Antworten vom LFV Westfalen
Hier die Fragen und die Antworten der Verbände, die geantwortet haben (5 von über 30 angeschrieben!!). Siehe dazu auch unseren Leitartikel. Da brauchen sich die Verbände über ihr schlechtes Image bei vielen Anglern natürlich nicht zu wundern. Scheinbar scheinen die sich lieber mit sich selber zu beschäftigen als auf Fragen und Anliegen von Anglern einzugehen. Bezeichnend ist dabei wohl auch, dass es nicht mal der Bundesverband vom VDSF für nötig gehalten zu antworten - vom DAV - Bundesverband gab es eine Antwort. Wir dachten wir können Euch mit den Antworten Eurer Verbände Euch deren Arbeit und Einstellung näher bringen - abschließend muss ich da leider sagen:
Versuch gescheitert, Verbände drücken sich vor der Arbeit!!
Umso höher sind deswegen die antwortenden Verbände in meinen Augen einzustufen. Daher hier mein ausdrücklicher Dank und großes Lob an folgende Verbände:
VDSF: LFV Westfalen, LSFV Schleswig Holstein
DAV: DAV - Bundesverband, DMV im DAV, LAV im DAV Niedersachsen
Antwort von : LFV Westfalen
1. In Brandenburg hat man jüngst im Zuge der Entbürokratisierung im Fischereigesetz auf das Erfordernis eines Fischereischeins beim Angeln auf Friedfische verzichtet. In Niedersachsen ist das Angeln grundsätzlich ohne Fischereischein und im Ergebnis daher auch ohne Fischereiprüfung zulässig.
Wie stehen Sie zur Frage der Fischereischeinpflicht?
Zu 1.: Die Angelfischerei ist vielen Anfeindungen ausgesetzt. Von daher halte ich es für sinnvoll, dass jeder Angler eine Fischerprüfung ablegt. Ein Fischereischein ist sinnvoll als Kontrollinstrument u. a. für die Fischerprüfung und z. B. für Personen, die wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt worden sind. Im Übrigen ist hier nicht erkennbar, warum zwischen „Angeln auf Friedfische" und „Angeln auf Raubfische" unterschieden wird
2. Teilweise wird die Fischerschein- und damit einhergehend die Prüfungspflicht mit dem Hinweis auf den Sachkundenachweis zum töten von Fischen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 3 TierSchG begründet. Das TierSchG fordert aber gerade keine Erlaubnis respektive Prüfung, wie es aber in § 11 TierSchG für andere Tatbestände vorgesehen ist. Im Übrigen korrelieren die Fischereigesetze der Länder nicht mit dem BundesTierSchG.
Wie beurteilen Sie den Argumentation die Fischereischeinpflichtigkeit mit dem TierSchG rechtfertigen möchte?
Zu 2.: Das Tierschutzgesetz (TierSchG) enthält in § 4 die Formulierung: „Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat." Daher halte ich es für unverzichtbar, dass alle Personen, die sich der Angelfischerei zuwenden, an einer entsprechenden Unterweisung teilgenommen haben.
3. Wie wird in den Prüfungslehrgängen Ihres Verbandes das sachkundige Töten von Fischen gelehrt?
Zu 3.: Der Verband führt keine Lehrgänge durch. Bei den Vereinen, die Lehrgänge durchführen, wird das sachkundige Töten von Fischen gelehrt und teilweise auch in der Praxis demonstriert.
4. Wie erklären Sie sich, daß in den meisten anderen Staaten der Welt auf eine Angelprüfung und Fischereischeinpflicht verzichtet wird? Bedarf der deutsche Angler (warum auch immer) einer strengeren Kontrolle als andere?
Zu 4.: In vielen Staaten der Welt wird auf eine Prüfung und Fischereischeinpflicht verzichtet. In vielen Staaten der Welt kann man aber auch beobachten, dass mit Fischen ohne Achtung vor der Kreatur umgegangen wird. So ist es vielfach üblich, gefangene Fische weder zu betäuben noch zu töten. Der deutsche Angler bedarf natürlich nicht einer strengeren Kontrolle. Es sind z. T. Tendenzen erkennbar, die vermuten lassen, dass bei Verzicht auf eine Fischerprüfung und Fischereischeinpflicht am Fischwasser rauere Sitten einkehren würden.
5. Durch die Durchführung der Lehrgänge zur Fischereiprüfung haben in einigen Bundesländern die Verbände eine zusätzliche Einnahmequelle.
b) Gegebenenfalls wie hoch sind Ihre Einnahmen im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen des Verbandes?
Zu 5.: Der Verband erhält weder durch Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung noch durch Prüfungen Einnahmen (s. o.).
6. In der Praxis wurden in letzter Zeit häufig Angler von der PETA wegen vermeintlicher Verstöße gegen das TierSchG angezeigt. Die Praktik von „Catch & Release" steht dabei häufig im Mittelpunkt. Dieser Begriff wird auch z. B. von PETA verwandt, obwohl er selbst unter Anglern nicht klar definiert ist und vom z. B. im Ausland praktizierten reinen „Sportangeln" reicht bis hin zu selektiver Entnahme.
a) Wie steht Ihr Verband allgemein zu dieser „Anzeigenpraxis"?
b) Wie ist Ihre Position zu Catch & Release?
c) Was unternehme Sie um Angler vor derlei Anzeigen und möglicherweise Verurteilungen zu bewahren?
Zu 6.: Die PETA-Aktivitäten sind überwiegend unbegründet und polemisch. Das Thema „catch and release" ist nicht in wenigen Zeilen abzuhandeln. Ich halte es für richtig und legitim, gefangene Fische dann zurückzusetzen, wenn es sich um Laichfische und seltene Arten handelt. Das Angeln auf Fische, die von vornherein nur für Prestigezwecke gefangen werden (Foto, Rekordfische etc.), halte ich für unvernünftig, illegal und gegenüber der Öffentlichkeit für nicht vertretbar. Angler erhalten grundsätzlich Hilfe durch den Verband. Anglern, die bewusst oder grob fahrlässig gesetzliche Bestimmungen ignorieren, kann der Verband nicht helfen. Im Übrigen sind Anzeigen, von wem auch immer diese erstattet werden, nicht zu verhindern.
7. Verschiedentlich wurde diskutiert Landesfischereiverbände in Körperschaften des öffentlichen Rechts umzuwandeln, wie ist Ihre Position zu dieser Frage?
Zu 7.: Der Verband wäre grundsätzlich bereit, weitere Aufgaben zu übernehmen. Dafür wäre es erforderlich, den Leistungsumfang zu präzisieren und die Finanzierung zu sichern.
8. FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie und vieles mehr, die deutsche Anglerschaft sieht sich einer zunehmenden Bürokratisierung ausgesetzt, deren genaue Vorgaben der einzelne Angler nicht mehr überblicken kann. Wie stehen Sie zu dieser „Überregulierung" und gegebenenfalls was unternehmen Sie um dem Einhalt zu gebieten?
Zu 8.: Die vorgenannten Richtlinien werden hier nicht als „Bürokratisierung" gesehen, auch nicht als „Überregulierung". Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Fischerei in Schutzgebieten keine oder ggf. nur möglichst geringfügige Einschränkungen hinnehmen muss. Die Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie werden ausdrücklich begrüßt, so z. B. die Verbesserung der Wasserqualität und die Durchgängigkeit der Fließgewässer.
9. Die Angler verbinden sich mittlerweile über die nationalen Grenzen hinaus auch in Europa.
a) Welche Vorteile verspricht sich Ihr Verband davon?
b) Wie und in welchen Gremien arbeiten Sie mit?
c) Welche Themen sollten transnational geregelt werden?
Zu 9.: Es ist heute unverzichtbar, die Forderungen und Interessen der Angelfischerei auch überregional und international zu vertreten. Diese Aufgabe muss ein Bundesverband übernehmen und geeignete Personen in die Gremien entsenden. International oder länderübergreifend sind alle fischereirelevanten Fragen zu behandeln, um zu einheitlichen Regelungen zu kommen. Für dringlich halte ich z. B. ein internationales Aalmanagement und ein Kormoranmanagement auf EU-Ebene.
10. Die Kormorane setzen unseren Gewässern nach wie vor erheblich zu.
a) Wie ist die Rechtslage in Ihrem Bundesland?
b) Sind Sie mit dieser Situation zufrieden?
c) Wenn nein, was unternehmen Sie um die Rechtslage zu ändern?
d) Welche Möglichkeiten sehe Sie über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus dem „Problem Kormoran" beizukommen?
e) Welches Gewicht messen Sie dabei dem (Fisch-)Artenschutz zu?
Zu 10.: Am 30. Juni 2006 ist eine Kormoran-Verordnung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Das ist erfreulich. Erfahrungen mit der neuen Verordnung liegen naturgemäß noch nicht vor. Das „Problem Kormoran" muss EU-weit geregelt werden. Die Reduzierung der Kormoranpopulation ist auch aus Gründen des Fischartenschutzes erforderlich.
11. Obwohl dies oft nicht durch Gesetze gefordert wird, gibt es Verbände und/oder Vereine die oft in einer Art „vorauseilendem Gehorsam" das Angeln bürokratischer machen (Verbot von Setzkeschern, Nachtangeln etc., in manchen Ländern/Verbänden/Gewässern erlaubt, in anderen nicht).
Wie steht Ihr Verband zu solchen Bestimmungen?
Zu 11.: Der Verband appelliert an die Vernunft, Einsichtsfähigkeit und Waidgerechtigkeit der Angler. Verbote sollten nur dort ausgesprochen werden, wo sie unverzichtbar sind. Im Verbandsbereich besteht weder ein Nachtangelverbot noch ein Setzkescherverbot.
12. Immer wieder erhalten Naturschutzverbände Gewässer zugesprochen, die vorher von Anglern bewirtschaftet wurden und die damit den Anglern entzogen werden. Vorher bewirtschaftete Gewässer mit großem Artenreichtum verlanden und verschlammen dann oft.
a) Was unternimmt Ihr Verband um solche Enteignungen zu verhindern und/oder solche Gewässer wieder von Anglern bewirtschaften zu lassen?
b) Hat Ihr Verband Untersuchungen anstellen lassen über die Veränderung von Gewässern/Biotopen die nicht mehr von Anglern bewirtschaftet werden?
Zu 12.: Es sind hier keine Beispiele bekannt, dass von Anglern bewirtschaftete Gewässer nach Übernahme durch Naturschutzvereine (-verbände?) stärker oder schneller verlanden als von Natur aus zu erwarten. Der Verband (s. o.) setzt sich immer für die Interessen der Angler ein und ist natürlich auch bemüht, die von ihnen angesprochenen „Enteignungen" zu verhindern.
13: Natur-, Tier- und Artenschutzverbände/vereine haben es in der Vergangenheit immer wieder geschafft, durch Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowohl Einfluss auf die Politik zu nehmen wie auch gesellschaftlich wahrgenommen zu werden.
a) Was unternimmt Ihr Verband, um in den allgemeinen Medien besser wahrgenommen zu werden?
b) Was unternimmt Ihr Verband um in der Politik besser wahrgenommen zu werden?
c) Was unternimmt Ihr Verband um in der Gesellschaft positiver wahrgenommen zu werden?
Zu 13.: Zunächst muss deutlich gemacht werden, dass Öffentlichkeitsarbeit auch davon abhängig ist, wie viel Geld dafür zur Verfügung steht. Die Beiträge und das Spendenaufkommen von vielen Natur- und Tierschutzverbänden sind deutlich höher als bei der Fischerei. Auch ist der Anteil der Bevölkerung, der sich für Vogelschutz oder Tierschutz engagiert, deutlich höher. Seit Jahren werben o. g. Verbände auch offensiv für testamentarische Vermächtnisse. Spenden sind bei der Fischerei selten, Vermächtnisse an Fischereiverbände nicht bekannt! Der Verband betreibt Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten und bedient alle Institutionen und Personen, die Fragen haben oder Informationen benötigen. Schulen und andere Stellen werden mit Material und auch mit „manpower" unterstützt.
14. Verbänden wird oft vorgeworfen sich ausschließlich für die Interessen der eigenen Mitglieder einzusetzen, damit aber auch viele Chancen zu einer allgemeinen Verbesserung der Situation in Deutschland für die Angler insgesamt zu vertun.
a) Sieht sich Ihr Verband als Vertreter aller Angler oder nur derjenigen, die in Ihrem Verband organisiert sind?
b) Inwieweit arbeiten Sie mit anderen Verbänden/Organisationen zusammen um eine solche allgemeine Verbesserung der Lage für die Angler zu erreichen??
Zu 14.: Der Verband setzt sich für die Interessen aller Angler sein, d. h. für eigene Mitglieder, aber gleichermaßen auch für die Mitglieder anderer Verbände und Nichtorganisierte. Wir arbeiten mit anderen Organisationen zusammen, sowohl mit denen der Fischerei als auch denen des Natur- und Tierschutzes. Diese Aufgabe ist auch in der Satzung vorgegeben!
Münster, 22. August 2006
Dr. E. Heddergott
Geschäftsführer
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