http://www.anglerforum-hamburg.de/sh...schaftsfischen
    13.05.2010 Weitere Nachfrage

    http://www.anglerforum-hamburg.de/sh...schaftsfischen
    23.05.2010Stellungnahme des Präsidenten...

    http://www.anglerforum-hamburg.de/sh...schaftsfischen
    23.05.2010 "Stellungsnahmen zum Thread "Stellungnahme ASV Hamburg e. V." ". Hier wirds jetzt ganz lustig, wenn von Vorstandsmitgliedern die Gefahr eines "FlashMobs" wie in Sylt mit Müllchaos (was immer das mit Anglern zu tun hat) als Argument kommt.
    Wir werden selbstverständlich über den weiteren Fortgang berichten.
     
    Die Beantwortung unsere Nachfrage zur Stellungnahme seitens des ASV Hamburg und steht bis heute (Datum Veröffentlichung) noch genauso aus wie die versprochenen Rückmeldung er Behörde.
     
     
    Thomas Finkbeiner
     

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