Ausgabe Februar 2012

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    Baden - Württemberg: Das Land mit dem rückschrittlichsten Landesfischereigesetz??

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    Baden - Württemberg:

    Das Land mit dem rückschrittlichsten Landesfischereigesetz??

     

    Als Schwabe hat man sicherlich viele Vorteile in der Welt. Neben der Sprache (da das ja eh wieder kommen wird - und wir können halt alles außer hochdeutsch!!) zählt aber zu den Nachteilen auch das zur Zeit gültige Landesfischereigesetz.

    anzeige_pitsangelreisen_50x.jpgBevor man in den vielen schönen Gewässern in Baden - Württemberg angeln darf, muss man eine Prüfung machen. Die gibt es auch in anderen Bundesländern, das stimmt. Wenngleich es aber auch sogenannte Touristenangelscheine gibt (Schleswig Holstein, Mecklenburg Vorpommern z. B., weitere folgen gerade) oder es wie in Brandenburg sogar möglich ist, ganz ohne Prüfung auf Friedfische zu angeln und so auch mal ohne große Bürokratie das Angeln überhaupt erst kennen lernen zu dürfen.

    In Baden - Württemberg dagegen muss man nicht nur eine Prüfung ablegen, man MUSS auch einen Kurs vorher besuchen. Und wer eine Stunde zu viel fehlt, der darf dann die Prüfung nicht ablegen. Dadurch, dass es aber immer nur einen Prüfungstermin gibt, sind da auch gerade Schichtarbeiter wie Polizisten, Krankenpfleger oder auch Schichtarbeiter am Band da mehr als nur benachteiligt.

    Genauso gilt in Baden - Württemberg (nach meinem Wissen als einzigem Bundesland) noch das Nachtangelverbot. Was bedeutet:

    Es darf während der Sommerzeit nur auf Waller und Aal nachts bis maximal 1 Uhr geangelt werden - und wer dabei andere Fische fängt, muss diese natürlich zurücksetzen. Ganz schlecht, wenn jemand tagsüber z. B. schon Karpfen gefangen hat, nachts dann mit Wurm auf Aal ansitzt und einem Kontrolleur dann beweisen soll, dass er den Karpfen schon tagsüber fing...

    Da stellt sich dann doch die Frage, warum ein eigentlich ja fortschrittliches Bundesland wie Baden - Württemberg sich ein so rückschrittliches Fischereigesetz leistet.

    Da nächstes Jahr zudem ja auch Landtagswahlen anstehen, habe ich die Vorsitzenden der folgenden Parteien einmal angeschrieben:
    CDU, SPD; FDP; Grüne; Linke

    Ebenso den zuständigen Minister sowie die beiden Verbände in Baden - Württemberg, DAV und VDSF.

     

    Bevor ich den Wortlaut meiner Anfrage unten einstelle, hier noch ein für mich mehr als überraschendes Ergebnis zwischendurch, was ich so noch bei keiner Partei in keiner Gliederung (lokal, regional oder Bund) jemals so erlebt habe.:

    Gestern (25.05.) um 9 Uhr 51 schickte ich die Mail mit der Anfrage an alle raus.

    GESTERN UM 15 UHR 29 hat der Vorsitzende der SPD, Nils Schmid,  schon geantwortet.

    Und das auch noch kompetent, ausführlich und durchaus anglerfreundlich. Aber auch diese Antworten des SPD - Vorsitzenden im Lande werde ich in der nächsten Ausgabe mit zusammen hoffentlich vielen anderen der anderen Parteien auch veröffentlichen.

     

    Nachtrag dazu: Gestern kam auch eine Mail der Grünen, welche den Eingang der Fragen bestätigt haben und eine Antwort angekündigt.

    Von allen anderen Adressaten bisher noch nichts..

     

    Hier zuerst mal unsere Anfrage:

    Für mich als Baden - Württemberger, der viel in anderen Bundesländern und auch im Ausland unterwegs ist, um über die Angelfischerei zu berichten, ist es natürlich betrüblich, dass gerade Baden - Württemberg eines der restriktivsten Landesfischereigesetze in der Bundesrepublik hat.

    Wenn man die vergleichsweise geringe Zahl der organisierten Angler in der Bundesrepublik vergleicht mit der Zahl an Menschen, die sich selber als Angler bezeichnen, sieht man schnell, dass in der Bundesrepublik bisher unnötig hohe bürokratische Hürden aufgebaut wurden (ca. 700.000 Mitglieder im VDSF, ca. 220.000 im DAV). Als Angler bezeichnen sich selber jedoch knapp 5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik (Studie Dr. Arlinghaus). Diese angeln dann oft nur im Ausland während des Urlaubes oder in benachbarten Ländern wie Frankreich, Polen, Tschechien etc. mit weniger bürokratischen Regelungen. So dass hier der Bundesrepublik viel soziales, ökonomisches und ökologisches Potential verloren geht. Auch und gerade die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten der Angelfischerei werden selten berücksichtigt.

    Jedoch gerade im Hinblick darauf, dass in vielen Bundesländern sowohl die gesellschaftlichen, ökonomischen wie auch ökologischen Vorteile gesehen werden, welche die Angler schaffen, gab es in den letzten Jahren in anderen Bundesländern viele positive Änderungen. Neben Urlaubsfischereischeinen (ohne Prüfung) wie in Schleswig Holstein und Mecklenburg Vorpommern kann man in Brandenburg nun ohne Prüfung auf Friedfische angeln. Dies führte in Brandenburg zu einer enormen Zunahme der Angler, gerade auch bei Jugendlichen. Diese begrüßen es, wenn man ohne allzu restriktive Maßnahmen und ohne zu viel Bürokratie einmal "ans Angeln ranschnuppern kann".

    Dazu eine Frage:
    Setzt sich Ihre Partei für eine Modernisierung des Landesfischereigesetzes ein, um die positiven Erfahrungen in anderen Bundesländern auch in Baden - Württemberg umzusetzen? Also z. B. eine Abschaffung der Prüfungspflicht (komplett oder beim Friedfischangeln) oder einen Touristenangelschein?

    Oft besonders bemängelt wird in Baden - Württemberg auch die Gestaltung der Prüfung mit Kurspflicht und nur jeweils einem Prüfungstermin pro Jahr. Das schließt viele Interessenten aus (Schichtarbeiter, Krankenpfleger, Polizisten etc.), da diese oft die vorgeschriebene Anzahl an Stunden nicht erreichen können.  

    Dazu eine Frage:
    Setzt sich Ihre Partei für die Vereinfachung der Prüfungszulassungsbedingungen ein -falls Baden Württemberg weiterhin auf einer Prüfung bestehen sollte - um einer größeren Zahl von Anglern die Teilnahme an der Prüfung zu ermöglichen? 

    Baden - Württemberg ist nach unserem Wissen das einzige Bundesland, in dem ein Nachtangelverbot besteht.

    Dazu eine Frage:
    Welchen Grund sieht Ihre Partei für dieses Nachtangelverbot?

    Setzt sich Ihre Partei dafür ein, auch in Baden - Württemberg dieses Nachtangelverbot wie in allen anderen Bundesländern aufzuheben?

     

    Und als Abschlussfragen:
    Sehen Sie als Parteivorsitzender(r) die Angelfischerei in Baden - Württemberg als sozial, ökonomisch und ökologisch wertvollen Beitrag zur Gesellschaft, den es zu fördern gilt?

    Was unternehmen Sie konkret in Ihrer Partei, um das dann auch positiv umzusetzen?

     

    Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner

    Kommentare 

     
    +1 #1 Rolf Lempe 2010-06-02 09:29
    Gut finde ich, daß jemand sich Gedanken über diese Sachen macht! Nur hat die Landesregierung Baden- Württemberg erst in diesem Jahr das Landesfischerei gesetz überarbeitet und z.B. den Aal bis 31.12.2012 unter Schutz getellt. (Fangverbot) Und das gegen den Protest der Angler! In Norddeutschland fischen die Angelfischer offiziell mit Reusen auf Aal und in Süddeutschland wird der Aalfang untersagt, weil er gefärdet ist!? Noch größer wird das ganze politische Durcheinander auf der europäischer Ebene.
    Der Aalfang für die Angelfischer wird durch verschiedene Schutzmaßnahmen eingeschränkt oder ganz verboten, gleichzeitig wird die offitielle Fangquote für Glasaale um fast bein Drittel !!! erhöht. Da kann doch was nicht mit rechten Dingen zu gehen.
    Grüße aus Lörrach
    Rolf
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    0 #2 Thomas Riesbeck 2010-06-02 13:48
    Meines Wissens gibt es in BW durchaus einen zweiten Prüfungstermin, diesen dann allerdings zentral in Stuttgart.
    Für Schichtarbeiter etc. werden zum Einen Wochenendkurse angeboten, zum Anderen kann man problemlos evtl. fehlende Stunden in benachbarten Kursen nachhohlen, so dass es allen möglich ist die Stundenzahl zu erreichen. Auch ist BW nicht das einzige Bundesland mit Kurspflicht.
    Gruß
    Th. Riesbeck
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    +1 #3 der zumindest das Nachtangelve 2010-06-02 14:01
    Ob es da auch nen zweiten Termnin oder nicht, ist nicht das entscheidende. Entscheidend ist, dass es kein anderes Bundesland gibt (vielleicht boch Bayern) dass so ein rückschrittlich es und bürokratisches Fischereigesetz hat und dazu noch einen Verband (VDSF)
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    0 #4 Thomas 2010-06-02 14:04
    scheiss Computer, ist ooben abgebrochen. Einen Verband ollt ich sagen, der auch die Beschränkungen der Angler (wie das Nachtangeln) gut heisst.. Dabei gibst zig Beispiele ausander enBundesländern wie man das anglerfreundlic her und unbürokratische r regeln kann...
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    0 #5 Mike 2010-06-08 20:39
    Die Gewässer in BW sind jetzt schon genug überfischt, wenn man dan noch Fischereischein weg lässt, dan kann man gleich sein Hobby an den Nagel hängen. In den vergangen Jahren bemerkt man extrem wie der Fischbestand nach lässt, wenn jetzt jeder angeln kann ohne was dafür zu tun (Angelschein Prüfung) wo soll das enden, man stelle sich nur vor wie die Gewässer ausschauen wen nach einem Wochenende 50 Angler oder mehr an einem ca 20 ha. großen See die Zeit verbracht haben. Es wird wie ein schlachtfest ausschauen. Was das Nachtangeln betrifft dort könnte man schon die Gesetze etwas auflockern und das Catch und Reales sollte offizel erlaubt werden.

    mfg mike
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    -2 #6 Alex J 2010-06-16 10:58
    Schön das sich jemand um das Thema kümmert, Respekt.

    Doch ich teile NICHT die Meinung, man muss den Zugang zum Angeln erleichtern. Bei Fischen handelt es sich um Wirbeltiere, denen Leid zugeführt wird und die fachgerecht getötete werden sollen/müssen. Dazu Bedars es Sachkunde!!!! Angeln ohne Angelschein, bzw. Prüfung finde ich eine Frechheit, Man stelle sich vor ein Jäger wird ohne Jägerprüfung auf die Menschheit losgelassen... NEIN DAS KANN ES NCIHT SEIN!!!!!
    Wer angeln möchte MUSS Sachkunde Nachweisen = Prüfung
    Man könnte darüber nachdenken den Zugang dadurch zu erleichtern, das man ohne Prüfung. z.B. dann angeln darf, wenn ein geprüfter Angler betreuend zu Seite steht, wie das bei Jugendlichen schon gehandhabt wird.

    Die Situation im MekPom is dazu noch eine völlig andere, in BW teilen siche viel mehr Angler nur ein Bruchteil der Wasserfläche, nicht auszudenken, könnte jeder selbsternannte Petrijünger auf die Jagd gehen.

    Genauso unverantwortlic h finde ich das z.B. der Diskounter Lidl Angelzubehör verkauft, das ist in Meinen Augen unverantwortlic h, wir haben so oder so mit Schwarzanglern zu kämpen, uns durch solche Diskunterware werden sie noch dazu angespornt.

    NEIN.. ich bin NICHT für eine Lockerung der Angelbestimmung en

    JA ich bin für die Aufhebung des Nachtangelverbo tes!!

    MFG Alex Junghans
    www.asv-billigheim.de
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    0 #7 Thomas 2010-06-16 11:04
    Egal ob es eine Prüfung gibt oder nicht:
    Verantwortlich dafür, wer und wie viele Leute an einem Gewässer fischen, sind die Eigentümer/Pächter. Die auch ohne Prüfung weiterhin bestimmen können, wen und wie viele sie ans Wasser lassen. Dazu ist eine Prüfung nicht notwendig.
    Davon ab gibt es kein Bundesgesetz, dass eine Sachkunde für Angler verlangt - das ist die alte und überholte Lesart des VDSF (Verhindert Das SportFischen..) - Würde es ein solches Bundesgesetz geben, wäre ja ein Gesetz wie z. B. in Brandenburg gar nicht möglich...
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    0 #8 Harry 2010-06-16 14:23
    Hallo,
    ich muss 2 berichtigungen falscher Behauptungen einfügen.
    1. In mehreren Bundesländern gibt es sehr wohl ein Nachtangelverbo t. In den meisten dieser Ländern kann und werden Ausnahmegenehmi gungen für den Fang von Wallern erteilt.
    2. Der Sachkundenachwe is wird auch in anderen Bundesländern verlangt, allerdings ohne zusätzliche Prüfung. Der Nachweis, dass man daran teilgenommen hat reicht aus.
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    0 #9 Thomas 2010-06-16 15:24
    Natürlich gibt es auch woanders Nachtangelverbo te - aber vom Gewässerbesitze r/Verein ausgerufen und keine gesetzlichen wie in B-W..
    Natürlich verlangen manche Länder einen Sachkundenachwe is - aber es gibt dafür nicht wie vom VDSF fälschlich immer wieder behauptet einen aus dem Tierschutzgeset z (Bundesrecht) ableitbaren Passus. Dort sind alle Gruppen erwähntr (Fleischer etc.); die einen Sachkundenachwe is erbringen MÜSSEN. Angler sind da explizit nicht dabei!..
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    +1 #10 Daniel 2010-06-23 01:14
    Ich finde diese Fischerprüfung gehört überarbeitet...

    Wer zum Geier merkt sich diese ganzen Fragen?. Die vergisst man in einem Monat komplett und hat nach der Prüfung praktisch absolut keine Ahnung am Wasser.

    Es gehört eine Praktische Prüfung und vermehrt praktische Stunden her... Gewässerbegehun gen, Fische verwerten, Montagen, usw. usf.

    Einfach den Geist des Angelns verbreiten. Die Schönheit der Gewässer und seiner Bewohner.

    Theorie ist schön und gut, aber ziemlich ineffektiv. Wer weiß schon die ganzen Schonzeiten auswendig, dafür hat man schlieslich seinen Schein, in dem stehts drin....

    Die Grundlagen in der Theorie, Recht, Fischkunde, Gewässerkunde. Aber nicht so extrem. Sondern die Hälfte dieser ganzen Stunden in Praxis investieren!!

    Zum Nachtangelverbo t will ich mal garnicht viel sagen, das ist wohl das dümmste aller Zeiten. Wie wenn man einem Jäger, das Jagen bei Nacht verbieten würde... unglaublich
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