Hamburger Anglerverband: Für oder gegen Angler??
Hamburger Anglerverband:
Für oder gegen Angler??
Nicht jeder Bürger fühlt sich von Parteien (gut) vertreten. Nicht jedes Vereinsmitglied (und das gilt ja nicht nur für Angelvereine) trägt alle Beschlüsse eines Vereinsvorstandes mit, nicht jeder Angler fühlt sich von den Anglerverbänden gut vertreten. Das ist ja nun beileibe nichts neues.
Schwierig wird es dann, wenn ein Verband statt für die Interessen seiner Mitglieder zu kämpfen, diesen - warum auch immer - augenscheinlich das Leben unnötig schwerer macht. So wie momentan wohl der Hamburger Anglerverband, der dem VDSF angeschlossen ist.
Im Hamburger Fischereigesetz gibt es den §11, in dem es um Gemeinschaftsfischen geht und wie diese geregelt sind.
Hier der Auszug aus dem Hamburger Fischereigesetz:
| § 11 Gemeinschaftsfischen (1) Die Veranstaltung von Gemeinschaftsfischen ist nur zulässig, wenn der Schutz des Fischbestandes, die Hege sowie die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Fischarten- und des Vogelartenschutzes, nicht beeinträchtigt werden. (2) Die Veranstaltung von Gemeinschaftsfischen mit mehr als 20 Teilnehmern ist spätestens einen Monat vorher vom Veranstalter der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige ist darzulegen, inwieweit die Veranstaltung der Hege dient, welche Fischarten gefangen und wie die gefangenen Fische verwendet werden sollen. Ergibt die Anzeige, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, kann die zuständige Behörde innerhalb von drei Wochen nach ordnungsgemäßer Anzeige die Veranstaltung beanstanden mit der Folge, dass die Veranstaltung nicht zulässig ist. (3) Der Veranstalter eines Gemeinschaftsfischen nach Absatz 2 hat der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung eine Liste der beim Wettkampfangeln gefangenen Fische nach Art, Größe und Gesundheitszustand zu übersenden. |
Obwohl da aus Absatz 3 ja klar hervorgeht, dass es da um Veranstaltungen (von Vereinen/Verbänden) mit "Wettkampfcharakter" geht, hat der Vorstand des ASV wohl einstimmig beschlossen, dass JEDES öffentlich ausgemachte Treffen auch privater Angler ohne Wettkampfcharakter unter diesen §11 fallen würde. "Öffentlich ausgemacht" heisst da für den Verband wohl auch ausdrücklich, wenn sich Angler in Foren zu einem Treffen verabreden - privat und ohne jeden Wettkampfcharakter.
Interessanterweise ist bei Nachfrage beim Fischereiamt in Hamburg (öffentliche Behörde, zuständig für die freien Hamburger Gewässer) mitgeteilt worden, dass es keinerlei Problem gäbe, in den freien Hamburger Gewässern weiterhin solche privaten Treffen abzuhalten.
Warum dann ein Verband augenscheinlich die Gesetze anders als das Fischereiamt interpretiert - mit für die Angler negativen Folgen - dem muss natürlich nachgegangen werden.
Vor allem wenn es dazu neben Unverständniss seitens der Angler auch dazu noch Diskussionen in vielen Foren gibt. Und dass der normale Angler nicht versteht, warum ein Verband, der sich ja eigentlich für die Interessen seiner Mitglieder an der Basis einsetzen sollte, so handelt, ist da sicher veständlich.
Es ist dabei natürlich ohne Kenntnis der Hintergründe immer schwierig, so ein Vorgehen zu beurteilen. Daher bleibt da dann nur ein Weg, nämlich die Verantwortlichen des Verbandes um eine Erklärung zu bitten. Das haben wir dann auch getan und folgende Anfrage an den Verband geschickt:
| Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorstandsbeschluss ihres Verbandsvorstandes, jedes "öffentlich ausgemachte Treffen" von Anglern als Gemeinschaftsfischen im Sinne des § 11 des Hamburger Fischereigesetzes zu sehen, stösst natürlich auf Grund der damit verbundenen Einschränkungen für Angler auf vielfaches Unverständnis. Vor allem da der Gesetzgeber laut Absatz 3 des §11 ja augenscheinlich damit ausschliesslich Vereins/Verbandstreffen mit Wettkampfcharakter meint. Wie kommt es, dass ein Verband, der ja die Interessen der Angler vertreten sollte, diesen Paragraphen so auslegt, dass damit auch private Treffen ohne Wettkampfcharakter gemeint wären und somit den Anglern das Leben erschwert statt erleichtert? Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass wohl auf Nachfrage beim Hamburger Fischereiamt dieses deswegen keinerlei Bedenken hat und solche privaten Treffen für die freien Hamburger Gewässer jederzeit ohne Anmeldung zulässt. Hat der Verband vor, bei der angekündigten erneuten Vorstandssitzung zu diesem Thema darauf hinzuwirken, solche gegen die Interessen der Angler gerichteten Beschlüsse, die ja augenscheinlich weit über die gültige Gesetzeslage hinausgehen, zurückzunehmen? Wäre es nicht die eigentliche Aufgabe des Verbandes, für die Angler Erleichterungen zu schaffen und Gesetze so zu interpretieren, dass die Angler davon dann nicht negativ betroffen sind (sofern wie hier, siehe Absatz 3 des §11, sowieso zumindest Spielraum gegeben ist. Ich als Nichtjurist würde sogar behaupten, dass hier klar nur Veranstaltungen mit Wettkampfcharakter gemeint sind)? Wer kam in Ihrem Verband auf die juristische Einschätzung, dass mit dem § 11 auch private Treffen von Anglern ohne Wettkampfcharakter gemeint sein könnten und wie wurde dies argumentativ unterlegt? Warum wurde nicht statt dessen die oben genannte anglerfreundliche Argumentation verwendet und wieso kam da niemand auf diese Idee (es war ja wohl ein einstimmiger Beschluss des Verbandsvorstandes)? Wir würden uns über eine Antwort freuen, um diese dann im Rahmen unserer Berichterstattung im Onlinemagazin www.Anglerpraxis.de zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner |
Sobald uns eine Antwort zukommt, werden wir da natürlich entsprechend darüber berichten.
Wein oder Wasser??
Gemeinschaftsfischen auf Raubfische ist vom Verband in Verbandsgewässern nicht erlaubt.
Dazu aus aus dem Verbandsforum, zitiert aus einer Stellungnahme vom Präsidenten:
| Raubfischgemeinschaftsangeln sind in LV - Gewässern nicht erlaubt. |
Dabei veranstaltet der Verband selber ein "Königsangeln auf Raubfisch und Butt", und zwar am Samsatg, den 27.11.2010:
http://www.asvhh.de/index.php/verans...w=detail&id=93
Da steht als Ort nur Hamburg, dann dürfte und kann es sich dabei wohl nicht um ein Verbandsgewässer handeln, da dies ja der Verband verbietet.
An nicht verbandseigenen Gewässern hat der Verband dann aber anscheinend kein Problem damit, Raubfischgemeinschaftsangeln durchzuführen...
Was man davon halten soll, ist jedem selber überlassen...
Mir persönlich kommt das so vor, als ob man anderen predigt Wasser zu trinken, während man sich selber an den guten Wein hält...
Thomas Finkbeiner
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Kommentare
Es ist zu hoffen, dass der Zusammenschluß beider Verbänder in nächster Zeit endlich wieder positives für und \\\"Westangler \\\" und natürlich auch für den Rest bringt. EIN ENDE DEM VERBANDSGEKLÜNG EL !