Ausgabe Mai 2012

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    Kinder dürfen angeln - Wenn der Vater mit dem Sohne....

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    Kinder dürfen angeln - Wenn der Vater mit dem Sohne....


    oder der Tochter angeln ging, so durften diese bis März diesen Jahres in NRW keine Angel anrühren, sofern sie unter 10 Jahre alt waren.

    anzeige_pitsangelreisen_50x.jpgFür PC, Game Boy und Play Station gab es ( nicht nur ) altersgerechte Programme und Spiele, von der sanften Nutzung der Natur waren Kinder jedoch ausgeschlossen, bzw. zum Zuschauen verdammt. Und zuschauen, das weiß jeder, ist auf Dauer langweilig. Kinder wollen selbst erleben, machen, ausprobieren.

    Blicken die Älteren zurück auf ihre Kindheit, so kommen nicht selten herrliche Erinnerungen an die ersten Angelausflüge mit Opa oder Papa zu Tage.

    Den ersten Wurm an den Haken gefriemelt. Die kurze Stippe, oft noch aus Bambus. Der kleine Korkschwimmer kaum einen halben Meter vom Ufer dümpelnd. Das zucken der Pose, wenn Kleinfische am Köder lutschen. Das erste abtauchen der Pose. Wiederstand am anderen Ende. Der erste gigantisch große, kleine Fisch. Nicht mal handlang, aber selbst gefangen. Der Stolz, die Freude. Die Frage schwimmen lassen, oder mitnehmen. Ein bisschen Erleichterung, wenn der Fisch zurückgesetzt wurde, ein bisschen Mitleid, wenn nicht. Riesiger Stolz wenn die Beute zu Hause der Mama präsentiert wurde. Der erste selbst gefangene Fisch knusprig gebraten auf dem für ihn viel zu großen Teller.
    Wie oft haben wir diesen ersten Fisch gefangen ? In unseren kindlichen Träumen und später in der erwachsenen Erinnerung ?

    Wir haben auch dadurch gelernt, woher unsere Nahrung kommt. Haben akzeptieren gelernt, dass mit dem Essen auch das töten einher geht. Haben die Notwendigkeit dessen erkannt. Und, ganz wichtig, haben dadurch auch Respekt vor der Nahrung und den Tieren die sie uns liefern, erlernt.


    Wie man auf der Seite des LFV-Westfalen-Lippe nun lesen kann, ist diese unsinnige Regel endlich vom Tisch

    http://www.lfv-westfalen.de/content/...u_geregelt.php

    Ein noch nicht veröffentlichter Sondererlass wird nähere Auskunft dazu geben. Fest steht, dass die Kinder im Rahmen der Helferregel den Fischfang ausüben dürfen.


    Wie ist dieser Sondererlass nun zu werten ?


    Nun, auch bisher manche Väter ihren Kindern auch nach der willkürlichen und unsinnigen Alterseingrenzung das Angeln erlaubt. Oft, nicht immer, wissend, dass sie damit im Prinzip gegen das Fischereigesetz verstoßen. Viele, fast alle, Kontrolleure haben das " nicht gesehen " , stillschweigend den " Verstoß gegen das Gesetz " geduldet. Richtig und gut so.

    In so fern brechen mit dem Erlass keine großen Barrieren, aber es zeigt dass der gesunde Menschenverstand auch bei der Gesetzgebung ab und zu mal aufblitzt. Und es entlastet Papa, Opa oder wer auch immer den Lütten angeln lässt von einer, zumindest unterschwelligen, Bedrohung ob eines Gesetzesverstoßes.

    In einer Zeit, in der eher ein paar hundert neue Gesetze erlassen werden, bevor ein unsinniges geändert wird, darf man das zumindest als wohltuend empfinden.

    Kommentare 

     
    0 #1 Michel81 2010-05-02 21:51
    Wie ist das mit den Gewässerkarten? Ih hoffe doch, dass mein Lütter keine eigene Rheinkarte brauchen wird.
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    0 #2 KoljaK 2010-05-04 01:14
    Ich hoffe, dass es dabei nicht bleiben wird. Wir brauchen eine Änderung des LFischG, die es auch Kindern unter 10 Jahre den Erwerb des Jugendfischeere ischeins erlaubt.
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    0 #3 Ralle 24 2010-05-07 17:17
    Die Lütten dürfen im Rahmen der Helferregel angeln, also quasi auf die Erlaubniskarte des Erwachsenen. Dabei ist die Zahl der insgesamt erlasubten Ruten natürlich einzuhalten.
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