"Angelminister" antworten: Rheinland Pfalz
Angelminister antworten: Rheinland Pfalz
In der letzten Ausgabe hatten wir berichtet, dass wir die zuständigen Minister aller Bundesländer angeschrieben hatten,ob und wenn ja wie sie sioch vorstellen könnten, den Zugang zum Angeln einfacher und vor allem trotz Föderalismus bundeseinheitlich möglichst gleich zu gestalten.
Und tatsächlich kamen schon die ersten Antworten.
Hier die aus: Baden - Rheinland Pfalz
Hier nochmal unsere Fragen, im Anschluss daran die Antwort:
Fragen
1. Sehen Sie in Ihrem Hause auch die vielen Vorteile, die
Angler und das Angeln auch für Ihr Bundesland generieren?
2. Wäre es bei
dem riesigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und auch ökologischen
Potential, welches das Angeln für die BRD bedeuten könnte, nicht sinnvoll, wenn
sich die Bundesländer auch bei 16 Landesfischereigesetzen dazu durchringen
könnten, zumindest den Zugang zum Angeln und den Gewässern soweit als möglich
länderübergreifend einfach und unbürokratisch zu gestalten?
3. Spricht
aus Ihrer Sicht etwas gegen eine einfache und einheitliche Regelung?
4.
Was werden Sie in Ihrem Hause konkret unternehmen, um, eine solche einfache und
bundesweit möglichst einheitliche Regelung für das Angeln allgemein und nicht
nur für das Friedfischangeln wie in Brandenburg zu etablieren?
Antwort
zu 1.
Im Land Rheinland-Pfalz erfreut sich die Freizeitfischerei als eine erholsame und sinnvolle Freizeitbeschäftigung größter Beliebtheit. Diese zu erhalten und zu verbessern tragen die Gewässermaßnahmen im Rahmen der Aktion Blau und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für eine nachhaltige Fischerei bei. Bachpatenschaften und das Programm Lachs 2020 verdeutlichen die unverzichtbaren Leistungen der Freizeitfischerei sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Details hierzu finden Sie unter www.wasser.rlp.de .
zu 2.
Rheinland-Pfalz bietet vielfältige Angelmöglichkeiten. Beispielsweise wurden die staatlichen Fischereirechte für Rhein und Saar über Pachtverträge an die Freizeitfischereiverbände abgetreten, die bei Vorlage eines Fischereischeins Fischereierlaubnisscheine ausgeben. Bei den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our (Kondominiumsgewässer) zum Saarland und Großherzogtum Luxemburg ist kein Fischereischein erforderlich, es genügt der Erwerb eines Fischereierlaubnisscheines. Darüber hinaus gibt es etliche Privatgewässer. Die genannten Beispiele verdeutlichen die Zugangs- und Wahlmöglichkeiten.
zu 3.
Im Grunde genommen nicht. Allerdings kann die richtige Formel nur lauten "so einfach wie möglich, aber so viel wie nötig". In Absprache mit den Freizeitfischereiverbänden ist aus Gründen des Tierschutzes eine Qualifikation der Anglerinnen und Angler unumgänglich. Insofern wird eine staatliche Fischerprüfung mit vorgeschaltetem Vorbereitungslehrgang für notwendig erachtet.
zu 4.
Rheinland-Pfalz erkennt nicht nur die Fischereischeine der anderen Bundesländer, sondern auch vergleichbare Fischereischeine anderer Staaten an. Die Entwicklung wird zeigen, ob weitere Maßnahmen und Anpassungen erforderlich sein werden.
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Kommentare
Oder habe ICH da was falsch verstanden?
Ich hoffe ja immer noch auf eine Europäische Lösung... aber da kann man lang warten... ;-)
Gruß
Ethno