"Angelminister" antworten: Berlin
Angelminister antworten: Berlin
In der letzten Ausgabe hatten wir berichtet, dass wir die zuständigen Minister aller Bundesländer angeschrieben hatten,ob und wenn ja wie sie sioch vorstellen könnten, den Zugang zum Angeln einfacher und vor allem trotz Föderalismus bundeseinheitlich möglichst gleich zu gestalten.
Und tatsächlich kamen schon die ersten Antworten.
Hier die aus: Berlin
Hier nochmal unsere Fragen, im Anschluss daran die Antwort:
Fragen
1. Sehen Sie in Ihrem Hause auch die vielen Vorteile, die
Angler und das Angeln auch für Ihr Bundesland generieren?
2. Wäre es bei
dem riesigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und auch ökologischen
Potential, welches das Angeln für die BRD bedeuten könnte, nicht sinnvoll, wenn
sich die Bundesländer auch bei 16 Landesfischereigesetzen dazu durchringen
könnten, zumindest den Zugang zum Angeln und den Gewässern soweit als möglich
länderübergreifend einfach und unbürokratisch zu gestalten?
3. Spricht
aus Ihrer Sicht etwas gegen eine einfache und einheitliche Regelung?
4.
Was werden Sie in Ihrem Hause konkret unternehmen, um, eine solche einfache und
bundesweit möglichst einheitliche Regelung für das Angeln allgemein und nicht
nur für das Friedfischangeln wie in Brandenburg zu etablieren?
Antwort
1.
In Berlin hat die angelfischereiliche Bewirtschaftung der Gewässer
große Bedeutung. Ziel der Berliner Fischereipolitik ist, die Gewässer als
Lebensraum regionaltypischer Fische auf Dauer zu erhalten. Alle fischereilich
genutzten Gewässer Berlins werden entweder gemeinsam mit der beruflichen
Fischerei oder auch ausschließlich anglerisch gehegt. Insbesondere macht sich
die Angelfischerei durch die Hege und Pflege der Fischbestände, eine
umfangreiche Jugendarbeit und das Angebot einer sinnvollen und erholsamen
Freizeitbeschäftigung in der Natur verdient.
2.
Durch die
fischereigesetzlichen Regelungen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass viele Menschen ihren Fischereiwünschen in Berlin nachgehen können. Die
Länder sind selbstverständlich und seit langem bestrebt, die den Zugang zum
Angeln betreffenden Regelungen so weit wie möglich anglerfreundlich zu gestalten
und länderübergreifend abzustimmen. Die unterschiedlichen Länderregelungen
tragen der Tatsache Rechnung, dass sich die Anzahl der Anglerinnen und Angler
und die Art und Anzahl der zur Verfügung stehenden Gewässer, sowie deren
Struktur von Bundesland zu Bundesland sehr stark unterscheiden. Gewässerarme
Binnenländer mit einer vergleichsweise hohen Zahl an Anglern müssen z. T. andere
Regelungen treffen als gewässerreiche Bundesländer mit geringer
Bevölkerungsdichte. Der Zugang zu den Fischgewässern muss sich nach deren
Belastbarkeit richten. Dies schränkt die Möglichkeiten einheitlicher und
freizügiger Zugangsvoraussetzungen ein.
3.
Alle Länder
sind selbstverständlich bestrebt, die Regelungen unter Beachtung der auch aus
anderen Rechtsbereichen auftretenden Anforderungen, u. a. des Tier- und
Naturschutzes, so anglerfreundlich und so einfach wie möglich zu gestalten.
Die Berliner Gewässer stehen sowohl für unterschiedliche
Freizeitaktivitäten wie Baden, Rudern, Segeln, Angeln, sowie Spazieren gehen am
Ufer, als auch für gewerbliche Nutzung wie Schifffahrt und Fischerei, zur
Verfügung. Das erfordert von allen Beteiligten eine hohe Selbstdisziplin.
Anglerinnen und Angler werden an ihrem Verhalten am und auf dem Gewässer
gemessen. Ein Sachkundenachweis ist aus diesem Grund in Berlin unerlässlich.
Gültige Fischereischeine (außer Touristenfischereischeine) von
Anglerinnen und Anglern aus anderen Bundesländern werden in Berlin anerkannt.
Sie werden hier in keiner Weise eingeschränkt.
4.
Da keine
wirtschaftlichen Ziele im Vordergrund stehen, sondern - wie oben ausgeführt -
tierschutzrechtliche und fischereifachliche Bestimmungen bei der Ausübung der
Fischerei beachtet werden müssen, ist aus Berliner Sicht eine einheitliche
Regelung ohne Sachkundenachweis unmöglich. Es ist vielmehr in unser aller
Interesse, möglichst gut informierte und verantwortungsbewusste Angler an den
Gewässern anzutreffen.
Die Forderungen zur Anpassung des Berliner
Fischereirechts an die für die Angelfischerei geänderten Regelungen im Land
Brandenburg wurden von meiner Verwaltung geprüft und werden für die spezifischen
Gegebenheiten im Land Berlin als nicht zielführend erachtet.
| < Zurück | Weiter > |
|---|

Kommentare
Und als zweites, wieviel Millonen zusätzlicher Ausgaben Jahr für Jahr in den Wind geschrieben werden....
Ich jedenfalls hab das Gefühl - und den leeren Geldbeutel...
aber komisch ist, dass alle von diesen Wasserköpfen die selbe Sosse labern... die haben doch was Vorgefertigtes rumliegen, was sie auf jede Frage antworten...
Gruß