Die "Angelminister" - Die Redaktion nimmt Stellung
Wie ihr mitbekommen habt, haben wir ja die einzelnen Minister in den Bundesländern angeschrieben, die dort jeweils fürs Angeln zuständig sind und einen kleinen Fragenkatalog mitgeschickt.
Wir schreiben den Landwirtschaftsministern...
Und es kamen diesmal (dazu später mehr, wir hatten die ja schon mal 2006 angemailt) doch tatsächlich einiges an Antworten:
"Angelminister" antworten: Rheinland Pfalz
"Angelminister" antworten: Baden - Württemberg
"Angelminister" antworten: Nordrhein - Westfalen
"Angelminister" antworten: Mecklenburg Vorpommern
"Angelminister" antworten: Berlin
"Angelminister" antworten: Schleswig Holstein
"Angelminister" antworten: Sachsen
"Angelminister" antworten: Bayern
Zur Form....
Als verantwortungsvoller Bürger will man ja gerne, dass man wenig Steuern zahlt. Dazu gehört dann auch, dass man es Behörden ermöglicht, einen kostengünstigen Weg einzuschlagen. Die oben veröffentlichten Antworten stammen von den Ministerien, die in der Lage waren, uns die Antworten als Email zuzusenden. Und somit Druck- und Portokosten nicht das Steuersäckel belasten mussten....
Ausnahmen:
Baden Württemberg: Kam als Brief, habe ich mir als Einwohner von B-W die Mühe gemacht, das sofort abzutippen.
Bayern: Kam als Mail UND als Brief....
Da fragt man sich doch, ob in den anderen Ministerien noch mit der Schreibmaschine gearbeitet wird? Denn wenn man die Antwort in einem Textprogramm erstellt hätte, gibt es ja eigentlich keinen Grund, diese auszudrucken und per Post zu senden und somit dem Steuerzahler unnötige Kosten zu verursachen. Zumal wir in unserem Anschreiben explizit den Wunsch geäußert hatten, die Antwort per Mail zu bekommmen.
Ich werde nacheinander auch noch die restlichen Antworten abtippen, die per Brief kamen und diese einstellen.
Zum zeitlichen Ablauf und modernen Kommunikationsmitteln....
Während bei unser Anfrage per Mail im Jahre 2006 die Antworten doch eher spärlich ausfielen:
freuen wir uns nun wirklich darüber, dass fast alle Länder in durchaus angemesener Zeit geantwortet haben. Vielleicht lag es ja auch daran, dass wir diesmal statt einer Anfrage per Mail dies per Brief auf postalischem Wege verschickt hatten es scheint nun auch in Amtsstuben tatsächlich vermehrt mit modernen Kommunikationsmitteln gearbeitet zu werden.
2006 nahm Herr Dr. Franz Geldhauser (bayrischer Fischereireferent) die Sache "in die Hand" und ich bekam eine Mail, dass "nach kurzer Abstimmung zwischen den Kolleginnen und Kollegen .......... wir diese Angelegenheit im Rahmen der nächsten Referentenbesprechung im Oktober dieses Jahres behandeln werden. Wir werden Ihnen dann eine abgestimmte Stellungnahme zusenden."
Ich fand dies eine gute Idee.....
Weniger gut:
Auf die "abgestimmte Stellungnahme" die mir im Jahre 2006 nach der Referentenbesprechung versprochen wurde, warte ich trotz mehrfacher Nachfrage bis heute.
Da hat sich nun immerhin mal etwas positives getan.
Interessant dabei sind die mir 2006 zugegangenen Antworten der Ministerien, bevor sich Herr Geldhauser der Sache annahm (siehe Link oben)....
Da waren die Antworten diesmal scheinbar im Vorfeld schon eher abgestimmt, und damit kommen wir auch zum Inhalt
Zum Inhalt (Kopfschütteln inbegriffen..)...
Ich werde mich bei der Stellungnahme hauptsächlich auf die Antwort von Herrn Dr. Franz Geldhauser aus Bayern beziehen, da ja fast alle Länder im gleichen Stile mit den gleichen "Argumenten" geantwortet haben und somit diesmal wohl wirklich eine vorherige Abstimmung unter den Fischereireferenten stattgefunden hat.
Denn in fast allen Fällen haben ja nicht die Minister geantwortet, sondern eben die Fischereireferenten. Das zeigt ja schon, wie wichtig den zuständigen Ministern die um die 5 Millionen Menschen sind, die sich laut Dr. Arlinghaus in Deutschland selber als Angler sehen...
Wie viele Angler sinds denn nun??
Schon bei der ersten Anfrage im Jahre 2006 wie auch nun wieder in der Antwort zur ersten Frage wies mich Herr Dr. Geldhauser darauf hin, dass es nicht um die 5 Millionen Angler wären, sondern nur ca. 1,5 Millionen. Womit er zum einen ja Recht hat. Jedenfalls wenn er die Zahl zu Grunde legt wie in seiner Antwort, es also rein um die Fischereischeininhaber geht.
Uns geht es ja aber gerade darum, dass laut Dr. Robert Arlinghaus knapp 5 Millionen Menschen in Deutschland von sich selber sagen, dass sie Angler sind, mehr oder weniger regelmäßig angeln gehen - und wenn es auf Grund der gestzlichen Beschränkungen (leider) nur im Urlaub/Ausland ist. Die also auf grund der gesetzlichen Regelungen das Geld für ihr Hobby zwangsweise ins Ausland tragen..
Da die wirtschaftliche Bedeutung ja auch direkt zugegeben wird, müssen also andere Gründe eine Rolle spielen, warum die Bundesländer versuchen mittels bürokratischer Hemmnisse die ca. 2 - 3 Millionen Menschen in Deutschland, die nur im Ausland/Urlaub angeln (können/dürfen), vom legalen Angeln in Deutschland augenscheinlich fernhalten zu wollen...
In der Antwort auf die zweite Frage (weitgehende Vereinheitlichung und Vereinfachung) weist man darauf hin, dass (immerhin!!!) Fischereischeine aus anderen Bundesländern anerkannt werden.
ABER:
Nur solange man seinen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland behält. Gerade in letzter Zeit hatten wir im Forum immer wieder Berichte und Diskussionen, bei denen auch gerade Bayern dadurch auffällt, dass bei einem Umzug nach Bayern oft die Scheine nicht umgeschrieben werden, sondern (je nach dem Bundesland, aus dem der "Neubayer" vorher wohnhaft war) dann eine erneute Sportfischerprüfung verlangt wird. Siehe dazu auch folgende Beiträge aus dem Forum:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=151936&highlight=fischereischein
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=138073&highlight=fischereischein
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=152415&highlight=fischereischein
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=153066&highlight=fischereischein
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=153934&highlight=fischereischein
Interessant auch die Antwort zur Nötigkeit der Sportfischerprüfung.
"Ihrem Wunsch nach einer "einfachen und unbürokratischen" Lösung kann entnommen werden, dass Sie damit den Wegfall von Prüfung und Schein meinen."
Nein, nur nach Wegfall der Prüfung, nicht nach Wegfall des Scheines, der nach wie vor ein Beleg zur Bezahlung der Fischereiabgabe sein kann.
Auch die weitere "Argumentation" ist - naja, sagen wir mal: "interessant".. :
"Das Angelfischen
bedeutet einen engen und intensiven Umgang mit dem
Lebewesen Fisch, dem
Gewässer und der gesamten Fauna und Flora am
Gewässer. Es setzt also
umfassende Kenntnisse über den Tierschutz,
andere Rechtsgebiete, wie z. B.
dem Naturschutzrecht, und die Fischarten
voraus. Daraus wiederum ergibt sich
von selbst die Pflicht zum
Vorbereitungskurs, die anschließende Prüfung und
schließlich der
Fischereischein als Dokument dieser Kenntnisse und
Fähigkeiten. "
Wieso ergibt sich aus den genannten "Argumenten" "wie von selbst" die Pflicht zu Kurs und Prüfung?
Abgesehen davon, dass man in den meisten Bundesländern nicht mal eine Kurspflicht hat, ist hier auch einmal ein Vergleich mit dem Straßenverkehr doch einmal mehr als interessant.
Denn da geht es leider oft genug um menschliches Leben.
Radfahrer müssen sich genauso an alle Regeln und Gesetze für den Straßenverkehr halten, welche der Staat vorgibt (also wie angeführt beim Angeln: "Es setzt also umfassende Kenntnisse über den Tierschutz, andere Rechtsgebiete, wie z. B. dem Naturschutzrecht, und die Fischarten voraus".).
Obwohl aber im Straßenverkehr ein Radfahrer oder Fußgänger also menschliches Leben gefährden kann, wird dazu keinerlei Vorbereitungskurs oder eine Prüfung vorausgesetzt oder verlangt.
Wie kann man uns also diese Antwort begründen? Wohl nur politisch, denn logisch ist es so nicht. Sonst müsste die Politik auch dafür sorgen, dass auch jeder Radfahrer und Fußgänger einen Kurs und eine Prüfung ablegt, da man nach Ansicht der Fischereireferenten augenscheinlich ja NUR DANN in der Lage ist, Gesetze und Regeln zu kennen und zu beachten....
Interessanterweise leiten sich aber auch die weiteren Antworten immer daraus ab, dass die Fischereireferenten eben genau diesen sachlich und faktisch unlogischen Argumentationsstrang als gegeben voraussetzen:
"Wie in Punkt 2 erklärt, kann es
ein Angeln ohne vorhergehende
Prüfung und ohne Schein nicht geben."
Wie abstrus diese "Argumentation" auch abseits meiner obigen Ausführungen ist, zeigt schon alleine, dass Brandenburg es ermöglicht, OHNE vorherigen Kurs und Prüfung auf Friedfische zu angeln....
Interessanterweise bezieht da Bayern gegenüber Brandenburg doch deutlich Stellung:
"Unter diesen
Gesichtspunkten ist auch die Unterscheidung in ein
scheinfreies Friedfisch-
und ein Raubfischangeln mit Schein nicht
nachvollziehbar. In beiden Fällen
werden Fische mit der Angel gefangen,
und es ist völlig unerheblich, ob es
sich dabei um einen Karpfen oder
einen Hecht handelt."
Interessant dazu auch, dass zum Beispiel in manchen Bundesländern Behinderte oder Ausländer von der Prüpfungspflicht explizit ausgenommen werden (z. B. NRW). Mir stellt sich da immer die Frage, was diese Gruppen mir voraus haben an Kenntnissen, dass von diesen keine Prüfung verlangt wird....
Der (Angel)Bürger: Besser gängeln....
Das zeigt in unseren Augen aber wiederum ein Verständnis vom "mündigen Bürger", welches in den Schreibstuben von Politik und Bürokratie noch immer sehr verbreitet zu sein scheint:
Statt wie im Straßenverkehr bei Fußgängern und Radfahrern darauf zu setzen, dass der Bürger im eigenen Interesse und auch eigenverantwortlich handelt, dass er sich Kenntnisse über Regeln und Gesetze aneignet und diese befolgt, ist es zumindest bei Anglern so, dass man denen das scheinbar nicht zutraut sondern diese "zu ihrem Glück zwingen muss"....
Da passt auch gerade dieser Satz hervorragend dazu:
"Das Angeln, also der Umgang mit Wirbeltieren, wird ohnehin von Teilen der Gesellschaft sehr kritisch betrachtet. Wir sind auch daher der Auffassung, dass die gesellschaftliche Akzeptanz des Angelns ganz maßgeblich vom Nachweis der Kompetenz der Angelfischer abhängt."
Ich habe dazu ganz klar eine vollkommen andere Meinung:
Die Akzeptanz hängt nicht vom Nachweis der Kompetenz ab.
Sondern schlicht von der vorhandenen oder eben auch nicht vorhandenen Kompetenz, und wie diese nach aussen präsentiert wird.
Zudem wird in keinem Bundesgesetz (auch nicht im genannten Tierschuztgesetz) von Anglern dieser Nachweis der Kenntnisse verlangt. Dass sie, wie Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr - diese Kenntnisse besitzen und danach handeln müssen - ist dennoch klar und logisch. Und wie im Straßenverkehr auch werden Zuwiderhandlungen da auch juristisch verfolgt.
Dass man als "nicht mündiger Angelbürger" gesehen wird, zeigt auch folgende Anmerkung:
"Es wäre für die Fischerei verhängnisvoll, die viel gelobten Verhältnisse des Auslands auf unsere zu übertragen."
Zum einen hat das so niemand verlangt. Zum anderen zeigt sich doch hier wieder einmal die Einsstellung in vielen Bürokratien bei uns in Deutschland, dass wohl doch irgendwann einmal "die Welt am deutschen Wesen genesen soll..."
Einwohner und Gewässerfläche..
Interessant auch die Einlassungen in vielen Antworten der anderen Referenten, dass es in jedem Bundesland unterschiedliche Verhältnisse von Einwohnern (= mögliche Angler) zu Gewässerfläche gebe, und von daher auch "unterschiedliche Regelungen Sinn machen würden"..
Auch das zeigt doch wieder klar die Intention: Es geht darum, Anglern das Angeln schwerer zu machen, um eben die 2 - 3 Millionen möglicher Angler zuden jetzigen 1,5 Millionen Fischereischeininhabern "nicht auch noch am Wasser zu haben.."...
Das ist eine nachvollziehbare Einstellung, die wahrscheinlich sogar viele Angler teilen würden. Dann kann man das aber zum einen auch so zugeben. Und sollte sich zum anderen überlegen, ob es wirklich Sache des Staates ist, das zu regeln.
Oder nicht eher die Sache derjenigen, die an den Gewässern Karten ausgeben. Denn gerade aus wirtschaftlicher Sicht wird kein Gewässerbewirtschafter mehr Karten ausgeben, als es sein Gewässer verträgt - denn mit unattraktiven (fischarmen) Gewässern lässt sich nun mal kein Geld verdienen...
Auch hier kommt also wieder die typisch bürokratische Denkweise zu Tage, dass der Staat schon besser weiss, was für die (Angel)Bürger gut ist......
Die Verbände...
Ebenso interessant finde ich die Anmerkungen in vielen der Antworten, "wie gut man mit den Verbänden vor Ort zusammenarbeitet und dass die diese Politik unterstützen"...
Interessant ja auch deswegen, weil ja mit dem DAV - Bundesverband genau einer dieser Verbände unsere Anfrage mit unterschrieben und mitgetragen hat. Wollen oder können das unsere Fischereireferenten nicht sehen?oder ignorieren sie das einfach geflissentlich?
Zusammengefasst darf man wohl leider so resümieren:
Es wird weiterhin darauf hinauslaufen, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht und nur über den Tellerrand schaut, wenn es dazu gezwungen wird.
Die in allen Antworten vorgetragene "Wichtigkeit der Angler in okölogischen, ökonomischen und sozialen Bereiche" können wir da leider auch nur als blosses Lippenbekenntnis werten, an Hand der täglich gezeigten Praxis in den Ländern...
Die ganzen Argumentationen laufen schlicht darauf hinaus, dass man Anglern nicht das zutraut, was man Fußgängern und Radfahrern zutraut:
Dass man sich die notwendigen Kenntnisse und Regeln aneignet und diese auch anwendet und befolgt.
Man muss aber auch froh sein um den Föderalismus.
Denn gerade fortschrittliche Gesetze wie in Brandenburg (prüfungsfreies Friedfischangeln) oder auch Schleswig Holstein und Mecklenburg Vorpommern (prüfungsfreier Touristenangelschein) zeigen ja offen, deutlich und in der Praxis, dass es auch anders gehen kann.
Dass es da leider immer nur partielle Verbesserungen im Sinne der Angler, damit auch der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte gibt, ist traurige Tatsache.
Und auch die Trennung in südliche (eher rückschrittliche) und nördliche (eher fortschrittliche) Regelungen der Bundesländer ist da augenfällig. Also nicht wie sonst oft in der Politik eine Ost/West - Trennung.
Hier wird der Föderalismus wohl auch weiterhin dafür sorgen, dass sich zuständige Ministerien und Bürokratien weiterhin wie kleine Fürsten ihr jeweils bundeslandtypisch "eigenes Recht" machen werden. und die Angler - außer in den fortschrittlicheren Ländern - darunter leiden werden.
Wenn dann noch der VDSF zusammen mit der Politik dazu beiträgt, dass Nachtangeln verboten bleibt (wie in Baden - Württemberg), muss ich mir vielleicht doch auch mal überlegen, irgendwann in den anglerfreundlicheren Norden zu ziehen....
Thomas Finkbeiner
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