|
Angelminister antworten: Mecklenburg Vorpommern
In der letzten Ausgabe hatten wir berichtet, dass wir die zuständigen
Minister aller Bundesländer angeschrieben hatten,ob und wenn ja wie sie
sioch vorstellen könnten, den Zugang zum Angeln einfacher und vor allem
trotz Föderalismus bundeseinheitlich möglichst gleich zu gestalten.
Und tatsächlich kamen schon die ersten Antworten.
Hier die aus: Mecklenburg Vorpommern
Hier nochmal unsere Fragen, im Anschluss daran die Antwort:
Fragen
1. Sehen Sie in Ihrem Hause auch die vielen Vorteile, die
Angler und das Angeln auch für Ihr Bundesland generieren?
2. Wäre es bei
dem riesigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und auch ökologischen
Potential, welches das Angeln für die BRD bedeuten könnte, nicht sinnvoll, wenn
sich die Bundesländer auch bei 16 Landesfischereigesetzen dazu durchringen
könnten, zumindest den Zugang zum Angeln und den Gewässern soweit als möglich
länderübergreifend einfach und unbürokratisch zu gestalten?
3. Spricht
aus Ihrer Sicht etwas gegen eine einfache und einheitliche Regelung?
4.
Was werden Sie in Ihrem Hause konkret unternehmen, um, eine solche einfache und
bundesweit möglichst einheitliche Regelung für das Angeln allgemein und nicht
nur für das Friedfischangeln wie in Brandenburg zu etablieren?
Antwort
Anfrage
Zu Frage 1:
Ja. Die Angelverbände leisten mit ihren vielen
Mitgliedern in dem sehr gewässerreichen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern durch
ihre ehrenamtliche Arbeit vor allem auf den Gebieten der angelfischereilichen
Bewirtschaftung sowie dem Schutz und der Pflege der Gewässer, bei vielen
Projekten des Natur- und Biotopschutzes, der Betreuung und Gewinnung von
Jugendlichen, dem Castingsport, der Satzfischproduktion oder der ehrenamtlichen
Fischereiaufsicht, einen unverzichtbaren und wertvollen Beitrag für die
Gesellschaft. Auch stellen die vielen Vereine oft Zentren des örtlichen
gesellschaftlichen Lebens dar. Die mecklenburgische - vorpommersche
Landesregierung weiß dieses Engagement der Angler zu schätzen und würdigt dies
auch stets öffentlich.
Zu Frage 2:
Der Gesetzgeber geht richtigerweise davon aus,
dass das Recht zum Fischfang mit der Pflicht zur Hege der Fischbestände
verbunden ist. Diese ist sowohl von den beruflichen als auch von den
angelfischereilichen Nutzern jedoch nur leistbar, wenn ein entsprechender
Sachkundenachweis vorliegt. Hierbei sind natürlich nicht nur die
fischereirechtlichen Bestimmungen sondern auch alle weiteren - wie z. B.
naturschutzrechtlichen, tierschutzrechtlichen oder wasserrechtlichen
Bestimmungen zu beachten. Insoweit können hier die unbestritten vorhandenen
großen wirtschaftlichen Potentiale des Angelns nicht alleinig gesehen
werden.
Es bedarf auf Grund der unterschiedlichen
Gewässerstrukturen und der Verfügbarkeit von Gewässern je Bundesland einerseits
und dem verschiedenen Anglerdruck auf die Gewässer andererseits differenzierter
Regelungen für den Zugang zu den Gewässern. Die Regelungen für ein gewässerarmes
Bundesland mit hoher Bevölkerungsdichte werden daher anders aussehen müssen, als
in einem gewässerreichen Bundesland, was darüber hinaus auch noch über eine
Meeresküste verfügt.
Aus den o. a. Gründen ist eine
länderübergreifende, einfachere und damit unbürokratische Lösung nicht zu
erwarten.
Zu Frage 3:
Siehe Antwort auf Frage 2.
Zu Frage 4:
Siehe Antwort auf Frage 2.
Ergänzend:
Unabhängig von der grundsätzlichen Aussage der
Antwort zu Frage 2 wird in MV in Anerkennung und Würdigung der Leistungen der
Angler darüber weiter nachgedacht, inwieweit unbürokratischere Bedingungen für
die Angler in MV möglich sind.
»
Keine Kommentare
» Kommentar schreiben
|