Ausgabe Mai 2012

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    Scheinfrei oder scheinheilig, oder: Die Anglerverbände

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    Scheinfrei oder nur scheinheilig???

    Sachkundenachweis für das Töten von Fischen??

    Verbände für oder gegen Angler??

     

    Bei meinen Recherchen zum Thema „Scheinfreies Angeln auf Friedfische in Brandenburg" bin ich auf interessante Details gestoßen, welche unter andren auch die obigen Fragen aufwerfen. Bisher sind wir „einfachen" Angler ja davon ausgegangen, dass uns der Gesetzgeber das Angeln unnötig schwer macht. Das muss ich nach meinen aktuellen Recherchen zumindest teilweise verneinen.

     

    Es gibt sogar mehr als anglerfreundliche Fischeanzeige_mueller_50x100reigesetze. Wie z. B. in Niedersachsen, wo keinerlei Fischereischein oder Prüfung gesetzlich verlangt wird. Dass man in Niedersachsen trotzdem fast überall einen Fischereischein oder eine Prüfung braucht, um eine Gewässerkarte zu erhalten, liegt da nämlich am VDSF, der mit seinen Vereinen fast alle Gewässer in Niedersachsen in der Hand hat.

     

    Also verlangt dort diesen Unsinn nicht der Gesetzgeber, sondern die „Interessenvertretung der Angler".

     

    Ähnlich in Brandenburg, auch dort wollte der Gesetzgeber die Schein/Prüfungspflicht vollkommen abschaffen - so wie es auch der DAV - Bundesverband ja fordert. Dass es dazu nicht kam, lag am DAV - Landesverband, der anscheinend auf Druck verschiedener „Regionalfürsten" nur die Freigabe für Friedfische erreichte.

     

    Inwieweit man solchen Verbänden noch zugestehen will, die Interessen der normalen Angler zu vertreten, soll sich jeder selber beantworten - es scheint eher so zu sein, dass die Verbände die Interessen der ihnen angeschlossenen „Vereinsangler" vertreten. Daran ist prinzipiell nichts schlechtes. Nur sollten dann die Verbände nicht in Anspruch nehmen, für alle oder die Mehrzahl der Angler zu sprechen.

     

    Denn die haben doch ganz andere Interessen. Jeder Angler ist auch irgendwann Gastangler, sei es im Familienurlaub, sei es beim Besuch von Freunden oder Verwandten, sei es beim gezielten Angelurlaub. Und da haben die Angler immer wieder mit unsinnigen Vorschriften zu kämpfen, die oft eher von den Verbänden oder ihnen angeschlossenen Vereinen kommen als vom Gesetzgeber. Die scheinen den Angler eher noch als verantwortungsvoll handelnden Menschen zu akzeptieren als die Verbände.

     

    Scheinfrei oder scheinheilig?

    Um möglichst unbürokratische Regelungen für Angler zu erhalten, hat das Land Brandenburg in der Neufassung des Fischereigesetzes ja die Friedfischangelei vom Zwang des Fischereischeines und der damit verbundenen Prüfung abgeschafft.

     

    Gerade aus „Schützerverbänden" wird dies kritisiert, da ja angeblich laut Tierschutzgesetz ein Sachkundenachweis erbracht werden soll, der einen dazu berechtigt, Wirbeltiere töten zu dürfen. Abgesehen davon dass ein Hühnerhalter keine Nachweis dafür erbringen muss, wenn er aus ehemaligen Legehennen Suppenhühner macht, war es bisher bei den Anglern so, dass die theoretische Unterrichtung und nachfolgende Prüfung dafür ausgereicht hat.

     

    Allerdings ist es so, dass das Bundestierschutzgesetz keinerlei Bestimmungen oder Vorschriften oder Anforderungen stellt, um diese Sachkunde nachzuweisen, insbesondere bedarf es keiner Genehmigung oder behördlichen Erlaubnis. So dass es im Verantwortungsbereich des einzelnen Anglers liegt, die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten nach §4 I S. 3 TierSchG sich anzueignen.

     

    Etwaige Regelungen in den Fischereigesetzen der Länder mögen dem Ziel des Tierschutzgesetzes dienen, korrelieren (bedingen sich nicht wechselseitig) damit aber nicht mit dem Tierschutzgesetz.

     

    Wenn also in den einzelnen Ländern entsprechende Nachweise verlangt werden, hat dies nur mit den Fischereigesetzen der jeweiligen Ländern aber nicht mit dem Bundestierschutzgesetz zu tun. Damit stellt sich dann wieder die Frage, inwieweit die Länderregierungen ihren Bürgern eigenverantwortliches Handeln zutrauen oder die Verbände, die Angler vertreten sollen, dies auch wirklich tun..

     

    Nur wegen der Kohle??

    anzeige_pitsangelreisen_50xDenn die Anglerverbände haben mit dieser Prüfung eine nicht unwichtige Einnahmequelle und gerade der VDSF wehrt sich deswegen auch gegen Regelungen wie in Brandenburg. Auf der anderen Seite werden auch in diesen Prüfungen das notwendige Wissen (meist) nur theoretisch und nicht in der Praxis gelehrt und geprüft.

     

    In Ländern wie Schleswig Holstein, Mecklenburg Vorpommern wie auch NRW oder Niedersachsen wird es ausländischen Angeltouristen recht einfach gemacht: Diese müssen, wen überhaupt etwas, nur die entsprechende anglerische Praxis nachweisen, was dann auch als entsprechender Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz gilt (obwohl man wie oben schon gesagt diesen Nachweis ja gar nicht braucht!).

     

    Hier stellt sich ja die Frage, warum ausländische Angler oder Angler aus jeweils anderen Bundesländern gegenüber „einheimischen" Anglern „bevorzugt" werden. Traut man der eigenen Bevölkerung nicht die Verantwortung zu, sich diese ansonsten ja auch nur theoretisch gelehrte Sachkunde selber anzueignen??

     

    Sei es über entsprechende Veröffentlichungen im Internet, oder über Merkblätter oder Broschüren. Denn es steht ja nirgends etwas von einem Prüfungszwang im Bundesgesetz, ansonsten dürfte ja kein ausländischer Tourist angeln.

     

    Zudem ist eine zehnminütige praktische Einweisung z. B. bei einem Verein mit Sicherheit wesentlich sinnvoller als die derzeit ausgeführte Praxis der „theoretischen" Schulung.

    Damit könnten dann auch die Vereine und Verbände zumindest einen Teil der Einnahmequellen die sie bisher aus der Prüfung beziehen bei einer Abschaffung derselben amortisieren.

     

    Nachfragen:

    Da sich eine Menge fragen zu diesem Komplex auftun, haben wir sowohl allen Bundesverbänden wie auch den jeweiligen Landesverbänden einen Fragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung geschickt (VDSF und DAV). Nachfolgend führen wir die erhaltenen Antworten ebenso auf, wie die Verbände von denen wir keine Antwort erhalten haben. Ich bedanke mich bei Kai Jendrusch für die Zusammenarbeit bei der Erstellung der Fragen.

     

     

    Zuerst aber der Fragenkatalog:

     

     

    Fragenkatalog an die Verbände

     

    1.      In Brandenburg hat man jüngst im Zuge der Entbürokratisierung im Fischereigesetz auf das Erfordernis eines Fischereischeins beim Angeln auf Friedfische verzichtet. In Niedersachsen ist das Angeln grundsätzlich ohne Fischereischein und im Ergebnis daher auch ohne Fischereiprüfung zulässig.

          Wie stehen Sie zur Frage der Fischereischeinpflicht?

     

    2.      Teilweise wird die Fischerschein- und damit einhergehend die Prüfungspflicht mit dem Hinweis auf den Sachkundenachweis zum töten von Fischen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 3 TierSchG begründet. Das TierSchG fordert aber gerade keine Erlaubnis respektive Prüfung, wie es aber in § 11 TierSchG für andere Tatbestände vorgesehen ist. Im Übrigen korrelieren die Fischereigesetze der Länder nicht mit dem BundesTierSchG.

    Wie beurteilen Sie den Argumentation die Fischereischeinpflichtigkeit mit dem TierSchG rechtfertigen möchte?

     

    3.      Wie wird in den Prüfungslehrgängen Ihres Verbandes das sachkundige Töten von Fischen gelehrt?

     

    4.      Wie erklären Sie sich, daß in den meisten anderen Staaten der Welt auf eine Angelprüfung und Fischereischeinpflicht verzichtet wird? Bedarf der deutsche Angler (warum auch immer) einer strengeren Kontrolle als andere?

     

    5.      Durch die Durchführung der Lehrgänge zur Fischereiprüfung haben in einigen Bundesländern die Verbände eine zusätzliche Einnahmequelle.

    a)      Wie ist das bei Ihnen?

    b)      Gegebenenfalls wie hoch sind Ihre Einnahmen im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen des Verbandes?

     

    6.      In der Praxis wurden in letzter Zeit häufig Angler von der PETA wegen vermeintlicher Verstöße gegen das TierSchG angezeigt. Die Praktik von „Catch & Release" steht dabei häufig im Mittelpunkt. Dieser Begriff wird auch z. B. von PETA verwandt, obwohl er selbst unter Anglern nicht klar definiert ist und vom z. B. im Ausland praktizierten reinen „Sportangeln" reicht bis hin zu selektiver Entnahme.

    a)      Wie steht Ihr Verband allgemein zu dieser „Anzeigenpraxis"?

    b)     Wie ist Ihre Position zu Catch & Release?

    c)      Was unternehme Sie um Angler vor derlei Anzeigen und möglicherweise Verurteilungen zu bewahren?

     

    7.      Verschiedentlich wurde diskutiert Landesfischereiverbände in Körperschaften des öffentlichen Rechts umzuwandeln, wie ist Ihre Position zu dieser Frage?

     

    8.      FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie und vieles mehr, die deutsche Anglerschaft sieht sich einer zunehmenden Bürokratisierung ausgesetzt, deren genaue Vorgaben der einzelne Angler nicht mehr überblicken kann. Wie stehen Sie zu dieser „Überregulierung" und gegebenenfalls was unternehmen Sie um dem Einhalt zu gebieten?

     

    9.      Die Angler verbinden sich mittlerweile über die nationalen Grenzen hinaus auch in Europa.

    a)      Welche Vorteile verspricht sich Ihr Verband davon?

    b)     Wie und in welchen Gremien arbeiten Sie mit?

    c)      Welche Themen sollten transnational geregelt werden?

     

    10.  Die Kormorane setzen unseren Gewässern nach wie vor erheblich zu.

    a)      Wie ist die Rechtslage in Ihrem Bundesland?

    b)     Sind Sie mit dieser Situation zufrieden?

    c)      Wenn nein, was unternehmen Sie um die Rechtslage zu ändern?

    d)     Welche Möglichkeiten sehe Sie über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus dem „Problem Kormoran" beizukommen?

    e)      Welches Gewicht messen Sie dabei dem (Fisch-)Artenschutz zu?

     

    11.  Obwohl dies oft nicht durch Gesetze gefordert wird, gibt es Verbände und/oder Vereine die oft in einer Art „vorauseilendem Gehorsam" das Angeln bürokratischer machen (Verbot von Setzkeschern, Nachtangeln etc., in manchen Ländern/Verbänden/Gewässern erlaubt, in anderen nicht).

    Wie steht Ihr Verband zu solchen Bestimmungen?

     

    12.  Immer wieder erhalten Naturschutzverbände Gewässer zugesprochen, die vorher von Anglern bewirtschaftet wurden und die damit den Anglern entzogen werden. Vorher bewirtschaftete Gewässer mit großem Artenreichtum verlanden und verschlammen dann oft.

    a)      Was unternimmt Ihr Verband um solche Enteignungen zu verhindern und/oder solche Gewässer wieder von Anglern bewirtschaften zu lassen?

    b)     Hat Ihr Verband Untersuchungen anstellen lassen über die Veränderung von Gewässern/Biotopen die nicht mehr von Anglern bewirtschaftet werden?

     

    1. Natur-, Tier- und Artenschutzverbände/vereine haben es in der Vergangenheit immer wieder geschafft, durch Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowohl Einfluss auf die Politik zu nehmen wie auch gesellschaftlich wahrgenommen zu werden.

    a)      Was unternimmt Ihr Verband, um in den allgemeinen Medien besser wahrgenommen zu werden?

    b)     Was unternimmt Ihr Verband um in der Politik besser wahrgenommen zu werden?

    c)      Was unternimmt Ihr Verband um in der Gesellschaft positiver wahrgenommen zu werden?

     

    14.            Verbänden wird oft vorgeworfen sich ausschließlich für die Interessen der eigenen Mitglieder einzusetzen, damit aber auch viele Chancen zu einer allgemeinen Verbesserung der Situation in Deutschland für die Angler insgesamt zu vertun.

    a)                  Sieht sich Ihr Verband als Vertreter aller Angler oder nur derjenigen, die in Ihrem Verband organisiert sind?

    b)                 Inwieweit arbeiten Sie mit anderen Verbänden/Organisationen zusammen um eine solche allgemeine Verbesserung der Lage für die Angler zu erreichen??

     

     

     

    Antworten der Verbände

    Die kommen in den nächsten Ausgaben, je nachdem ob wir überhaupt Antworten beommen.

    Rückmeldungen gab es bislang nur vom DAV - Bundesverband und vom VDSF Landesverband Schleswig Heolstein - wir dürfen gespannt sein. 

     

    Thomas Finkbeiner

    Kommentare 

     
    +5 #1 Steffen 2012-02-25 18:19
    Da kann ich Ihnen nur zustimmen, man sollte endlich den schwachsinnigen Fischereischein abschaffen, welchen es nur in Deutschland gibt.
    So würde man auch mehr junge Leute für das Angeln begeistern.
    Natürlich sind Gewässerkarten, Schonzeiten und Mindestmaße der Fische weiter notwendig.
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    +4 #2 Mike 2012-03-11 22:03
    Der Trend geht klar dahin den Fischereischein abzuschaffen.
    Da wird sich D nach der EU richten müssen, dort gibt es den nirgends.

    Natürlich laufen jene die an den Prüfungen und Lehrgängen verdienen Strum dagegen.
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    +2 #3 Ralf 2012-05-05 07:28
    In 10 Jahren wird der Fischereischein Geschichte sein, ob es jenen welchen daran verdienen gefällt oder nicht.
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    +1 #4 Christian 2012-05-14 07:57
    Frage mich wieso wir hier immer noch den Fischereischein brauchen, wenn ich mir in manchen Bundesländern f. 30.- Euro einen solchen kaufen kann-ohne Prüfung.
    Endlich abschaffen !!!
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    0 #5 Rainer 2012-05-15 06:48
    Na ja ich denke auch das der Fischereischein über kurz oder lang, wegfällt.
    Sicher wird sich das restliche Europa nicht nach Deutschland richten.
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