Baden - Württemberg: Das Land mit dem rückschrittlichsten Landesfischereigesetz??
Baden - Württemberg:
Das Land mit dem rückschrittlichsten Landesfischereigesetz??
Als Schwabe hat man sicherlich viele Vorteile in der Welt. Neben der Sprache (da das ja eh wieder kommen wird - und wir können halt alles außer hochdeutsch!!) zählt aber zu den Nachteilen auch das zur Zeit gültige Landesfischereigesetz.
Bevor man in den vielen schönen Gewässern in Baden -
Württemberg angeln darf, muss man eine Prüfung machen. Die gibt es auch in
anderen Bundesländern, das stimmt. Wenngleich es aber auch sogenannte
Touristenangelscheine gibt (Schleswig Holstein, Mecklenburg Vorpommern z. B.,
weitere folgen gerade) oder es wie in Brandenburg sogar möglich ist, ganz ohne
Prüfung auf Friedfische zu angeln und so auch mal ohne große Bürokratie das
Angeln überhaupt erst kennen lernen zu dürfen.
In Baden - Württemberg dagegen muss man nicht nur eine Prüfung ablegen, man MUSS auch einen Kurs vorher besuchen. Und wer eine Stunde zu viel fehlt, der darf dann die Prüfung nicht ablegen. Dadurch, dass es aber immer nur einen Prüfungstermin gibt, sind da auch gerade Schichtarbeiter wie Polizisten, Krankenpfleger oder auch Schichtarbeiter am Band da mehr als nur benachteiligt.
Genauso gilt in Baden - Württemberg (nach meinem Wissen als einzigem Bundesland) noch das Nachtangelverbot. Was bedeutet:
Es darf während der Sommerzeit nur auf Waller und Aal nachts bis maximal 1 Uhr geangelt werden - und wer dabei andere Fische fängt, muss diese natürlich zurücksetzen. Ganz schlecht, wenn jemand tagsüber z. B. schon Karpfen gefangen hat, nachts dann mit Wurm auf Aal ansitzt und einem Kontrolleur dann beweisen soll, dass er den Karpfen schon tagsüber fing...
Da stellt sich dann doch die Frage, warum ein eigentlich ja fortschrittliches Bundesland wie Baden - Württemberg sich ein so rückschrittliches Fischereigesetz leistet.
Da nächstes Jahr zudem ja auch Landtagswahlen anstehen, habe
ich die Vorsitzenden der folgenden Parteien einmal angeschrieben:
CDU, SPD; FDP; Grüne; Linke
Ebenso den zuständigen Minister sowie die beiden Verbände in Baden - Württemberg, DAV und VDSF.
Bevor ich den Wortlaut meiner Anfrage unten einstelle, hier noch ein für mich mehr als überraschendes Ergebnis zwischendurch, was ich so noch bei keiner Partei in keiner Gliederung (lokal, regional oder Bund) jemals so erlebt habe.:
Gestern (25.05.) um 9 Uhr 51 schickte ich die Mail mit der Anfrage an alle raus.
GESTERN UM 15 UHR 29 hat der Vorsitzende der SPD, Nils Schmid, schon geantwortet.
Und das auch noch kompetent, ausführlich und durchaus anglerfreundlich. Aber auch diese Antworten des SPD - Vorsitzenden im Lande werde ich in der nächsten Ausgabe mit zusammen hoffentlich vielen anderen der anderen Parteien auch veröffentlichen.
Nachtrag dazu: Gestern kam auch eine Mail der Grünen, welche den Eingang der Fragen bestätigt haben und eine Antwort angekündigt.
Von allen anderen Adressaten bisher noch nichts..
Hier zuerst mal unsere Anfrage:
Für mich
als Baden - Württemberger, der viel in anderen Bundesländern und auch im
Ausland unterwegs ist, um über die Angelfischerei zu berichten, ist es
natürlich betrüblich, dass gerade Baden - Württemberg eines der restriktivsten
Landesfischereigesetze in der Bundesrepublik hat.
Wenn man die vergleichsweise geringe Zahl der
organisierten Angler in der Bundesrepublik vergleicht mit der Zahl an Menschen,
die sich selber als Angler bezeichnen, sieht man schnell, dass in der
Bundesrepublik bisher unnötig hohe bürokratische Hürden aufgebaut wurden (ca.
700.000 Mitglieder im VDSF, ca. 220.000 im DAV). Als Angler bezeichnen sich
selber jedoch knapp 5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik (Studie Dr.
Arlinghaus). Diese angeln dann oft nur im Ausland während des Urlaubes oder in
benachbarten Ländern wie Frankreich, Polen, Tschechien etc. mit weniger bürokratischen
Regelungen. So dass hier der Bundesrepublik viel soziales, ökonomisches und
ökologisches Potential verloren geht. Auch und gerade die volkswirtschaftlichen
Möglichkeiten der Angelfischerei werden selten berücksichtigt.
Jedoch
gerade im Hinblick darauf, dass in vielen Bundesländern sowohl die
gesellschaftlichen, ökonomischen wie auch ökologischen Vorteile gesehen werden,
welche die Angler schaffen, gab es in den letzten Jahren in anderen
Bundesländern viele positive Änderungen. Neben Urlaubsfischereischeinen (ohne
Prüfung) wie in Schleswig Holstein und Mecklenburg Vorpommern kann man in
Brandenburg nun ohne Prüfung auf Friedfische angeln. Dies führte in Brandenburg
zu einer enormen Zunahme der Angler, gerade auch bei Jugendlichen. Diese begrüßen
es, wenn man ohne allzu restriktive Maßnahmen und ohne zu viel Bürokratie
einmal "ans Angeln ranschnuppern kann".
Dazu eine
Frage:
Setzt sich
Ihre Partei für eine Modernisierung des Landesfischereigesetzes ein, um die
positiven Erfahrungen in anderen Bundesländern auch in Baden - Württemberg
umzusetzen? Also z. B. eine Abschaffung der Prüfungspflicht (komplett oder beim
Friedfischangeln) oder einen Touristenangelschein?
Oft besonders bemängelt wird in Baden - Württemberg auch die Gestaltung der Prüfung mit Kurspflicht und nur jeweils einem Prüfungstermin pro Jahr. Das schließt viele Interessenten aus (Schichtarbeiter, Krankenpfleger, Polizisten etc.), da diese oft die vorgeschriebene Anzahl an Stunden nicht erreichen können.
Dazu eine
Frage:
Setzt sich
Ihre Partei für die Vereinfachung der Prüfungszulassungsbedingungen ein -falls
Baden Württemberg weiterhin auf einer Prüfung bestehen sollte - um einer
größeren Zahl von Anglern die Teilnahme an der Prüfung zu ermöglichen?
Baden - Württemberg ist nach unserem Wissen das einzige Bundesland, in dem ein Nachtangelverbot besteht.
Dazu eine
Frage:
Welchen
Grund sieht Ihre Partei für dieses Nachtangelverbot?
Setzt sich Ihre Partei dafür ein, auch in Baden - Württemberg dieses Nachtangelverbot wie in allen anderen Bundesländern aufzuheben?
Und als
Abschlussfragen:
Sehen Sie
als Parteivorsitzender(r) die Angelfischerei in Baden - Württemberg als sozial,
ökonomisch und ökologisch wertvollen Beitrag zur Gesellschaft, den es zu
fördern gilt?
Was unternehmen Sie konkret in Ihrer Partei, um das dann auch positiv umzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner
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Kommentare
Der Aalfang für die Angelfischer wird durch verschiedene Schutzmaßnahmen eingeschränkt oder ganz verboten, gleichzeitig wird die offitielle Fangquote für Glasaale um fast bein Drittel !!! erhöht. Da kann doch was nicht mit rechten Dingen zu gehen.
Grüße aus Lörrach
Rolf
Für Schichtarbeiter etc. werden zum Einen Wochenendkurse angeboten, zum Anderen kann man problemlos evtl. fehlende Stunden in benachbarten Kursen nachhohlen, so dass es allen möglich ist die Stundenzahl zu erreichen. Auch ist BW nicht das einzige Bundesland mit Kurspflicht.
Gruß
Th. Riesbeck
mfg mike
Doch ich teile NICHT die Meinung, man muss den Zugang zum Angeln erleichtern. Bei Fischen handelt es sich um Wirbeltiere, denen Leid zugeführt wird und die fachgerecht getötete werden sollen/müssen. Dazu Bedars es Sachkunde!!!! Angeln ohne Angelschein, bzw. Prüfung finde ich eine Frechheit, Man stelle sich vor ein Jäger wird ohne Jägerprüfung auf die Menschheit losgelassen... NEIN DAS KANN ES NCIHT SEIN!!!!!
Wer angeln möchte MUSS Sachkunde Nachweisen = Prüfung
Man könnte darüber nachdenken den Zugang dadurch zu erleichtern, das man ohne Prüfung. z.B. dann angeln darf, wenn ein geprüfter Angler betreuend zu Seite steht, wie das bei Jugendlichen schon gehandhabt wird.
Die Situation im MekPom is dazu noch eine völlig andere, in BW teilen siche viel mehr Angler nur ein Bruchteil der Wasserfläche, nicht auszudenken, könnte jeder selbsternannte Petrijünger auf die Jagd gehen.
Genauso unverantwortlic h finde ich das z.B. der Diskounter Lidl Angelzubehör verkauft, das ist in Meinen Augen unverantwortlic h, wir haben so oder so mit Schwarzanglern zu kämpen, uns durch solche Diskunterware werden sie noch dazu angespornt.
NEIN.. ich bin NICHT für eine Lockerung der Angelbestimmung en
JA ich bin für die Aufhebung des Nachtangelverbo tes!!
MFG Alex Junghans
www.asv-billigheim.de
Verantwortlich dafür, wer und wie viele Leute an einem Gewässer fischen, sind die Eigentümer/Pächter. Die auch ohne Prüfung weiterhin bestimmen können, wen und wie viele sie ans Wasser lassen. Dazu ist eine Prüfung nicht notwendig.
Davon ab gibt es kein Bundesgesetz, dass eine Sachkunde für Angler verlangt - das ist die alte und überholte Lesart des VDSF (Verhindert Das SportFischen..) - Würde es ein solches Bundesgesetz geben, wäre ja ein Gesetz wie z. B. in Brandenburg gar nicht möglich...
ich muss 2 berichtigungen falscher Behauptungen einfügen.
1. In mehreren Bundesländern gibt es sehr wohl ein Nachtangelverbo t. In den meisten dieser Ländern kann und werden Ausnahmegenehmi gungen für den Fang von Wallern erteilt.
2. Der Sachkundenachwe is wird auch in anderen Bundesländern verlangt, allerdings ohne zusätzliche Prüfung. Der Nachweis, dass man daran teilgenommen hat reicht aus.
Natürlich verlangen manche Länder einen Sachkundenachwe is - aber es gibt dafür nicht wie vom VDSF fälschlich immer wieder behauptet einen aus dem Tierschutzgeset z (Bundesrecht) ableitbaren Passus. Dort sind alle Gruppen erwähntr (Fleischer etc.); die einen Sachkundenachwe is erbringen MÜSSEN. Angler sind da explizit nicht dabei!..
Wer zum Geier merkt sich diese ganzen Fragen?. Die vergisst man in einem Monat komplett und hat nach der Prüfung praktisch absolut keine Ahnung am Wasser.
Es gehört eine Praktische Prüfung und vermehrt praktische Stunden her... Gewässerbegehun gen, Fische verwerten, Montagen, usw. usf.
Einfach den Geist des Angelns verbreiten. Die Schönheit der Gewässer und seiner Bewohner.
Theorie ist schön und gut, aber ziemlich ineffektiv. Wer weiß schon die ganzen Schonzeiten auswendig, dafür hat man schlieslich seinen Schein, in dem stehts drin....
Die Grundlagen in der Theorie, Recht, Fischkunde, Gewässerkunde. Aber nicht so extrem. Sondern die Hälfte dieser ganzen Stunden in Praxis investieren!!
Zum Nachtangelverbo t will ich mal garnicht viel sagen, das ist wohl das dümmste aller Zeiten. Wie wenn man einem Jäger, das Jagen bei Nacht verbieten würde... unglaublich