Ausgabe Mai 2012

Linktipps

    Antworten vom LSFV Schleswig Holstein

    Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. | Drucken |

    Hier die Fragen und die Antworten der Verbände, die geantwortet haben (5 von über 30 angeschrieben!!). Siehe dazu auch unseren Leitartikel. Da brauchen sich die Verbände über ihr schlechtes Image bei vielen Anglern natürlich nicht zu wundern. Scheinbar scheinen die sich lieber mit sich selber zu beschäftigen als auf Fragen und Anliegen von Anglern einzugehen. Bezeichnend ist dabei wohl auch, dass es nicht mal der Bundesverband vom VDSF für nötig gehalten zu antworten - vom DAV - Bundesverband gab es eine Antwort. Wir dachten wir können Euch mit den Antworten Eurer Verbände Euch deren Arbeit und Einstellung näher bringen - abschließend muss ich da leider sagen:

    Versuch gescheitert, Verbände drücken sich vor der Arbeit!!

    Anzeige_Zebco_50x250mm_2004Umso höher sind deswegen die antwortenden Verbände in meinen Augen einzustufen. Daher hier mein ausdrücklicher Dank und großes Lob an folgende Verbände:

    VDSF: LFV Westfalen, LSFV Schleswig Holstein

     

    DAV: DAV - Bundesverband, DMV im DAV, LAV im DAV Niedersachsen

    Antwort von : LSFV Schleswig Holstein

     

    1. In Brandenburg hat man jüngst im Zuge der Entbürokratisierung im Fischereigesetz auf das Erfordernis eines Fischereischeins beim Angeln auf Friedfische verzichtet. In Niedersachsen ist das Angeln grundsätzlich ohne Fischereischein und im Ergebnis daher auch ohne Fischereiprüfung zulässig.

    Wie stehen Sie zur Frage der Fischereischeinpflicht?

    Jagen und Fischen sind ursprüngliche menschliche Tätigkeiten, so daß es widersinnig klingt, sie heute erst nach dem Bestehen einer Prüfung zuzulassen. Aber schon die in Deutschland flächendeckend existierenden Jagd- und Fischereirechte als eigentumsgleiche Rechtspositionen erfordern Kenntnisse der Gesetzeskunde, um die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden.

    Im Ergebnis spricht sich der LSFV Schleswig-Holstein e.V. für die Beibehaltung einer Fischereischeinprüfung als Garant für einen einheitlichen Wissensstandard bei allen Fischereitreibenden au

     

    2. Teilweise wird die Fischerschein- und damit einhergehend die Prüfungspflicht mit dem Hinweis auf den Sachkundenachweis zum töten von Fischen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 3 TierSchG begründet. Das TierSchG fordert aber gerade keine Erlaubnis respektive Prüfung, wie es aber in § 11 TierSchG für andere Tatbestände vorgesehen ist. Im Übrigen korrelieren die Fischereigesetze der Länder nicht mit dem BundesTierSchG.

    Wie beurteilen Sie den Argumentation die Fischereischeinpflichtigkeit mit dem TierSchG rechtfertigen möchte?

    Zwingend ergibt sich die Prüfungspflicht aus dem Tierschutzgesetz nicht, wohl aber ein Sachkundeerfordernis. Nach bestandener Fischereischeinprüfung wird diese Sachkunde als gegeben angesehen werden können. Im Sinne der Rechtssicherheit ist das Bestehen der Prüfung daher also auch vor dem Hintergrund des Tierschutzgesetzes sinnvoll.

     

    3. Wie wird in den Prüfungslehrgängen Ihres Verbandes das sachkundige Töten von Fischen gelehrt?

    Umfassend theoretisch.

    4. Wie erklären Sie sich, daß in den meisten anderen Staaten der Welt auf eine Angelprüfung und Fischereischeinpflicht verzichtet wird? Bedarf der deutsche Angler (warum auch immer) einer strengeren Kontrolle als andere?

    Das Rechtssystem, die Rechtslage ist in Deutschland komplizierter, was sich schon an der Existenz verschiedener Fischereirechte

    - Fischereirecht an Binnengewässern aufgrund Eigentums am Gewässergrundstück

    - freies Fischereirecht an Küstengewässern

    - selbständiges Fischereirechte an Binnengewässern und ausnahmsweise an Teilen der Küstengewässer (z. B. Schlei und Lübeck)

    - auf das Hegen, Fangen oder Aneignen bestimmter Fischarten, auf die Benutzung bestimmter Fanggeräte oder in anderer Hinsicht eingeschränkte Fischereirechte (beschränkte selbständige Fischereirechte)

    - zum Fischfang für den häuslichen Gebrauch für den Eigenbedarf und den der Familienangehörigen beschränkte Fischereirechte (Küchenfischereirechte)

    oder aber an der Bindung der Ausübung eines Fischereirechtes an offenen Binnengewässern an die Erfüllung der gesetzlichen Hegepflicht zeigt.

     

    Der deutsche Angler muß also lediglich mehr Regeln kennen, um sich ordnungsgemäß zu verhalten. Einer strengeren Kontrolle bedarf er nicht.

     

    5. Durch die Durchführung der Lehrgänge zur Fischereiprüfung haben in einigen Bundesländern die Verbände eine zusätzliche Einnahmequelle.

    a)      Wie ist das bei Ihnen?

    Die Lehrgangsgebühren werden in die Ausbildung re-investiert, die Prüfungsgebühren stehen dem Verband zu. Damit wird eine Halbtagskraft finanziert, die den gesamten Prüfungsbereich organisiert und das Prüfungsunterlagenarchiv führt

    b) Gegebenenfalls wie hoch sind Ihre Einnahmen im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen des Verbandes?

    In etwa 10%

     

    6. In der Praxis wurden in letzter Zeit häufig Angler von der PETA wegen vermeintlicher Verstöße gegen das TierSchG angezeigt. Die Praktik von „Catch & Release" steht dabei häufig im Mittelpunkt. Dieser Begriff wird auch z. B. von PETA verwandt, obwohl er selbst unter Anglern nicht klar definiert ist und vom z. B. im Ausland praktizierten reinen „Sportangeln" reicht bis hin zu selektiver Entnahme.

    a)      Wie steht Ihr Verband allgemein zu dieser „Anzeigenpraxis"?

    Nach Überzeugung des LSFV Schleswig-Holstein e.V. zeigt ein Angler das Fehlverhalten eines anderen Anglers nicht bei Ordnungsbehörden an - wenn es sich irgendwie vermeiden läßt. Allerdings können einzelne Angler, die sich nicht an die bestehenden Regeln halten, sehr viel Schaden für die Angelfischerei insgesamt anrichten, und sofern sich diese „schwarzen Schafe" nicht belehren lassen, bleibt nur als ultima ratio die Einschaltung einer Ordnungsbehörde

    b)      Wie ist Ihre Position zu Catch & Release?

    Als „catch&release" wird nach Auffassung des LSFV Schleswig-Holstein e.V. Angeln auf Fische bezeichnet, deren sinnvolle Verwertung nicht geplant ist und die infolgedessen nach dem Fang zurückgesetzt werden.

    Der LSFV Schleswig-Holstein anerkennt das rechtliche System aus Individualschutz über das Tierschutzgesetz und Bestandsschutz über Mindestmaße und befürwortet „c&r" nicht.

    c) Was unternehme Sie um Angler vor derlei Anzeigen und möglicherweise Verurteilungen zu bewahren?

    Rechtliche Schulung und Beratung der Mitglieder, evt. Verfahrenskostenübernahme durch Rechtschutzversicherung des Verbandes.

     

    7. Verschiedentlich wurde diskutiert Landesfischereiverbände in Körperschaften des öffentlichen Rechts umzuwandeln, wie ist Ihre Position zu dieser Frage?

    Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen

     

    8. FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie und vieles mehr, die deutsche Anglerschaft sieht sich einer zunehmenden Bürokratisierung ausgesetzt, deren genaue Vorgaben der einzelne Angler nicht mehr überblicken kann. Wie stehen Sie zu dieser „Überregulierung" und gegebenenfalls was unternehmen Sie um dem Einhalt zu gebieten?

    Die genannten Vorschriften sind alle geltendes europäisches Recht, so daß sie für alle Angler der EU gelten und nicht gezielt zu einer Zunahme der deutschen Bürokratie führen.

    Generell beteiligt sich der LSFV Schleswig-Holstein e.V. aber an allen einschlägigen Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben über Stellungnahmen, die auch das Regelungsbedürfnis hinterfragen.

    Die derzeitige Landesregierung nimmt glücklicherweise den Wunsch der Bevölkerung nach Deregulierung ernst und schreitet bei der Streichung von Vorschriften spürbar voran.

     

    9. Die Angler verbinden sich mittlerweile über die nationalen Grenzen hinaus auch in Europa.

    a)      Welche Vorteile verspricht sich Ihr Verband davon?

    Wissens- und Gedankenaustausch, Hinwirken auf Rechtsvereinheitlichungen

    b)      Wie und in welchen Gremien arbeiten Sie mit?

    Baltic Sea Regional Advisory Council der EU

    c) Welche Themen sollten transnational geregelt werden?

    In erster Linie der Schutz bedrohter Bestände über einheitliche Instrumente

     

    10. Die Kormorane setzen unseren Gewässern nach wie vor erheblich zu.

    a)      Wie ist die Rechtslage in Ihrem Bundesland?

    Abschuß an erwerbsfischereilich genutzten Seen sowie in Fischschonbezirken, sofern nicht Naturschutzgebiet oder Vogelschutzgebiet.

    b)      Sind Sie mit dieser Situation zufrieden?

    Nein

    c)      Wenn nein, was unternehmen Sie um die Rechtslage zu ändern?

    Leider keine Angabe

    d)      Welche Möglichkeiten sehe Sie über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus dem „Problem Kormoran" beizukommen?

    Sinnvollerweise kann es nur eine europäische Lösung geben, aber diese wird noch lange auf sich warten lassen.

    e) Welches Gewicht messen Sie dabei dem (Fisch-)Artenschutz zu?

    Es darf künftig keine Bevorzugung des Vogelschutzes mehr geben, wenn Vögel andere geschützte Arten bedrohen. Vögel sind nicht mehr wert als Fische. Leider läßt sich der Vogelschutz bei immer noch vielfach am Kriterium der Öffentlichkeitswirkung ausgerichteten Umweltverbänden besser „verkaufen". Vogelschutz wird eher als gesellschaftliches Anliegen angesehen als Fischschutz.

     

    11.  Obwohl dies oft nicht durch Gesetze gefordert wird, gibt es Verbände und/oder Vereine die oft in einer Art „vorauseilendem Gehorsam" das Angeln bürokratischer machen (Verbot von Setzkeschern, Nachtangeln etc., in manchen Ländern/Verbänden/Gewässern erlaubt, in anderen nicht).

    Wie steht Ihr Verband zu solchen Bestimmungen?

    Eindeutig ablehnend. Die Rechtslage ist einzuhalten, aber nicht überzuerfüllen.

     

    12. Immer wieder erhalten Naturschutzverbände Gewässer zugesprochen, die vorher von Anglern bewirtschaftet wurden und die damit den Anglern entzogen werden. Vorher bewirtschaftete Gewässer mit großem Artenreichtum verlanden und verschlammen dann oft.

    a)      Was unternimmt Ihr Verband um solche Enteignungen zu verhindern und/oder solche Gewässer wieder von Anglern bewirtschaften zu lassen?

    Kauf oder langfristige Anpachtung, wo immer es - auch wirtschaftlich - möglich ist.

     

    b) Hat Ihr Verband Untersuchungen anstellen lassen über die Veränderung von Gewässern/Biotopen die nicht mehr von Anglern bewirtschaftet werden?

    Nein.

     

    13: Natur-, Tier- und Artenschutzverbände/vereine haben es in der Vergangenheit immer wieder geschafft, durch Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowohl Einfluss auf die Politik zu nehmen wie auch gesellschaftlich wahrgenommen zu werden.

    a)      Was unternimmt Ihr Verband, um in den allgemeinen Medien besser wahrgenommen zu werden?

    Umfangreiche Öffentichkeitsarbeit über Printmedien, news-letter, Internet-Präsenz.

     

    b)      Was unternimmt Ihr Verband um in der Politik besser wahrgenommen zu werden?

    Kontaktpflege und Wissensaustausch bei Veranstaltungen, stetiges Angebot als kompetenter Partner für umweltrelevante Vorhaben, private Mitarbeit in politischen Gremien

    c) Was unternimmt Ihr Verband um in der Gesellschaft positiver wahrgenommen zu werden?

    Öffentlichkeitsarbeit, Anwesenheit des Info-Mobils auf zahleichen örtlichen, regionalen oder landesweiten Veranstaltungen, Darstellung des Angelns über Schulprojekte, Fischereischeinprüfungen

     

    14. Verbänden wird oft vorgeworfen sich ausschließlich für die Interessen der eigenen Mitglieder einzusetzen, damit aber auch viele Chancen zu einer allgemeinen Verbesserung der Situation in Deutschland für die Angler insgesamt zu vertun.

    a)      Sieht sich Ihr Verband als Vertreter aller Angler oder nur derjenigen, die in Ihrem Verband organisiert sind?

    Der tägliche Einsatz für die Interessen der Angler, ob gegen den Kormoran oder das Setzkescherverbot, kommen im Erfolgsfall allen zugute. Insofern setzen wir uns in erster Linie für alle Angler ein. Aber das Mitglied muß auch einen Vorteil aus der Zugehörigkeit zum Verband erfahren, z.B. über günstige Angelmöglichkeiten an Verbandsgewässern, günstigen Versicherungsschutz (auch im privaten nichtfischereilichen Bereich) oder fundierte Beratung.

    b) Inwieweit arbeiten Sie mit anderen Verbänden/Organisationen zusammen um eine solche allgemeine Verbesserung der Lage für die Angler zu erreichen??

    Wissens- und Gedankenaustausch innerhalb der föderalen Struktur des VDSF, insbesondere mit benachbarten Verbänden

     

    Robert Vollborn, LL.M.

    RA, stv. GF

    Kommentar schreiben

    Sicherheitscode
    Aktualisieren


    Humminbird


    Alle Rechte und Irrtümer vorbehalten! - Ein Projekt von anglerboard.de.
    Alle Grafiken und Warenzeichen auf dieser Seite unterliegen dem Recht der jeweiligen Eigentümer.
    Das Kopieren von Bildern und Texten von Anglerpraxis.de ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet!

    © 2003-2011 Anglerpraxis.de
    Weitere Projekte: Angeln in Norwegen , Angeltreff.org
    Technical support by MLIT