Kinder dürfen angeln - Wenn der Vater mit dem Sohne....
oder der Tochter angeln ging, so durften diese bis März diesen Jahres in NRW
keine Angel anrühren, sofern sie unter 10 Jahre alt waren.
Für PC, Game Boy und Play Station gab es ( nicht nur ) altersgerechte Programme
und Spiele, von der sanften Nutzung der Natur waren Kinder jedoch
ausgeschlossen, bzw. zum Zuschauen verdammt. Und zuschauen, das weiß jeder, ist
auf Dauer langweilig. Kinder wollen selbst erleben, machen, ausprobieren.
Blicken die Älteren zurück auf ihre Kindheit, so kommen nicht selten herrliche
Erinnerungen an die ersten Angelausflüge mit Opa oder Papa zu Tage.
Den ersten Wurm an den Haken
gefriemelt. Die kurze Stippe, oft noch aus Bambus. Der kleine Korkschwimmer
kaum einen halben Meter vom Ufer dümpelnd. Das zucken der Pose,
wenn Kleinfische am Köder lutschen. Das erste abtauchen der Pose.
Wiederstand am anderen Ende. Der erste gigantisch große, kleine Fisch. Nicht
mal handlang, aber selbst gefangen. Der Stolz, die Freude. Die Frage schwimmen
lassen, oder mitnehmen. Ein bisschen Erleichterung, wenn der Fisch
zurückgesetzt wurde, ein bisschen Mitleid, wenn nicht. Riesiger Stolz wenn die
Beute zu Hause der Mama präsentiert wurde. Der erste selbst gefangene Fisch
knusprig gebraten auf dem für ihn viel zu großen Teller.
Wie oft haben wir diesen ersten Fisch gefangen ? In unseren kindlichen Träumen
und später in der erwachsenen Erinnerung ?
Wir haben auch dadurch gelernt, woher unsere Nahrung kommt. Haben akzeptieren
gelernt, dass mit dem Essen auch das töten einher geht. Haben die Notwendigkeit
dessen erkannt. Und, ganz wichtig, haben dadurch auch Respekt vor der Nahrung
und den Tieren die sie uns liefern, erlernt.
Wie man auf der Seite des LFV-Westfalen-Lippe nun lesen kann, ist diese
unsinnige Regel endlich vom Tisch
http://www.lfv-westfalen.de/content/...u_geregelt.php
Ein noch nicht veröffentlichter Sondererlass wird nähere Auskunft dazu geben.
Fest steht, dass die Kinder im Rahmen der Helferregel den Fischfang ausüben
dürfen.
Wie ist dieser Sondererlass nun zu werten ?
Nun, auch bisher manche Väter ihren Kindern auch nach der willkürlichen und
unsinnigen Alterseingrenzung das Angeln erlaubt. Oft, nicht immer, wissend,
dass sie damit im Prinzip gegen das Fischereigesetz verstoßen. Viele, fast
alle, Kontrolleure haben das " nicht gesehen " , stillschweigend den
" Verstoß gegen das Gesetz " geduldet. Richtig und gut so.
In so fern brechen mit dem Erlass keine großen Barrieren, aber es zeigt dass
der gesunde Menschenverstand auch bei der Gesetzgebung ab und zu mal aufblitzt.
Und es entlastet Papa, Opa oder wer auch immer den Lütten angeln lässt von
einer, zumindest unterschwelligen, Bedrohung ob eines Gesetzesverstoßes.
In einer Zeit, in der eher ein paar hundert neue Gesetze erlassen werden, bevor
ein unsinniges geändert wird, darf man das zumindest als wohltuend empfinden.
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