Die große "Catch and Release" - Diskussion
Die große "Catch and Release" - Diskussion
C+R ist eine seit Jahren aus der Anglerwelt nicht wegzudenkende Disskussion.
Siehe auch in unserem Forum:
catch & release
Nachdem mich gestern abend meine Grippemittel richtig weggehauen haben, war ich heute morgen früh wach und hab mir noch mal den Thread hier durchgelesen. Ich glaube inzwischen, dass das Problem bei der Diskussion darin liegt, das verschiedene Ebenen vermischt werden.
Wir haben zum einen die „faktische Ebene“, worunter der juristische Aspekt fällt sowie die Diskussion um die Relevanz von Entnahme/Nichtentnahme für den Bestand.
Dann haben wir die moralisch/ethische Ebene, zu der dann das Thema „Waidgerechtigkeit“ sowie „Eindruck in der Öffentlichkeit" gehören.
Da diese Aspekte in der Diskussion immer wieder vermischt werden, will ich hier mal versuchen meine Sicht der Dinge an Hand der oben aufgeführten Einzelpunkte zu verdeutlichen und aufzuzeigen, dass man diese Aspekte nicht vermischen sollte
Faktische Ebene
1.:
Das Juristische
Die Gesetzgebung folgt klaren Linien.
Das Angeln als ans Eigentum gebundenes Recht geniesst den Schutz der Verfassung.
Das wird eingeschränkt durch entsprechende Bundesgesetze in der Praxis, wie dem Tierschutzgesetz.
Dies wiederum müssen die jeweiligen Landesgesetzgeber in ihrer Gesetzgebung beachten.
Und abweichend vom einzelnen Landesfischereigesetz können wiederum Gewässerbewirtschafter eigene, rechtlich gültige Regeln aufstellen, die dann als Vertragsbestandteil auch Rechtskraft haben.
Von oben mal angefangen steht also das Tierschutzgesetz.
Unabhängig davon, ob man Fischen ein Schmerz/Leidempfinden zugesteht oder nicht, ist aber das zurücksetzen von Fischen – auch bewusst und mit Absicht (Spaßangeln) – nicht grundsätzlich strafbar.
Siehe dazu:
Catch & Release - Glaubens- oder Rechtsfrage?
http://www.anglerpraxis.de/200604272...chtsfrage.html
Das bedeutet (in Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung), dass die ermittelnden Behörden in jedem Einzelfall einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nachweisen müssen (nicht der Angler muss seine Unschuld beweisen!!)
Die Landesfischereigesetze dürfen den Bundesgesetzen nicht widersprechen. Was aber nicht bedeutet, das sie nicht andere, auch strengere Regeln beinhalten dürfen (immer vorbehaltlich auch Überprüfungen durch Verfassungsgerichte).
Daher kommt es, dass Bayern ein gesetzliches Rückwurfverbot hat. Auch da gibt es Ausnahmereglungen, die aber zu interpretieren würde hier zu weit führen – Die bayerischen Angler sind hier schlicht die „Gekniffenen“..
Abgesehen von der Landesgesetzgebung kann aber dazu auch noch jeder Gewässerbewirtschafter eigene Regeln aufstellen.
So stehen vor allem in Gewässern von VdSF-Vereinen und Verbänden oft Regelungen, die einen zur Mitnahme jeden maßigen Fisches außerhalb der Schonzeit zwingen.
Als Vertragsbestandteil beim Erwerb der Angelerlaubnis hat eine solche Bestimmung Rechtskraft. Sofern sie nicht so verfasst wäre, dass sie grundsätzlich gegen Landes- oder Bundesgesetze verstoßen würde.
Faktisch bleibt also beim juristischen festzuhalten:
Außer in Bayern oder in Gewässern, in denen Bewirtschafter als Vertragsbestandteil beim Erwerb einer Angelerlaubnis die Mitnahme aller mäßigen Fische außerhalb der Schonzeit fordern, ist das zurücksetzen von Fischen (auch als reines C+R betrieben – „Spaßangeln“) nicht grundsätzlich gesetzlich verboten!
2.:
Der Einfluss von C+R auf die Gewässer und Fischbestände
Alles was der Mensch macht, beeinflusst die Natur.
So auch Entnahme oder zurücksetzen von Fischen auch durch Angler.
Die Frage ist hier aber etwas anders zu sehen:
Es geht nämlich alleine darum, ob die Entnahme oder das zurücksetzen von Fischen durch Angler grundsätzlich einen relevanten Einfluss auf die Bestände bei allen Arten in allen Gewässern hat.
Zu diesem Thema gibt es verschiedene wissenschaftliche Studien mit unterschiedlichen Aussagen. Was es bis heute nicht gibt, ist eine allgemeine Studie für alle Gewässer und Fische, welche Nutzen oder Schaden durch anglerische Entnahme oder anglerisches Zurücksetzen dokumentiert oder nachweist.
So kann man also diesen Aspekt nicht allgemein faktisch diskutieren sondern nur für den jeweiligen Einzelfall. Und sollte den daher auch aus der C+R-Debatte herauslassen.
Damit kommt man dann aber automatisch zum zweiten Punkt:
Die moralisch/ethische Ebene
3.:
Die Waidgerechtigkeit
Was bei der Diskussion im Forum um die Waidgerechtigkeit auffällt, das ist dass Angler beider Seiten den jeweils anderen vorwerfen, nicht so waidgerecht wie man jeweils selber zu angeln.
Nun ist aber die Waidgerechtigkeit ja nicht wie ein Gesetz festgeschrieben.
Ich möchte dazu mal ein Beispiel geben.
Zitat:
| Es gibt Angler, die sagen aus Respekt gegenüber der Kreatur setze ich meinen 2 – Meter –Waller wieder zurück und halte das für waidgerecht. Es gibt Angler die sagen, der 2 – Meter - Waller hat seine Aufgabe bei der Fortpflanzung erfüllt und sollte daher entnommen werden, um den nachrückenden Jahrgängen Platz verschaffen, und das ist notwendig und waidgerecht.. |
Es kommt nicht darauf an, ob man einen Fisch zurücksetzt oder entnimmt.
Es geht doch schlicht um Abstand und Respekt gegenüber Natur und Kreatur.
Es geht darum, wie der Angler den Fisch behandelt – ob beim töten oder zurücksetzen.
Das aber zeigt wiederum in meinen Augen, dass das Argument „Waidgerechtigkeit“ oder „Moral/Ethik“ eigentlich nichts in der Diskussion um C+R verloren hat.
Denn an obigem, Beispiel sieht man, dass sich der Angler sowohl bei Entnahme wie beim zurücksetzen waidgerecht (also mit Anstand und Respekt) verhalten kann oder auch nicht.
Bleibt der letzte Punkt:
4.:
Wahrnehmung der Angler und ihres Tuns in der Öffentlichkeit
Seit den späten 68ern des letzten Jahrhunderts haben sich gerade in Medien, aber auch in Behörden und beim Gesetzgeber immer mehr „Gutmenschen“ versammelt.
So sehr es sicherlich nötig war und teilweise heute noch ist, auf Missstände gerade beim Umweltschutz hinzuweisen, hat die „political correctnes“ dazu geführt, das Extreme bei Schützern und Rechtlern entstanden sind, die grundsätzlich jede Nutzung der Natur durch den Menschen für falsch halten.
In den 80er und 90ern Jahren führte das dann dazu, dass der VdSF aus Angst, das Angeln würde komplett verboten werden, das Definitionen und Richtlinien im vorauseilenden Gehorsam mit Tierschutzreferenten erarbeitet wurden, die uns die heutige C+R-Debatte beschert haben.
Das ist aus damaliger Sicht vielleicht auch verständlich und nachvollziehbar.
Was nicht verständlich und nachvollziehbar ist:
Trotz deutlich anglerfreundlicherer Urteile und auch Gesetzgebung der letzten Jahre beharrt bis heut der VdSF noch auf diesen veralteten und anglerfeindlichen Positionen.
Wer aber solche Positionen als Angler vertritt, spielt damit eher den durchgeknallten spendensammelnden Tierrechtssektieren in die Hände, als dass er positiv etwas für Angler bewegt, denn letztlich bestätigt er damit deren Argumente.
Zitat:
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Fazit:
Gerade wegen der Wahrnehmung der Öffentlichkeit (oder der Angst vieler Angler es könnte noch schlimmer kommen) sollte man sich also offensiv dafür einsetzen, dass überall in Deutschland das zurücksetzen gefangener Fische (aus welchem Grund auch immer) auch gesetzlich klar erlaubt wird und nicht nur wie bisher nicht verboten.Alles in allem bleiben also bei einer vernünftigen C+R Diskussion letztlich nur der juristische Punkt übrig. Die bestehende Rechtslage und wie man sie positiver und bundesweit ändern kann. Argumente wie Waidgerechtigkeit oder Bestandsschonung haben wie oben beschrieben aber in der Diskussion eigentlich gar nichts zu suchen. |
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Kommentare
Nur: Wer alten Zeiten nachtrauert, sollte auch sagen, dass es eben früher C u. R kaum gegeben hat, weil man den gefangenen Fisch als Nahrungsmittel und nicht als sportliches Lustobjekt angesehen hat. Da wurden auch Brachsen und Rotaugen entnommen. So bescheuert, einen maßigen Edelfisch zurückzusetzen war da niemand !
Also gaaaanz ehrlich bleiben! C u. R ist eine Folge, unsers Lebensstandarte s. Leider !