Ausgabe Mai 2012

Linktipps

    Antworten vom DAV - Bundesverband

    Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. | Drucken |

    Hier die Fragen und die Antworten der Verbände, die geantwortet haben (5 von über 30 angeschrieben!!). Siehe dazu auch unseren Leitartikel. Da brauchen sich die Verbände über ihr schlechtes Image bei vielen Anglern natürlich nicht zu wundern. Scheinbar scheinen die sich lieber mit sich selber zu beschäftigen als auf Fragen und Anliegen von Anglern einzugehen. Bezeichnend ist dabei wohl auch, dass es nicht mal der Bundesverband vom VDSF für nötig gehalten zu antworten - vom DAV - Bundesverband gab es eine Antwort. Wir dachten wir können Euch mit den Antworten Eurer Verbände Euch deren Arbeit und Einstellung näher bringen - abschließend muss ich da leider sagen:

    Versuch gescheitert, Verbände drücken sich vor der Arbeit!!

    Umso höher sind deswegen die antwortenden Verbände in meinen Augen einzustufen. Daher hier mein ausdrücklicher Dank und großes Lob an folgende Verbände:

    VDSF: LFV Westfalen, LSFV Schleswig Holstein

     

    DAV: DAV - Bundesverband, DMV im DAV, LAV im DAV Niedersachsen

    Antwort von : DAV - Bundesverband

     

    1. In Brandenburg hat man jüngst im Zuge der Entbürokratisierung im Fischereigesetz auf das Erfordernis eines Fischereischeins beim Angeln auf Friedfische verzichtet. In Niedersachsen ist das Angeln grundsätzlich ohne Fischereischein und im Ergebnis daher auch ohne Fischereiprüfung zulässig.

    Wie stehen Sie zur Frage der Fischereischeinpflicht?

    Zu 1.:  Unabhängig vom Einführungsjahr der Fischereischeinpflicht in Deutschland muss es erlaubt sein, über die Sinnhaftigkeit eines solchen Schei­nes nachzudenken. Insbesondere gilt das, da es offensichtlich in einigen Bundesländern Bestrebungen gibt, die Hürden immer höher zu hängen (z. B. Ausdehnung der Pflichtstundenzahl, des Fragenkatalogs usw.).

     

    So gesehen sind alle Bundesländer gut beraten, wenn sie wie Brandenburg Vereinfachungen statt Verschärfungen vornehmen. Deshalb sollte zumindest für den Friedfischfang die Fischereischeinpflicht abgeschafft werden.

     

    (In Brandenburg haben nach Angaben des zuständigen Ministeriums in Potsdam seit der Neuregelung, also ab 1. August bis Anfang September 2006, insgesamt 35.000 Bürgerinnen und Bürger vom Angeln auf Friedfische ohne Fischereischein Gebrauch gemacht.)

     

    2. Teilweise wird die Fischerschein- und damit einhergehend die Prüfungspflicht mit dem Hinweis auf den Sachkundenachweis zum töten von Fischen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 3 TierSchG begründet. Das TierSchG fordert aber gerade keine Erlaubnis respektive Prüfung, wie es aber in § 11 TierSchG für andere Tatbestände vorgesehen ist. Im Übrigen korrelieren die Fischereigesetze der Länder nicht mit dem BundesTierSchG.

    Wie beurteilen Sie den Argumentation die Fischereischeinpflichtigkeit mit dem TierSchG rechtfertigen möchte?

    Zu 2.:  Offensichtlich können die Brandenburger damit gut leben, dass Friedfische auch ohne Fischereischein gefangen und getötet werden dürfen. Sicher kommt damit auch den berühmten Brandenburger Angel- und Umweltschulen eine noch höhere Bedeutung zu, wo sich jedermann freiwillig ausbilden lassen kann.

     

    Darüber hinaus haben sich in den letzten Jahren Auslegungen des Tierschutzgesetzes „eingeschlichen", die zunehmend mit dem Gesetz verwechselt werden. Hier muss die Geschichte wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden.

     

    3. Wie wird in den Prüfungslehrgängen Ihres Verbandes das sachkundige Töten von Fischen gelehrt?

    Zu 3.:  Der DAV-Bundesverband führt keine Lehrgänge durch. Damit können nur seine Landesverbände diese Frage beantworten.

     

    4. Wie erklären Sie sich, daß in den meisten anderen Staaten der Welt auf eine Angelprüfung und Fischereischeinpflicht verzichtet wird? Bedarf der deutsche Angler (warum auch immer) einer strengeren Kontrolle als andere?

    Zu 4.:  In einigen europäischen Ländern gibt es inzwischen allerdings auch „Fischereischeine", die wohl eher zur Steigerung der Einnahmen der Staaten dienen. So gesehen sollte man ehrlich sein und einfach „Angelabgaben" erheben, die dann aber für Fische und Gewässer einzusetzen sind, und das ganze Getue um die Wichtigkeit der Fischereischeine lassen. Natürlich müssen dabei auch „alte Hasen" bereit sein, alte Zöpfe abzuschneiden, denn staatliche oder verbandsegoistische Gängeleien nützen niemandem! Auch hier sollten wir uns eher einen weltoffenen Blick leisten, als verknöcherter deutscher Regelungs- und Bevormundungswut zu frönen.

     

    5. Durch die Durchführung der Lehrgänge zur Fischereiprüfung haben in einigen Bundesländern die Verbände eine zusätzliche Einnahmequelle.

    a) Wie ist das bei Ihnen?

    b) Gegebenenfalls wie hoch sind Ihre Einnahmen im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen des Verbandes?

    Zu 5.:  Der DAV-Bundesverband führt keine Lehrgänge durch. Aus diesem Grunde hat er daraus auch keine Einnahmen.

     

    6. In der Praxis wurden in letzter Zeit häufig Angler von der PETA wegen vermeintlicher Verstöße gegen das TierSchG angezeigt. Die Praktik von „Catch & Release" steht dabei häufig im Mittelpunkt. Dieser Begriff wird auch z. B. von PETA verwandt, obwohl er selbst unter Anglern nicht klar definiert ist und vom z. B. im Ausland praktizierten reinen „Sportangeln" reicht bis hin zu selektiver Entnahme.

    a) Wie steht Ihr Verband allgemein zu dieser „Anzeigenpraxis"?

    b) Wie ist Ihre Position zu Catch & Release?

    c) Was unternehme Sie um Angler vor derlei Anzeigen und möglicherweise Verurteilungen zu bewahren?

    Zu 6.a):  Vertreter des DAV wurden auch schon von anderen Organisationen angeklagt. Sicher muss man damit leben, wenn man für die Anglerinnen und Angler in Deutschland etwas erhalten bzw. wieder erreichen will. Wir sind allerdings immer bereit, diese Anzeigen zu nutzen, um für die Anglerschaft etwas Gutes zu erreichen.

     

            b):  Der Begriff „Catch & Release" (C&R) wird von einigen Verbandsfunktionären falsch ausgelegt und bewusst oder unbewusst miss-interpretiert. Eigentlich heißt C&R nur „fangen & zurücksetzen", wird aber von einigen Gralshütern auf das ausschließliche Angeln zum Zwecke des Zurücksetzens reduziert und mit dem Verhalten bestimmter Anglergruppen gleichgesetzt. Dieser Fehlinterpretation spielen leider Meldungen über Rekordfänge mit entsprechenden Bildern in allen Formen der Medien in die Hände. Für den DAV ist C&R das Zurücksetzen untermaßiger, geschonter, nicht gewünschter und nicht verwertbarer Fische, auch unter Aspekten der Erhaltung von Fischarten, Fischpopulationen, ökologisch ausgewogener, wissenschaftlich begründeter Zusammensetzungen der Fischgemeinschaften in Art und Alter.

     

    Deshalb hat der DAV hat am 18. September 2004 seine Position zum Fangen und Zurücksetzen von Fischen erklärt (nachzulesen unter www.anglerverband.com/DAV/de/standp/index.php).

     

    Aktuellen Diskussionen sollte man den Gedanken der Freude am Angeln hinzufügen.

     

            c):  Vor Anzeigen ist keiner gefeit. Wenn es aber um die Wahrung berichtigter Anglerinteressen geht, dann tritt der DAV mit seinem Rechtsbeistand für die betroffenen Sportfreunde ein (siehe Rinteln und Setzkescher im Jahre 2000 oder die Einstellung des Verfahrens in Düsseldorf wegen des Zurücksetzens eines Fisches 2001). Natürlich ist dabei jeder Fall spezifisch zu sehen, und man darf keine unzulässigen pauschalen Schlüsse daraus ziehen.

     

    7. Verschiedentlich wurde diskutiert Landesfischereiverbände in Körperschaften des öffentlichen Rechts umzuwandeln, wie ist Ihre Position zu dieser Frage?

     

    Zu 7.:  Die Idee scheint verlockend - zumal man sich davon erhoffen kann, unliebsame Mitbewerber in die Schranken zu weisen. Gleichzeitig ist aber die aktuelle Diskussion um die „Gesundheitsreform" zu beachten, in der die zuständige Ministerin gerade mit dem Verweis auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts den Krankenkassen verbieten möchte, konträre Standpunkte zu äußern. Es ist also zu überlegen, ob man einen „Maulkorb" haben will oder doch lieber die Anglerinteressen frei vertreten möchte.

     

    8. FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie und vieles mehr, die deutsche Anglerschaft sieht sich einer zunehmenden Bürokratisierung ausgesetzt, deren genaue Vorgaben der einzelne Angler nicht mehr überblicken kann. Wie stehen Sie zu dieser „Überregulierung" und gegebenenfalls was unternehmen Sie um dem Einhalt zu gebieten?

    Zu 8.:  Überregulierung und ausufernde Bürokratie sind immer hinderlich. Aus diesem Grunde tritt der DAV seit Jahren für die Harmonisierung und Vereinfachung der Landesfischereigesetze ein. Bereits im Jahre 1996 gab der DAV den Anstoß zu neuen Überlegungen für das Angeln ausländischer Gäste in Deutschland. Dann folgten in den Jahren ab 2002 Initiativen zur Harmonisierung der Landesfischereigesetze - so z. B. anlässlich der Gesamtberatungen der Fischereireferenten der Bundesländer am 28. Oktober 2003 in Saarbrücken zur Vereinheitlichung der Fischereigesetze oder am 4. Mai 2004 in Dresden zum vereinfachten und einheitlichen Zugang für Kinder und Behinderte zum Angeln. Zuletzt trug DAV-Präsident Bernd Mikulin dies Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer am 20. Juli 2006 bei einem Gedankenaustausch vor. In diesem Zusammenhang freuen wir uns, dass Minister Seehofer mehrfach und öffentlich seinem Willen Ausdruck gab, wonach Regelungen aus Brüssel nur noch 1:1 umgesetzt werden.

     

    9. Die Angler verbinden sich mittlerweile über die nationalen Grenzen hinaus auch in Europa.

    a) Welche Vorteile verspricht sich Ihr Verband davon?

    b) Wie und in welchen Gremien arbeiten Sie mit?

    c) Welche Themen sollten transnational geregelt werden?

    • Zu 9.a): Im DAV ist es eine gute Tradition, dass sich Anglerinnen und Angler verschiedenster Länder zu gemeinsamen Aktivitäten und Erfahrungsaustauschen zur Aufzucht von Fischen sowie zum Schutz von Gewässern und Umwelt treffen. Dies geschah bisher sehr oft bilateral. Mit dem Erheben auf die europäische Ebene verspricht dies noch effektiver zu werden.

     

            b):  Der DAV arbeitet derzeit international aktiv in folgenden Vereinigungen mit:

     

    • Confédération Internationale de la Pêche Sportive (C.I.P.S.), dem Weltanglerverband
    • European Anglers Alliance (EAA), dem Europäischen Anglerverband
    • Visegrád-Gruppe, der Interessenbündelung des MOHOSZ aus Ungarn, des PZW aus Polen, des ČRS aus der Tschechischen, des SRZ aus der Slowakischen und des VÖAFV aus der Österreichischen Republik sowie des DAV

     

            c):  Folgende Themen sollten transnational geregelt werden:

     

    • Fischartenschutz (z. B. ganz aktuell beim Aal)
    • Beangelungsmöglichkeiten der jeweiligen Verbandsgewässer
    • Kormoran-Problem
    • Durchgängigkeit der Gewässer (z. B. Kleinwasserkraftwerke)
    • Hochwasserschutz

     

    10. Die Kormorane setzen unseren Gewässern nach wie vor erheblich zu.

    a) Wie ist die Rechtslage in Ihrem Bundesland?

    b) Sind Sie mit dieser Situation zufrieden?

    c) Wenn nein, was unternehmen Sie um die Rechtslage zu ändern?

    d) Welche Möglichkeiten sehe Sie über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus dem „Problem Kormoran" beizukommen?

    e) Welches Gewicht messen Sie dabei dem (Fisch-)Artenschutz zu?

    Zu 10.a):  Die Beantwortung hat aus den einzelnen Bundesländern zu erfolgen.

     

                b):  Mit der Situation in Deutschland kann der DAV einfach nicht zufrieden sein, denn die Kormorane setzen eben im erheblichen Ausmaße unseren Fischbeständen zu und haben einige Arten an den Rand der Ausrottung getrieben. Daneben werden auch Gewässer und die Vegetation gefährdet.

     

    c) und d):  Der DAV als Bundesverband nutzt z. B. seine Mitgliedschaft im Deutschen Fischerei-Verband und anderen Gremien, um auf den unhaltbaren Zustand, bei dem die Bundesländer das Problem auf die EU verlagern, die EU dies wieder auf die einzelnen Nationalstaaten zu verschieben versucht und der Bundesminister für Umweltschutz auf der anderen Seite gar kein Problem sehen will, hinzuweisen. Deshalb hat Bernd Mikulin am 20. Juli 2006 bei Herrn Seehofer seitens des DAV folgende Forderungen aufgemacht:

     

    • Der Kormoran sollte zum jagdbaren Vogel erklärt werden, wobei die Jägerschaft ausdrücklich von Schadensersatzverpflichtungen zu befreien ist.
    • Damit ein erfolgreiches Management möglich wird, müssen auch Eingriffe in Brutkolonien erlaubt werden.
    • Der Kormoranbestand ist auf 10 Prozent zu reduzieren.

     

    Für den DAV ist es unabdingbar, dass es ein bundesweit einheitliches - ja ein europäisches - Vorgehen gegen den Kormoran geben muss.

     

                e):  Dem Fischartenschutz kann dabei nicht genug Gewicht beigemessen werden, denn Natur- und Artenschutz dürfen nicht einfach an der Gewässeroberfläche enden, und die praktisch europaweite Ausrottung der Äsche sowie das Dezimieren der Aalbestände dürfen nicht einfach hingenommen werden.

     

    11.  Obwohl dies oft nicht durch Gesetze gefordert wird, gibt es Verbände und/oder Vereine die oft in einer Art „vorauseilendem Gehorsam" das Angeln bürokratischer machen (Verbot von Setzkeschern, Nachtangeln etc., in manchen Ländern/Verbänden/Gewässern erlaubt, in anderen nicht).

    Wie steht Ihr Verband zu solchen Bestimmungen?

    Zu 11.:  Wenn die Anglerinnen und Angler die bisherigen Antworten des DAV gelesen haben, dürften sie gespürt haben, dass es beim DAV-Bundesverband keinen „vorauseilenden Gehorsam" gibt, er lieber stattdessen für berechtigte Anglerinteressen eintritt und sich schon mal querstellt. Sie selber fragen nach dem Setzkescher. Das ist ein gutes Beispiel für die anglerinteressenorientierte Arbeit des DAV. Im Jahre 1998 kam es zur Anzeige zweier Angler, da sie den Setzkescher verwendet hatten. Zu diesem Zeitpunkt gab es nur drei Bundesländer, in denen die Verwendung des Setzkeschers per Gesetz verboten war. Dies waren Hessen, Mecklenburg-Vorpom-mern und Schleswig-Holstein - in vielen anderen geisterte nur die Aussage herum, dass der Setzkescher angeblich verboten sei.

     

    Praktisch stimmte dies vielleicht, weil Landesverbände und Vereine das in ihren internen Bestimmungen im vorauseilenden Gehorsam so wollten. Der DAV übernahm über seinen Rechtsbeistand die Verteidigung der angeklagten Angler. Das endete 2000, wie schon geschrieben, mit einem klaren Sieg für die Vernunft und den Setzkescher. Die Länder Hessen und Mecklenburg-Vorpommern nahmen das Setzkescherverbot aus ihren Gesetzen heraus, und Schleswig-Holstein signalisierte uns, dies in absehbarer Zeit zu tun.

     

    Jetzt müssen nur noch die vielen Landesverbände und Vereine nachziehen, die aufgrund einer falschen Herangehensweise ein Setzkescherverbot in ihren Angel- bzw. Gewässerordnungen verankert haben. Dem ist aber wohl ebenso schwer beizukommen wie der Irrlehre, dass alle maßigen Fische abgeschlachtet werden müssen.

     

    Ein extensiv eingesetzter „vorauseilender Gehorsam" kann eben auch den Nährboden für eine Kriminalisierung des „Königsfischens" bilden.

     

    12. Immer wieder erhalten Naturschutzverbände Gewässer zugesprochen, die vorher von Anglern bewirtschaftet wurden und die damit den Anglern entzogen werden. Vorher bewirtschaftete Gewässer mit großem Artenreichtum verlanden und verschlammen dann oft.

    a) Was unternimmt Ihr Verband um solche Enteignungen zu verhindern und/oder solche Gewässer wieder von Anglern bewirtschaften zu lassen?

    b) Hat Ihr Verband Untersuchungen anstellen lassen über die Veränderung von Gewässern/Biotopen die nicht mehr von Anglern bewirtschaftet werden?

    Zu 12.:  Da im DAV die Landesverbände in der Regel das Fischereirecht ausüben, können sie am besten ihre entsprechenden Maßnahmen darstellen. Ansonsten gilt natürlich auch hier, dass es nicht hinzunehmen ist, dass die Frage der guten fachlichen Praxis nur bei den Anglern und Fischern gefordert wird. Hier sollte die Politik das ZDF-Wort beherzigen, wonach man mit beiden Augen am besten sieht. Dem DAV sind genügend Arbeiten von z. B. Landesfischerei-Instituten bekannt, die belegen, was mit Teichen passiert, die zweckentfremdet „bewirtschaftet" werden.

     

    13: Natur-, Tier- und Artenschutzverbände/vereine haben es in der Vergangenheit immer wieder geschafft, durch Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowohl Einfluss auf die Politik zu nehmen wie auch gesellschaftlich wahrgenommen zu werden.

    a) Was unternimmt Ihr Verband, um in den allgemeinen Medien besser wahrgenommen zu werden?

    b) Was unternimmt Ihr Verband um in der Politik besser wahrgenommen zu werden?

    c) Was unternimmt Ihr Verband um in der Gesellschaft positiver wahrgenommen zu werden?

    Zu 13.a):  Der DAV-Bundesverband hat dieses Problem in der Zeit vom 24. März bis zum 30. November 2004 genauer untersucht. Das heißt, der DAV hatte einen Medienbeobachtungsdienst beauftragt, ihm alle Artikel zum Stichwort „Angeln" zu liefern. Die insgesamt 2.243 Beiträge aus 251 Presseorganen stammten aus der Tagespresse auf Landes- und Landkreisebene (kostenlose Anzeigenblätter und die einschlägigen Fachzeitschriften waren ausgeklammert).

     

    Die vielfältigen Aktivitäten der Anglervereine und deren mitgestaltende Rolle im kommunalen Leben sowie beim Natur- und Artenschutz nahmen rd. 50 % der Nachrichten und Berichte ein. Das bedeutet, dass die Medien einen großen Anteil daran haben, dass die nichtangelnde Bevölkerung unsere Passion als sinnvolle Freizeitgestaltung einstuft. Bei der Berichterstattung hatte die „non fish press" folgende Schwerpunkte:

     

    • Vereinsarbeit mit 45%
    • Angeln allgemein mit 23%
    • Fischereigesetze mit 16%
    • Verbandspolitik mit 14%
    • Verschiedenes mit 2%

     

    Auf der Grundlage dieser Untersuchung und allgemeiner Regeln der PR-Arbeit hat der Bundesverband ein „Handbuch für die Öffentlichkeitsarbeit" herausgegeben. Ansonsten beherzigen wir selber unsere Empfehlung an die Vereine, Kreis-, Landes- und Spezialverbände und geben monatlich mindestens eine Pressemitteilung heraus. Bis Ende August waren das in diesem Jahr 13 Pressemitteilungen, 20 DAV-Nachrichten und 9 DAV-Newsletter.

     

             b):  Der DAV führt sogenannte Politiker-Stammtische durch und hält regelmäßigen Kontakt zu Politikern der unterschiedlichsten Ebenen. Darüber hinaus hat der DAV z. B. anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahlen an die Kanzlerkandidaten „Wahlprüfsteine" geschickt und die entsprechenden Antworten veröffentlicht.

     

    Daneben bindet der DAV Politiker aus dem Bund und den Ländern in Beratungen wie dem „Tag des Vereinsvorsitzenden", die Klausurtagung oder die Hauptversammlung ein.

     

             c):  Es ist nicht Anliegen des DAV, sich als Verband „positiver" darzustellen, es ist vielmehr sein Ziel, dass die Anglerinteressen in der Bevölkerung verstanden und mitgetragen werden. Hier sind in erster Linie das „Mühlberger Programm", „offene Briefe" und einzelne Positionspapiere zu nennen, diese Dinge können z. B. unter www.anglerverband.com/DAV/de/standp/index.php nachgelesen  werden.

     

    In dieses Segment passen sich auch spezielle Aktionen, wie die „Flusslandschaft des Jahres" oder der DAV-Auftritt auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin ein. Die „Flusslandschaft" wird gemeinschaftlich mit den NaturFreunden Deutschlands e.V. und den Umweltministerien der jeweiligen Bundesländer proklamiert. Den öffentlichen Start nahmen wir übrigens im Jahre 1999 anlässlich des DAV-Stammtisches mit Ministerpräsident Prof. Kurt Biedenkopf auf dem „Riverboot" in Dresden vor.

     

    14. Verbänden wird oft vorgeworfen sich ausschließlich für die Interessen der eigenen Mitglieder einzusetzen, damit aber auch viele Chancen zu einer allgemeinen Verbesserung der Situation in Deutschland für die Angler insgesamt zu vertun.

    a) Sieht sich Ihr Verband als Vertreter aller Angler oder nur derjenigen, die in Ihrem Verband organisiert sind?

    b) Inwieweit arbeiten Sie mit anderen Verbänden/Organisationen zusammen um eine solche allgemeine Verbesserung der Lage für die Angler zu erreichen??

    Zu 14.a):  Da es in Deutschland wenigstens 3,5 Millionen Anglerinnen und Angler gibt, von denen knapp 1 Million in Verbänden und Vereinen organisiert sind, die nahezu dieselben Interessen haben, ist es sicher zu kurz gesprungen, wenn wir uns nur auf die Belange der eigenen Mitglieder konzentrieren. Der DAV ist nicht nur offen für alle Angler, sondern auch für deren Belange!

     

    Als der Tierschutzbund versuchte, das Angeln für Kinder unter 16 Jahren verbieten zu lassen, richtete Bernd Mikulin am 16. Juni 2000 einen offenen Brief an die Eltern und Großeltern von angelnden Kindern sowie an einzelne Politiker auf nationaler und internationaler Ebene. Der DAV trat mit einem entsprechenden Positionspapier an die Öffentlichkeit und gab ein Gutachten bei Erziehungswissenschaftlern in Auftrag. Im Ergebnis aller dieser Maßnahmen konnte der Angriff abgewehrt werden, was mit Sicherheit im Interesse der gesamten Anglerschaft unseres Landes lag.

     

    Abschließend sollen noch einmal - ohne Wertung und Anspruch auf Vollständigkeit - folgende Punkte aufgeführt werden, für die der DAV im Interesse der Anglerschaft und des Gemeinwohls eintritt:

     

    • Fischarten- und Biotopschutz
    • Angeln für Kinder
    • Setzkescher
    • Angeln für ausländische Gäste
    • Sonderfischereischeine für behinderte Mitbürger
    • Harmonisierung und Vereinfachung der Landesfischereigesetze
    • Kormoranmanagement
    • Durchgängigkeit der Flüsse

     

              b):  In Deutschland arbeitet der DAV in folgenden Verbänden und Vereinigungen mit bzw. mit ihnen zusammen:

     

    • Deutscher Fischerei-Verband e.V. (DFV)
    • Verband der Deutschen Binnenfischerei e.V. (VDBi)
    • Kuratorium Sport und Natur e.V.
    • Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e.V. (VDG)
    • Forum Natur e.V.
    • NaturFreunde Deutschlands e.V. (NFD)
    • verschiedene Fachinstitute

     

    Berlin, September 2006

    Michael Winkel

    Kommentar schreiben

    Sicherheitscode
    Aktualisieren


    Humminbird


    Alle Rechte und Irrtümer vorbehalten! - Ein Projekt von anglerboard.de.
    Alle Grafiken und Warenzeichen auf dieser Seite unterliegen dem Recht der jeweiligen Eigentümer.
    Das Kopieren von Bildern und Texten von Anglerpraxis.de ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet!

    © 2003-2011 Anglerpraxis.de
    Weitere Projekte: Angeln in Norwegen , Angeltreff.org
    Technical support by MLIT