Ausgabe Mai 2012

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    Antworten vom DMV im DAV

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    Hier die Fragen und die Antworten der Verbände, die geantwortet haben (5 von über 30 angeschrieben!!). Siehe dazu auch unseren Leitartikel. Da brauchen sich die Verbände über ihr schlechtes Image bei vielen Anglern natürlich nicht zu wundern. Scheinbar scheinen die sich lieber mit sich selber zu beschäftigen als auf Fragen und Anliegen von Anglern einzugehen. Bezeichnend ist dabei wohl auch, dass es nicht mal der Bundesverband vom VDSF für nötig gehalten zu antworten - vom DAV - Bundesverband gab es eine Antwort. Wir dachten wir können Euch mit den Antworten Eurer Verbände Euch deren Arbeit und Einstellung näher bringen - abschließend muss ich da leider sagen:

    Versuch gescheitert, Verbände drücken sich vor der Arbeit!!

    Umso höher sind deswegen die antwortenden Verbände in meinen Augen einzustufen. Daher hier mein ausdrücklicher Dank und großes Lob an folgende Verbände:

    VDSF: LFV Westfalen, LSFV Schleswig Holstein

     

    DAV: DAV - Bundesverband, DMV im DAV, LAV im DAV Niedersachsen

    Antwort von : Deutscher Meeresangelverband im DAV

     

    1. In Brandenburg hat man jüngst im Zuge der Entbürokratisierung im Fischereigesetz auf das Erfordernis eines Fischereischeins beim Angeln auf Friedfische verzichtet. In Niedersachsen ist das Angeln grundsätzlich ohne Fischereischein und im Ergebnis daher auch ohne Fischereiprüfung zulässig.

    Wie stehen Sie zur Frage der Fischereischeinpflicht?

    Wir sind der Meinung, das gut ausgebildete und im Umgang mit Flora und Fauna geschulte Angler, einen hohen Nutzen für den Fortbestand der selbigen darstellen und würden es begrüßen wenn nur ausgebildete Angler der Angelei nachgehen dürfen. Es sollte aber Kindern auf geeignete Art und Weise an das Angeln herangeführt werden und generell sollte es Kindern unter 14 Jahren erlaubt sein in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln zu gehen.

     

    2. Teilweise wird die Fischerschein- und damit einhergehend die Prüfungspflicht mit dem Hinweis auf den Sachkundenachweis zum töten von Fischen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 3 TierSchG begründet. Das TierSchG fordert aber gerade keine Erlaubnis respektive Prüfung, wie es aber in § 11 TierSchG für andere Tatbestände vorgesehen ist. Im Übrigen korrelieren die Fischereigesetze der Länder nicht mit dem BundesTierSchG.

    Wie beurteilen Sie den Argumentation die Fischereischeinpflichtigkeit mit dem TierSchG rechtfertigen möchte?

    Für uns ist es wichtig dass der Angler mit dem Fisch waidgerecht umgeht und dafür ist mir die Begründung egal. Achtung vor der Kreatur und dem Leben ist wichtig und das das beteuben und töten des Fisches kurz und schmerzlos geschieht. Ferner dass der Angler über die Ihn betreffenden gesetzlichen Bestimmungen informiert ist, um ihn vor Fehlverhalten zu schützen.

     

    3. Wie wird in den Prüfungslehrgängen Ihres Verbandes das sachkundige Töten von Fischen gelehrt?

    Unser Verband führt keine Sportfischerprüfungen durch, sondern wir stellen ausgebildete Prüfer die im DAV Landesverband Schleswig Holstein Kurse durchführen

     

    4. Wie erklären Sie sich, daß in den meisten anderen Staaten der Welt auf eine Angelprüfung und Fischereischeinpflicht verzichtet wird? Bedarf der deutsche Angler (warum auch immer) einer strengeren Kontrolle als andere?

    Nein bedarf er nicht, aber es ist sinnvoll Ihn in den waidgerechten Umgang mit der Kreatur Fisch einzuweisen und ihn über rechtliche Einschränkungen bei der Angellei aufzuklären(z.B. das Uferbetretungsrecht usw.)  und Ihn in allgemeiner und spezieller Fischkunde zu schulen damit er weiß wie er sich bei der Angelei zu verhalten hat

     

    5. Durch die Durchführung der Lehrgänge zur Fischereiprüfung haben in einigen Bundesländern die Verbände eine zusätzliche Einnahmequelle.

    a) Wie ist das bei Ihnen?

    b) Gegebenenfalls wie hoch sind Ihre Einnahmen im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen des Verbandes?

    Der DMV führt keine Sportfischerprüfungen durch.

    Zur Info: Einnahmen aus der Sportfischerprüfung müssen zweckgebunden für die Aus- und Weiterbildung in den Verbänden eingesetzt werden.

     

    6. In der Praxis wurden in letzter Zeit häufig Angler von der PETA wegen vermeintlicher Verstöße gegen das TierSchG angezeigt. Die Praktik von „Catch & Release" steht dabei häufig im Mittelpunkt. Dieser Begriff wird auch z. B. von PETA verwandt, obwohl er selbst unter Anglern nicht klar definiert ist und vom z. B. im Ausland praktizierten reinen „Sportangeln" reicht bis hin zu selektiver Entnahme.

    a) Wie steht Ihr Verband allgemein zu dieser „Anzeigenpraxis"?

    b) Wie ist Ihre Position zu Catch & Release?

    c) Was unternehme Sie um Angler vor derlei Anzeigen und möglicherweise Verurteilungen zu bewahren?

    Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen.

    Bei der Meeresfischerei stellt sich diese Frage so nicht, wir entnehmen nur Fische die dem gesetzlichen Mindesmaß entsprechen und alle anderen Fische, sowie Fische im Hochlaich, werden schonend zurückgesetzt

    Wir lassen nur Angler in unserem Verband angeln die einen Bundesfischereischen besitzen

    und so durch Ihre Ausbildung und Schulung gut auf das Verhalten am Wasser vorbereitet sind.

     

    7. Verschiedentlich wurde diskutiert Landesfischereiverbände in Körperschaften des öffentlichen Rechts umzuwandeln, wie ist Ihre Position zu dieser Frage?

    Davon halte ich nichts, Landesfischereiverbände müssen eigenständige Verbände sein und bleiben und die Beleihung, die Sportfischerprüfung ausüben zu dürfen, ist genügend.  Man sollte den staatlichen Einfluss auf Fischereiverbände nicht weiter ausdehnen.

     

    8. FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie und vieles mehr, die deutsche Anglerschaft sieht sich einer zunehmenden Bürokratisierung ausgesetzt, deren genaue Vorgaben der einzelne Angler nicht mehr überblicken kann. Wie stehen Sie zu dieser „Überregulierung" und gegebenenfalls was unternehmen Sie um dem Einhalt zu gebieten?

    Zuerst kommt der Schutz und Erhalt der Natur und  danach die Interessen der Angler.

    Diese Interessen sollten immer im Einklang mit der Natur stehen.

    Der Angler leistet durch seine ehrenamtliche Arbeit den größten Teil zum Schutz und Erhalt der Natur. z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Wiederansiedlungsprogramme für bedrohte Fischarten, Biotoppflege usw.

    Weitere Einschränkungen halte ich für überzogen.

     

    9. Die Angler verbinden sich mittlerweile über die nationalen Grenzen hinaus auch in Europa.

    a) Welche Vorteile verspricht sich Ihr Verband davon?

    b) Wie und in welchen Gremien arbeiten Sie mit?

    c) Welche Themen sollten transnational geregelt werden?

    Eine einheitliche Gesetzgebung und Europäisches Recht für alle Angelfischer wäre von Vorteil.

    Wir sind über den DAV e.V Mitglied in den Angelverbänden CIPS und FIPS

    Fischereiquoten unter Berücksichtigung von ökologischen Gegebenheiten und nicht von wirtschaftlichen Interessen. Der Bestandsschutz sollte hierbei oberstes Gebot sein.

     

    10. Die Kormorane setzen unseren Gewässern nach wie vor erheblich zu.

    a) Wie ist die Rechtslage in Ihrem Bundesland?

    b) Sind Sie mit dieser Situation zufrieden?

    c) Wenn nein, was unternehmen Sie um die Rechtslage zu ändern?

    d) Welche Möglichkeiten sehe Sie über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus dem „Problem Kormoran" beizukommen?

    e) Welches Gewicht messen Sie dabei dem (Fisch-)Artenschutz zu?

    Kormorane sollten in ganz Deutschland jagdbares Wild sein um so eine Populationskontrolle zu haben und Fischbestände vor zu hohem Kormoranbefall zu schützen.

     

    11.  Obwohl dies oft nicht durch Gesetze gefordert wird, gibt es Verbände und/oder Vereine die oft in einer Art „vorauseilendem Gehorsam" das Angeln bürokratischer machen (Verbot von Setzkeschern, Nachtangeln etc., in manchen Ländern/Verbänden/Gewässern erlaubt, in anderen nicht).

    Wie steht Ihr Verband zu solchen Bestimmungen?

    Bestimmungen die dem Schutz der Kreatur dienen und die Fische vor unsachgemäßer Handlung schützen halte ich für sinnvoll.

     

    12. Immer wieder erhalten Naturschutzverbände Gewässer zugesprochen, die vorher von Anglern bewirtschaftet wurden und die damit den Anglern entzogen werden. Vorher bewirtschaftete Gewässer mit großem Artenreichtum verlanden und verschlammen dann oft.

    a) Was unternimmt Ihr Verband um solche Enteignungen zu verhindern und/oder solche Gewässer wieder von Anglern bewirtschaften zu lassen?

    Der Deutsche Meeresanglerverband unterstützt hierzu die Bemühungen des DAV.e.V., dass die Gewässer in Anglerhand bleiben und fachgerecht gehegt, gepflegt und unter Naturschutzrichtlinie bewirtschaftet werden.

     

    b) Hat Ihr Verband Untersuchungen anstellen lassen über die Veränderung von Gewässern/Biotopen die nicht mehr von Anglern bewirtschaftet werden?

    Nein, wir sind ein reiner Meeresanglerverband

     

    13: Natur-, Tier- und Artenschutzverbände/vereine haben es in der Vergangenheit immer wieder geschafft, durch Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowohl Einfluss auf die Politik zu nehmen wie auch gesellschaftlich wahrgenommen zu werden.

    a) Was unternimmt Ihr Verband, um in den allgemeinen Medien besser wahrgenommen zu werden?

    Wir stellen uns als Verband dar, der den Menschen die Natur und Umwelt näher bringen will. Ferner wollen wir auch den Kindern anhand des Angelns die Natur und den Kreislauf der Nahrungskette darstellen.

    b) Was unternimmt Ihr Verband um in der Politik besser wahrgenommen zu werden?

    Wir pflegen gute Kontakte zu den Politikern der Regionen in denen wir fischereilich tätig sind.

    c) Was unternimmt Ihr Verband um in der Gesellschaft positiver wahrgenommen zu werden?

    Wir bieten Kindern und Jugendlichen an kostenlos in unserem Verband Mitglied zu werden und bilden, durch stattlich geschulte Prüfer, die bei uns Mitglied sind, diese Kinder und Jugendlichen dann für die Sportfischerprüfung aus.

     

    14. Verbänden wird oft vorgeworfen sich ausschließlich für die Interessen der eigenen Mitglieder einzusetzen, damit aber auch viele Chancen zu einer allgemeinen Verbesserung der Situation in Deutschland für die Angler insgesamt zu vertun.

    Es muss deutlich gemacht werden dass die deutschen Angler einen hohen Dienst an Natur und Umwelt vollbringen und so einen großen Beitrag von hohem gesellschaftlichem Nutzen leisten und das ganze unendgeldlich!

    a)      Sieht sich Ihr Verband als Vertreter aller Angler oder nur derjenigen, die in Ihrem Verband organisiert sind?

    Wir setzen wo immer wir können uns für die Interessen aller Angler in Deutschland ein.

    b) Inwieweit arbeiten Sie mit anderen Verbänden/Organisationen zusammen um eine solche allgemeine Verbesserung der Lage für die Angler zu erreichen??

    Wir arbeiten intensiv mit dem  DAV e.V.  und seinen angeschlossenen Landesverbänden zusammen.

    Des Weiteren pflegen wir einen erstklassigen Kontakt zur Bundesforschungsanstalt für Fischerei und dem Institut für Ostseefischerei in Rostock.

     

    Wir publizieren wissenschaftliche Veröffentlichungen von Mitgliedern des Institutes und ebenso veröffentlichen wir Abhandlungen der Universität Rostock, im speziellen der Abteilung allgemeine und spezielle Zoologie  in unserem Meeresanglermagazin.

     

    Wir sind jederzeit offen für Anregungen und Verbesserung auch wenn sie nicht aus den eigenen Reihen kommen.

     

     

    DEUTSCHER MEERESANGLER VERBAND e.V. im DAV e.V.
    Ralf Deterding
    PRÄSIDENT

     

     

     

     

     

     

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