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Interessengemeinschaft Angeln e.V. - Oktober

Wir haben in den letzten Ausgaben einiges über die Fischereipolitik erfahren. Nun sehen wir es als notwendig an, den Worten Taten folgen zu lassen. Daher möchten wir das Schreiben zur Kenntnis bringen, mit welchen wir den EU- Fischereikommissar Franz Fischler sowie der Bundesministerin Renate Künast die Aktion 20+ vorstellen. Entsprechende Reaktionen darauf werden wir ebenfalls an dieser Stelle bekanntgeben.

An den Fischereikommissar
Herrn Franz Fischler

Sehr geehrter Herr Fischler,

mit großer Zustimmung haben die Mitglieder der Interessengemeinschaft Angeln e.V. zur Kenntnis genommen, daß durch das im Frühjahr 2003 verhängte Verbot der Schleppnetzfischerei endlich eine geeignete Maßnahme zur Bestandserhaltung des Dorsches ergriffen wurde.

Wir sind jedoch der Meinung, daß dies nur ein erster Schritt gewesen sein darf. Der Dorsch, und auch andere in ihrem Bestand bedrohte Fischarten, müssen durch weitergehende Maßnahmen intensiver geschützt werden. Dazu gehört auch eine Verringerung der Fangquoten. Die im Dezember 2002 festgelegten Fangquoten sind immer noch zu hoch, um eine nachhaltige Bestandserholung zu gewährleisten. Dazu kommt noch, daß die Stellnetzfischerei in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen ist. Die Vorteile eines Schleppverbots werden durch die Stellnetzfischerei zu einem gewichtigen Teil wieder kompensiert.

Letztlich müssen die verschiedenen Maßnahmen koordiniert umgesetzt werden:

  • Die Stellnetzfischerei muß in die Überlegungen mit einbezogen
  • Der Zeitraum eines Schleppverbots muß überdacht werden. Laichdorsche müssen besser geschützt werden!
  • Runter mit den Fangquoten!

Weiterhin sehen wir als wesentliche Maßnahme auch die Erhöhung der Mindestgrößen an. Die Interessengemeinschaft Angeln e.V. wird daher die Initiative 20+ starten, die die Erhöhung der Mindestgrößen speziell für den Dorsch um 20% vorsieht. Statt 35cm sollen somit künftig 42cm das Mindestmaß sein. Diese Regelung gilt für alle Arten der Fischerei: Haupt- und Nebenerwerbsfischer aber auch Angler sollen gleichermaßen ihren Beitrag für den Bestandsschutz leisten.

 
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Um die Umsetzung diese Maßgabe auch besser überwachen zu können, reichen Appelle nicht aus. Von daher muß die Kontrolle besser werden.

Wir wissen, daß jedes EU-Land seine eigenen Kontrollen durchführt. In der Bundesrepublik werden diese Kontrollen an die einzelnen Bundesländer übertragen. Jedoch zeigte es sich nach unseren Beobachtungen, daß diese Kontrollen allenfalls mangelhaft waren. Es wurden Anlandungen beobachtet, bei denen ein Großteil des Fangs noch nicht einmal den jetzigen Mindestmaßen entsprach. Kontrollen wurden keine festgestellt. Und wie bereits gesagt, es handelt sich nicht um einen Einzelfall.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Gedanken einige Anregungen für eine erfolgreiche Fischereipolitik gegeben zu haben und stehen Ihnen für intensiveren Gedankenaustausch gerne zur Verfügung, bei denen die genannten Maßnahmen näher erörtert werden können.

Ein gleichlautendes Schreiben werden wir auch an Frau Ministerin Renate Künast senden.

Diese Schreiben, und ggf. eine Antwort darauf, werden wir auch auf unserer Homepage www.ig-angeln.de veröffentlichen. Informationen über unsere Forderungen werden wir in Form eine Pressemitteilung an die deutsche Fachpresse weitergeben<.br>
Mit freundlichen Grüßen


Für den Vorstand der Interessengemeinschaft Angeln e.V.

Karlheinz Symanofsky



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