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Parteien und Angeln

Wie steht die Politik zu den Anliegen von Anglern


Dass das Angeln in Deutschland vom Gesetzgeber nicht gerade freizügig gestaltet wurde und wird, ist ja nichts Neues. Aber es ist sicher Grund, den Parteien einmal auf den Zahn zu fühlen und sie zu ihrer Meinung über verschiedene Aspekte des Angelns in Deutschland zu befragen. Deswegen hatte ich schon für die IGA vor dem Wahlkampf versucht, mit den Parteien Kontakt aufzunehmen. Leider hielt es damals keine der Parteien für nötig, sich zu dem offenen Brief überhaupt zu äußern.

Scheinbar sind an die 4 Millionen Angler in Deutschland noch keine Zielgruppe, die groß genug ist um für Parteien als Wähler interessant zu sein.

Nun haben wir versucht über das Anglerboard - Magazin, natürlich wieder in Kooperation mit der IGA, nochmals Kontakt aufzunehmen.


Dass Kontaktaufnahme über das Internet, also Email, nicht immer leicht ist, ist eine Erfahrung, die wir nicht nur mit den Parteien, sondern auch mit vielen Firmen gemacht hatten.

Aus diesen Erfahrungen wurde man klüger und bat die Parteien darum, den Eingang der Mail zu bestätigen.


Interessanterweise brauchte es auch diesmal wieder mehrfaches nachhaken, bis sich die Parteien bequemten, wenigstens den Eingang der Mail zu bestätigen und diese an die entsprechenden Damen und Herren in der jeweiligen Partei weiter zu leiten.

Und beide Unionsparteien haben sich bis jetzt immer noch nicht gemeldet.

Die FDP hatte als erste Partei sogar telefonischen Kontakt mit uns, inklusive einer Einladung nach Berlin, die Grünen waren als zweite bei uns am Telefon.

Von der SPD kam immerhin die Beantwortung der Fragen, die PDS hat wenigstens den Maileingang bestätigt, nur beide Unionsparteien reagierten gar nicht!


Im folgenden unsere Fragen an die Parteien, und die jeweiligen Antworten



1.: Sehen Sie eine Möglichkeit den Erwerb des Jahresfischereischeines bundesweit einheitlich zu regeln?


SPD - Antwort:

Nein, eine solche Möglichkeit sehe ich deshalb nicht, weil das Fischereirecht - ausgenommen der Bereich der Hoheitsgewässer der Bundesrepublik - Landesrecht ist. Ich sehe gegenwärtig keine Chance, dass die Bundesländer auf das Recht verzichten würden.


CDU - Antwort: Keine Antwort


CSU - Antwort: Keine Antwort


Bündnis 90/Die Grünen:

Ich fände eine bundeseinheitliche Regelung für den Jahresfischereischein der Einfachheit halber durchaus wünschenswert. Das Grundgesetz weist die Zuständigkeit für die Fischerei aber den Ländern zu. Wenn der Bund den Jahresfischereischein in einem Bundes-Binnenfischereigesetz regeln wollte, bedürfte dieses Gesetz demnach der Zustimmung durch den Bundesrat, also der Mehrheit der Bundesländer. Wenn es diese Mehrheit geben sollte, kann ich mir kaum vorstellen, dass sich der Bundestag und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesem Anliegen verschließen würden. Andererseits glaube ich nicht, dass eine wie auch immer zusammengesetzte Bundesregierung gegen den erkennbaren Willen der Bundesländer ein Bundes-Binnenfischereigesetz vorlegen wird. Dazu dürfte der Handlungsdruck nicht erkennbar groß genug sein, um es auf eine solche Abstimmungsniederlage ankommen zu lassen. Also, der Schlüssel für eine Lösung in Ihrem Sinne liegt bei den Bundesländern - und dort wird er auch bleiben.


FDP - Antwort:

Meines Erachtens kann diese Frage nur nach eingehenden Gesprächen mit den Ländern und anderen Betroffenen und Verbänden geregelt werden. Meines Erachtens haben gerade verschiedene "Schnellschüsse aus der Hüfte" der jetzigen Ministerin, die eben nicht auf fachlicher Basis sondern auf Ideologie basieren, zu einem erheblichen Verdruss in der Bevölkerung geführt. Diesen Fehler sollten wir bei dieser Frage nicht wiederholen. Eine praxisnähere und fachkundige Unterweisung z.B. in einem Angelverein erscheint mir in jedem Falle zumindest ein diskussionswürdiger Vorschlag.


PDS - Antwort: Keine Antwort



1.1.: Was halten Sie von dem Vorschlag, die bisherige Praxis mit Abfragen größtenteils theoretischen Wissens durch eine Art "Lehre" bei den Angelvereinen zu ersetzen?

Hintergrund: Schließlich ist der Fischereischein ein Relikt aus dem dritten Reich, eingeführt um eine möglichst breite Nutzung der Fischbestände zur Ernährung der Bevölkerung zu schaffen (Reichsnährstandsgesetze) und gleichzeitig vom Regime unerwünschte Personenkreise (Juden, Sinti und Roma etc.) von dieser Möglichkeit auszuschließen. Zudem sind die Prüfungen meist sehr theoretisch und praxisfremd. Da auf der anderen Seite Vereine auch auf diese Einnahmen angewiesen sind, könnte man eine z.B. 2 - jährige Lehrzeit der Aspiranten bei einem Angelverein mit vorgeschriebener Stundenzahl unter fachkundiger Anleitung am Wasser anbieten, ohne Prüfung. Oder ist dies in der Bundesrepublik auf Grund dann fehlender Bürokratie nicht durch zu setzen?


SPD - Antwort:

Die Vorbereitung auf die Fischerprüfung ist in fast allen Bundesländern mit einer praktischen Übung am Wasser und mit Wurfübungen - Carting - verbunden. Die Vorbereitung auf die Fischerprüfung dauert etwa 4 bis 6 Wochen und umfasst in aller Regel ca. 15 Unterrichtsdoppelstunden. In dieser Zeit wird in

· allgemeiner Fischkunde

· spezieller Fischkunde

· Gewässerkunde

· Fischfang und Gerätekunde

· Natur-, Tier- und Umweltkunde

· Fischereirecht, Vereinsrecht

unterrichtet.


CDU - Antwort: Keine Antwort


CSU - Antwort: Keine Antwort


Bündnis 90/Die Grünen:

Wer das Bildungssystem in Deutschland (inkl. Berufsausbildung) durchlebt und durchlitten hat, weiß, dass dieses viel zu theorie- und prüfungslastig ist. Von daher fände ich einen großen praktischen Teil beim Erwerb des Fischereischeins sehr begrüßenswert. Ob man aber auf theoretisches Wissen voll und ganz verzichten sollte, da habe ich Zweifel. Bei der Fahrprüfung gibt es eine theoretische und eine praktische Prüfung. So sollte es bei den Fischereischeinen auch gehandhabt werden. Wenn man diese Prüfungen durch eine ausbildungsbegleitende Bewertung ersetzen würde, wofür ich Sympathien habe, so müsste die Unabhängigkeit der Ausbilder aber gewährleistet werden.


FDP - Antwort:

Eine praxisnähere und fachkundige Unterweisung z.B. in einem Angelverein erscheint mir in jedem Falle zumindest ein diskussionswürdiger Vorschlag.


PDS - Antwort: Keine Antwort



2.: Kann sich Ihre Partei vorstellen, daß es einen Bewirtschaftungszwang für jedes Gewässer geben sollte, also auch für die Gewässer die von Naturschutzverbänden gepachtet/gekauft wurden?

Hintergrund: Es gibt durch die Zersiedelung unserer Landschaft, den vielfältigen landwirtschaftlichen Gebrauch keine "natürlichen" Landschaften/Gewässer mehr in Deutschland.

Davon ausgehend kann es also im Sinne des Naturschutzes nicht darum gehen, solche Landschaften (auch zum Teil gegen den Willen großer Teile der Bevölkerung) partiell wieder her zu stellen, sondern eine allen Teilen der Bevölkerung gerecht werdenden Bewirtschaftung von Landschaften und Gewässern durch entsprechende Bewirtschaftung anzustreben (wie z.B. auch die schon praktizierte Bewirtschaftung von Heideflächen durch Schäfer zu deren Erhalt, würde man dies der Natur überlassen, würden diese Flächen verschwinden>> dazu analog Bewirtschaftung der Gewässer).


SPD - Antwort:

In Niedersachsen z.B. ist im Fischereigesetz vom 1.2.1978 die Hege und Pflege unter §40 "Schutz der Fischlastbestände und der natürlichen Lebensgemeinschaften" umfassend geregelt. Von den Fischereivereinen gibt es nur geringe Änderungswünsche an dem Fischereigesetz. Die Renaturierung der Wasserläufe, d.h. die Begradigungen aus den 50iger Jahren aufzuheben, ist ein gemeinsames Anliegen der Angelfischer und der Naturschutzverwaltungen.


CDU - Antwort: Keine Antwort


CSU - Antwort: Keine Antwort


Bündnis 90/Die Grünen:

In der Regel ist das Fischereirecht an das Grundeigentum gebunden, und zwar flächendeckend. D.h. der Grundeigentümer verfügt in der Regel über das Fischereirecht bzw. kann dieses verpachten (z.B. an Angler). Umgekehrt heißt dies, dass an fast allen Gewässern Fischereirechte bestehen. Die Erlaubnis zum Fischen ist also die Regel, während ein Fischereiverbot oder eine -beschränkung in einem Schutzgebiet die Ausnahme von der Regel ist. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht gerechtfertigt, den Naturschutz durch ein Nutzungsgebot einzuschränken.


Es wäre genauso wenig sinnvoll, einen Grundeigentümer zum Fischen zu zwingen, denn kein natürliches Gewässer geht zu Grunde, wenn es nicht befischt wird. Aus der Unnatürlichkeit der Kulturlandschaft lässt sich ein Bewirtschaftungszwang für Gewässer nicht herleiten, weil die Veränderung der Gewässer in der Landschaft gegenüber der Entwaldung hin zu Äckern, Wiesen und Weiden ein vergleichsweise geringfügiger Eingriff ist. Wenn man landwirtschaftliche Nutzflächen nicht mehr nutzt, so werden sie wieder Wald. Wenn man ein verbautes Ufer nicht mehr pflegt, verfällt diese Verbauung, aber der Fluss oder Bach bleibt erhalten. Wenn man ein stehendes Gewässer nicht mehr fischereiwirtschaftlich nutzt, dann verlandet es genau so, als würde es weiter genutzt. Die Verlandung wäre lediglich durch Ausbaggern zu verhindern. Aber diesen kaum zu rechtfertigenden Eingriff meinen Sie vermutlich nicht mit dem fischereilichen Bewirtschaftungszwang. Lediglich bei künstlich angelegten Gewässern wie Teichen muss die Verlandung verhindert werden.


FDP - Antwort:

Aus Sicht der FDP steigt die Akzeptanz für den Naturschutz in der Bevölkerung, wenn der Naturschutz auf Kooperation und nicht auf Konfrontation setzt. Mittel- und langfristig lässt sich Naturschutz ohnehin nicht gegen den Willen großer Teile der Bevölkerung durchsetzen. Nicht jede Bewirtschaftung muss grundsätzlich zum Schaden von Natur und Umwelt sein. Vielmehr geht es darum, eine vernünftige Abwägung zu treffen, mit der Naturnutzer und so genannte Naturschützer leben können


PDS - Antwort: Keine Antwort



3.: Kann es sich Ihre Partei vorstellen, in Tourismusgebieten (Fehmarn, Mecklenburger Seenplatte, bayerische Voralpenseen etc.) flächendeckend den Erwerb eines "Urlaubsfischereischeines" für Nichtangler einzuführen, um stärker den Tourismus zu fördern statt der einseitigen Nutzung der Gewässer durch Berufsfischerei und den damit verbundenen Gefahren für die Gewässer (siehe Dorschbestand Nordsee/Ostsee)?

Denn durch Angel(Tourismus) lassen sich mit weniger Fischentnahme größere volkswirtschaftliche Erträge als mit der beruflichen Fischerei erzielen.


SPD - Antwort:

Zunächst ist nach meinem Verständnis und auch nach dem der Angelfischer der Fisch kein Sportgerät. Es widerspricht dem Natur-, Tier- und Umweltschutz, einen "Urlaubsfischereischein" für Nichtangler einzuführen. Angelfischerei und Berufsfischerei liegen soweit auseinander, dass ein Vergleich in dieser Form überhaupt nicht angesprochen werden kann.


CDU - Antwort: Keine Antwort


CSU - Antwort: Keine Antwort


Bündnis 90/Die Grünen:

Wir sind uns dessen bewusst, dass das Angeln als Freizeitbeschäftigung eine ernst zu nehmende und wachsende volkswirtschaftliche Bedeutung hat. U.a. deswegen kann ich mir Urlaubsfischereischeine für einzelne ausgewählte Gewässer durchaus vorstellen. Wenn die Erfahrungen gut sind, dann kann dies anschließend auch auf weitere Gewässer in Urlaubsgebieten ausgeweitet werden. Wenn sie schlecht sind, muss man diese Möglichkeiten allerdings auch wieder "kassieren". Aber auch bei guten Erfahrungen bin ich gegenüber einer flächendeckenden Gültigkeit von Urlaubsscheinen skeptisch, weil dies den Sinn des Erwerbs eines Fischereischeins in Frage stellen würde. Dann müsste man konsequenterweise auch gleich den Fischereischein abschaffen (was ich nicht begrüßen würde).


Eine Möglichkeit, den Fischern bzw. Eigentümern ihre Fischereirechte aus volkswirtschaftlichen Gründen zwangsweise zugunsten von Anglern zu entziehen, sehe ich nicht. Eine Beschränkung der Fischerei ist ein Eingriff in bestehende Eigentumsrechte, der nur aus ökologischen Gründen gerechtfertigt werden kann. Wenn man die Fischereirechte neu verteilen könnte, dann könnte man die Angelei begünstigen. Da sie aber nicht neu zu verteilen sind, wird es dabei bleiben, dass die Angler darauf angewiesen sind, dass ihnen die Eigentümer ihre Fischereirechte verpachten bzw. verkaufen. Wenn so tatsächlich mehr Geld zu verdienen ist, dann werden sich auch genügend Eigentümer bzw. Fischer finden, die das Angeln ermöglichen.


FDP - Antwort:

Der Erwerb eines Urlaubsfischereischeines erscheint mir insbesondere aus touristischer Sicht sehr interessant, um die Attraktivität touristischer Regionen weiter zu verbessern.

Mit welcher Begründung wir Ausländer von einem solchen Urlaubsfischereischein ausschließen sollten, kann ich nicht erkennen. Wenn eine solche Maßnahme touristische und volkswirtschaftliche Vorteile für eine Region und ein Land bringen kann, sollte man diese Vorteile auch ausschöpfen.


PDS - Antwort: Keine Antwort



3.1.: Können Sie sich in diesem Zusammenhang auch vorstellen, gerade für Ausländer einfache(re) Möglichkeiten zu schaffen, in Deutschland zu angeln.

Welchen volksirtschaftlichen Nutzen dies hätte zeigen z.B. skandinavische Länder wie Norwegen, wo inzwischen praktisch über der Angeltourismus so viel wie mit der gesamten (in Norwegen sehr starken) Fischindustrie umgesetzt wird.


SPD - Antwort:

Norwegen, Schweden und Dänemark befinden sich, was den Angeltourismus angeht von der Natur und der Küstenstruktur her in einer Ausnahmesituation.


CDU - Antwort: Keine Antwort


CSU - Antwort: Keine Antwort


Bündnis 90/Die Grünen:

Die Bundesländer sollten ausländische Angel- bzw. Fischereischeine (zumindest die von EU-Staaten), wie die der anderen Bundesländer, anerkennen - außer in begründeten Ausnahmen, in denen der Erwerb des Angelscheins in diesen Ländern in keiner Weise unseren Standards gerecht wird.


FDP - Antwort:

Der Erwerb eines Urlaubsfischereischeines erscheint mir insbesondere aus touristischer Sicht sehr interessant, um die Attraktivität touristischer Regionen weiter zu verbessern.

Mit welcher Begründung wir Ausländer von einem solchen Urlaubsfischereischein ausschließen sollten, kann ich nicht erkennen. Wenn eine solche Maßnahme touristische und volkswirtschaftliche Vorteile für eine Region und ein Land bringen kann, sollte man diese Vorteile auch ausschöpfen.


PDS - Antwort: Keine Antwort



4.: Was unternimmt Ihre Partei bis jetzt konkret, um die wichtige Arbeit und die vielen kostenlosen Leistungen der Angelvereine/Verbände und Angler für die Gesellschaft und die Gewässer in der Bundesrepublik zu fördern


SPD - Antwort:

Da, wie anfangs ausgeführt, in der Bundesrepublik Fischereirecht überwiegend Ländersache ist, wird hier in den Bundesländern sehr unterschiedlich auf örtlicher Ebene der Einsatz der Fischereivereine anerkannt. Mir ist eine Preiserhöhung in Höhe von z.B. 10.000 DM (heute 5.112,92 €) für den Einsatz im Gewässerschutz an einem einzigen Angelfischereiverein bekannt geworden. Darüber hinaus sind sehr viele Angelvereine in der Bundesrepublik für ihren Einsatz am und im Wasser mit Ehrenurkunden und Preisen verschiedener Größe ausgezeichnet worden.


CDU - Antwort: Keine Antwort


CSU - Antwort: Keine Antwort


Bündnis 90/Die Grünen:

In diesem Staat will keiner mehr Steuern zahlen als er ohnehin tut - lieber hätte er eine sinkende Steuerlast. Also sollte man sich konsequenterweise auch zurückhalten mit dem Ruf nach immer mehr staatlicher Förderung. Daran will ich mich halten und keine zusätzlichen Fördermittel und Unterstützungen von staatlichen Stellen, die schließlich auch finanziert werden müssen, versprechen. Ich denke, den Anglern wäre mehr gedient, wenn der Staat sich einfach zurückhalten und unbürokratisch das ermöglichen würde, was der Angler in Ruhe tun will, nämlich angeln.


Es gibt aber Bereiche, in denen der Staat sowieso aktiv ist oder aktiv sein sollte, in denen Behörden mit Angelvereinen kooperieren sollten. Hier nenne ich zwei Bereiche: Zum einen die Jugendarbeit, und zum anderen die Renaturierung von Gewässern, die auch im Interesse der Angler liegt. Bei Projekten in diesen Bereichen lässt sich eine Kooperation sicher einrichten.


FDP - Antwort:

An erster Stelle erscheint mir wichtig, dass die überwiegend ehrenamtliche Arbeit vieler Angelvereine gesellschaftlich und politisch gewürdigt wird. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Aspekte. Mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit erbringen z.B. Angelvereine Leistungen für die gesamte Gesellschaft, die sonst niemand erbringen kann. Zudem ist die FDP der Auffassung, dass diese ehrenamtliche Tätigkeit nur in einem staatlichen Umfeld stattfinden kann, das den Bürgern den notwendigen Freiraum lässt. Dazu gehört z.B., dass die steuerliche Belastung und Abgabenbelastung der Bürger nicht noch weiter zunimmt und sich die Menschen von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit abwenden. Weiterhin sollten die politischen Rahmenbedingungen eigenverantwortliches Handeln belohnen und nicht behindern. Leider gehen die verschiedenen gesetzlichen Initiativen der Bundesregierung in eine andere Richtung: Diese Bundesregierung setzt eher auf den Staat als auf die Eigenveranwortlichkeit der Menschen


PDS - Antwort: Keine Antwort



Anmerkungen der Redaktion:


Wenn wir davon ausgehen, daß sich vielleicht die Einstellung zum Angeln bei den Parteien nicht alle paar Tage ändert, habt Ihr so einen Überblick über das, was die Parteien für (oder gegen) uns als Angler tun können oder wollen.

Davon eine Wahlentscheidung alleine abhängig zu machen wäre grober Unfug, aber bei der Entscheidungsfindung kann dies vielleicht einen letzten Anstoß geben, sollte man sich unsicher sein.


Ein Resümee aus den Antworten/Nichtantworten der Parteien:


SPD:

Scheinbar hat man bei der SPD einfach die bestehenden Gesetze eingesehen und darauf basierend die Antworten erstellt. Leider ohne Perspektive für die Zukunft, sondern nur nach den Buchstaben der bestehenden Gesetze. Dass man auch darüber nachdenken kann, solche Gesetze, auch im Einklang mit den Ländern, zu ändern, oder wenigstens darüber nachzudenken, diese Möglichkeit scheint die SPD nicht zu sehen. Wäre man böswillig, könnte man sagen dass in dieser Partei eine gewisse "Beamtenmentalität" herrscht, was wir aber natürlich nicht unterstellen.

Wir würden uns freuen, auch mit der SPD in einen konstruktiven Dialog treten zu können. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass auch Vertreter der SPD zu einem Gespräch mit uns in Berlin bereit sind, wie FDP und Bündnis90/Die Grünen.


CDU:

Wer sich nicht meldet hat keinen Kommentar außer diesem verdient:

Scheinbar hat es die Union nicht nötig, sich mit Bürgern auseinander zu setzen.

Schande über dieses Demokratieverständnis!!!!


CSU:

Wer sich nicht meldet hat keinen Kommentar außer diesem verdient:

Scheinbar hat es die Union nicht nötig, sich mit Bürgern auseinander zu setzen.

Schande über dieses Demokratieverständnis!!!!


Bündnis90/Die Grünen:

Bei den Grünen gab es auch ein sehr interessantes Telefongespräch, auch die Bereitschaft zu einem Treffen in Berlin. Auf jeden Fall scheint auch bei den Grünen die Einsicht zu gedeihen, daß Angler nicht "Fischmörder" sind, sondern ein originäres Interesse an sauberen Gewässern und sauberer Umwelt haben und daß es viele Ansätze gibt, wo nicht nur die Grünen als Partei, sondern auch die Umwelt- und Naturschutzverbände gemeinsame Ansatzpunkte mit den Anglern haben. Wir werden dies weiter verfolgen und berichten.


FDP:

Bei der FDP scheint es immerhin so zu sein, daß man es wagt sich Gedanken zu machen. Es wurden nicht von vorne herein Vorschläge abgelehnt, nur weil sie nicht in die heutige "Gesetzeslandschaft" passen oder Länder dafür zuständig sind. Wir bedanken uns auch ausdrücklich für das Gesprächsangebot der FDP und werden versuchen, zusammen mit den anderen interessierten Parteien einen Gesprächstermin zu Stande zu bringen.


PDS:

Hat zwar den Eingang der Mail bestätigt, aber dann nichts mehr von sich hören lassen. Daher gilt das gleiche wie für die Unionsparteien:

Schande über dieses Demokratieverständnis!!!!

Anglerboard-Magazin 2003


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