Ausgabe Mai 2012

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    Antworten vom LAV Niedersachsen im DAV

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    Hier die Fragen und die Antworten der Verbände, die geantwortet haben (5 von über 30 angeschrieben!!). Siehe dazu auch unseren Leitartikel. Da brauchen sich die Verbände über ihr schlechtes Image bei vielen Anglern natürlich nicht zu wundern. Scheinbar scheinen die sich lieber mit sich selber zu beschäftigen als auf Fragen und Anliegen von Anglern einzugehen. Bezeichnend ist dabei wohl auch, dass es nicht mal der Bundesverband vom VDSF für nötig gehalten zu antworten - vom DAV - Bundesverband gab es eine Antwort. Wir dachten wir können Euch mit den Antworten Eurer Verbände Euch deren Arbeit und Einstellung näher bringen - abschließend muss ich da leider sagen:

    Versuch gescheitert, Verbände drücken sich vor der Arbeit!!anzeige_knurri_50x150

    Umso höher sind deswegen die antwortenden Verbände in meinen Augen einzustufen. Daher hier mein ausdrücklicher Dank und großes Lob an folgende Verbände:

    VDSF: LFV Westfalen, LSFV Schleswig Holstein

     

    DAV: DAV - Bundesverband, DMV im DAV, LAV im DAV Niedersachsen

    Antwort von : LAV Niedersachsen im DAV

     

    1. In Brandenburg hat man jüngst im Zuge der Entbürokratisierung im Fischereigesetz auf das Erfordernis eines Fischereischeins beim Angeln auf Friedfische verzichtet. In Niedersachsen ist das Angeln grundsätzlich ohne Fischereischein und im Ergebnis daher auch ohne Fischereiprüfung zulässig.

    Wie stehen Sie zur Frage der Fischereischeinpflicht?

    1.) In Niedersachsen haben wir im Gegensatz zu den anderen 15 Bundesländern keine konkrete Fischereischeinpflicht, das niedersächsische Fischereigesetz schreibt lediglich den Personalausweis oder den Fischereischein zur Ausübung des Angelns vor.

    Die Praxis sieht allerdings anders aus, viele Vereine, Fischer und Fischereiverpächter aber auch Verbände verlangen vor der Ausstellung von Angelberechtigungen die Vorlage des Fischereischeins oder der Sportfischerprüfung.

    Für wichtig halte ich, dass der Angler sich waidgerecht verhält und in der Lage ist Fische von einander zu unterscheiden, so dass die entsprechenden Mindestmaße, Schonzeiten und Artenschutzbestimmungen auch eingehalten werden. Ob dies nun unbedingt durch einen Fischereischein erreicht wird, bleibt fraglich.

     

    2. Teilweise wird die Fischerschein- und damit einhergehend die Prüfungspflicht mit dem Hinweis auf den Sachkundenachweis zum töten von Fischen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 3 TierSchG begründet. Das TierSchG fordert aber gerade keine Erlaubnis respektive Prüfung, wie es aber in § 11 TierSchG für andere Tatbestände vorgesehen ist. Im Übrigen korrelieren die Fischereigesetze der Länder nicht mit dem BundesTierSchG.

    Wie beurteilen Sie den Argumentation die Fischereischeinpflichtigkeit mit dem TierSchG rechtfertigen möchte?

    2.) Die Argumentation die Fischereischeinpflicht mit dem Tierschutzgesetz zu rechtfertigen ist teilweise aus "vorauseilendem Gehorsam" bzw. einer Über- oder Fehlinterpretation des Tierschutzgesetzes entstanden.

     

    3. Wie wird in den Prüfungslehrgängen Ihres Verbandes das sachkundige Töten von Fischen gelehrt?

    3.) Der Landesanglerverband Niedersachsen führt keine Fischereischeinlehrgänge bzw. Sportfischerprüfungen in Niedersachsen durch. Diese Lehrgänge und Prüfungen werden nur durch die beiden VDSF- Landesverbände durchgeführt

    4. Wie erklären Sie sich, daß in den meisten anderen Staaten der Welt auf eine Angelprüfung und Fischereischeinpflicht verzichtet wird? Bedarf der deutsche Angler (warum auch immer) einer strengeren Kontrolle als andere?

    4.) Da in Deutschland vieles schon seit jeher bürokratisch geregelt ist, hat man auch dieses geregelt. Zudem ist es ja auch eine weitere und zusätzliche Einnahmequelle für den Fiskus, einerseits durch die Ausstellungsgebühren für den Fischereischein und in einigen Bundesländern durch die jährliche Fischereiabgabe. Positiv anzumerken ist, dass wir in Niedersachsen den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten und somit keine jährliche Fischereiabgabe zu zahlen haben

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    5. Durch die Durchführung der Lehrgänge zur Fischereiprüfung haben in einigen Bundesländern die Verbände eine zusätzliche Einnahmequelle.

    a) Wie ist das bei Ihnen?

    b) Gegebenenfalls wie hoch sind Ihre Einnahmen im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen des Verbandes?

    5.) Beantwortet durch Antwort zu Frage 3.

     

    6. In der Praxis wurden in letzter Zeit häufig Angler von der PETA wegen vermeintlicher Verstöße gegen das TierSchG angezeigt. Die Praktik von „Catch & Release" steht dabei häufig im Mittelpunkt. Dieser Begriff wird auch z. B. von PETA verwandt, obwohl er selbst unter Anglern nicht klar definiert ist und vom z. B. im Ausland praktizierten reinen „Sportangeln" reicht bis hin zu selektiver Entnahme.

    a) Wie steht Ihr Verband allgemein zu dieser „Anzeigenpraxis"?

    b) Wie ist Ihre Position zu Catch & Release?

    c) Was unternehme Sie um Angler vor derlei Anzeigen und möglicherweise Verurteilungen zu bewahren?

    6.)Unsere Position zu Catch und Release ist, dass es jedem Angler selbst überlassen sein soll was er mit dem Fang macht.

    Ein reines "Catch und Kill" lehnen wir ab.

    Anzumerken sind die Studien von Dr. Robert Arlinghaus, wonach  gerade ältere Fische einen besseren Laich und eine größere Menge an Laich produzieren. Auch im Hinblick auf das Kormoranproblem, wo größere Fische von den Kormoranen wegen ihrer Größe verschmäht werden, ist ein Catch und Release sinnvoll.

    Zudem ist zu beachten dass ein reines Catch und Kill, wie es einige fordern nach sich zieht, dass nur Edelfische bzw. überwiegend Speisefischegezielt geangelt werden, die mit Ausnahme von Karpfen und Schleie in der Regel Raubfische oder Laichräuber sind. Das biologische Gleichgewicht der Gewässer wird damit beeinträchtigt.

     

    7. Verschiedentlich wurde diskutiert Landesfischereiverbände in Körperschaften des öffentlichen Rechts umzuwandeln, wie ist Ihre Position zu dieser Frage?

    7.) Keine Stellungnahme

     

    8. FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie und vieles mehr, die deutsche Anglerschaft sieht sich einer zunehmenden Bürokratisierung ausgesetzt, deren genaue Vorgaben der einzelne Angler nicht mehr überblicken kann. Wie stehen Sie zu dieser „Überregulierung" und gegebenenfalls was unternehmen Sie um dem Einhalt zu gebieten?

    8.) Die zunehmende Bürokratisierung auch des Angels wird im Großen und Ganzen abgelehnt, lediglich dort wo es Sinn macht besteht Verständnis für solche Maßnahmen. Hin zuweisen ist dabei auch, dass viele Vorstände ihre Arbeit ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung tätigen. Eine zunehmende Bürokratisierung würde damit viele Vorstandsmitglieder von ihrer Arbeit abhalten bzw. diese könnte dann nicht für andere wichtige Maßnahmen wie beispielhaft der Gewässerunterhaltung verwendet werden.

     

    9. Die Angler verbinden sich mittlerweile über die nationalen Grenzen hinaus auch in Europa.

    a) Welche Vorteile verspricht sich Ihr Verband davon?

    b) Wie und in welchen Gremien arbeiten Sie mit?

    c) Welche Themen sollten transnational geregelt werden?

    9.) Die internationalen Verbindungen werden von Seiten unseres Dachverbandes, dem DAV, geführt.

    Geregelt werden sollte vor allem das Kormoranproblem, länderübergreifende Gewässerverschmutzungen und Gewässerverbauungen sowie die Überfischung der Meere.

     

    10. Die Kormorane setzen unseren Gewässern nach wie vor erheblich zu.

    a) Wie ist die Rechtslage in Ihrem Bundesland?

    b) Sind Sie mit dieser Situation zufrieden?

    c) Wenn nein, was unternehmen Sie um die Rechtslage zu ändern?

    d) Welche Möglichkeiten sehe Sie über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus dem „Problem Kormoran" beizukommen?

    e) Welches Gewicht messen Sie dabei dem (Fisch-)Artenschutz zu?

    10.) Das Problem Kormoran ist leider ein internationales Problem und muß länderübergreifend gelöst werden, dabei dürfte der EU eine Schlüsselrolle zukommen. Über die aktuelle Rechtslage in Niedersachsen kann ich zur Zeit keine Auskünfte geben

     

    11.  Obwohl dies oft nicht durch Gesetze gefordert wird, gibt es Verbände und/oder Vereine die oft in einer Art „vorauseilendem Gehorsam" das Angeln bürokratischer machen (Verbot von Setzkeschern, Nachtangeln etc., in manchen Ländern/Verbänden/Gewässern erlaubt, in anderen nicht).

    Wie steht Ihr Verband zu solchen Bestimmungen?

    11.) Übertriebene und wie sie leider schon zu recht schreiben "im vorauseilenden Gehorsam" entstandene Angel- und Gewässerordnungen lehnen wir ab. Grund sind hier oft fehl oder über interpretierte Gesetze und Verordnungen.

    Unsere Angel- und Gewässerordnung für unsere Landesverbandsgewässer ist relativ liberal gehalten, lediglich da wo es Sinn macht, haben wir minimale Einschränkungen, wie zum Beispiel die Festlegung der Anzahl der Angelruten, aufgrund der Gewässergröße

     

    12. Immer wieder erhalten Naturschutzverbände Gewässer zugesprochen, die vorher von Anglern bewirtschaftet wurden und die damit den Anglern entzogen werden. Vorher bewirtschaftete Gewässer mit großem Artenreichtum verlanden und verschlammen dann oft.

    a) Was unternimmt Ihr Verband um solche Enteignungen zu verhindern und/oder solche Gewässer wieder von Anglern bewirtschaften zu lassen?

    b) Hat Ihr Verband Untersuchungen anstellen lassen über die Veränderung von Gewässern/Biotopen die nicht mehr von Anglern bewirtschaftet werden?

    12.) Der LAV Niedersachsen hat keine Gewässer im Bestand, die von einer Enteignung durch Naturschutzverbände bedroht sind, somit können wir auch keine Untersuchungen anstellen.

    Es ist richtig, dass die Gefahr besteht, dass die entsprechenden Gewässer verschlammen und dann aus Sicht von bestimmten Naturschützern eine andere Fauna und Flora aufweisen, dies ist aus unserer Sicht allerdings zu kurz gedacht, da diese Gewässer Gefahr laufen irgendwann einmal komplett zu verlanden. Somit ist dann auch mit der entsprechenden Artenvielfalt Schluß. Zu beobachten ist auch, dass in den letzten Jahrzehnten viele Altgewässer zugeschüttet bzw. verlandet sind und somit weder für die Anglerschaft noch dem Naturschutz zur Verfügung stehen.

     

    13: Natur-, Tier- und Artenschutzverbände/vereine haben es in der Vergangenheit immer wieder geschafft, durch Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowohl Einfluss auf die Politik zu nehmen wie auch gesellschaftlich wahrgenommen zu werden.

    a) Was unternimmt Ihr Verband, um in den allgemeinen Medien besser wahrgenommen zu werden?

    b) Was unternimmt Ihr Verband um in der Politik besser wahrgenommen zu werden?

    c) Was unternimmt Ihr Verband um in der Gesellschaft positiver wahrgenommen zu werden?

    13.) Es ist richtig, dass die genannten Verbände durch eine intensive und medienträchtige Lobbyarbeit Einfluß auf die Politik genommen haben.

    Überwiegend werden dabei populistische Forderungen gestellt, die mit der Realität wenig gemein haben.

    Im Gegensatz dazu hat die Anglerschaft durch zahlreiche Hege- und Pflegearbeiten die Artenvielfalt der Gewässer erhalten, hier zeigt sich wer redet und wer wirklich handelt.

    Die Lobby- und Medienarbeiten sollte verstärkt werden, dies ist auch in den letzten Jahren deutlich erkennbar. Auch sollte verstärkt auf kritische Leserbriefe, die von einer bestimmten Tier- und Naturschützerlobby kommen, eingegangen werden.

     

    14. Verbänden wird oft vorgeworfen sich ausschließlich für die Interessen der eigenen Mitglieder einzusetzen, damit aber auch viele Chancen zu einer allgemeinen Verbesserung der Situation in Deutschland für die Angler insgesamt zu vertun.

    a) Sieht sich Ihr Verband als Vertreter aller Angler oder nur derjenigen, die in Ihrem Verband organisiert sind?

    b) Inwieweit arbeiten Sie mit anderen Verbänden/Organisationen zusammen um eine solche allgemeine Verbesserung der Lage für die Angler zu erreichen??

    14.) Der Landesanglerverband Niedersachsen sieht sich als Vertreter der Anglerschaft in Niedersachsen und wird sich wie in der Vergangenheit geschehen auch in Zukunft für Nichtmitglieder einsetzen.

    Zusätzlich möchte ich erklären, daß der Landesanglerverband Niedersachsen e.V. im DAV sich im Gegensatz zu anderen Landesverbänden  erst im Mai 2000, einen Tag nach dem bekannten Setzkescherurteil von Rinteln gegründet hat. Zum damaligen Zeitpunkt mit drei Mitgliedsvereine und insgesamt 300 Mitgliedern. Mit Stand vom September 2006 verzeichnen wir 18 Mitgliedsvereine und insgesamt 800 Mitglieder. Somit spielt unser Landesanglerverband, im Gegensatz zu den beiden VDSF- Landesverbänden Niedersachsen und Weser-Ems mit zusammen ca. 100.000 Mitgliedern, eine kleine Rolle und wir bei weitem nicht den Einfluß auf die Fischereigesetzgebung usw. im Land Niedersachsen haben, wie es vielleicht von Außenstehenden angenommen wird.

    Trotz dessen sind auch wir bemüht die Interessen der Anglerschaft und der DAV-Mitglieder in Niedersachsen zu vertreten.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    M. Achsnick

    Geschäftsführer im LAV Niedersachsen e.V.

    Kommentare 

     
    0 #1 Sascha Grosser 2011-04-02 15:37
    Endlich mal eine konkrete Aussage zur rechtlichen Fragestellung hier in Niedersachsen. Wenn man sich bei entsprechenden Vereinen vor Ort zur Thematik erkundigt, bekommt man unterschiedlich ste, teilweise gegensprüchlich e Antworten...
    Um so mehr hat mir dieser Beitrag gebracht! Danke dafür.
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