"Angelminister" antworten: Baden - Württemberg
Angelminister antworten: Baden- Württemberg
In der letzten Ausgabe hatten wir berichtet, dass wir die zuständigen Minister aller Bundesländer angeschrieben hatten,ob und wenn ja wie sie sioch vorstellen könnten, den Zugang zum Angeln einfacher und vor allem trotz Föderalismus bundeseinheitlich möglichst gleich zu gestalten.
Und tatsächlich kamen schon die ersten Antworten.
Hier die aus: Baden - Württemberg
Hier nochmal unsere Fragen, im Anschluss daran die Antwort:
Fragen
1. Sehen Sie in Ihrem Hause auch die vielen Vorteile, die
Angler und das Angeln auch für Ihr Bundesland generieren?
2. Wäre es bei
dem riesigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und auch ökologischen
Potential, welches das Angeln für die BRD bedeuten könnte, nicht sinnvoll, wenn
sich die Bundesländer auch bei 16 Landesfischereigesetzen dazu durchringen
könnten, zumindest den Zugang zum Angeln und den Gewässern soweit als möglich
länderübergreifend einfach und unbürokratisch zu gestalten?
3. Spricht
aus Ihrer Sicht etwas gegen eine einfache und einheitliche Regelung?
4.
Was werden Sie in Ihrem Hause konkret unternehmen, um, eine solche einfache und
bundesweit möglichst einheitliche Regelung für das Angeln allgemein und nicht
nur für das Friedfischangeln wie in Brandenburg zu etablieren?
Antwort
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
vielen Dank für Ihr Rundschreiben vom 05.02.2009, das Sie auch an Herrn Minister Peter Hauk MdL gerichtet haben.Er hat mich gebeten, Ihnen darauf zu antworten.
Die Angelfischerei genbießt im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden - Württemberg hohes Ansehen. Das äußert sich unter anderem in der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Landesfischereiverband Baden - Württemberg und der Fischereiverwaltung im Lande. Insbesondere macht sich die Angelfischerei durch die Hege und Pflege der Fischbestände, eine umfangreiche Jugendarbeit und das Angebot einer sinnvollen und erholsamen Freizeitbeschäftigung in der Natur verdient.
Die Länder sind selbstverständlich und seit Langem bestrebt, die den Zugang zum Angeln betreffenden Regelungen so weit wie möglich länderübergreifend abzustimmten und anglerfreundlich zu gestalten. Diesbezüglich bestehen auch sehr viele Gemeinsamkeiten, die vor dem Hintergrund abweichender Besonderheiten nicht übersehen werden sollten. Deshalb sind die Fischereischeine der Länder auch gegenseitig anerkannt.
Der Zugang zu den Fischgewässern muss sich zum Einen nach deren Belastbarkeit richtenb. Er ist zudem davon abhängig, wem dort das Fischereirecht zusteht. Dies schränkt die Möglichkeit von Vereinheitlichung erheblich ein.
Die Verhältnisse in den Ländern unterscheiden sich oft sehr. Länder mit einem relativ geringen Gewässeranteil und einer daran gemessen vergleichsweise hohen Zahl an Anglern müssen teilweise andere Regelungen treffen als gewässerreiche Länder mit geringerer Bevölkerungsdichte. Ebenso kommt es auf die Struktur des Gewässerangebotes an. Somit sind Vereinheitlichungen schon naturgegeben Grenzen gesetzt. Trotz der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse auch innerhalb des Landes ist das Mionisterium stets bemüht, die notwendigen Regelungen möglichst einfach zu gestalten. Allerdings sind dabei auch die Anforderungen anderer Rechtsbereiche wie beispielsweise die des Natur- und Tierschutzes zu beachten.
Die Regelungen des Zugangs zum Angeln in Baden - Württemberg sind im Lande abgestimmt und werden vom Landesfischereiverband mitgetragen. Sie haben sich aus hiesiger Sicht bewährt. Im Rahmen der Abstimmung zwischen den Ländern wird sich das Ministerium weiterhin für ein möglichst einheitliches Vorgehen einsetzen, soweit die sachlich geboten und sinnvoll ist.
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