Ausgabe Mai 2012

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    Standpunkte - Stammtisch: Catch and release....

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    Standpunkte - Stammtisch:

    Es gibt immer wieder Themen im Forum, da wird man nie auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Bei anderen lohnt vielleicht der Blick auf ein anderes Argument auch mal. Und manche Dinge lassen sich auch nicht immer rein argumentativ diskutieren, sondern sind eine Sache des persönlichen Standpunktes. Da dies naturgemäß in Foren oft untergeht, bieten wir mit dieser neuen Rubrik die Möglichkeit, verschiedene Standpunkte zu einem Sachverhalt - ohne die Diskussion drumrum wie im Forum - darzustellen. 

    Wenn ihr Themenvorschläge habt, könnt ihr euch gerne bei uns melden:

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    Catch and release...

    Ein, wie wir aus unzähligen Diskussionen im Forum wissen, immer wieder auch kontrovers diskutiertes Thema unter Anglern. Kein Wunder also, dass wir das auch mal für den Standpunkte - Stammtisch aufgreifen... 

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    Seit langem und immer wieder beklagen sich Angler, egal ob organisiert oder nicht, über mangelhafte Lobby und niederes Ansehen in der Bevölkerung, insbesondere in der immer wieder auflebenden Diskussion mit vermeintlichen oder echten Naturschützern oder -freunden.

    Die bösen, bösen Angler sind Fischmörder. Die sitzen da am Wasser und locken mit ihrer überlegenen Intelligenz und mörderisch spitzen Haken die arme Kreatur Fisch, die dann im verzweifeltem Todeskampf erbarmungslos ans Ufer gezogen wird, um dort elendiglich zu verrecken.

    Doch nein, was macht der Kerl den jetzt?

    Der legt den Fisch auf so eine komische Gummimatte, wiegt ihn mit einer altmodischen Federwaage und setzt ihn wieder ins Wasser zurück!!!

    Ja spinnt der Kerl denn? Den zeig ich an. Der angelt nur, weil er Fische quälen möchte und nicht, weil er sie essen will. Das geht ja man gar nicht!!!

     

    Doch, meine lieben Zuschauerinnen und Zuschauer, Neugierige und Besserwisser, auch das geht. Es ist nach wie vor nicht verboten, einem gefangenen Fisch das Leben zu schenken. Kein Angler ist verpflichtet, den von ihm gefangenen Fisch zu töten und mitzunehmen. Es gibt eine Vielzahl von Situationen, in denen der Angler sogar entweder durch Regelungen (Schonzeiten und Mindestmaße) oder durch einfachen Einsatz des gesunden Menschenverstandes gezwungen ist, einen Fisch zurück zu setzen, beispielsweise, wenn sich aufgrund eines kalten Winters oder anderer Einflüsse, die Laichzeiten des gefangene Fisches auf einen Zeitraum außerhalb dessen eigentlicher Schonzeit verlegt haben und der Angler eben auch sein ureigenes Wissen und Gewissen befragt, bevor er sich für oder gegen die Mitnahme eines Fisches entscheidet.

     

    Immer wieder wird beklagt, dass Gesetze zu schwammig und missverständlich formuliert sind. Wenn also irgendwo steht, dass ein Angler nur angeln darf, wenn er die Absicht hat, die gefangene Fische einer „sinnvollen Verwertung" zuzuführen, dann kann dies im Normalfall mit einer Verpflichtung zur Entnahme gleich gesetzt werden. Aber seien wir doch froh, dass uns der Gesetzgeber genau diese kleine aber feine Hintertür offen gelassen hat. Jeder Karpfenangler kann doch froh darüber sein, mit breiter Brust behaupten zu können, dass der gerade eben gewogene 30-Pfünder für den Verzehr ungeeignet sei und er ihn deshalb zurück setzt. Und der Hechtangler, der endlich seinen Meterfisch an Land gezogen hat und diesen nach einem schnellen Foto in die Freiheit entlässt, hat auch kein juristisches Problem, wenn er auf die Regelung angesprochen entgegnet, er sei eigentlich auf Zander aus und würde Hechtfilet verschmähen.

     

    Betrachten wir diese Form der Entscheidungsfreiheit, die uns Anglern tatsächlich ein gewisses Maß an  Eigenverantwortung übrig lässt, doch deshalb bitte als Gewinn, als eine letzte Bastion im Dschungel der Paragrafen, Regelungen, Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze bis hin zu Verbands- und Vereinsbestimmungen. Wie lange noch wird es sonst dauern, bis der Anteil an Regel- und Gesetzeskunde prüfungsrelevanter ist als die Unterscheidung von Döbel, Rapfen und Rotauge.

     

    Wenn wir dazu noch bereit sind, für diese Freiheit dankbar zu sein, und diese Dankbarkeit dadurch zum Ausdruck bringen, dass wir bereit sind zu Toleranz gegenüber dem anders Denkenden, dann ist ganz schnell allen geholfen. Denn es gibt zwar eine Vielzahl von Einschränkungen und Regelungen, die uns Anglern die Entnahme bestimmter Fische zu bestimmten Zeiten verbieten, aber kein generelles Verbot dazu. Und auch dazu sage ich entschieden: Glücklicherweise.

     

    Denn einen Fisch nur um des Fangens Willen zu fangen, mit dem festen Vorhaben, grundsätzlich jeden gefangenen Fisch wieder zurück zu setzen, ist wider die Natur des Angelns und für den Rest der Bevölkerung wohl kaum vermittelbar. Dieses Ansinnen stärkt genau denen den Rücken, deren erklärtes Ziel es ist, jede Form der Angelei grundsätzlich zu ächten und als Tierquälerei zu verbieten.

     

    Schlimm genug, wenn die Diskussion darüber schon unter den Anglern mit unterschiedlichen Meinungen zu Streitereien führt, wie wir dies ja alle Nasen lang im Anglerboard immer wieder erleben müssen. Sobald wir nicht mehr mit ruhigem Gewissen ans Wasser gehen können mit dem Ziel, die Natur zu genießen und vielleicht einen Fisch zu fangen, weil wir von allen Seiten und sogar von den eigenen Zunftgenossen unter Druck gesetzt werden, haben genau die Schlaumeier und Besserwisser die Oberhand gewonnen, die uns manchmal mangels eigener Intelligenz, haüfig aber mangels besseren Wissens als Tierquäler und Mörder titulieren und in ihrem krankhaft manischen Fanatismus schon jetzt in aller Form massiv zusetzen.

     

    Statt diesem ewigen Streitthema „Catch & Release" unnötig viel Aufmerksamkeit zu widmen, sollten wir lieber an unsere eigenen Nasen fassen und statt unnötiger Weise auf englisch ein ganz anderes Motto auf deutsch wählen: „Leben und leben lassen!"

     

    H-P Lattko

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    C&R, dieses ewig und immer wieder kehrenden Streitthema könnte man jetzt kurz und bündig mit den Worten „extreme Standpunkte sind niemals eine Lösung" abarbeiten. Dennoch möchte ich ein paar Silben mehr darüber verlieren. Gehen wir hierzu etwas systematisch vor und sehen uns die beiden widerstreitenden Typen zunächst genauer an.

     

    Einmal hätten wir da den Verfechter des reinen C&R. Er findet sich vornehmlich bei den Anglern, die sich auf eine Fischart, oder sehr begrenzte Methoden eingeschossen haben, wie beispielsweise Karpfenangler, Spinnfischer, oder Fliegenfischer. Sie können sehr wortgewaltig darlegen, wie wichtig es doch sei, jeden Fisch nur zu fangen und niemals zu entnehmen. Damit begeben sie sich in unserem Lande auf ein juristisch sehr dünnes Eis und sie machen sich und ihr Handeln angreifbar. Sie müssen sich auch fragen lassen, warum sie dann überhaupt angeln gehen, wenn sie doch überhaupt keine sinnvolle Verwertung für den Fang im Sinn haben. Man muss diesem Typus aber auch zu Gute halten, dass er durchweg über ein sehr überdurchschnittliches Wissen über seine Zielfische hat und das er immer bestrebt ist, Bestände und einzelne Individuen maximal zu schützen!

     

    Zum Zweiten wäre da der Angler, den man ja so gerne den Kochtopfangler nennt. Ich hasse diesen Begriff, wie der Teufel das Weihwasser, da ich wirklich niemand kenne, der auf jenes Kochgeschirr fischt, oder seine Beute darin zu Tode zubereitet! Ich nenne diesen Typ lieber den Allesfresser. Womit er auch schon erklärt ist. Alles was an den Haken kommt, das kommt auch in die Küche, oder wird zumindest dem Fanggewässer endgültig entnommen. Sein Handeln genießt zwar den gesetzlichen Segen, ist aber auch nicht im Sinne einer nachhaltigen und extensiven Gewässerbewirtschaftung. Ihn findet man zumeist unter den Allroundern und Gelegenheitsanglern.

     

    Zwischen dem C&R-Betreiber und dem Allesfresser klafft eine gepflegte Kluft, die beide aus reiner Sturheit offensichtlich niemals überwinden wollen. Einschlägige Themen im Forum belegen das leider zur Genüge.

     

    Über das Warum dieser beiden extremen Ansichten kann man als normal denkender Angler nur mutmaßen und sich zwei Tatsachen vor Augen halten. Erstens ist der Fang eines Fisches mit der bestehenden Absicht in anschließend wieder ins Fanggewässer zu entlassen in keinem der deutschen Fischereigesetze ausdrücklich erlaubt. Zweitens findet sich aber in keinem dieser Gesetze der gerne zitierte „Totschlagparagraph", der unverdrossen bemüht wird, um jede Entnahme mit einem Zwang von Seiten des Gesetzes zu erzwingen.

     

    In den Gesetzestexten wurde ganz bewusst, auf solche kategorischen Forderungen verzichtet. Man wählte mit voller Absicht Formulierungen, die dem verantwortungsbewussten Angler einen gewissen Spielraum einräumen. Man verlangt zwar vom Angler, dass er seinen Fang einer sinnvollen Verwertung zuführt und verbietet ihm gleichzeitig, dass er aus ihm einen geldwerten Vorteil zieht. Damit ist niemand gezwungen, einen für ihn nicht mehr verwertbaren, weil zu großen, Fisch zu entnehmen. Damit tut man auch dem übergeordneten Tierschutzgesetz Genüge, das ausdrücklich fordert, dass zur Tötung eines Wirbeltieres ein vernünftiger Grund vorliegen muss. Somit kann der Angler auch von der Entnahme selten vorkommender, oder für das Fanggewässer besonders wertvoller Fische absehen, ohne mit den Gesetzen in Konflikt zu kommen. Wie man also sieht, fehlt es keineswegs an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wirklich ausreichend sind. Es fehlt aber bisweilen eklatant am Verständnis und an der Einsicht vieler Angler, die sich unbedingt auf radikale Positionen begeben wollen, oder meinen, das tun zu müssen.

     

    Es muss also gar nichts von Seiten der Legislative unternommen werden. Es muss keine explizite Erlaubnis zur Freisetzung gefangener Fische geben und es muss ebenso der Totschlagparagraph nicht in die Texte aufgenommen werden. Es ist lediglich nötig, dass sich alle Angler bewusst werden, dass zum Angeln auch die Hege und Pflege gehört. Hierbei ist es aber unabdingbar, dass sowohl die Entnahme, als auch die Schonung dazu gehören! Der Lohn für diesen kleinen Blick über den eigenen Tellerrand sind dann artenreiche und extensiv bewirtschaftete Gewässer, die wir alle gerne haben möchten. Mit einer gemäßigten und wohlüberlegten Entnahme- und Schonungspolitik kann dieses Ziel ohne Kostenaufwand erreicht werden. Ganz sicher wird gar nichts erreicht, wenn man nur auf dem eigenen und oftmals extremen Standpunkt herumreitet und mit dem Finger auf die anderen zeigt, die wie immer an allem schuld sein sollen!

     

    Damit wäre ich dann wieder bei meinem einleitenden Satz. Auf dem Extremismus liegt, so wie auf den allermeisten Ismen, kein Segen und der Lösungsansatz in der Goldenen Mitte. Niemand geht es so schlecht, dass er sich und die Seinen nur mit selbst gefangenem Fisch über die Runden bringt und keiner hat es nötig, die Kreatur Fisch zum Spielzeug, oder Sportgerät degradieren zu müssen.

     

    Ziehen wir deshalb bitte zusammen an der gleichen Angelschnur.

     

    Andreas „Andal" Grunert

     

     

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    Es gibt wohl wenige Themen, die so intensiv und mit so „festgemauerten" Standpunkten diskutiert werden, wie das Thema „catch and release". Dabei wird so viel durcheinander gewürfelt, dass es kein Wunder ist, dass es bei diesen Diskussionen immer wieder dazu kommt, dass die Mods Verwarnungen aussprechen müssen.

    Ob „c+r" nun das gezielte angeln mit dem Vorsatz ist, die gefangenen Fische wieder zurück zu setzen, ob es das zurücksetzen von versehentlich gefangenen Fischen ist, die man nicht verwerten kann oder will, ob man dabei auch von c+d" (catch and decide) sprechen kann, also dem Angler die Entscheidung zu überlassen, schon darüber wird heftig gestritten.

    Und es wird oft (fälschlicherweise) behauptet, das gesetzlich grundsätzlich das zurücksetzen mäßiger Fische außerhalb der Schonzeit verboten sei. Dazu kommt dann noch die moralische und ethische Diskussion. Die einen behaupten, wer Fische zurücksetzt sei kein richtiger Angler, weil dazu eben gehören würde, die fische auch verwerten zu wollen. Die anderen sagen, wer jeden Fisch mitnimmt, sei ein Kochtopfangler oder auch „Schlächter"..

    Egal wie man es sieht, nicht ganz unschuldig an solchen Diskussionen sind auch die Verbände, speziell der VDSF, der ja in vorauseilendem Gehorsam gegenüber den Schützern mal postuliert hat, dass das zurücksetzen nicht mit „Angeln" zu vereinen sei und deswegen viele Vereine dann ein Rückwurfverbot in ihre Gewässerbedingungen mit aufgenommen hatten.

    Auch wenn heute sowohl durch rechtswissenschaftliche Aufsätze wie auch durch Gerichtsurteile klar ist, dass ein Angler kaum verurteilt werden wird wegen des zurücksetzens von Fischen. Also ist zumindest diese rechtliche Diskussion überflüssig.

    Im Grunde geht es ja nur darum, wem überlässt man die Entscheidung? Da gibt es dann die einen, die eine feste gesetzliche Regelung bevorzugen würden, da Angler selbernicht in der Lage sind, die Tragweite zu übersehen. Und die anderen, die sagen man solle dem Angler die Entscheidung überlassen, da er am besten wisse, was da sinnvoll sei.

    Wenn wir ehrlich sind, hat auch heute fast jeder Angler in fast jedem Gewässer auch juristisch die Möglichkeit selber zu entscheiden. Gott sei Dank. Auch wenn man da als Betroffener manchmal das Gesetz „anglerfreundlich" auslegen muss. So bleibt die Diskussion letztlich am oben genannten moralischen Punkt hängen.

    Ist es also richtig, Fische eher zurück zu setzen (auch für den Fischbestand) oder sie doch besser mit zu nehmen. Auch wenn man sich hier durch viele Studien von Biologen quält, wird schnell klar werden, dass es da keine  einheitliche Lösung geben wird.

    Es gibt Fischarten und Gewässer, bei denen es schlicht sinnvoll sein kann für einen sich selbst erhaltenden Bestand, wenn man Fische einer Art zurücksetzt.. Bei einer nderen Art in einem anderen Gewässer kann es dagegen durchaus zielführend sein, möglichst viele der Fische zu entnehmen.

    Daraus schließ ich für mich - und so sehen es wohl die meisten Angler auch, abgesehen von den fanatischen Vertretern der „Zurücksetz- oder Entnehmfraktion" - dass diese ganze Diskussion eigentlich für die Katz ist. Es kann (und soll) heute eigentlich jeder selber entscheiden - und das ist auch gut so....

    Thomas Finkbeiner

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    Kommentare 

     
    0 #1 Ernie 1973 2010-05-02 14:00
    Augenmaß und Vernunft sollten uns beim Angeln leiten.

    Die Möglichkeiten, nach Lust und Laune zu angeln sind uns (noch?) verblieben und wenn wir uns nicht gegenseitig anfeinden, sondern mal endlich "gemeinsam an ein und der selben Angelschnur ziehen", wie Andal das so schön umschrieben hat, dann könnte das auch durchaus so bleiben!

    Extreme Einstellungen bringen uns nur ins Fadenkreuz diverser Angelgegner und mit etwas mehr Herz und Verstand könnte das alles viel entspannter laufen!

    Ernie1973
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