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Angel doch mal in den Niederlanden ...
Niederlande - das Mekka für Hechtangler auf dem europäischen Festland. Bekannte Experten wie Jan Eggers sind hier zu Hause und nicht ohne Grund zu Raubfischexperten geworden.
Ob Sie auf Zander, Hecht oder Barsch angeln wollen, in den Niederlanden findet jeder sein Revier. In der Maas, an einem der zahlreichen Seen oder aber in den zahlreichen Kanälen und Poldern gibt es einen sehr guten Fischbestand.
Und nicht zu vergessen das Meeresangeln an der Küste. Wer einmal auf Texel dem Wolfsbarsch nachgestellt hat, weiß wovon ich rede.
In den letzen Monaten wurde auf dem Angelboard regelmäßig nach den Bestimmungen zum Angeln in den Niederlanden gefragt. Anlass genug, auch im Magazin mal näher darauf einzugehen.
Um in den Binnengewässern in Holland angeln zu dürfen brauchen Sie laut Gesetz meistens zwei offizielle Dokumente: den Fischereischein (Sportvisakte) , der von den Behörden ausgestellt wird, und einen Erlaubnisschein (Vergunning) , der von dem jeweiligen Pächter des Gewässers, an dem Sie angeln möchten, ausgestellt wird.


Die Sportvisakte ist das Basisdokument für den Angler. Die Sportvisakte ist gültig vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Sie kostet derzeit 9,50 € im Jahr. Die Sportvisakte ist erhältlich:
- im Internet unter http://www.sportvisakte.nl/
- bei den niederländischen Postämtern
- bei vielen niederländischen Angelsportvereinen, Angelsportgeschäften und Fremdenverkehrsämtern.
Haben Sie einmal einen Angelschein gekauft, dann können Sie sich diesen fortan ohne zusätzliche Kosten direkt von der OVB ins Haus schicken lassen. Beachten Sie die in den Niederlanden geltenden Verhaltensregeln. Diese finden Sie in dem Prospekt "Was jeder Angler wissen soll", den Sie beim Kauf der Sportvisakte erhalten.
Ungeachtet Ihres Alters brauchen Sie für das Gewässer, an dem Sie angeln möchten, auch einen Erlaubnisschein (Vergunning) des Besitzers oder des Pächters des Angelrechts. In den meisten Fällen ist das ein Angelsportverein. Einen Erlaubnisschein können Sie bei dem Angelsportverein oder in einem Angelsportgeschäft kaufen. Für Informationen wenden Sie sich an die Ortspolizei oder an das Rathaus.
In dem Erlaubnisschein können Einschränkungen genannt werden. So könnte es z.B in einer bestimmten Periode verboten sein, bestimmte Köder zu verwenden. Auch wäre es möglich, daß Sie verpflichtet sind, bestimmte Fischarten zurück- zusetzen. Im allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße erwähnt. Lesen Sie deshalb gut den Erlaubnisschein. Manchmal brauchen Sie auch noch einen Betretungsschein. Informieren Sie sich an Ort und Stelle, ob Sie einen Betretungsschein brauchen oder wo sie ihn bekommen können.
Für das Fischen mit drei Angeln und für alle übrigen zugelassenen Berufsfanggeräte benötigen Sie eine Grote Visakte und Sie müssen außerdem im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis des Inhabers des Fischereirechtes sein, die für die von Ihnen ausgeübte Art der Fischerei gilt. Die Grote Visakte ist ausschließlich bei der OVB erhältlich und kostet 47,50 €.
Haben Sie eine Grote Visakte, brauchen Sie keine Sportvisakte mehr anzuschaffen.
Erlaubnisscheine fürs "Pöddern" und für "drei Angeln" werden übrigens nur für eine sehr beschränkte Anzahl Gewässer ausgestellt. Informieren Sie sich bei dem örtlichen Angelsportverein oder bei dem Berufsfischer.
Ein Pödder ist eine meistens mit einer kleinen Rute verbundene Angelschnur ohne Haken, womit dem Aal eine Anzahl Würmer präsentiert wird. Wenn Sie mit dem Pödder angeln wollen, so brauchen Sie außer der Sportvisakte auch noch einen speziellen Pödderschein (Peurvergunning). Pödderscheine werden nur beschränkt ausgestellt.
Nachtangeln
Vom 1. Juni bis zum 31. August dürfen Sie an den meisten Gewässern auch nachts angeln. Außerhalb dieser Periode ist das Angeln zwischen zwei Stunden nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang nicht erlaubt.
Bestimmte Gewässer sind vom Ministerium von diesem Verbot ausgenommen worden, so dass Sie dort ganzjährlich nachts angeln dürfen.
Nachtangeln ist nicht erlaubt am Ijsselmeer und in den daran gelegenen offenen Häfen, und an den gesperrten Angelgewässern (siehe weiter unten).
Sperrzeit Köder
In der Zeit vom 1. April bis zum letzten Freitag im Monat Mai dürfen Sie nicht angeln mit:
- einem Wurm oder Wurmimitation;
- Schlachterzeugnissen;
- einem Köderfisch, einem Fischfetzen (ungeachtet der Größe);
- Kunstködern aller Art, mit Ausnahme der Kunstfliege, insofern sie nicht größer ist als 2,5 cm.
Schonzeiten
Für einige Fischarten besteht eine Schonzeit. Fangen Sie einen derartigen Fisch in dieser Periode, so müssen Sie ihn sehr sorgfältig behandeln und ihn sofort lebend und unverletzt in das Gewässer, wo Sie ihn gefangen haben, zurücksetzen.
Geschützte Fischarten
In den Naturschutzgesetzen ist eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden, auf die Sie nicht angeln dürfen. Es handelt sich um die folgenden Arten:
Mindestmaß
Fangen Sie einen Fisch, der kleiner ist als das Mindestmaß für diese Fischart, so müssen Sie ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer zurücksetzen.
Entnahmeverbot
Der Graskarpfen soll wegen seiner speziellen Aufgabe in einem Gewässer immer zurückgesetzt werden. Graskarpfen werden in ein Gewässer ausgesetzt, damit sie dieses Gewässer annähernd krautfrei halten. Das Aussetzen von Graskarpfen darf übrigens nur geschehen mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Ministeriums.
Verbot lebender Köder
Es ist verboten, mit lebenden Fischen, Amphibien, Reptilien, Vögeln oder Säugetieren als Köder zu angeln.
Sperrzeiten
Bestimmte Gewässer können vom Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Fischerei, aber auch von dem Fischereiberechtigten für eine bestimmte Periode für Angler gesperrt werden. Eine Sperrzeit vom 1. April bis zum 1. Juni gilt für unterstehende Gewässer:
- Het Houtwiel, nördlich von Veenwouden
- De Rottighe Meente in der Gemeinde Weststellingwerf
- De Deelen, begrenzt von der Buitendijkse Hoofdvaart, dem Deelenweg, dem Hooivaartsweg, dem Tweede oder Nieuwe Deel, der Linie von Ost nach West durch die Lange Warren entlang den Quergräben, dem Binnenkanaal, dem Hooivaartsweg, dem Kanal zwischen dem Schöpfwerk Dijksman und dem P.C. Otterweg und dem Stroomkanal.
- Die Gewässer im Ilperveld, begrenzt von dem Purmerlander Rijweg, dem Noordhollands Kanal, der Gemeindegrenze zwischen Ilperdam und Landsmeer (Banscheiding) und der Bundesstraße Landsmeer-Den Ilp-Purmerland.
- Waterland, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von dem Noordhollands Kanal, der Purmerringvaart zwischen Ilpendam und Het Stinkevuil, dem IJsselmeer, dem Buiten IJ und dem nördlichen Ringweg um Amsterdam zwischen der Schellingwouderbrücke und dem IJtunnel bei Nieuwendam, mit Ausnahme von der Kinkelsee, den in den Wohnsiedlungen gelegenen Gewässern, insofern von der Straße her geangelt wird.
- Het Wormer- und Jisperveld, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von der Zaan, der Knollendammervaart, dem Noordhollands Kanal, der Noordelijke Ringvaart, dem Wijde Wormer, dem Verbindungskanal zwischen den zwei letztgenannten Gewässern, dem Braak und dem Poel;
- De Oude Zederik, gelegen zwischen Ameide und Meerkerk;
- De Hoge Boezem von dem Nederwaard. Für Teile der Nieuwkoopse Plassen gilt eine Schonzeit vom 15. März bis zum 29. April. In diesem Gebiet gibt es jedoch einige Gewässer, für die die Schonzeit bis zum 31. Mai laüft. Bitte, informieren Sie sich an Ort und Stelle.
Für die Geul (einschließlich ihrer Seitenbäche) oberhalb der Grenze zwischen den Gemeinden Valkenburg und Meerssen, und für die Voer und die Noorbeek gilt eine Sperrzeit vom 1. Oktober bis zum 31. März. Außerhalb der Sperrzeit dürfen Sie mit nur einer Rute angeln, und dürfen Sie auch keine Würmer oder Wurmimitationen als Köder verwenden.
An den letzten drei Gewässern dürfen Sie in den Monaten Juni, Juli und August auch nachts angeln.
Olaf Gäbler
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