"Angelminister" antworten: Mecklenburg Vorpommern
Angelminister antworten: Mecklenburg Vorpommern
In der letzten Ausgabe hatten wir berichtet, dass wir die zuständigen Minister aller Bundesländer angeschrieben hatten,ob und wenn ja wie sie sioch vorstellen könnten, den Zugang zum Angeln einfacher und vor allem trotz Föderalismus bundeseinheitlich möglichst gleich zu gestalten.
Und tatsächlich kamen schon die ersten Antworten.
Hier die aus: Mecklenburg Vorpommern
Hier nochmal unsere Fragen, im Anschluss daran die Antwort:
Fragen
1. Sehen Sie in Ihrem Hause auch die vielen Vorteile, die
Angler und das Angeln auch für Ihr Bundesland generieren?
2. Wäre es bei
dem riesigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und auch ökologischen
Potential, welches das Angeln für die BRD bedeuten könnte, nicht sinnvoll, wenn
sich die Bundesländer auch bei 16 Landesfischereigesetzen dazu durchringen
könnten, zumindest den Zugang zum Angeln und den Gewässern soweit als möglich
länderübergreifend einfach und unbürokratisch zu gestalten?
3. Spricht
aus Ihrer Sicht etwas gegen eine einfache und einheitliche Regelung?
4.
Was werden Sie in Ihrem Hause konkret unternehmen, um, eine solche einfache und
bundesweit möglichst einheitliche Regelung für das Angeln allgemein und nicht
nur für das Friedfischangeln wie in Brandenburg zu etablieren?
Antwort
Zu Frage 1:
Ja. Die Angelverbände leisten mit ihren vielen Mitgliedern in dem sehr gewässerreichen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern durch ihre ehrenamtliche Arbeit vor allem auf den Gebieten der angelfischereilichen Bewirtschaftung sowie dem Schutz und der Pflege der Gewässer, bei vielen Projekten des Natur- und Biotopschutzes, der Betreuung und Gewinnung von Jugendlichen, dem Castingsport, der Satzfischproduktion oder der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht, einen unverzichtbaren und wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Auch stellen die vielen Vereine oft Zentren des örtlichen gesellschaftlichen Lebens dar. Die mecklenburgische - vorpommersche Landesregierung weiß dieses Engagement der Angler zu schätzen und würdigt dies auch stets öffentlich.
Zu Frage 2:
Der Gesetzgeber geht richtigerweise davon aus, dass das Recht zum Fischfang mit der Pflicht zur Hege der Fischbestände verbunden ist. Diese ist sowohl von den beruflichen als auch von den angelfischereilichen Nutzern jedoch nur leistbar, wenn ein entsprechender Sachkundenachweis vorliegt. Hierbei sind natürlich nicht nur die fischereirechtlichen Bestimmungen sondern auch alle weiteren - wie z. B. naturschutzrechtlichen, tierschutzrechtlichen oder wasserrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Insoweit können hier die unbestritten vorhandenen großen wirtschaftlichen Potentiale des Angelns nicht alleinig gesehen werden.
Es bedarf auf Grund der unterschiedlichen Gewässerstrukturen und der Verfügbarkeit von Gewässern je Bundesland einerseits und dem verschiedenen Anglerdruck auf die Gewässer andererseits differenzierter Regelungen für den Zugang zu den Gewässern. Die Regelungen für ein gewässerarmes Bundesland mit hoher Bevölkerungsdichte werden daher anders aussehen müssen, als in einem gewässerreichen Bundesland, was darüber hinaus auch noch über eine Meeresküste verfügt.
Aus den o. a. Gründen ist eine länderübergreifende, einfachere und damit unbürokratische Lösung nicht zu erwarten.
Zu Frage 3:
Siehe Antwort auf Frage 2.
Zu Frage 4:
Siehe Antwort auf Frage 2.
Ergänzend:
Unabhängig von der grundsätzlichen Aussage der Antwort zu Frage 2 wird in MV in Anerkennung und Würdigung der Leistungen der Angler darüber weiter nachgedacht, inwieweit unbürokratischere Bedingungen für die Angler in MV möglich sind.
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